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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#26
@sorglos

Zitat:Ich bitte Sie, dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten vorzulegen.

Nein man bittet nicht,...sonder ersucht. Das ist dann sowas wie ein klarer Befehl an den Schwachmaten im Amt.

Daher: "Ich ersuche Sie, dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten unverzüglich vorzulegen."
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#27
...oder noch deutlicher und schärfer, je nach Geschmack und eigener Befindlichkeit:

Das Schreiben -zusätzlich zum freundlichen Korrekturwunsch- als Aufsichtsbeschwerde gegen die SB behandeln lassen.
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#28
Gelöscht.
Besser isses.
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#29
Jetzt mal doof gefragt, warum ist das (anscheinend) speziell bei dir so ein Härtefall? Weils um mehr Geld geht als bei anderen?
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#30
Ich finde nicht, dass es eines besonderen Härtefalles bedarf, wenn ich möchte, dass die Richterin sich nach fast 2 Jahren mal bequemt, ihren Job zu machen und eine Entscheidung zu treffen.
Wenn der Unterhalt nach oben geht soll, sind diese Figuren ja auch in der Lage schneller zu entscheiden.
Außerdem muss sie ihre Untätigkeit ja nicht nur mir erklären, sondern dem Jobcenter.
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#31
ich hab mich undeutlich ausgedrückt: warum dauert das in deinem Fall so lang? oder istdas standart?
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#32
Naja warum weiß ich auch nicht, deswegen frage ich ja ihro Gnaden.

Ich bin im Mai 2010 zu 3.000,- Unterhalt verknackt worden da hatte ich bereits seit 4 Monaten meine Kündigung per 31.5.2010 in der Tasche.
Dass ich dann ab Juni wirklich arbeitslos sein würde, betrachtete der OLG-Schwengel als spekulativ.
Ich habe dann das "Recht" bekommen, mich frühestens ab 1.10.2010 um eine Absenkung zu bemühen.
Das habe ich natürlich getan und am 22.12.2010 kam es dann zu einer ersten Verhandlung in der der Richter nichts anderes tat, als zu erklären, dass er jetzt nicht mehr zuständig sein und dann seine Nachfolgerin übernehmen würde und einen vorläufigen aber falsch berechneten KU festzulegen.
Dann kamen noch alle paar Monate ein paar Termine mit der Nachfolgerin, der letzte im Juni 2011. Danach kamen dann noch sporadisch Beweiswünsche und Mitteilungen, wenn sie sich von der Nachtmatte auf die Tagesmatte gewälzt hat.

Die einzige Erklärung, die ich dafür, neben krankhafter Arbeitsallergie habe, ist einfach der politische Wunsch, Unterhaltssenkungen grundsätzlich zu vermeiden.
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#33
Das ist doch echt abartig, da geht mir das Messer im Sack auf!
Von was lebt denn deine Ex inkl. Kinder jetzt? Von deinem Gehalt ja wohl nicht mehr?! Ich vermute mal, dass der Staat jetzt zahlt, dafür aber weniger.
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#34
Wir leben jetzt alle von H4.

Warum mir immer wieder die alte Geschichte vom "Fischer und sin Fru" in den Sinn kommt weiß ich aber auch nicht.
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#35
(27-05-2012, 12:46)beppo schrieb: Wir leben jetzt alle von H4.
(...)
Nicht nur diese Fehlregulation.

Die Risiken von Familiengründung, insbesondere für Männer, sprechen sich rum. Diese Risiken halte ich für einen wesentlichen Faktor für Bindungsunlust und geringe Geburtenraten.

Vermutlich -irgendwann- werden Männer für Familiengründung umworben und hoch prämiert, Sorgerecht schon ab Gedanken an eine Familie oder so... Mutter darf Antrag prüfen lassen... Wink
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#36
(27-05-2012, 12:46)beppo schrieb: Wir leben jetzt alle von H4.

Dann bekommt deine werte Ex jetzt aber "etwas" weniger als vorher die 3000? Ich weiß..nur ein kleiner Trost Confused
Das hat der Staat sehr schön hinbekommen..mich würde nur mal interessieren was so ein durchschnittlicher Richter privat von seiner Rechtssprechung hält. Wenn er nicht völlig matt ist müssen ihm doch gewisse Ungerechtigkeiten/Widersprüche auffallen?!
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#37
(27-05-2012, 13:05)Skipper schrieb: Die Risiken von Familiengründung, insbesondere für Männer, sprechen sich rum. Diese Risiken halte ich für einen wesentlichen Faktor für Bindungsunlust und geringe Geburtenraten.
Ganz klar. Aber auch das scheint der Regierung völlig egal zu sein. Vlt. fällt irgendwann auf, dass es schlagartig zu wenig Steuerzahler gibt Big Grin

(27-05-2012, 13:05)Skipper schrieb: Vermutlich -irgendwann- werden Männer für Familiengründung umworben und hoch prämiert, Sorgerecht schon ab Gedanken an eine Familie oder so... Mutter darf Antrag prüfen lassen... Wink

Bis der derzeitige Trend gestoppt und dann wieder umgekehrt ist, dauert bei so einer trägen Masse Jahrzehnte. Kann mir nicht vorstellen, dass wir das noch erleben dürfen. Wobei man sich Sicherheitshalber vlt. 1-2Kg Zeugungsmasse einfrieren sollte Tongue
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#38
So, neues Thema.

Das Familiengericht hatte vor einem halben Jahr beschlossen, dass ich von 1.910,-€ ALG 1.250,-€ Unterhalt bezahlen könne und den Pfändungsschutz bis zu dieser Höhe aufgehoben.
Nun bin ich heute zu meiner neuen Gerichtsvollzieherin gebeten worden, mit der Aufforderung, doch eine EV zu unterzeichnen.

Ich habe ihr in freundlichen Worten gesagt, dass ich nicht beabsichtige, diese zu unterzeichnen.
Sie war sichtlich bestürzt, und fragte ob ich denn wüßte, was das für mich bedeuten würde und versuchte mich von meinem Entschluss abzubringen.
Sie hörte sich auch geduldig meine Erklärung an und äußerte großes Verständnis für mich und beschrieb nochmal die möglichen Auswirkungen und.
Sie erkundigte sich auch nach meinen Kindern und bat mich zu überlegen, wie eine Inhaftierung auf sie wirken würde.
Auch da sagte ich ihr, dass ich, nach den Erfahrungen mit der Familienjustiz meinen Kindern sagen und vorleben werde, dass man gerade bei staatlichem Unrecht auch mal aufstehen und den Rücken gerade machen müsse.

Sie versprach mir dann noch, dafür zu sorgen, dass der Haftbefehl erst nach meinem geplanten Urlaub mit den Kindern kommen würde.
Wirklich eine nette Frau.

Habt ihr noch irgendwelche Tipps für mich?
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#39
Tach,

mehr als ein Antrag auf Vollstreckungsschutz bei der Rechtsantragsstelle des Vollstreckungsgerichtes gem. §765a ZPO fällt mir da auch nicht ein.
Ob die Abnahme einer EV als eine unbillige Härte oder Verstoß gegen die guten Sitten begründen kann, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.

Ein Indikator wäre m. E., das im Leistungsbezug bist und da auch schon alles offen legen mußt, da du dich sonst der Gefahr aussetzt, des Betruges angezeigt zu werden.
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#40
Einen Anwalt suchen, der spezialisiert ist, Haftbefehle zu widersprechen.

Manchmal denke ich, dass wir einen echten Saul Goodman brauchen : http://www.youtube.com/watch?v=nDc-LNW8z18
Big Grin

Zitat:
"The wife wanted divorce... ok it's over now.
But you know what she got?
NOTHING!! LOL" Tongue
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#41
Keine Sorge, beppo.

Ich kümmere mich dann um Deine Zimmer- und Balkon-Pflanzen.Wink
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#42
(06-06-2012, 14:55)beppo schrieb: Sie versprach mir dann noch, dafür zu sorgen, dass der Haftbefehl erst nach meinem geplanten Urlaub mit den Kindern kommen würde.

Wie nett. So schnell geht das ohnehin nicht. Den muss der Gläubiger beantragen und einen Kostenvorschuss leisten. Es kommt dann darauf an, klarzumachen dass du gewillt bist, die Haft auch wirklich der EV vorzuziehen. Nur 1% tun das und verweigern die EV.

Die Haft ist ein paar Tage lang Show und soll dich dazu bringen, schnell die EV zu unterzeichnen. Spätestens nach zwei Wochen wird es aber für den Gläubiger wirklich teuer und die Einsicht der Gegenseite wird überwiegen, dass du tatsächlich nicht zu knacken bist.

Bei so einem Haftbefehl wird nicht nach dir gefahndet. Entgehen kannst du ihm, wenn du jetzt als Kapitän anheuerst :-) Verschiebung wenn du krank bist. Verhaften muss dich der Gerichtsvollzieher. Kannst du ihm drei Jahre lang entwischen, gilt er nicht mehr. Wenn du dem Gläubiger zu teuer wirst und entlassen wirst, kann dieser Gläubiger dich nicht erneut einbuchten lassen. Ein anderer Gläubiger schon.
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#43
Naja der Vollstreckungsschutz ist ja schon durch. Und irgendeinen reellen Grund, das nicht zu unterschreiben gibt es auch nicht.
Es ist einfach Renitenz.

(06-06-2012, 17:01)Skipper schrieb: Keine Sorge, beppo.

Ich kümmere mich dann um Deine Zimmer- und Balkon-Pflanzen.Wink

Das ist ganz allerliebst von dir.
Wenigstens diese Last ist von mir genommen.
Da fällt mir wirklich ein Stein vom Herzen. Big Grin
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#44
(06-06-2012, 14:55)beppo schrieb: Sie war sichtlich bestürzt, und fragte ob ich denn wüßte, was das für mich bedeuten würde und versuchte mich von meinem Entschluss abzubringen.
Sie hörte sich auch geduldig meine Erklärung an und äußerte großes Verständnis für mich und beschrieb nochmal die möglichen Auswirkungen und.
Sie erkundigte sich auch nach meinen Kindern und bat mich zu überlegen, wie eine Inhaftierung auf sie wirken würde.
Auch da sagte ich ihr, dass ich, nach den Erfahrungen mit der Familienjustiz meinen Kindern sagen und vorleben werde, dass man gerade bei staatlichem Unrecht auch mal aufstehen und den Rücken gerade machen müsse.

Sie versprach mir dann noch, dafür zu sorgen, dass der Haftbefehl erst nach meinem geplanten Urlaub mit den Kindern kommen würde.

Das ist eine reine Psycho-Drohkulisse - sie versucht dich mit der Liebe zu den Kindern an den Eie... zu packen.
Wenn du sie über den SGBII-Bescheid informiert hast, weiß sie ganz genau, dass harte Fakten bei dir nicht zu ihrem Erfolg führen.

Siehe mal hier, das dürfte recht realistisch sein http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid78924

Das faktische hat p schon beschrieben. Man kann auch mit mehreren solchen Haftbefehlen bedenkenlos mit den Kids in Urlaub fahren.

Bleibt der Sachverhalt, dass dieser zivilrechtliche Haftbefehl genauso wirkt wie die EV, d.h. wird bei Schufa und diesen Banden eingetragen und später durch den Eintrag EV ersetzt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#45
(06-06-2012, 19:02)p schrieb: Den muss der Gläubiger beantragen und einen Kostenvorschuss leisten. Es kommt dann darauf an, klarzumachen dass du gewillt bist, die Haft auch wirklich der EV vorzuziehen. Nur 1% tun das und verweigern die EV.

Die Haft ist ein paar Tage lang Show und soll dich dazu bringen, schnell die EV zu unterzeichnen. Spätestens nach zwei Wochen wird es aber für den Gläubiger wirklich teuer und die Einsicht der Gegenseite wird überwiegen, dass du tatsächlich nicht zu knacken bist.
Ach, das ist ja hübsch!
Bist du sicher, dass sie das bezahlen muss?
Kriegt sie das evtl. vom Jobcenter oder sonstjemand bezahlt, da sie ja auch hartzt?
Beantragt wurde die Haft, laut GV, schon gleich zu Anfang von der KanalRAtte.

Ob die gute Frau nun wirklich so betroffen war oder nur so getan hat, ist doch eigentlich irrelevant.
Entscheiden tut das doch ein Richter oder hat sie auch Einfluss?
Flüchten will ich eigentlich gar nicht.
Ich gehe lieber in den Knast.
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#46
(06-06-2012, 19:52)beppo schrieb: Bist du sicher, dass sie das bezahlen muss?
Kriegt sie das evtl. vom Jobcenter oder sonstjemand bezahlt, da sie ja auch hartzt?
Beantragt wurde die Haft, laut GV, schon gleich zu Anfang von der KanalRAtte.

Wenn du den Antrag kennst, dann kannst du dort auch sehen, ob für das Vollstreckungsverfahren PKH beantragt wurde. Da es namens der Kinder ist, könnten sie PKH kriegen. Ob dies dann auch den Vorschuß für die Erzwingung umfaßt, hängt wohl vom lokalen Revisor ab. Da diese dann aber erstmal direkt an die Staatskasse geht, ist kaum mit länger als 7 Tage für den ersten Erzwingungsversuch zu rechnen. Und auch dann hängt es von der lokalen JVA ab, ob die überhaupt für zivilrechtliche Haft einen Platz rausrücken wollen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#47
(06-06-2012, 19:31)sorglos schrieb: Siehe mal hier, das dürfte recht realistisch sein http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid78924
Das wird ja immer besser!
Das hatte ich völlig verdrängt.
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#48
PKH hat sie mit Sicherheit beantragt und bisher auch (fast) immer bekommen.
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#49
Das bedeutet noch nicht, dass die Verfahrenskostenhilfe auch für die Erzwingungshaft in Vorleistung tritt.
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#50
Na dann bin ich mal gespannt ob es jemand auffällt , dass es vielleicht keine so lohnende Investition ist, einem H4 Bezieher den gerade angetretenen Job kaputt zu machen und ihn für teures Geld in den Knast zu schicken um eine Erklärung über nicht vorhandenes Geld zu erpressen, dass es nur geben kann, wenn er beim H4 Antrag schon gelogen hat. Smile

Danke, ihr habt mir den Abend versüßt! Smile
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