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Unterhalt an uneheliches Kind ?
#1
Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage zu meinem konkreten Fall.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 7 Jahren aus einer früheren Ehe für die ich 582€ im Monat bezahle.Für die Mutter bezahle ich nichts.
Nun hat sich meine Ex Freundin von mir getrennt,mit Ihr habe ich eine 6 Monate alte Tochter für die ich im Monat 241€ bezahle.
Meine ex hat sich bei der Arge gemeldet und die bezahlen Ihr angeblich die Miete für die neue Wohnung.
Das Problem ist dass die sich nun auch mir gemeldet haben und Einkunftsnachweise haben wollen um zu prüfen ob der Mutter nicht noch Betreungsunterhalt zusteht.
Mein Selbsterhaltung liegt glaube ich bei 1050€.
Meine Frage nun: kann mir nun bei einem Einkommen von netto 2100-2300 die differenz bis zu den 1050 auch noch als Betreungsunterhalt abziehen ?
Meine ExFreundin hat vor der Schwangerschafft ca 1200,- bis 1400,- verdient und bekommt so ungefähr 650,- Erziehungsgeld.
Ich habe leider noch 2 dicke Kredite laufen die aber noch während der Beziehung entstanden sind ( 220,- und 160,- )
Sind diese anfechtbar und wenn ja wie ? Werden die dann vom nettoeinkommen abgezogen oder auf den Selbsterhaltung angerechnet ?
Und wird das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld auch im Nettoeinkommen angerechnet ? denn das ist in den 2100-2300 nicht berücksichtigt..
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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#2
Hallo sigure,

es zählt das Gesamteinkommen (brutto) für die Unterhaltsberechnung, also auch Tantiemen/Uralubsgeld/Weihnachtsgeld, abzüglich Lohnsteuer/Sozial- und Krankenversicherungen, berufbsdingte Aufwendungen, bestehende private Altersvorsorge.
Die Mutter hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt (BU), gemäß § 1615l BGB, für mindestens drei Jahre, ab Geburt und verlängert sich ggf. aus Billigkeitsgründen (Kind-, Elternbezogen).
Der Kindesunterhalt (i.H.v. 823€), für die drei minderjährigen Kinder, ist vorrangig zu bedienen.
Deine Kredite (380€) werden zur Berechnung des BU nur dann berücksichtigt, wenn deine Ex-Freundin davon direkt profitiert oder sie für dich unausweichlich (beruflich bedingt) sind (haste dir nen schicken Beamer unter die Wohnzimmerdecke geschraubt, muss der wohl nun weg).
Soweit ich es verstanden hatte sind 300€ des Elterngeldes (meinst du das mit "Erziehungsgeld?) anrechnungsfrei, so dass ihr nur 350€ als eigenes Einkommen angerechnet werden, bei einem Bedarf von 770€. Es fehlen ihr somit rechnerisch 420€, für die nun du aufkommen sollst.
Eine vollständige Unterhaltsberechnung in der Öffentlichkeit durchzuführen halte ich nicht für ratsam.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Wenn nun die Kredite ( der erste von 220 war ein Auto das ich leider mit Verlust verkaufen mußte da es ein 2 sitzer war und wir ja Platz für kindersitz brauchten ich ein neues kaufen mußte (160€))
"anrechnungsfähig" wären wie würde das denn dann angerechnet ?
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#4
Das könnte ein Richter nach Bauchgefühl entscheiden, wenn es zur Klage kommt. Für schicke Autos werden wohl eher keine Kreditraten anerkannt. Oder hat die Ex das Fahzeug bei der Trennung behalten? Zur Arbeit kommst du auch mit einem gebrauchten Dacia Sandero in Basisversion, wird der Richter sagen.
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#5
Na ja der erste war eher ein Luxus meinerseits den ich aber schon vor der Beziehung hatte.den zweiten mußte ich kaufen damit der Kindersitz usw Platz hatten.Bekomme ich wahrscheinlich beide nicht anerkannt ?
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#6
Den Luxus gekauft vor der Beziehung bekommst du sicher nicht anerkannt. Wenn das zweite Auto auch ein Neuwagen war, wird auch das schwierig. Auch ein gebrauchter Dacia Sandero hat fünf Sitze. Probieren kannst du es natürlich trotzdem immer, beide Kredite einkommensmindernd anzugeben.
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#7
Ne das 2. war ein gebrauchter Golf 5 Jahre alt mit 5 Sitzen.Also nicht gerade ein Luxusobjekt
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#8
Ich habe mal angenommen dass man mir den zweiten Kretit anrechnet.
Bei einem Selbsterhalt von 1150 müßte ich demnach ca 130€ an die Ex bezahlen.
ABer ich habe jetzt gelesen wenn der ex eigentlich mehr zusteht kann man auch den Eigenbedarf runtersetzen bis die ex das bekommt was ihr "zusteht"
Habe ich das jetzt so richtig verstanden dass man mir auch einen Eigenbedarf von 770€ anrechen könnte ????
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.
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#9
Der Selbstbehalt bei Unterhalt nach §1615l BGB beträgt nur 1050 EUR. Runterrechnen und Begründungen erfinden kann jeder Richter, aber so schlecht sind die Chancen nicht, bei 1050 EUR zu bleiben.
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