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Steuerfrage Betreuungsunterhalt
#1
Hallo zusammen, habe mal eine Frage zur Steuer. Mein Unterhaltsfall (Betreuungsunterhalt) wird seit über einem Jahr zwischen den Anwälten hin und her geschoben. Vorausgesetzt ich verliere, wird dann natürlich die rückwirkende Zahlung verlangt. Ggf. würde ich auch den gesamten Betrag für 2011 und 2012 umgehend bezahlen. Aus steuerlicher Sicht bin ich dann aber gelackmeiert, weil ich in der Summe dann 2012 deutlich über den absetzbaren Beträgen liege. Ein Steuergeschenk für den Staat, daß ich gerne vermeiden würde. Gibt es eine Möglichkeit, die Beträge auf die ich verklagt werde für die Steuererklärung 2011 bereits zu berücksichtigen? Quasi als eine Art "Rückstellung" oder so?
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#2
Dafür gibt es den § 173 Abs. 1 Pkt. 2 AO

Wenn sich die Verhältnisse nachträglich für einen bereits rechtskräftigen Steuerbescheid ändern, kannst Du Deinen Steuerbescheid auch nachträglich ändern lassen.

Ich weiß das so genau, weil bei mir der Grad meiner Behinderung eine entscheidende Rolle für ein rückwirkende Steuererstattung spielt.


Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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