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mit Schulden in die Scheidung?
#1
Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Experten. Mein bester Freund wohnt mit seiner Nochehefrau in einer Eigentumswohnung. Die Wohnung gehört ihm und ist finanziert. Die nächsten Jahre zahlt er noch ab. Im Falle der Scheidung könnte er mit in das Haus seiner Schwester ziehen. Ach ja, er und seine Frau haben Gütertrennung. Die Frage ist jetzt, wie er sich bezüglich der Wohnung verhalten soll. Verkaufen, um die Schulden zu tilgen, ggf. Der Frau als Wohnung anbieten oder vermieten. Was ist denn vor dem Hintergrund der Scheidung am sinnvollsten? Vorab vielen Dank für die Antworten.
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#2
Gütertrennung beutet bei der Scheidung nur, dass kein Zugewinnausgleich stattfindet. Ob ein Verkauf oder was anderes sinnvoll ist, kann kein Mensch wissen. Seine finanziellen Verhältnisse, die Kreditkonditionen, Höhe der Restschulden, Marktwert der Wohnung, Kosten fürs Wohnen im schwesterlichen Haus, Wünsche der Ex ist uns nicht bekannt.
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#3
Wird denn die Höhe der Rate bei der Berechnung des Unterhalts nicht mit berücksichtigt? Seine Frau hat auch eine größere Summe in die Renovierung der Wohnung gesteckt, ohne was schriftlich zu machen. Hat sie ein Recht auf Rückzahung der Summe ?
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#4
Ob sie Geld wiederbekommt, hängt davon ab ob der Richter der Ansicht ist, dass die Indizien dafür ausreichen dass sie Geld in die Wohnung gesteckt hat. Wenn sie es wirklich getan hat und nicht an anderer Stelle betrügt, sollte dein Bekannter allerdings von sich aus so fair sein, ihr das Geld zurückzugeben. Es war ja Gütertrennung vereinbart, also wollte jeder seins behalten.

Raten für SEINE Wohnung sind SEINE Sache. Mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun. Er kann natürlich eine Einigung anstreben, z.B. die Ex bleibt mietfrei in der Wohnung und der Wohnwert wird stattdessen beim Unterhalt berücksichtigt.
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