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Der Anfang vom Ende, bitte um Hilfe
#1
Hallo zusammen,

ich wünsche mir euren Rat, da ich aufgrund der vielen Informationen hier keinen klaren Kopf bekomme.


Meine Geschichte mal in Stichpunkten.

KM Jahresbrutto 0,-
KV Jahresbrutto 53.000,-

Dez 2005 Kauf einer Eigentumswohnung, Eigentümeranteil 50 Ich/50 KM,80.000 Schulden 50/50
Juli 2006 Heirat
März 2007 KM hat Job aufgebenen (ReNo)
Sept 2007 Geburt der Tochter
Aug 2010 Tochter in Kindergarten (35h/Woche), KM geht trotzdem nicht areiten
Jan 2012 KM nimmt Kontakt mit Jugenliebe auf
März 2012 KM steht in Beziehung mit Jugendliebe
März 2012 Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung

Auch wenn es schmerzlich ist es zuzugeben, aber da hat KM mir ganz schön die Hörner aufgesetzt.

Nun geht es mir um das Prozedere der Abwicklung der Scheidung.

1. KU ist kein Thema und selbstverständlich für mich.
2. Die Wohung möchte ich aus finanziellen Gründen verkaufen.
3. Hausrat ist mir nicht so wichtig.
4. BU möchte ich grundsäztlich NICHT Zahlen müssen, und wenn dann Zähneknirschend nur Zeitlich begrenzt!

Nun habe ich schon einiges in die Wege leiten können.

1. Kindergarten wird mit etwas Glück auf 40h/Woche erhöht. Antrag liegt vor.
2. KM hat sich beim Arbeitsamt arbeitssuchen gemeldet. Beratungsgespräch folgt noch.

Über folgende Punkte bin ich irritiert:

1. Ich hatte eine Erstbeartung bei einem Fachanwalt. Dieser ignorierte fogende BGH Urteile:
BGH XII ZR 11/09 02.02.2011 Keine BU Lebenslang trotz Ehevertrag
BGH XII ZR 3/09 30.03.2011 Alleinerziehende muss arbeiten gehen
BGH XII ZR 45/09 01.06.2011 Recht auf Betreung durch Unterhaltszahler
BGH XII ZR 94/09 15.06.2011 Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten
BGH XII ZR 178/09 18.01.2012 KM muss beweisen das keine Arbeit findet

Die Aussage war, ich sollte mich mit ihr einigen, währe die KM zu Ihm gekommen, würden sie mich ausziehen.

Nächte Woche habe ich mit KM eine Erstbeartung bei einer Anwältin ihrer Wahl, die ich beauftragt habe.

Sie möchte nur einen 400,-€ Job machen und schnellstmöglich ausziehen. Eine Kommunikation mit ihr wird zunehmend
schwieriger. Schweigen im Wald. Ich denke das Thema wird ekalieren.

KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!


Wie soll ich mich nun verhalten, was kann ich Taktisch in die Wege leiten?

Ich überlege mir noch eine Beratung beim JA zu machen, und dort miteilen das ich von meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht
gebrauch mache, und nicht möchte das undere Tochter den Wohnort wechselt.

Ich würde mich über Tipps echt freuen, mir wächst das hier langsam über den Kopf.
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#2
Dein Anwalt hat das richtig gesehen.
Deine Noch-Frau versucht sich gerade das Kind anzueignen. (siehe Kindergarten)
Ist das gelungen geht dann die finanzielle Schlamm-Schlacht los. Sie will dann nur was ihr zusteht.

Vermutlich hatte sie bereits ihre "Erstberatung" beim Jugendamt.
Termin dort ist sicher nicht sinnloslos, aber erwarte nicht, dass du irgendwelche kompetenten Antworten bekommst.

Bei dir ist genügend Masse zum Verteilen da, da kann man evtl. den Staat raushalten, deswegen ist eine Einigung sinnvoll. Ansonsten mach dich darauf gefasst, dass du trotz gutem Job für die nächsten Jahre nur ein Einkommen auf Niveau "Selbstbehalt" haben wirst
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#3
(03-05-2012, 10:27)grisu schrieb: KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!

Wie das? Da das Kind in eurer Ehe geboren wurde, bist Du sorgeberechtigt. Wenn Dritte ein Kind gegen den Willen eines Sorgeberechtigten nicht herausgeben, ist das ein Straftatbestand. Sprich mal mit der Leitung des Kindergartens und biete ihr ´ne Strafanzeige an, für den Fall, dass Dir jemand vom Personal dumm kommt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
@wackelpuding:
Das sehe ich genauso. Wollte ich auch beim JA ansprechen.
@MitGlied:
Du willst mir nicht ersthaft vermitteln das aufgrund von verfügbarer Masse BGH Urteile keine Rechtskraft haben?
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#5
Also : Scheiße gelaufen. Dir sitzt das Fremdgehen der Ex noch in den Knochen. Versuche irgendwie, das aus zu blenden, wenn es um die zu regelnden Sachen geht, sondern passiert es, dass Deine Emotionen zu falschem Handeln führen und wenn es nur Vorschnelles ist. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

1. Du hast auch das Sorgerecht. Lege dem Kindergarten die Sorge schriftlich vor. Dann erklärst Du hiermit die derzeitige Regelung des Kiga als aufgehoben. Wenn Du Dein Kind abholst, aus welchen Gründen auch immer, dann ist das so. Die werden sich bei entsprechendem Auftreten kaum trauen, dann noch rum zu zicken.

2. Du hast selbst erlebt, wie Anwälte ticken. Man hat Dir etwas auf's Brot geschmiert, was sie sonst nicht sagen. Eigentlich bist Du der unerwünschtere Mandant. Eine Mama zu vertreten und weiterhin den Vater aus zu ziehen ist viel leichter und lohnenswerter. Ich würde nicht lange damit warten, den Anwalt zu wechseln. Du brauchst Einen auf Deiner Seite!

3. In Sachen BU musst Du einfach mit Deinem Anwalt durch prozessieren. Da würde ich mich vorher auf nichts einlassen. Ein Anwalt der Deine vorgelegten Urteile in Form eigener Mitarbeit ignoriert ist nicht gut für Dich! Ich habe das ebenfalls zuhauf erlebt. Hätte vielleicht eine Adresse für Dich.

4. KU Titel bitte nicht beim JA unterschreiben. Mach das beim Notar, wenn die Exe damit ankommt. Vorher ins Forum posten.

5. Beratungsgespräch beim JA ist vergebene Liebesmüh. Halte Dich von Denen fern so lange es geht. Nur auf das Notwendigste beschränken.

6. Der Verkauf der Wohnung geht nur zusammen mit Deiner Ex. Da ist die Frage, wie zugänglich sie da ist. Da sie in der Mithaftung ist und die Sache bei Euch auseinander geht, sie aber kein Geld verdient, kommt die Bank als Erstes auf Dich zu. Den Anteil den Deine Ex dann zahlen müsste, würde ich zivilrechtlich geltend machen und knallhart titulieren lassen, wenn sie beim Verkauf quer schießt. Ansonsten kannst Du auch den Vorschlag machen, sie von der Schuld zu befreien, bei gleichzeitiger Überschreibung ihres Anteils auf Dich. Dann hast Du immerhin weiterhin eine Wohnung und kannst die 80 K abzahlen. Bedenke, dass Du ja sonst auch Miete zahlen musst. Und die ist weg. Laß Dich bei der Wohnungsgeschichte nicht von einem Anwalt bequatschen. Die wickeln so was gerne zu Gunsten der Ex ab und verdienen Geld damit. Du guckst dann in die Röhre.

7. Wenn Du Dein Kind nehmen willst, dann schmiede das Eisen so lange es heiß ist. Einen Versuch ist es Wert. Ausgang ungewiss. Dafür brauchst Du aber auch einen Rechtsbeistand der vorbehaltlos für einen Papa arbeitet.
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#6
(03-05-2012, 10:27)grisu schrieb: Ich überlege mir noch eine Beratung beim JA zu machen, und dort miteilen das ich von meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht
gebrauch mache, und nicht möchte das undere Tochter den Wohnort wechselt.

Und dann? Hast Du ein Konzept, wie Du die Betreuung Deiner Tochter durch Dich sicherstellen kannst?

Wg. des Kindergartens brauchst Du das JA nicht. Da hast du ein "robustes Mandat" des Gesetzgebers. Entsprechend robust solltest Du im Kindergarten gegenüber dem Personal auftreten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Also das mit dem Kiga ist quatsch, jedenfalls solange keine Umgangsvereinbarung besteht. Da kannst du dann wirklich einmal zart auf §235 Stgb verweisen. Die werden den schon kennen. Du kannst auch schon einmal eine Dienst- und eine Fachaufsichtsbeschwerde Tippen. Damit kannst du später etwas Frust abbauen.

Es kommt nicht auf BGH-Urteile an sondern darauf, mit wem du es zu tun hast. Besorg dir einen erfahrenen Fachanwalt, der die handelnden Personen und die örtlichen Gepflogenheiten kennt. Vor Gericht ist es wichtig eine gute Geschichte zu erzählen, also bieg dir die Situation so zurecht, dass du die bessere Geschichte erzählen kannst.

Mach dich darauf gefasst, dass alles was du in der Beziehung gesagt und getan hast gegen dich verwendet wird. Wenn du noch Leichen im Keller hast, dann lass sie verschwinden. Wenn deine Perle Leichen im Keller hat, am besten strafrechtlich relevante, dann sicher dir die Beweise. So ein Pfund kann dir unschätzbare Dienste leisten.

Lass nicht zu, dass Mutti sich in die Opferrolle begibt. Am besten du schiebst sie in die Rolle der Querulantin. Zeig dich immer konziliant, gesprächs- und kompromissbereit ohne es zu sein. Initiiere Beratungen o.ä., du bist der konstruktive und Löpsungsorientierte! Du willst niemandem etwas wegnehmen!
Vermeide Vorwürfe, die man dir als Rachereflex auslegen wird. Vermeide Grundsätzlich Vorwürfe, es sei denn, du hast stichhaltige Beweise.
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#8
@wackelpuding:
Wieso geht jeder wie selbstverständlich davon aus, das Männer ihre Kinder nicht wollen.

1. Ich habe mit meinen Arbeitgeber gesprochen. Eine 30/h ist herzustellen. Bei dem was mir dann bleibt, kann ich noch gut mit der kleinen leben.

2. Auch könnte die kleine bei beiden Elternteilen aufwachsen (Wechselmodell). Es will ihr niemand (also ich nicht) ein Elternteil wegnehmen!

3. Aber wie schaffe ich Fakten, das ich ebent nicht in die gewohnte Ecke abgeschoben werde. Mein Ex ist ja nicht gesprächsbereit. Aber irgendwie
müssen wir das klären.
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#9
Die haben schon Gesetzeskraft. Aber: du hockst auf dem Geld und musst im Ernstfall um jedes Recht streiten und die ganze Helfer-Mafia bezahlen. Deine Noch-Frau kann sich auf dem Status "arm" ausruhen. Was bringt es dir, wenn du am Schluss gewonnen hast, nur KU zahlst, den EU befristet bekommen hast und dafür deine Frau beim Kind gewonnen hat, möglicherweise weit weg gezogen ist usw?
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#10
Wenn du was anfängst, dann beim Kind, und zwar mit Übernahme von Betreuung, also Wechselmodell etc. Das mit dem Kindergarten würde ich so nicht akzeptieren. Normalerweise genügt es, wenn man denen das ziemlich eindeutig und klar sagt auf welches rechtliches Glatteis sie sich begeben, wenn sie "Befehle" von deiner Frau alleine annehmen.
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#11
Zitat:Wieso geht jeder wie selbstverständlich davon aus, das Männer ihre Kinder nicht wollen.

In überwiegenden Teilen der Gesellschaft ist das eben Konsens. Was meinst du, wie oft ich mich schon dafür rechtfertigen musste, dass ich mich erdreiste, mich um mein Kind kümmern zu wollen.

Nach einer Trennung gilt folgende Reihenfolge:

Mutter
Fremdbetreuung
Anhang der Mutter
dann vielleicht der Vater, wenn er nach Muttis Pfeife tanzt.

Jedenfalls dann, wenn man nicht frühzeitig und energisch dazwischenhaut.
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#12
(03-05-2012, 10:27)grisu schrieb: was kann ich Taktisch in die Wege leiten?

Bei den meisten Dingen hast du wenig Spielraum. Du bist eine Weihnachtsgans: Bei dir ist was zu holen, du hast in den Augen Dritter zugelassen dass die Ex ihren Job aufgegeben hat und das auch nach dem dritten Geburtstag beibehalten durfte ("in gegenseitigem Einverständnis" - wer nicht sofort die Scheidung einreicht, stimmt im deutschen Familienrecht der Faulheit des Partners zu), du bist voll in die Alleinverdienerfalle gegangen, während deine Frau recht punktgenau den Lover wechselte, aber den Zahler nun behalten will. Solltest du auch noch den Fehler gemacht haben, eine Frau mit unterdurchschnittlichem Einkommen und begrenzten Berufsaussichten geheiratet zu haben, wäre das noch ein unkorrigierbarer Fehler.

Dein Spielraum beim nun folgenden Trennungs- und Ehegatteunterhalt ist immerhin vorhanden, leider mit sehr ungewissem Ausgang. 50% davon ist Glücksspiel, Laune des Richters. Beim Trennungsunterhalt wirst du wenig Chancen haben, viel weniger als die üblichen 3/7 zu bezahlen. Richte deine Energie auf Vereinbarungen nach Ende des Trennungsunterhalts. Bete, dass sie bei ihrem Lover bleibt. Argumentiere mit den Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, die ihr eine fast vollschichtige Erwerbstätigkeit ermöglichen. Dein Anwalt muss das gut rüberbringen, wenn du jetzt Zweifel am Anwalt hast, dann wechsle sofort, später wird das sehr teuer. Hast du eine vamv/djb - Anwältin erwischt?

Nach einer Hausfrauenehe bist du praktisch chancenlos, das Kind selbst betreuen zu dürfen. Versteige dich da nicht in etwas, das in der deutschen Justiz eine Betonwand darstellt. So wünschenwert, richtig, problemlösend und schön es wäre: Es ist in diesem Land unrealistisch. Biete Mithilfe bei der Betreuung an, verlass dich aber nicht darauf dass das der Richter überhaupt liest.
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#13
(03-05-2012, 12:24)iglu schrieb: Mutter
Fremdbetreuung
Anhang der Mutter
dann vielleicht der Vater, wenn er nach Muttis Pfeife tanzt.

Jedenfalls dann, wenn man nicht frühzeitig und energisch dazwischenhaut.

Yep.

@grisu

Das 'fruehzeitig' ist wichtig, da liegt jetzt dein Hauptproblem. Die Sache mit dem Kindergarten ist rechtlich ziemlich eindeutig. Und schon da hast du die Dinge erst einmal viel zu vorsichtig hingenommen. In den weitergehenden Dingen wirst du auf viel duennere rechtliche Moeglichkeiten zurueckgreifen koennen. Dann ist zielorientiertes Handeln notwendig. D.h., das ist eine persoenliche Sache der Einstellung:
- eigenes Ziel formulieren
- nicht davon abbringen lassen - nicht von der Ex, nicht vom Gesetzgeber, nicht von 'Beratungen'.
- Illusionen die im alten Wir-Denken der Partnerschaft wurzeln aufgeben. Es lohnt sich, dein Ziel bleibt davon unberuehrt!

Alles aus meinen eigenen Fehlern. Einige habe ich spaet beheben koennen, manche Weichen liegen aber viel frueher.
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#14
@grisu

Wie ist das denn mit der "Jugendliebe"?

Will der Mutter&Kind doch lieber nur Mutter? Wenn KM ausziehen will, warum dann nicht gleich dahin? Kannst Du KM vermitteln, dass Du Verständnis dafür hättest, aber nicht, wenn das Deinem Kind zugemutet werden soll; also Kind bleibt bei Dir und Du bietest soviel Umgang an, wie immer sie möchte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Das Thema , wo bleibt unsrere Tochter, ist ein Tabuthema ihrerseits. Natürlich voll und ganz bei ihr. Keine Disskusion.
Auch nicht gerade im Kindeswohl.
So wie ich das sehe sollten beide Elternteile zu gleichen teilen sich um die kleine kümmern.
Schließlich sind wir ja die Eltern und daran soll sich auch nichts ändern.
Naiv ich weiß...
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#16
Na, wenn das ein Tabu-Thema ist, drucke das http://www.fr-blog.com/2011/05/25/olg-sa...#more-2107 aus, und lege es ihr auf dem Nachttisch mit dem Hinweis, dass Du auf eine Vermißtenanzeige verzichten würdest, wenn sie ohne Kind plötzlich verschwunden sei...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
(03-05-2012, 13:07)grisu schrieb: Naiv ich weiß...

Nicht nur. Du stellst zeitliche Weichen zu deinen und den Ungunsten deines Kindes, je laenger du in diesem Zustand bleibst.
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#18
Also erstmal Danke für eure Erfahrungen und Meinungen. Ich habe das zwar alles irgendwie geahnt, wollte es aber nicht wahrhaben. Schließlich leben wir in einen Rechtsstaat?!

Auf jedenfall sind meine Augen nun offen!

Das mit den KG werde ich morgen früh klären
Dem JA werde ich auf jeden Fall mitteilen das meine Tochter nicht ohne meine Zustimmung den Wohnort wechsel darf. Dann habe ich das schonmal 'Amtlich'
falls meine gute auf dumme Ideen kommt.
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#19
(03-05-2012, 13:56)grisu schrieb: Dem JA werde ich auf jeden Fall mitteilen das meine Tochter nicht ohne meine Zustimmung den Wohnort wechsel darf. Dann habe ich das schonmal 'Amtlich'
falls meine gute auf dumme Ideen kommt.

Hallo, Du mußt um Dein Kind kämpfen, das macht sonst keiner für Dich. Du mußt der KM klarmachen, dass Wegziehen mit dem Kind gegen Deine Rechte verstößt, den Krieg eröffnet und Du vorbereitet bist...

Was soll denn das JA mit der Meldung machen? Abhelften? Shreddern?...

Wenn Du ans JA gehst, solltest Du mit Hinweis auf die seltsame Auffassung Deiner Nochfrau vom gemeinsamen Sorgerecht -die keinesfalls kindeswohldienlich ist- um kurzfristige Vermittlung bitten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
(03-05-2012, 13:56)grisu schrieb: Schließlich leben wir in einen Rechtsstaat?!
Das vergisst du (speziell im Scheidungsrecht) am besten ganz schnell wieder. Hier gehts um (dein) Geld und um zu vermeiden, dass Jemand der nicht berufstätig ist/sein kann (deine Ex) , dem Staat durch Sozialleistungen auf der Tasche liegt. Ich machte diese schmerzliche Erfahrung auch erst vor kurzem. Lies dich hier im Forum ein, speziell das hier:
http://www.trennungsfaq.com/

Vlt. hilft in deinem Fall (je nach Charakter deiner Ex) noch das appellieren an ihr Restgewissen?
Meine Argumentation wäre folgende:
"Jetzt hast du mich schon betrogen, bist fremdgegangen und machst unser Kind zum Scheidungskind, dann einigen wir uns wenigstens zugunsten vom Kind auf ein 50/50 Wechselmodell, sodass es immer noch BEIDE Elternteile zu gleichen Teilen hat!"
Wenn sie sich darauf einlässt, hast du evtl. den Vorteil den Betreuuungsunterhalt zu drücken.
Schmiede das Eisen solange es noch warm ist..

L3NNOX
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#21
Falls der Wert der Eigentumswohnung DEUTLICH höher liegt als die Schulden, dann solltest du den Verkauf forcieren und deinen Anteil so schnell wie möglich in Sicherheit bringen.
Anlegen mit Muddi wegen dem Kind bringt am Ende leider gar nichts nur noch mehr Streit und der nützt nur der Rechtsstaat-Mafia.
Beim Kind kannst du betreuungsmäßig nur punkten, wenn auch Muddi einsieht, dass es auch ihr etwas nützt.
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#22
Wenn der Anwalt nicht gewillt oder in der Lage ist, etwas dagegen zu tun, was er dir da so an die Wand malt, solltest du dir einen anderen suchen.

Rein mit der Einschätzung, dass du das kurze Ende der Wurst hast, hat er recht aber alleine für diese Erkenntnis brauchst du ihn nicht.
Dann kannst du versuchen, dich ohne Anwalt zu einigen oder auch gleich kapitulieren.
Und wenn er außer vorauseilender Resigantion nichts zu bieten hat, dann schmeiß ihn raus.
Du brauchst keine Feuerwehr, die dir nur mitteilt dass es brennt.
Du brauchst eine die auch löscht.

Also finde raus, ob er außer Pessimismus auch Lösungen zu bieten hat.
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#23
Ich sehe hier gleich einige Fehler.

Du:

Zitat:1. KU ist kein Thema und selbstverständlich für mich.
3. Hausrat ist mir nicht so wichtig.

Sie:

Zitat:Sie möchte nur einen 400,-€ Job machen und schnellstmöglich ausziehen. Eine Kommunikation mit ihr wird zunehmend schwieriger. Schweigen im Wald. Ich denke das Thema wird ekalieren.

KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!

Das bedeutet hier nach meiner Meinung, dass sie von Anfang an selbstsicher aufs Ganze geht, während Du bereits vorsorglich den Schwanz einziehst. Ich halte in diesem Fall Minimalforderungen für die falsche Strategie.

Möglich, wenn auch im Ergebnis unwahrscheinlich, ist, dass Du das Kind betreust und sie KU zahlt. Ebenfalls möglich ist das Wechselmodell. Ziel sollte hier sein, dass sie sich eben nicht mehr zu 100% sicher sein kann, dass sie am Ende KU bezahlt bekommt.

Der Standpunkt, dass sie wieder Vollzeit arbeiten muss, ist ebenfalls vertretbar. Auch hier geht es darum, nicht gleich schwächere Positionen einzunehmen, aus denen dann ein weiterer Kompromiss eingegangen werden muss.

Deshalb ist natürlich auch der Hausrat Teil der Verhandlungsmasse.
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#24
Zitat:Nächte Woche habe ich mit KM eine Erstbeartung bei einer Anwältin ihrer Wahl, die ich beauftragt habe.

Was soll das bringen? Leidest Du an zuviel Geld?

Wenn, dann würde ich einen Termin beim Notar machen, um wesentliche Punkte verbindlich zu regeln, solange sie noch gesprächsbereit ist.
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