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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#1
Ich habe einen Antrag wg. Verhängung eines Ausreiseverbots beim Familiengericht gestellt.

Wir sind geschiedene Eheleute.

Zur Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls unserer gemeinsamen ehelichen Tochter (bald 6 Jahre) wird der Antragsgegnerin untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der BRD und andere Vertragstaaten des Schengener Abkommens zu verbringen.

Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, den deutschen, in ihrem Besitz befindlichen Personalausweis/ Kinderausweis den deutschen Reisepass sowie sämtliche, ausländische Ausweispapiere unserer Tochter zur Sicherung des Ausreiseverbots zu hinterlegen.

Heute bekam ich einen Beschluss des Familiengerichts:

Das Familiengericht hat beschlossen, eine Verfahrensbeiständin (RA) für das minderjährige Kind zu bestellen.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.

Soweit das schriftliche.

Ich hätte im Vorfeld gerne mehr Informationen wie ich mich auf den Verfahrensbeistand einstellen soll, wie soll ich mich dem gegenüber verhalten, Tipps und gibt es Ratschläge über das Verfahren.
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#2
Der Verfahrensbeistand vertritt die Interessen Eures Kindes.
Mit ihm/ihr zusammensetzen, die Situation schildern. Kind im Fokus behalten, eigene Interessen zurückstellen.
Er/sie hat neben dem JA ein gewichtiges Wort beim Verfahren.
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#3
Die Bestellung des Verfahrenspflegers dürfte nicht allein der anstehenden Ausreise des Kindes mit der Mutter, zum möglichen Zweck der Kindesmisshandlung geschuldet sein, oder?
Geht es bei euch nicht auch um Umgang/Betreuung und die "Kommunikationsprobleme", zwischen den Elternteilen und Teile des Sorgerechts? Für mich ist nicht erkennbar, dass mit dem Beschluss die anstehende Ausreise erfolgreich verhindert wurde.

Der Verfahrensbeistand kann ein Glücksgriff oder einer ins Klo sein.
Er/sie ist nicht immer Volljurist, aber immer Mensch und somit mehr oder minder fähig und durchsetzungsstark.
Da er nicht nur mit Mutter, Vater und Kind spricht, um sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, holt er/sie auch Informationen z.B. in Kita/Schule und Jugendamt ein.
Seit mehr als einem Jahr stehe ich in Dialog mit einem betroffenen Vater, dessen dort eingesetzter Verfahrensbeistand erst langsam dämmert, dass er vom JA und anderen Beteiligten (die mag ich hier nicht alle aufzählen) an der Nase herumgeführt wurde. Klar, dass der in der Vergangenheit bereits Stellungnahmen an das Gericht ablieferte, für die er sich heute schämt, die nun aber dort abegheftet und bewertet wurden.
Was du machen kannst: Ruhe bewahren und sein der du bist. Von Vorteil kann sein, darauf hinzuweisen, dass du die Situation des Kindes bedauerst und dir daran gelegen ist, mit der Mutter Einvernehmen zu erzielen, damit das Kind, das ein Recht auf beide Elternteile hat (Bindungstoleranz beweisen!) wieder in ruhiges Fahrwasser kommt.
Und dann heißt es: Abwarten!
Spannend kann es werden, wenn sich Jugendamtssachbearbeiter und Verfahrensbeistand in einer mündlichen Verhandlung in die Wolle kriegen. Dann neutralisieren sich die Professionen und der Richter/die Richterin ist so schlau wie ohne diese zusätzlichen Akteure.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
(06-04-2012, 13:32)Bluter schrieb: Die Bestellung des Verfahrenspflegers dürfte nicht allein der anstehenden Ausreise des Kindes mit der Mutter, zum möglichen Zweck der Kindesmisshandlung geschuldet sein, oder?
Geht es bei euch nicht auch um Umgang/Betreuung und die "Kommunikationsprobleme", zwischen den Elternteilen und Teile des Sorgerechts?

Bluter, es geht ausschliesslich um ein Ausreiseverbot.
Andere Anträge (Umgangsrecht usw.) sind abgeschlossen.

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#5
Okay und Danke für den Hinweis. Das heißt also, dass mit dem Beschluss auch die Ausreise vorerst verhindert wurde, bis der Verfahrenspfleger ein entsprechendes Signal hierzu an das Gericht gibt?
Immerhin verschafft es dem Kind Zeit und entbindet dich einem Teil deiner Verantwortung (wertfrei). Der Verfahrenspfleger sitzt nun in deinem Boot, muss deine Befürchtungen aufgreifen und eine Empfehlung an das Gericht abgeben. Ich würde dese Bürde für kein Geld der Welt übernehmen. Dass du hierbei emotional dennoch angespannt bist ist verständlich, aber das Gericht ist dir mit seinem Beschluss einen großen Schritt entgegen gekommen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#6
Dass noch kein Verhandlungstermin festgelegt wurde, ist etwas verwunderlich, da es sich um ein Verfahren zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung (Genitalverstümmelung) handelt und die Neuerungen des Familienrechts (FamG) für solche Fälle ein Beschleunigungsgebot vorsehen:

"Nach § 155 Abs II, S 1 FamFG soll das Gericht den Termin zur mündlichen
Verhandlung spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ansetzen. Als Beginn des Verfahrens wird die Einreichung des Antrags gewertet. Bei der Frist von einem Monat handelt es sich um eine grundsätzlich verpflichtende Zeitangabe, die vom Gericht nur ausnahmsweise überschritten werden soll,"

Der Antrag wurde am 27. März eingereicht.

Heute rief mich der Verfahrensbeistand an und möchte mit mir einen Telefontermin ausmachen.
Eigentlich recht sonderbar bei so einer wichtigen Angelegenheit oder wollen sie sich kein Bild von mir machen?

Was wird sie denn nach eurer Erfahrung Fragen?
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#7
(25-04-2012, 19:14)marecello schrieb: Was wird sie denn nach eurer Erfahrung Fragen?

Ich habe da keine Erfahrung, kann mir jedoch vorstellen, dass sie wissen möchte, welche Gründe Du für Deine Befürchtungen hast.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Ich würde bei so einer wichtigen Angelegenheit auf ein persönliches Gespräch bestehen und der lieben Tante auch klarmachen, dass Sie die Verantwortung übernehmen muss, so sie denn eine Ausreise befürwortet.
Danach Gesprächsnotiz anfertigen und ihr per FAX schicken.
Pflöcke einschlagen heißt das wohl..
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#9
Als meine Ex die Anträge des FamGer. zugesandt bekam, ist sie explodiert.
Sie rief mich an und war wütend.
Sie informierte ihren äthiopischen Clan und einer davon rief mich an, er hatte davor nie einen telefonischen Kontakt mit mir gepflegt und versicherte mir, dass Genitalverstümmelungen in Äthiopien gesetzlich verboten seien.
Er versuchte mich unter Druck zu setzen und schwadronierte, ich solle mich doch mit der Ex gut verstehen und nicht mit ihr einen Streit anzetteln und warum ich das Gespräch nicht mit meiner Ex geführt habe.
Ich erklärte ihm: "der einzige sichere Schutz des Aufenthalts ist eben die Anrufung des Gerichts".

Ein Brief der RA (Frauen helfen Frauen e.V.) ließ nicht lange auf sich warten.
Ich zitiere einiges wörtlich daraus:

"Wenn die Antragsgegnerin mit Kind nach Äthiopien reist, droht ihr keine Genitalverstümmelung. Die Antragsgegenerin lehnt dies vehement ab und auch in ihrer Familie wird nicht mehr akzeptiert, geschweige denn durchgeführt."

Meine Ex und deren Schwester sind genitalverstümmelt.

"Der Antragsteller setzt die Antragsgegnerin aus reiner Schikane einem erneuten Gerichtsverfahren aus und nutzt dieses dazu, intime und schmerzhafte Details aus deren Leben einer Vielzahl von Personen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bekannt zu geben. Das ist zutiefst verletzend und missachtend und wird vordergründig mit einem angeblichen Schutzbedürfnis des Kindes begründet.
In Wirklichkeit ist es so, dass der Antragsteller immer noch nicht verkraftet hat, dass die Antragsgegnerin ihn verlassen hat und er sich auf dies Art und Weise bemüht, Einfluss auf ihr Leben zu nehmen und Kontrolle auszuüben".

Ich habe meine Ex aus der Wohnung komplementiert, ich habe die Scheidung eingereicht und bin wieder verheiratet.

"Die Antragsgegnerin selber ist bei ihren Großeltern (Täterumfeld) aufgewachsen, die schon aufgrund ihres Alters damals noch alten Tradition verhaftet waren.
Das hat sich inzwischen geändert. Die Antragsgegenerin lehnt die Beschneidung von Mädchen ab und würde ihre Tochter niemals der Gefahr aussetzen, dieser Verletzung unterzogen zu werden.
Es muss betont werden, dass selbstverständlich jedeGefährdung des Mädchens, einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden, zu vermeiden ist. Das kann und wird die Antragsgegenerin tun. Sie wird, wenn sie mit dem Kind nach Äthiopien reist, das Mädchen nicht alleine lassen oder mit Personen zusammenbringen, die derartige Riten pflegen."

Sie wird in Äthiopien, das Mädchen nicht alleine lassen, obwohl sich dasinzwischen geändert hat. Schon die Absichtserklärung dass Kind nicht allein zu lassen, ist verdächtig.

Verfahrensbeiständin habe ich mehrere Mails geschickt und sie hat bisher nicht geantwortet. Ich werde sie telefonisch kontaktieren.
Ich werde die Verfahrensbeiständin fragen, wie sie sich das vorstellen kann, ein Urteil über die Kindeswohlgefährdung im Ausland zu bilden?
Weil sich die Kindeswohlgefährdung doch im Ausland abspielt und nicht hier.
Kann sie denn eine Gefahr der Genitalverstümmelung ausschließen?
Sie kann sich aber auch mitschuldig machen, wenn eine Genitalverstümmelung vorgenommen wird.

Ich überlege mir, ob das gesamte ABR auf mich übertragen wird.
Gründe sind hierfür: Vernachlässigung unserer gemeinsamen 6 jährigen Tochter, sie darf sich nicht alleine waschen, ihre Mama schläft bis in den späten Vormittag.
Sie wird im Intimbereich nicht gewaschen, ist oft rot und wund ausserdem stinkt es. Darf sich aber nicht alleine waschen, wozu ich unsere Tochter angeleitet habe.
Unser Kind wird regelmäßig geschlagen, wird zum Essen gezwungen und muss den Teller leer essen und hat schon Essstörungen, Angst geschlagen und angemeckert zu werden.
Leidet unter zu wenig Selbstvertrauen, weint gleich, wenn sie gefordert wird.
Unser Kind kommt nach den Sommerferien in die Schule, Mutter kann nicht mit ihr Hausaufgaben machen, weil sie der deutschen Schrift und Sprache nicht mächtig ist.

Unser Kind erzählt mir das gehäuft und sie würde lieber beim Papa wohnen.
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#10
Hallo marecello,

im ersten Absatz schließt die Anwältin die Bedrohung der Beschneidung nicht generell aus, sondern verlagert diese lediglich außerhalb der Familie, wie sie im dritten Absatz bestätigend ausgeführt. Auf mich wirken diese Ausführungen befremdlich und eignen sich nicht diesbezügliche Ängste abzubauen. Insoweit ist auch der zweite Absatz zu verstehen, der sich vordergründig auf die Paarebene bezieht, aber die Wirklichkeit nicht zutreffend abbildet und das dringende Schutzbedürfnis des Kindes, hinter offenbar notwendig erscheinenden Diffamierungen vonseiten der Antragsgegnerin, zurückstellt.
Es ist unklar was die Antragsgegnerin mit dieser Vorgehensweise beabsichtigt, führt jedoch in letzter Konsequenz weder zu einer umfassenden allgemeinen Befriedung, noch dem Antragsteller die begründeten Befürchtungen zu nehmen.
Unter diesen Umständen verfolgt der Antragsteller die Sache weiter.

Inwieweit ein Verfahrensbeistand haftbar zu machen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Übertragung des ABR vielleicht besser dann beantragen, wenn die Ausreise genehmigt wurde?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#11
Oder die Verweigerung der Ausreise, und ersatzweise das ABR.
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#12
@marecello

Ich denke, hier http://blog.taskforcefgm.de/2011/12/ausw...athiopien/ finden die Ausführungen der RAin eine Erklärung. Vielleicht auch eine Adresse, bei der Du Informationen bekommen kannst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Gestern gab es einen Termin beim Jugendamt.
40 Minuten lang und der stellvertrentede Teamleiter ist der Ansicht, dass unser Kind mit der KM nach Äthiopien reisen kann.
Er sieht keine Gefahr der Genitalverstümmelung.
KM war sehr laut, fiel immer ins Wort, nannte mich Schlange weil ich diesbezüglich vor Gericht gehe.

Kann man einem 6 jährigen Kind kindgerecht erklären was eine Beschneidung ist?
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#14
Nein!
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#15
Wenn auch das JA in einer Stellungnahme gegen deine Ansichten argumentiert, würde ich aufgeben. Ich sehe die ganze Geschichte auch etwas anders wie du.

1. Die Mutter weiss (im Gegensatz zum oben verlinkten Fall), dass sie bei einer Beschneidung fällig ist, die rechtlichen Konsequenzen sind ihr klar. Sie hat da viel zu verlieren. Die Hürden sind weit höher für sie, das wirklich zuzulassen.
2. Auch in ihrem Herkunftsland sind Beschneidungen stark zurückgegangen, dort wird im Gegensatz zu früher viel mehr getan um dieser Praxis ein Ende zu machen. Das Regel-Ausnahmeverhältnis hat sich heutzutage umgedreht.
3. Es sprechen überaus gewichtige Gründe für die Reise. Die Familie der Mutter ist auch die Familie des Kindes, das Kind hat das Recht diese Familie und die Herkunft kennenzulernen. Du hast im vollen Bewusstsein dieser Tatsache ein Kind mit dieser Frau gezeugt und kannst diesen Teil dem Kind nun nicht einfach blockieren. Im Gegenteil: Sei froh, dass er mit mehr Leben erfüllt werden kann. Hast du geglaubt, deine Freundin aus Afrika verwandelt sich in ein deutsches Hausmütterchen, das bestenfalls die Oma aus Kleindorf besucht wenn du ein Kind mit ihr machst? Sie hat eine Herkunft, die nicht einfach erlischt!

Die Entwicklung des Kindes ist die wichtigere Baustelle für dich, dort gibts auch mehr zu erreichen. Die Erfahrungen sind auch nützlich für die Zukunft, schliesslich hast du ja schon die nächste Frau aus Afrika in der Pipeline, mal sehen ob dann "alles ganz anders" wird.
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#16
(26-05-2012, 09:11)marecello schrieb: Kann man einem 6 jährigen Kind kindgerecht erklären was eine Beschneidung ist?

Sprich da ´mal mit einem ärztlichem Kinderpsychologen. Und wenn der das für sinnvoll hält, laß i h n das machen. So wie Du die KM beschreibst, bist Du sonst möglicherweise ganz schnell in der Ecke Pädophilie...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
Ich kann p's Beitrag nachvollziehen, die Restgefahr ist damit aber nicht ausgeschlossen.

ME bietet sich an, das Kind reisen zu lassen, der Mutter ABER eine Beschneidung des Kindes ausdrücklich untersagen zu lassen.

Das JA sollte von marecello aufgefordert werden, seine Entscheidung genau zu begründen. Dazu ist es in Ausübung seines Ermessens bei Prüfung einer Kindsgefahr verpflichtet!
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#18
(26-05-2012, 10:25)Skipper schrieb: die Restgefahr ist damit aber nicht ausgeschlossen

Einen Ausschluss kann es nicht geben, auch nicht für andere Restgefahren - z.B. dass sie dort mit dem Kind bei ihrer Familie untertaucht.

Man kann und sollte das verringern, aber kann damit nicht alles blockieren. Bis jetzt war dieser Versuch doch sogar ein Eigentor: Für die Mutter ein Anlass, sich weitere Zustimmer und Helfer damit zu holen, jetzt weiss sie auch dass sie beim Jugendamt mit ihren Wünschen durchkommt. Du stehst jetzt überall wieder mal als der arrogante Deutsche da, der mit seinen Gespielinnen aus Afrika Kinder zeugt über die er dann nur allein bestimmen will, die auch nicht ihre anderen Wurzeln kennenlernen dürfen. Damit hat man einen Stempel, mit dem plötzlich gar nichts mehr geht, auch in anderen Bereichen.

Diese Familienkenntnis wird von den Gerichten oft recht hoch gewertet, auch dann wenn Männer mit dem Kind in das Herkunftsland reisen wollen. Der typische Vorwurf deutscher Mütter ist dann der Verdacht, sie würden nicht zurückkommen. Gerichtlich lässt sich das aber nur ausnahmsweise verbieten.
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#19
Gegen eine afrikanische Schönheit zu "gewinnen" ist aussichtslos. Die empfindlichste Stelle dieser Damen mit ihrem knackigen Kugelhintern ist der Geldentzug. Nehme ihr das Geld und öffne ihr den Weg in die Unterschicht. Diese Sprache verstehen sie. Ansonsten sind für Afrikanerinnen Kinder ein Zweckgegenstand. Die Erziehung des Kindes ist denen egal.

Eine neue Afrikanerin endet im gleichen Trauma. Ich habe auch geglaubt, dass eine Afrikanerin eine gute Partnerin und Mutter sei, aber es geht ausschließlich nur um den Clan und ihr eigenes Leben in Wohlstand. Der Rest ist denen wurscht, wie auch der deutsche Ehemann, der nur zum Zahlen gut ist.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#20
Letztlich ist das Sache eines geschickt formulierten Antrages bei Gericht, der deutlich die positive Bedeutung der Reise für das Kind betont, aber auch die Gefahren thematisiert und die Mutter 'stärkt', zum Wohl und unter Vermeidung der Gefahren für das Kind zu handeln.

Es wäre einfach schon gut, wenn das Gericht Beschneidungen als Körperverletzung feststellt... und das Kind mit diesen strengen Hinweisen reisen läßt.
Sind Mutter und Kind Deutsche, dann droht ihr der Prozeß nach Deutschem Recht, wenn sie ein beschnittenes Kind zurückbringt. DAS sollte der Mutter recht deutlich vermittelt werden!

-
Ich halte grundsätzlich viel davon, Mütter in ihrem Fühlen, Denken und Handeln im Sinne des Kindeswohls zu 'stärken'.Wink
Dies gebietet schon das Urteil des BVerfG aus 2010 und das LMU Gutachten, das bei Müttern diesbezüglich generell erhebliche Defizite erkennen läßt.
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#21
Auch wenn die Genitalverstümmelung verboten ist, wird sie trotzdem praktiziert.
Neuste Studien belegen, dass in der Region Afar/ Ätiopien immer noch 90 Prozent der Mädchen beschnitten werden.
Die äthiopische Tradition und Rituale werden nach wie vor gepflegt, darau wird nicht verzichtet.
Die Strafen beim erwischen betragen ein paar Euro (300 Birr) oder bis zu 3 Monaten Haft.

Meine Ex Frau und die Schwester sind beschnitten worden.
Meine Ex Frau geht quasi mit unserer Tochter in die Täterfamilie.
Es sind Oma und Opa und ihr Vater.

Sicher ist, dass ich es wichtig finde, dass unsere Tochter auch die Herkunftsfamilie kennen und schätzen lernt.
Die Abwägung ist die Gefahr der Genitalverstümmelung oder/und den Kontakt zur Herkunfsfamilie.
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#22
Die Afrikanerin wird genau das machen, was ihr Clan sagt. Verbote interessieren nicht.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#23
(26-05-2012, 10:59)marecello schrieb: Die äthiopische Tradition und Rituale werden nach wie vor gepflegt, darau wird nicht verzichtet.

Laut den UNICEF - Publikationen sind die Zahlen in einigen Ländern, darunter Äthiopien signifikant zurückgegangen. Das war schon 2005 beweisbar und hat sich seither noch verstärkt.

Ich habe auch nicht gesagt, dass es verschwunden ist, aber dass ein anhaltender Trend existiert und die Fallzahlen sinken. Man kann weniger denn je argumentieren, man müsse die Reise verbieten, weil das Kind beschnitten zurückkommen würde.
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#24
(26-05-2012, 10:58)Skipper schrieb: Letztlich ist das Sache eines geschickt formulierten Antrages bei Gericht, der deutlich die positive Bedeutung der Reise für das Kind betont, aber auch die Gefahren thematisiert und die Mutter 'stärkt', zum Wohl und unter Vermeidung der Gefahren für das Kind zu handeln.
hier muss eine Güterabwägung stattfinden.
Da ist es immer sinnvoll, das hervorzuheben, was man höher bewertet.
Den "Rest" erwähnt man mit einem einleitenden Halbsatz:
Zwar kann es für ein Kind wichtig sein, seine Familie, hier die Großeltern zu kennen. Vor der drohenden Gefahr, es könne beschnitten werden, muss eine Familienanbindung aber jedenfalls als kindeswohlwidrig zurücktreten.
Schließlich werden Kinder hierzulande schon aufgrund von bloßen Behauptungen, der Vater sei gewalttätig, von ihren Vätern ferngehalten ...


skipper schrieb:Ich halte grundsätzlich viel davon, Mütter in ihrem Fühlen, Denken und Handeln im Sinne des Kindeswohls zu 'stärken'.Wink
Hier geht es aber regelmäßig um KreidekreisMütter, die für unsere Kinder eine Gefahr darstellen, weil sie ihnen den Umgang mit ihren Vätern oder sonst welche Rechte vorenthalten.
Dafür gibts Prügel statt Unterstützung.
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#25
Iby,
ich denke, wir gäben ein treffliches Polizisten-Paar ab.
Der Böse und der Gute. Der Strafende und der Helfende.
Big Grin
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