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UVG-Rückforderung
#51
Hier näheres: http://www.urteilsrubrik.de/prozessrecht...-zulassig/
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#52
P,

gilt das auch für ein Geschäftskonto?
Wenn mir dort hineingepfändet wird so bin ich insolvent mit der Firma.
Auf diesem Konto laufen ca. 50 Buchungen, Ausgaben/Einnahmen in Höhe von oft 5000€/Mon.!
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#53
Wegen Ablenkung hab ich nicht gesehen dass es unterhalb der Werbung mit dem Urteil weiter geht.

Die dürfen ohne Rücksicht auf Verluste in mein Geschäftskonto pfänden.Angry
Also bliebe mir als einziger Schutz das Konto als P-Konto einzurichten.
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#54
Dort wurde ausdrücklich auf Geschäftskonten eingegangen und warum auch dort in den Dispo gepfändet wird. Denn sonst könnte laut BGH die Firma einfach ungepfändet weitermachen, wenn sie als Pfändungsschutz einfach mit "debitorisch geführten Konten" weitermacht.

Der BGH fürchtet, dass dadurch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verzögert würde. Insolvenz als staatlich wünschenwertes Ziel, das passt durchaus in die Denke der Gerichte.
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#55
Auf ´nem Friedhof hat Ordnung zu herrschen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#56
Wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, dann kann in das Geschaeftskonto gepfaendet werden, bei einer Kapitalgesellschaft wie z.B. UHG, GmbH, etc. Geht das nicht, weil eine solche Gesellschaft eine eigenstaendige juristische Person ist.
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#57
p schrieb:
Zitat:Dort wurde ausdrücklich auf Geschäftskonten eingegangen und warum auch dort in den Dispo gepfändet wird. Denn sonst könnte laut BGH die Firma einfach ungepfändet weitermachen, wenn sie als Pfändungsschutz einfach mit "debitorisch geführten Konten" weitermacht.
Nathan schrieb:
Zitat:Wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, dann kann in das Geschaeftskonto gepfaendet werden
Das hört sich ganz schlecht für mich an.

Ich dachte nur, dass es einen Unterschied beim Gläubiger Finanzamt gibt.
In diesem Urteil ist eben auch vom Finanzamt als Gläubiger die rede.
Der Staat will keine Firmen die sich ihrer Steuerpflicht, z.B. mittels debitorisch geführten Konten, entziehen. Darum kann das Finanzamt auch ins allgemeine Firmenvermögen pfänden.

Was kann ich nun machen?
Das Geschäftskonto zum P-Konto machen?
Das wäre aber doch auch unlogisch, denn somit könnte man sich doch auch wieder der Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt entziehen, vorausgesetzt dass Landesamt für Finanzen und Finanzamt gleichgestellt sind.
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#58
(17-02-2013, 16:30)Pogo schrieb: Was kann ich nun machen?
Das Geschäftskonto zum P-Konto machen?

Beim Geschäftskonto als P-Konto machen die meisten Banken nicht mit. Zudem darf eine natürliche Person nur ein einziges P-Konto haben.

(17-02-2013, 16:30)Pogo schrieb: Was kann ich nun machen?

Wenn das Business profitabel ist, eine neue UG gründen lassen, bei der Du angestellt, aber weder Gesellschafter noch Geschäftsführer bist, dann Dein Business auf die neue UG umbiegen und die Einzelfirma durch Gewerbeabmeldung schliessen.

Wenn das Business, wie ich es bei dem negativen Kontostand annehme, nicht profitabel ist, Einzelfirma schliessen und einen Job suchen.
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