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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#26
(08-05-2012, 14:21)Jessy schrieb: Zustellung:
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...-hzk65.htm
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...5-755f.htm

Das habe ich mir nun genauer durchgelesen und wie vermutet, wird meine Auffassung darin bestätigt. Deutschland hat nicht die entsprechende Stelle in der Schweiz angerufen und um Übermittlung gebeten, sondern ein stinknormales, deutsches Einschreiben direkt an mich geschickt.

Entweder verstehe ich jetzt etwas falsch oder Du Jessy und auch die anderen haben den Sachverhalt aus meinen Zeilen nicht richtig erfasst.

Weiter ist es so, dass es im konkreten Fall um die Ladung zur Verhandlung der Vaterschaftsfeststellungsklage ging, die dann eben ohne mich abgehalten wurde. Meiner Meinung nach sollte hier mindestens die Wiederherstellung des alten Standes zu erwirken sein. Derzeit versucht man Informationen über mein Einkommen zu erhalten und zwar basierend auf der Annahme, dass das Urteil rechtskräftig sei, was es meiner Meinung nach aber nicht ist.
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#27
okay, sorglos hat Recht, ich bin naiv! Naiv zu glauben hier wäre es möglich sachlich zu diskutieren. Spott, Häme und der ganze Stil der hier gepflegt wird hat mich überzeugt. Ich ziehe die Option zu Reisen.

<EOD>
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#28
Aus dem Link, nur um es nochmal zu verdeutlichen:

"Artikel 10

Dieses Übereinkommen schließt, sofern der Bestimmungsstaat keinen Widerspruch erklärt, nicht aus,

a) dass gerichtliche Schriftstücke im Ausland befindlichen Personen unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen,

b) dass Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Ursprungsstaats Zustellungen unmittelbar durch Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Bestimmungsstaats bewirken lassen dürfen,

c) dass jeder an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligte Zustellungen gerichtlicher Schriftstücke unmittelbar durch Justizbeamte, andere Beamte oder sonst zuständige Personen des Bestimmungsstaats bewirken lassen darf.

Demnach ist die Postzustellung rechtskräftig, solange die Schweiz kein Veto einlegt. Keine Ahnung wo du da eine Bestätigung deiner Annahme rausliest."

Was ich nicht weiß, aber das kann vielleicht jemand anders beantworten: Ist die Anwesenheit des Vaters beim Vaterschaftsfestellungsverfahren überhaupt zwingend Bedingung. Kann ich mir schwer vorstellen.
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#29
(08-05-2012, 20:21)Jessy schrieb: Ist die Anwesenheit des Vaters beim Vaterschaftsfestellungsverfahren überhaupt zwingend Bedingung. Kann ich mir schwer vorstellen.

Bei keinem Verfahren ist die Anwesenheit nötig. Bei Abwesenheit gibts das besagte Versäumnisurteil. Zustellungstricks verzögern höchstens kurz. Kann auch sein, dass erst der billigste und kürzeste Weg probiert wird, wenn der nicht anschlägt dann halt die Standardkeule nachgeschoben. Der Pflichtige ist ja bekannt und die Vaterschaft festgestellt, da kann man sich ganz gelöst ans kassieren machen.

Zitat:Naiv zu glauben hier wäre es möglich sachlich zu diskutieren.

Wer ist hier unsachlich? Dir wurden massenhaft Vorgänge, Aspekte, Dokumente, Gesetze, Regelungen, Verfahrensweisen vor die Füsse gelegt. Fundiert und sauber geschrieben. Statt eines rotzigen "tschüss" wäre eigentlich ein Dank fällig an die gewesen, die sich die Mühe gemacht haben dir das zu schreiben. Du scheinst extrem dünnhäutig zu sein - angesichts der kommenden Unterhaltsforderungen keine hilfreiche Haltung. Dort liegen deine Probleme und nicht hier im Forum, wo du schon bei dir unangenehmen Meinungen hochdrehst.

Dein Account ist nicht gelöscht. Du kannst jederzeit berichten, wie sich deine Vorstellungen in der Praxis bewährt haben.

Wenn du woanders weiterfragen willst, gibts mehre Foren. ISUV, vatersein.de, treffpunkteltern.de, allein-erziehend.net ... Auch dabei viel Spass.
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#30
Da ist wohl jemand arg ent-täuscht, was ja auch heißt, er ist eine (Selbst-)Täuschung los. Vielleicht merkt er ja noch, dass das gut ist, weil er sich jetzt der Realität stellen kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#31
Falls Du doch noch mitliest:


(08-05-2012, 20:04)~user gelöscht~ schrieb: Weiter ist es so, dass es im konkreten Fall um die Ladung zur Verhandlung der Vaterschaftsfeststellungsklage ging, die dann eben ohne mich abgehalten wurde. Meiner Meinung nach sollte hier mindestens die Wiederherstellung des alten Standes zu erwirken sein. Derzeit versucht man Informationen über mein Einkommen zu erhalten und zwar basierend auf der Annahme, dass das Urteil rechtskräftig sei, was es meiner Meinung nach aber nicht ist.

HuhHuhHuh

Ich glaube, wir müssen Dich nicht verstehen, denn Du willst uns nicht verstehen.
Wir haben Dir nun mehrfach geschrieben, dass es Dein Privatvergnügen ist, wenn Du die Annahme von Post, die an Dich addressiert ist, verweigerst. Du hast sogar entsprechende Links erhalten, die die rechtmäßige Zustellung trotz Deiner Verweigerung bestätigt.

Wieso sollte die Vaterschaftsfeststellung nicht rechtskräftig sein? Nur, weil Du nicht angehört wurdest? Weil Du nicht angehört werden wolltest? Die DNA hat doch eindeutig ergeben, dass Du der biologische Vater bist. Was sollte also rechtlich dagegen sprechen, dass Du der Vater bist? Da greift doch eins ins andere.

Ich und auch die anderen User haben Dir mehrfach versucht klarzumachen, dass das deutsche Recht für Dich rechtsgültig ist. Auch hier hast Du entsprechende Links erhalten. Obwohl diese meines Erachtens garnicht nötig gewesen wären.
Du bist Deutscher, Deine Ex ist Deutsche, Euer gemeinsames Kind ist Deutsch. Deine Ex lebt mit Kind in Deutschland. Wieso sollte kein deutsches Recht für Euch gelten? Der gesunde Menschenverstand brüllt doch schon förmlich: DEUTSCHES RECHT ANWENDEN!


(08-05-2012, 20:11)~user gelöscht~ schrieb: okay, sorglos hat Recht, ich bin naiv! Naiv zu glauben hier wäre es möglich sachlich zu diskutieren. Spott, Häme und der ganze Stil der hier gepflegt wird hat mich überzeugt. Ich ziehe die Option zu Reisen.

<EOD>

Auch hier: HuhHuhHuh

Welcher Beitrag hat Dich hier mit Spott und Häme überzogen?
Du hast hier, wie bereits von @p zutreffend festgestellt, jede Menge Links und Fakten präsentiert bekommen. Wir sind alle sachlich geblieben. Niemand hat Dich irgendwie verspottet oder mit Häme überzogen, niemand von uns hat Dich in irgendeiner Art und Weise tituliert und beleidigt.
Ich möchte Dich bitten: BLEIB DU DOCH BITTE EINMAL SACHLICH!!

Erst Hilfe suchen, und wenn die Antworten nicht so ausfallen, wie der Herr es sich gewünscht hat, falsche Anschuldigungen in den Raum stellen... Dodgy

Wäre es Dir lieber gewesen, wir hätten Dir alle den Bauch gepinselt, Honig ums Mäulchen geschmiert, Dir irgend einen Mist erzählt, nur damit Du Dich mit Deiner Meinung bestätigt fühlst, und nachher fällst Du hinten runter? Sei doch froh, EHRLICHE Antworten zu erhalten. Sei froh, dass es Menschen gibt, die versuchen, Dir die Augen zu öffnen, die versuchen, Dir zu helfen, die versuchen, Dir klarzumachen, dass Du auf dem Irrweg bist und mit Deiner Vorgehensweise verlieren wirst.

Eben diese Personen mit falschen Anschuldigungen zu überhäufen ist respektlos. Und UNSACHLICH!

Ausserdem hast Du von mehreren Usern den ultimativen Tip bekommen, Dich Deiner Verantwortung, der Du Dich ja nicht stellen magst, zu entziehen: Suche das Weite!
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#32
Nu isser weg - aber trotzdem:

(08-05-2012, 13:57)~user gelöscht~ schrieb: ...
P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.
Damit ist es jetzt wohl vorbei Confused

Wenn die Mami sich ein schönes Leben machen will und Du (sofern Du das liest) in der Schweiz verbleibst, zieht sie auch in die Schweiz - die freuen sich. Dann wird kurzer Prozess gemacht - im wörtlichsten Sinne des Wortes:

1. Vaterschaft ist bereits festgestellt
2. neue Festlegung des Unterhalts durch ein Feministengericht in der Schweiz - heisst soviel, wie neue Feststellung des Unterhalts für das Kind (1000 bis 2000 CHF) und den Betreuungsunterhalt für die Mama, so dass sie insgesamt minimum auf ihren "erweiterten Notbedarf" kommt - das sind bei mir 4500.- CHF pro Monat.

Tatsächlich fällt der Unterhalt häufig höher aus, weil der Vater nur in Trennung mit der Mami lebt (Trennungsunterhalt) oder besondere Aufwendungen hinzukommen - bei mir 5'500.- CHF von anfänglich knapp 7 kCHF. Der Unterhalt wird immer so bemessen, dass Du es gerade noch bezahlen kannst und sich die Mutti dabei so wohl fühlt, dass das Kind nicht unter Mamis schlechter Laune leiden muss - ein wahrhaft göttliches Kriterium.
https://t.me/GenderFukc
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#33
"Verantwortung" ist ein bisschen wie Mineralwasser. Steht überall rum, ist wohlfeil und jeder schmeckt das raus, was er denkt zu schmecken. Insbesondere im Familienrecht.

Für den Verlauf der Verfahren ist der Begriff ohne Belang. Der Vater ist blosses Objekt. Wenn es dem Vater damit besser geht, kann er sich den Verantwortungsbegriff an den Hut heften, es ändert nichts an den Fakten, auf die alles hinausläuft: Zahlen oder pfänden. Vor allem in der Schweiz.
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#34
Wer mit dem Begriff Verantwortung fremdelt, hat hier http://www.kidsskills.org/German/verantwortung/ die Möglichkeit einer Annäherung. In der Tat ist sie überall und beginnt bei Banalitäten, wo sie "rumsteht" und darauf wartet, angemessen wahrgenommen zu werden..
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#35
Im ursprünglichen Sinne ist es aus meiner Sicht das eigene Gefühl etwas für andere tun zu wollen.
Z.B. für die eigenen Kinder oder Freunde.

Inzwischen wird es dafür missbraucht, anderen etwas auf oktruieren zu wollen, dass man zwar erledigt haben möchte aber selbst keine Lust zu hat.

So wie man im Krieg andere mit moralischem Druck dazu drängt, mit lauten Hurra rufen nach vorne zu stürmen um sich verantwortungsbewusst und gerne abschlachten zu lassen.
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#36
Verantwortung, Kindeswohl, Ehre .... tut mir leid, diese Begriffe sind längst verbrannt. Sie waren einmal Systeme, um Sozialverhalten zu steuern. Im Kleinen hat das auch mal funktioniert. Entwickelt sind sie heute zum blossen Machtinstrument, das ganz opportunistisch eingesetzt wird um zugunsten eines eigenen Vorteils Meinung und Verhalten von anderen zu beeinflussen. Ich lehne diese Begriffe ab. Man sollte besser in Form von konkreten Inhalten sprechen. Das bringt ans Licht, um was es eigentlich geht.

Richter: Übernehmen sie auch Verantwortung für das Kind? Verantwortung ist das Wichtigste. Wenn sie das nicht tun, sind sie ein eigensüchtiger, kurzsichtiger Mensch.

Gemeint ist: Zahlen sie auch mindestens 500 EUR Barunterhalt für das Kind? Barunterhalt ist das Wichtigste. Wenn sie das nicht tun, sind sie ein eigensüchtiger, kurzsichtiger Mensch.

Manche Leute sehen ihre Verantwortung darin, der Gesellschaft zu helfen, indem sie einen Juristen totschlagen. Ich lehne das ab, aber das zeigt wie verrottet und kaugummiartig dehnbar der Begriff ist.
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#37
Ich habe Verantwortung für meine beiden Kids aus erster Ehe. Habe Alimente bezahlt und vor kurzem ein Kind zu mir genommen um Ihr zu helfen den richtigen Weg zu finden.
Die andere Frau hat mich hinters Licht geführt, ich würde sogar so weit gehen zu sagen dass es Betrug war. Darf man einem Menschen nicht vertrauen den man liebt? Sie wollte unbedingt ihr Kind und nun hat sie es. Ihre Mitteilung, dass mich der Rest und vor allem das Kind fortan nichts mehr anginge spricht für sich selbst. Unterm Strich hat Sie sich ein kind geholt, ohne Rücksicht auf mich und die Folgen. Ich kenne das Kind nicht, ich habe es noch nie gesehen und werde es wohl auch nie, es sei denn wenn es erwachsen genug ist und wissen will wer es gezeugt hat. Ich darf nun lediglich dafür bezahlen, dass ich eine "Samenspende" abgegeben habe. Es interessiert keine Sau ob und wie es mir dabei geht und daher ist mir auch scheissegal ob nun irgend welche Typen meinen sie hätten kein Verständnis dafür, dass sie mit ihren Steuergeldern nun für "mein" Kind zahlen sollen. Diesen sei gesagt, dass ich in den 16 Jahren meiner Selbständigkeit mehr Steuern bezahlt habe als 10 Facharbeiter das ihr ganzes Arbeitsleben lang tun. Ich weiss, wer mehr leistet als andere darf nicht mehr erwarten......zumindest in Deutschland
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#38
(10-05-2012, 11:05)~user gelöscht~ schrieb: Ich darf nun lediglich dafür bezahlen, dass ich eine "Samenspende" abgegeben habe. Es interessiert keine Sau ob und wie es mir dabei geht und daher ist mir auch scheissegal ob nun irgend welche Typen meinen sie hätten kein Verständnis dafür, dass sie mit ihren Steuergeldern nun für "mein" Kind zahlen sollen.

Wenn es Dich tröstet: Du bist in allerbester Gesellschaft.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
(10-05-2012, 11:05)~user gelöscht~ schrieb: Diesen sei gesagt, dass ich in den 16 Jahren meiner Selbständigkeit mehr Steuern bezahlt habe als 10 Facharbeiter das ihr ganzes Arbeitsleben lang tun.

Umsatzsteuern nehme ich an? Ansonsten wäre schon erklärungsbedürftig, warum Du das nicht mehr tust und Deine Unterhaltsverpflichtungen aus der Portokasse erledigst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#40
Deine Gefühle sind vielen hier aus eigener Erfahrung wohlbekannt. Das wird noch schlimmer werden, wenn zusätzlich auch noch die Unterhaltsabgreifmaschinerie auf Touren kommt. Werde aktiv, dieses Urecht generell zu ändern. Ein still leidender Gepfändeter kann nichts bewirken.
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#41
(10-05-2012, 11:05)~user gelöscht~ schrieb: Die andere Frau hat mich hinters Licht geführt, ich würde sogar so weit gehen zu sagen dass es Betrug war. Darf man einem Menschen nicht vertrauen den man liebt? Sie wollte unbedingt ihr Kind und nun hat sie es.
Du solltest mal anfangen strikt zu unterscheiden, zwischen dem, was du und ggf. wir für gerecht und richtig halten und dem, was die jeweils zuständige Justiz dafür hält.

Wenn du dich über Ersteres austauschen möchtest, findest du hier sicher viel Zustimmung.

Deine Annahmen darüber, was wohl die deutsche/helvetische Justiz mit dir anstellen kann und darf liegen aber weit von der Realität entfernt.
Du sitzt nun mal in einem Land, dass es sich zur Aufgabe gemacht der weltbeste Büttel der Unterhaltskriegsgewinnler zu sein.
Deine Entrüstung darüber wird dich kaum vor der Hinrichtung schützen.

In einem Film wurde mal jemand zu 10 Jahren Knast verurteilt.
Der Delinquent war völlig entsetzt und rief: "Ich kann unmöglich für 10 Jahre in den Knast gehen!"
Darauf der Richter lakonisch: "Dann gehen Sie eben so lange sie können!"

Aus meiner Sicht hast du genau die 2 Optionen die ein Gast im Restaurant hat:
Zahlen oder rennen.

Entscheide dich.
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#42
(10-05-2012, 11:52)beppo schrieb: Aus meiner Sicht hast du genau die 2 Optionen die ein Gast im Restaurant hat:
Zahlen oder rennen.

Entscheide dich.

Ohne schwarzmalen zu wollen, aber wie die derzeitige Situation ist, wäre aus seiner Sicht rennen die bessere Wahl. Definitiv.
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#43
Bei einem bzw. drei Kindern und, nach eigenen Angaben, etwa 100 fachem Einkommen eines Facharbeiters erscheint mir auch die erste Variante gangbar.
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#44
(10-05-2012, 16:59)beppo schrieb: .. und, nach eigenen Angaben, etwa 100 fachem Einkommen eines Facharbeiters erscheint mir auch die erste Variante gangbar.

100-fach wäre gut..bei uns verdient ein Facharbeiter etwa 40 000 Brutto/Jahr inkl. Bonuszahlungen..

Im Grunde hast du recht, aber wenn er KEINE Angaben zu seinem Lohn macht, wird ja anscheinend "sicherheitshalber" von viel zu hohem Lohn UND keinen Abzügen ausgegangen, was sich in kaum zu bewältigenden Unterhaltszahlungen auswirken müsste. Und das, in Kombination, dass die KM ihn sein Kind eh nie sehen lassen wird laut seiner Aussage, gepaart mit der recht hohen Entfernung Schweiz - Deutschland, bin ich mir nicht sicher ob er nicht eher Variante Zwei wählt. Ich könnte es nachvollziehen ehrlich gesagt.
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#45
Weglaufen ist keine Option, da ich die Verantwortung für meine bei mir lebende Tochter übernommen habe. Bevor diese nicht mit der Schule fertig ist bleibe ich definitiv in der Schweiz.
Die Selbständigkeit liegt schon ein paar Jahre zurück und ich bin wieder Angestellter. Gerade dabei mir wieder etwas Boden unter die Füsse zu zimmern. Klar verdient man in der Schweiz besser als in D, aber die Unterhaltskosten sind eben auch eklatant höher. Eine 3 Zimmer Wohnung kostet hier zwischen 1700 und 2200 Franken an Miete. Lebensmittel sind auch wesentlich teurer etc... 1 EUR = 1,20 CHF Ein Cheeseburger bei McDonalds, in D für einen Euro zu haben, kostet hier 2,50 CHF also über das doppelte. Das wird noch lustig wenn die mit der DD Tabelle kommen. Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, ob ich der KM Unterhalt schulde oder nicht. Ich glaube in der Schweiz bekommt die unverheiratet KM nicht´s, bin mir aber nicht sicher. Aber ich habe jetzt einen findigen Anwalt gefunden und werde mit ihm meine Optionen erörtern, dann sehen wir weiter.

@p wie soll das funktionieren dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen? Einem Vater bleibt kaum genug Geld und Nerven um das bis zur letzten Instanz durchzuziehen und die Erfolgsaussichten sind gegen null. Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz? Da sitzen auch Mütter und Väter die ihre ganz eigene Meinung dazu haben werden Undecided

Der Witz ist, dass ich schon seit Jahren mit mir kämpfe ob ich mich operieren lassen soll, damit sowas nicht passieren kann, hatte aber immer Angst davor und auch davor, dass ich vielleicht doch nochmal Vater werden will mit der richtigen Frau.........
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#46
(10-05-2012, 20:21)~user gelöscht~ schrieb: @p wie soll das funktionieren dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen? Einem Vater bleibt kaum genug Geld und Nerven um das bis zur letzten Instanz durchzuziehen und die Erfolgsaussichten sind gegen null.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4127
Brechstange und Klageorgien sind gar nicht nötig. Bereits die kleinen Dinge sind ein Plus, wenn sie denn gemacht werden. Viele schrecken sogar davor zurück.
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#47
(10-05-2012, 20:21)~user gelöscht~ schrieb: Weglaufen ist keine Option, da ich die Verantwortung für meine bei mir lebende Tochter übernommen habe. Bevor diese nicht mit der Schule fertig ist bleibe ich definitiv in der Schweiz.
...
... Das wird noch lustig wenn die mit der DD Tabelle kommen. Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, ob ich der KM Unterhalt schulde oder nicht. Ich glaube in der Schweiz bekommt die unverheiratet KM nicht´s, bin mir aber nicht sicher. ...

...Der Witz ist, dass ich schon seit Jahren mit mir kämpfe ob ich mich operieren lassen soll, damit sowas nicht passieren kann, hatte aber immer Angst davor und auch davor, dass ich vielleicht doch nochmal Vater werden will mit der richtigen Frau.........

Ich rechne es Dir wirklich hoch an, dass Du Deine Tochter aus der Ehe bei Dir aufgenommen hast, und für diese Verantwortung übernimmst. Hast in Deinem vorherigen Thread ja auch damit begründet, für Dein uneheliches Kind keinen Unterhalt zahlen zu wollen, weil Du für Deine zwei ehelichen Kinder schon so viel Alimente gezahlt hast. Dies ist aber leider eine falsche Hoffnung Deinerseits, mit dieser Begründung um die Unterhaltszahlungen drum herum zu kommen. Nach dem BGB sind alle Kinder gleichrangig anzusehen. Egal, ob ehelich oder unehelich...
Heisst: Du wirst für Dein uneheliches Kind zahlen müssen. Das Du für Deine ehelichen Kinder immer brav und pünktlich gezahlt hast, und nun eins davon in Deinen Haushalt aufgenommen hast, beschert Dir leider keine Bonuspunkte vor dem Richter. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Logo wirst Du für Deine Ex-Freundin auch noch wg. BU belangt werden. Deine Ex-Freundin ist Deutsche, sie lebt in Deutschland, Du bist Deutscher. Es ist deutsches Recht anzuwenden! Wieso willst Du das nicht verstehen?
Ob in der Schweiz die unverheiratete KM keinen BU erhält, interessiert von der Justiz und den Behörden: NIEMANDEN!
Deine Ex-Freundin ist nach Deiner Aussage weder Schweizerin noch lebt sie in der Schweiz...
Wieso sollte also Schweizer Recht gelten?
Sorry, verstehe mich nicht falsch. Ich meine es wirklich, wirklich nur gut mit Dir. Ich verstehe absolut nicht, wieso Du immer und immer wieder mit dem Schweizer Recht ankommst.
Du hast doch nun schon genügend Links erhalten, in denen Dir bestätigt wird, dass Deutsches Recht anzuwenden ist.

Ob es die richtige Frau oder der richtige Mann ist, stellt sich in den meisten Fällen leider erst nach einer Trennung heraus...
Dann zeigen viele erst den wahren Charakter. Dodgy

Da weglaufen für Dich keine Option ist, wirst Du Dich darauf einstellen müssen, demnächst kräftig KU und wahrscheinlich auch BU zahlen zu müssen (BU natürlich nur, wenn nach Zahlung des KU noch genügend Geld für den BU vorhanden ist.)
Und wenn Du nicht freiwillig zahlst, werden die Mühlen der Justiz anfangen, in Richtung Pfändung zu mahlen... Dies wird wahrscheinlich schneller vonstatten gehen, wie Du denkst, bzw. wie Dir lieb ist.

Sorry, dass wir Dir keine andere Mitteilung oder Hoffnung machen können. Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass Du doch garantiert ehrliche Antworten haben möchtest, oder?

Und nicht, dass Du mich falsch verstehst, oder denkst, ich will Dir böse, oder Dich mit Spott überziehen: Ich kann Dich absolut verstehen, dass Du Dich über den Tisch gezogen und vollkommen verar.... fühlst. Ist leider auch die Wahrheit. Deine Ex hat Dich nach allen Regeln der Kunst veräppelt und als sie am Ziel Ihrer Träume war, hat sie Dich wie ne heiße Kartoffel fallen lassen.
Auch die Einstellung der Ex ist indiskutabel. Bei dem Satz: "Das Kind und alles drum herum geht Dich jetzt sowieso nichts mehr an...
Du wirst das Kind sowieso nie zu sehen bekommen...",Angry sollte man(n) schon die Möglichkeit haben, keinen KU zahlen zu müssen.
Aber leider lässt die Deutsche Justiz da keinen Spielraum. Solche Äußerungen mit entsprechenden Taten der KM werden leider nicht mit Unterhaltsentzug bestraft.
Leider sieht weder die Deutsche noch die Schweizer Gesetzgebung so etwas vor.

LG, Familienmensch. Heart
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#48
Betreuungsunterhalt richtet sich nach den Ansprüchen und Rechten der Person, die ihn verlangt, d.h. der Mutter. Auch da ist es egal, wo sich der Pflichtige aufhält. Womöglich gibts da aber wirklich Bremsen, die man in der Schweiz ziehen kann. Das weiss ich nicht, Fälle mit Betreuungsunterhalt Vater/Schweiz kenne ich nicht, nur Kindesunterhaltsfälle.
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#49
Tja, wieder eine Ernüchterung. Schaut aus, als ob ich auch hier den kürzeren ziehe.
http://www.beobachter.ch/familie/kinder/...nd-zahlen/

Zitat:Nicht nur fürs Kind zahlen?
Text:Alexandra Gavriilidis
Ausgabe:22/05Frage: Meine Freundin in Deutschland hat unser gemeinsames Kind geboren. Sie ist seit längerem krank. Die deutschen Behörden verlangen nun, dass ich auch für die Mutter des Kindes Alimente bezahle. Ist das legitim?
Ja, Sie müssen der Mutter Ihres Kindes unter Umständen während mehr als drei Jahren Alimente für ihren persönlichen Lebensbedarf zahlen. Denn auf Ihren Fall ist aufgrund eines internationalen Abkommens deutsches Recht anwendbar.



Das deutsche Recht kennt im Gegensatz zum schweizerischen Zivilrecht einen ungleich längeren Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter. Wenn das Kind aufgrund besonderer Umstände auf Betreuung und Pflege durch die Mutter angewiesen ist und es unzumutbar wäre, wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nachgehen müsste, kann der Vater sogar länger als drei Jahre zur Kasse gebeten werden.



In der Schweiz hingegen haben unverheiratete Mütter nur während vier Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf persönliche Alimente. Das gilt selbst in Härtefällen.
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#50
Die Ansprüche in Deutschland sind nicht die Frage, die sind eindeutig und klar, darüber steht auch alles in der faq. Aber zunächst einmal muss sie sie selbst über einen eigenen Anwalt geltend machen und nicht ein kostenloser Jugendamtsbeistand. Dann ist die Frage, ob auch beim Betreuungsunterhalt der kurze Dienstweg funktionert, der jetzt beim Kindesunterhalt probiert wurde. Immerhin muss auch da eine Einkommenshöhe Grundlage sein, deren Erfassung im Gegensatz zum KU nicht einfach ganz so einfach fiktiv festgesetzt werden kann.
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