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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
#51
Nachdem ich ähnliche Situationen mit meiner Ex erlebt habe ist für mich der Entschluss endlich gefallen:
Abbruch aller Beziehungen. sowohl zu meiner Ex als auch zu meinem achtjährigen Sohn. Er kam sowieso nur mit einem Spionageauftrag alle 2 Wochen zu mir.
Ich lasse mir diese Spielchen meiner Ex nicht mehr gefallen. Ich habe mich nicht von ihr getrennt, damit sie weiter in meinem Leben bestimmt. Keinen einzigen weiteren Tag werde ich zulassen. Dies war leider der einzige Weg, wenn ich morgens weiterhin in den Spiegel schauen will.
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#52
Spionageaufträge sind aber keine gute Begründung für einen Kontaktabbruch. Soll die Ex doch wissen, wieviele Stücke Zucker ich in den Sonntagskaffee rühre! Soll die Ex sich doch in Schnüffeleien ergehen, mir wäre das vollkommen egal. Wenn sie das Kind ausquetscht, erreicht sie damit nur zunehmende Aversion des Kindes gegen ihre Fragen.
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#53
Sehe ich genauso wie p.
Was die Exe meint, denkt oder macht ist mir völlig schnuppe.
Sie hat sich die letzten Jahre selbst als ernstzunehmender Gesprächspartner disqualifiziert.
Sie hat mir das sehr übel genommen, als ich Ihr das klipp und klar gesagt habe.
Was zählt ist unser Kind.
Falls die Exe irgendwann Vernunft annehmen sollte, werde ich ein offenes Ohr für sie haben. Warum auch nicht?
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#54
Moin erstmal ....

So, ich hab mich jetzt an Eure Empfehlungen gehalten und der Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt bei gleichzeitigem weiteren Angebot der Mediation meinerseits - prompt kam die Exenreaktion .... " das könne mit meiner vielzitierten Liebe zu meiner Tochter ja nicht weit her sein, wenn ich das Kind einer richterlichen Befragung oder auch einem Gutachter aussetzen würde ".

Hab mich dann zusammengerissen und Exe freundlich , aber bestimmt erklärt, dass ich mich von ihr und ihrer Anwältin nicht weiter verar ....
lassen , die Zeit der Rumhampelei mit eingeschränktem Umgang vorbei sei und ich jetzt Ernst machen würde.....

Anwalt hat dem Gericht jetzt meine Entscheidung mitgeteilt und als strategisches Mittel psychologisches Gutachten beantragt .....
kann man mit Begründung des Kindeswohls immer noch zurückziehen ... und wenn das Gericht ein Gutachten für erforderlich hält, kann ich eh nichts machen ..... das baut zumindest einen erheblichen finanziellen Druck auf Exe auf .....

Ich werd sie da packen, wo es ihr bei ihrem exklusiven Lebensstil ( über 200 Paar Schuhe hat die Dame ) am meisten weh tut , nämlich bei der Kohle - schließlich wird sie an den Kosten für alles beteiligt und VKH ist ihr im parallel laufenden Unterhaltsprozeß gerade wegen Eigenleistungsfähigkeit und mang. Aussicht auf Erfolg abgelehnt worden. Wenigstens etwas ..... ( und ich brauche ihr keinen VkV zu zahlen, sehr schön ... )

Habe Exe auch nochmal verdeutlicht, dass die Verantwortung für all das was jetzt passiert nur durch ihre Umgangseinschränkungen begründet ist und damit ausschließlich bei ihr liegt... ( Ich will ja auch nur das an Umgang, was allen Vätern zusteht, die sich ihren Kindern gegenüber nichts haben zuschulden kommen lassen )

Es tur mir leid, aber was ich hier eben gelesen habe - bei allem Respekt für die individuellen Gründe - das wird mir niemals passieren. Ich kämpfe bereits jetzt seit 11 Monaten mit allen üblichen Schikanen und meinerseits mit allen Mitteln, aber ich werde meine Tochter nicht aufgeben - niemals,
und wenn es das Letzte ist, was ich tue ....

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#55
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: prompt kam die Exenreaktion .... " das könne mit meiner vielzitierten Liebe zu meiner Tochter ja nicht weit her sein, wenn ich das Kind einer richterlichen Befragung oder auch einem Gutachter aussetzen würde ".

Meine Antwort darauf wäre:"Am schonendsten für das Kind wäre, wenn Muddi keinen Grund zum Klagen gäbe." Mit einem Hinweis auf die 20 Wünsche der Trennungskinder.

20 Wünsche von Scheidungskindern

Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.

Fragt mich nicht, wen von euch beiden ich lieber mag. Ich habe euch beide gleich lieb . Macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.

Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten. Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt die Adresse auf einen Briefumschlag. Helft mir, zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den neuen Fotos von mir immer einen Abzug für den anderen mit.

Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch - besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen.

Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe . Der, von dem ich weggehe, soll auch nicht denken, dass ich es in den nächsten Tagen schlecht habe. Am liebsten würde ich ja immer bei euch beiden sein. Aber ich kann mich nicht in zwei Stücke reißen - nur weil ihr unsere Familie auseinander gerissen habt.

Plant nie etwas für die Zeit, die mir mit dem anderen Elternteil gehört. Ein Teil meiner Zeit gehört meiner Mutter und mir, ein Teil meinem Vater und mir. Haltet euch konsequent daran.

Seid nicht enttäuscht oder böse, wenn ich beim anderen bin und mich bei euch nicht melde. Ich habe jetzt zwei Zuhause. Die muss ich gut auseinander halten - sonst kenne ich mich in meinem Leben überhaupt nicht mehr aus.

Gebt mich nicht wie ein Paket vor der Haustür des anderen ab. Bittet den anderen für einen kurzen Moment rein und redet darüber, wie ihr mein schwieriges Leben einfacher machen könnt. Wenn ich abgeholt oder gebracht werde, gibt es kurze Momente, in denen ich euch beide habe. Zerstört das nicht dadurch, dass ihr euch anödet oder zankt.

Lasst mich vom Kindergarten oder bei Freunden abholen, wenn ihr den Anblick des anderen nicht ertragen könnt.

Streitet euch nicht vor mir. Seid wenigstens so höflich miteinander, wie ihr es zu anderen Menschen seid und wie ihr es auch von mir verlangt.

Erzählt mir nichts von Dingen, die ich noch nicht verstehen kann. Sprecht darüber mit anderen Erwachsenen, aber nicht mit mir.

Lasst mich meine Freunde zu beiden von euch mitbringen. Ich wünsche mir ja, dass sie meine Mutter und meinen Vater kennen und toll finden.

Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte nicht, dass einer von euch viel Geld hat- und der andere ganz wenig. Es soll euch beiden so gut gehen, dass ich es bei euch beiden gleich gemütlich habe.

Versucht nicht, mich um die Wette zu verwöhnen . Soviel Schokolade kann ich nämlich gar nicht essen, wie ich euch beide lieb habe.

Sagt mir offen, wenn ihr mal mit dem Geld nicht klarkommt. Für mich ist Zeit ohnehin viel wichtiger als Geld. Von einem lustigen gemeinsamen Spiel habe ich viel mehr als von einem neuen Spielzeug.

Macht nicht immer soviel ,,Action" mit mir. Es muss nicht immer was Tolles oder Neues sein, wenn ihr etwas mit mir unternehmt. Am schönsten ist es für mich, wenn wir einfach fröhlich sind, spielen und ein bisschen Ruhe haben.

Lasst möglichst viel in meinem Leben so, wie es vor eurer Trennung war. Das fängt bei meinem Kinderzimmer an und hört auf bei den kleinen Dingen, die ich ganz allein mit meinem Vater oder meiner Mutter gemacht habe.

Seid lieb zu den anderen Großeltern - auch wenn sie bei eurer Trennung mehr zu ihrem eigenen Kind gehalten haben. Ihr würdet doch auch zu mir halten, wenn es mir schlecht ginge! Ich will nicht auch noch meine Großeltern verlieren.

Seid fair zu dem neuen Partner, den einer von euch findet oder schon gefunden hat. Mit diesem Menschen muss ich mich ja auch arrangieren. Das kann ich besser, wenn ihr euch nicht gegenseitig eifersüchtig belauert. Es wäre sowieso am besten für mich, wenn ihr beide bald jemanden zum Liebhaben findet. Dann seid ihr nicht mehr so böse aufeinander.

Seid optimistisch. Eure Ehe habt ihr nicht hingekriegt - aber lasst uns wenigstens die Zeit danach gut hinbekommen. Geht mal meine Bitten an euch durch. Vielleicht redet ihr miteinander darüber. Aber streitet nicht. Benutzt meine Bitten nicht dazu, dem anderen vorzuwerfen, wie schlecht er zu mir ist. Wenn ihr das macht, habt ihr nicht kapiert, wie es mir jetzt geht und was ich brauche, um mich wohler zu fühlen.
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#56
@ karlma

Und die gleiche Antwort wurde sinngemäß auch von mir gegeben ...

Leider ist Muddi beratungsresistent - diese 20 Wünsche hatte ich ihr schon letzten Sommer mfG übergeben.

Leider ist die Trennungswelt nicht so wie wir sie gerne hätten; mir wäre es auch lieber, vernünftige beidseitige Regelungen zu finden
ohne Fledermäuse fett zu füttern - klappt aber leider nicht und manchmal hilft eben nur die harte Variante ....


ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#57
Moin,
Gratulation erst einmal zu Deinem Mut und der Konsequenz, endlich juristische Schritte einzuleiten.
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: prompt kam die Exenreaktion .... " das könne mit meiner vielzitierten Liebe zu meiner Tochter ja nicht weit her sein, wenn ich das Kind einer richterlichen Befragung oder auch einem Gutachter aussetzen würde ".
Immer die selben Phrasen ...
Unwillig/fähig zur Selbstreflektion - Schuld ist immer der, der "Unruhe" in die Allmachtsphantasien der KM bringt.
Jetzt wo Du endlich Nägel mit Köpfen machen willst, bekommt die liebe Ex Angst, dass ihre Allmacht durchbrochen werden könnte.
Das nur sie allein die Verantwortung an einer Befragung trägt, kommt ihr gar nicht in den Sinn.

(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Anwalt hat dem Gericht jetzt meine Entscheidung mitgeteilt und als strategisches Mittel psychologisches Gutachten beantragt .....
kann man mit Begründung des Kindeswohls immer noch zurückziehen ...
Die leidige Frage eines Gutachtens ...
Ich habe immer (sogar erfolgreich) ein solches zu vermeiden versucht, da ich die Chancen auf einen kompetenten und unabhängigen Gutachter als nicht besonders hoch einordne. Außerdem sehe ich nicht ein, für ein evtl. haarstäubendes Gutachten auch noch Geld bezahlen zu müssen.
(Ging einem Bekannten so.
- Der Gutachter hatte tatsächlich eine Formel für max. Urlaubstage "internationaler Standard" erfunden: Alter beider Kinder addieren und durch zwei teilen = 4 Tage Huh)
Darüber hinaus sehe ich keinen Grund, die Helfermafia zu unterstützen, denn was hat bitteschön ein Gutachter in einem ganz banalem Umgangsverfahren zu suchen ?
Wenigstens über den (sogenannten) Standardumgang Fr-Mo 14-tägig plus 1 Tag in der Zwischenwoche zuzügl. hälftige Feiertage und Ferien bedarf es keines Sachverständigen.
Verweis auf § 1684 BGB plus Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 89 FamFG und fertig ist die Laube.

PS
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Hab mich dann zusammengerissen und Exe freundlich , aber bestimmt erklärt, dass ich mich von ihr und ihrer Anwältin nicht weiter verar ....
lassen
Viel zu emotional.
Ganz sachlich auf z.B. den hier verlinkten ZEIT-Artikel verweisen, der das Märchen der schlimmen traumatischen Richterbefragung ganz nüchtern und vor allem wissenschaftlich widerlegt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#58
Hallo, Pistachio 00.
Freu mich über Deine Meinung.- Danke, das Du mir die Augen geöffnet hast .....

(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Anwalt hat dem Gericht jetzt meine Entscheidung mitgeteilt und als strategisches Mittel psychologisches Gutachten beantragt .....
kann man mit Begründung des Kindeswohls immer noch zurückziehen ...


Ja, ich versuche auch das Gutachten -wenns geht - unter allen Umständen zu vermeiden. 1. um dem Kind diese Befragung durch einen Pychologen zu ersparen, 2. aus Kostengründen,3. weil das Ergebnis vermutlich höchst zweifelhaft sein wird .... aber vorm OLG will sich mein Anwalt nicht den Vorwurf machen lassen, vor dem Beschwerdeweg nicht die Beweisführung über ein Gutachten angeregt zu haben....

Ganz so banal ist zumindest nach Meinung von JA-Tusse, Richter und Gegenseite das Umgangsverfahen ja nicht. Es geht ausschließlich um
Übernachtungen, Urlaub und Feiertage, weil meine Tochter dann eben partout nicht zu mir will .... indoktriniert, wie das Kind nun mal ist.
Zumindest hat ja sogar Herr Familienrichter erstmalig die Frage aufgeworfen, warum die Kleine denn nicht zu mir wolle ... ich war
baff erstaunt ....

Strategie meinerseits ist der Druck aufs Exenportemonnaie, vielleicht kommt sie dadurch noch im letzten Moment zur Vernunft mit mir zusammenzuarbeiten ( zwingen werde ich die Kleine natürlich nicht .. ), die Strategie meines Anwalts .Geld als Druckmittel einzusetzen erscheint mir schon schlüssig ....

Zudem kann das Gericht das Gutachten ja auch ohne meine/unsere Zustimmung anordnen ...


(21-05-2012, 09:30)Pistachio 00 schrieb: ]
Viel zu emotional.
Ganz sachlich auf z.B. den hier verlinkten ZEIT-Artikel verweisen, der das Märchen der schlimmen traumatischen Richterbefragung ganz nüchtern und vor allem wissenschaftlich widerlegt.

Mach ich .... das mit Verar.... war auf den Sachverhalt gemünzt, dass Exe nur einer Mediation zustimmt, wenn ich das Verfahren beende. Jetzt ist
Exe richtig sauer, huch ...

Viele Grüße
ArJa
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#59
Moin zusammen.

Ich hatte ja von meinem schlechten Gewissen berichtet, meine Tochter einer gerichtlichen Befragung aussetzen zu müssen. Das hatte sich am
obligatorischen mittwöchentlichen Telefonkontakt auch bestätigt als meine Tochter mir bitter vorwarf : "Papa, wegen Dir musste ich heute vor Gericht ! "

Von wem diese Aussage wohl tatsächlich kam ??

Weiterhin voll schlechten Gewissens habe ich das Kind Freitag zum Umgangswochenende abgeholt und was war ? Kein Thema mehr - alles war gut , die Befragung fand im Büro des netten Richters statt, aber : Inhaltlich keine Aussage des Kindes zur Befragung - und ich wollte auch nicht all zu sehr insistieren .

Quintessenz : Pistachio 00 hat schon recht gehabt, die " Traumatisierung" hält sich wohl äußerst in Grenzen .... und die Sorge von uns Vätern zur richterlichen Befragung ist in den meisten Fällen wohl unbegründet.

Bekomme ich eigentlich eine Zusammenfassung der Gesprächsinhalte mitgeteilt oder muß ich - demütig und auf Knien - jetzt auf den Beschluß warten ?

Schöne Woche allen da draussen ..

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#60
(04-06-2012, 07:52)ArJa schrieb: Bekomme ich eigentlich eine Zusammenfassung der Gesprächsinhalte mitgeteilt...

Da ich seinerzeit ein Protokoll der richterlichen Anhörung meines Kindes bekam, denke ich, wird es in Deinem Fall nicht anders sein.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#61
Hallo,
(04-06-2012, 07:52)ArJa schrieb: "Papa, wegen Dir musste ich heute vor Gericht ! "
Von wem diese Aussage wohl tatsächlich kam ??
Das beantwortet Dir schon die Wortwahl Big Grin
Das Kind konnte selbst nicht wissen, warum es zum Gericht "musste" ...
Wenn das Kind genau das auch vor dem Richter gesagt hat, sollte der eigentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen ...


(04-06-2012, 07:52)ArJa schrieb: ich wollte auch nicht all zu sehr insistieren
Richtig so, warum auch ?
Je mehr Du die Befragungung selbst thematisierst, desto mehr erlangt sie auch für das Kind Bedeutung. Die KM wird das Kind schon genug damit beschäftigt haben, umso besser, wenn Du dazu keine Fragen mehr stellst.

(04-06-2012, 07:52)ArJa schrieb: Bekomme ich eigentlich eine Zusammenfassung der Gesprächsinhalte mitgeteilt oder muß ich - demütig und auf Knien - jetzt auf den Beschluß warten ?
Natürlich muss der Richter dazu ein Gesprächsprotokoll verfassen, das Du voraussichtlich gemeinsam (bzw. "zeitnah") mit dem Beschluss erhalten wirst.
Bis dahin - ruhig Blut und Geduld.
Wir werden dann sehen, wie es weiter geht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#62
@ArJa
Dein Kind trägt keinerlei Verantwortung für diese Tragödie, die ich in Zeitnot schnell "quer gelesen" habe.

Ich habe meinem Kind immer mitgeteilt, dass ich ihm keine Vorwürfe mache, sondern es nur lieb habe und traurig bin, wenn seine Mama nicht will, dass es zu mir kommt. Nun ist meine Tochter 11 und das Blatt wendet sich langsam und die Saat, die ich ganz behutsam ausgesät hatte, keimt und fängt an Früchte zu tragen.

Hier mal ein kleiner Auszug aus einem interessanten Urteil, an dem Du Dich orientieren kannst:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
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#63
Tach zusammen.

Habe gerade das Gesprächsprotokoll des Richters zur Befragung meiner Tochter (8) erhalten ... Gründe, warum sie nicht bei mir übernachtet oder
mit mir in Urlaub fährt, sind :

a) sie habe schlechte Erinnerungen an mein Haus, weil Papa und Mama sich da immer gestritten haben. ( Morgen bin ich 1 Jahr von Exe getrennt,juhu)

Unfug , sie tobt an Umgangswochenenden vom Keller bis zum Kinderzimmer im Dachboden völlig problemlos durch alle Räume

b) sie sei ein - Zitat- : totales Mamakind.

Aus dem Grund wolle sie auch nicht mit mir in den Urlaub, weil es da ja auch um Schlafen ginge...

Auffallend lt. Richter war, dass ihr das Thema sehr nahe gehen würde, sie mehrfach mit den Tränen gekämpft habe und die ganze Zeit der Befragung ( 30 Minuten ) mit den Händen geknetet habe; offensichtlich würde das Thema sie stark belasten.


So was zu lesen, wie das Kind offensichtlich unter der Situation und der Diskussion leidet, geht mir schon richtig ans Herz - aber was hilfts : Da muß ich jetzt durch.

Ich habe gelesen, dass Richter im Sinne des Kindeswohls trotz offensichtlicher Müttermanipulation Umgang gelegentlich weiterhin einschränken;
ich hab jetzt 10 Tage Zeit, auf die Befragung zu reagieren , allerdings weiß ich nicht so richtig, wie .... Huh Huh Huh

Danach soll eine Beschlußfassung auf dem Schriftwege erfolgen ( was m.E. allerdings vorzeichnet, wie der Beschluß lauten wird ......)


Viele Grüße
ArJa
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#64
Ich würde schon meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass das Kind so gelitten hat während der Befragung, da ja nach Untersuchungen des BMJ (Studie anführen) dies doch eher nicht zu erwarten gewesen wäre. Es stelle sich doch die Frage, wie das Kind denn auf die Befragung vorbereitet worden sei...

Dann auf Widerspruch zwischen Verhalten bei Besuch bei Dir und Aussage hinweisen und die Frage aufwerfen, ob ein Mama-Kind das Urvertrauen zum Papa grundsätzlich verlieren muß, oder was passieren muß, damit das geschieht...

Alles offene Fragen, die doch nahe legen, ein Gutachten zu beauftragen, auch, um die Situation Deines Kindes besser begreifen zu können - denn das sei doch notwendige Voraussetzung für ein Handeln im Interesse Deines Kindes.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#65
Hallo zusammen,

es zeichnet sich mal wieder ein aktuelles Problem im Umgang ab und ich bitte Euch mal wieder um Rat, wie Ihr verfahren würdet.

Ab nächsten Montag beginnen die Sommerferien in NRW und ich habe mich geeinigt, dass meine 8-jährige Tochter in den ersten 3 Wochen bei mir ist. Natürlich ohne Übernachtung und Verreisen wie gehabt....

Ich muss das Kind jeden morgen kurz vor sieben Uhr an der Haustür der Exe abholen, weil Exe dann zur Arbeit fährt.

( Das heißt, das Kind muss jeden morgen gegen sechs Uhr aufstehen und kann im Gegensatz zu ihren Klassenkameradinnen nicht ausschlafen und sich erholen– wie so etwas dem Kindeswohl dienen soll, ist mir ein Rätsel.)

Nun verlangt Exe von mir, dass ich das Kind abends um Punkt zwanzig Uhr wieder bei ihr abgebe, weil das Kind ausschlafen müsse; ich habe das abgelehnt,weil ich sie nicht z.B. aus dem Spiel mit anderen Kindern, was ich immer wieder möglich zu machen versuche, auf die Minute herausreißen möchte.

Meine Ex hat mir dann gedroht, das Kind nicht mehr herauszugeben. Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?

P.S. : Ich habe gegen die Dame vom Jugendamt über Landrat & Co. eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und bin für morgen zu einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter ins Jugendamt eingeladen worden, schaun wir mal .... ungewöhnlich sowas, normalerweise bekommt man eine ablehnende Stellungnahme und das wars dann ...

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#66
(04-07-2012, 21:19)ArJa schrieb: Meine Ex hat mir dann gedroht, das Kind nicht mehr herauszugeben. Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?
In Beitrag #9 schreibst Du:

"Wie erwähnt will meine Tochter unter keinen Umständen bei mir übernachten und mit mir in Urlaub fahren.... und der Tenor des Urteils lautete : Und wenn sie das nicht will, dann braucht sie das auch nicht."

Da ist grundsätzlich nicht viel drüber zu reden.
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#67
(04-07-2012, 21:19)ArJa schrieb: Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?
Dem "Willen" des Kindes folgen und mich an die Vorgaben der KM halten, so ist nun einmal die Rechtslage ...
Sollte das Kind in dieser Zeit jedoch seine Meinung ändern ;-) und doch übernachten wollen, lass Deine Tochter diesen Willen telefonisch der KM übermitteln und gut.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#68
Ach ja - lass Dir etwas Schönes einfallen - fluoreszierende Sterne und Monde an der Decke zum Einschlafen haben bei mir Wunder bewirkt.
Übe keinen Druck auf Deine Tochter aus, sondern mache verlockende Angebote.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#69
(05-07-2012, 00:10)Pistachio 00 schrieb: Übe keinen Druck auf Deine Tochter aus, sondern mache verlockende Angebote.
*ROFL* Einen schöneren Widerspruch hatte ich lange nicht gelesen.
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#70
Es ist sehr schlimm..
Ich selbst habe mich vor kurzem auch direkt beim Jugendamt
aufgeregt, aufgrund meine ex dort am lügen war und die Manipulation keineswegs zugab!

Ich selbst will nicht mehr den Alkohol verfallen,
Und auch nicht mehr darüber aufregen.
Knallt mir einen kreuz stempel auf den Stirn
als Zeichen keine Kraft mehr für hyperraktive Kampf..
Aber trotzdem, werde ich bei ganzen Verlust, (wahrscheinlich das Ergebniss sein wird) das Amt
im Rad halten!

Aber einen kleinen Trost hab ich vor kurzem erfahren,
die Lüge, hat NIE dauerhaft eine Chance!
Auch unsere Kinder werden älter.
Und Exen werden zu selbstsicher beim Lügen . Eines Tages machen die einen unübersichtlichen Fehler!


Auch hart formuliert meinerseits, aber wann will man leben?
Ich will LEBEN! und Gesund werden..
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#71
Hallo - seit ich Mitte Mai der Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt habe, ist " still ruht der See ". Mein zuständiges Richterlein ( pardon : der mit dem Verfahren betraute Familienrichter ) ist ob meiner unglaublichen Frechheit, seinem innerhalb von schweren und diffizilen 5 Minuten entstandenen Vorschlag nicht zuzustimmen wohl derart pikiert, dass er nichts mehr von sich hören läßt ( seit jetzt 2 Monaten ) , obwohl mein RA um einen neuen Erörterungstermin gebeten hat.

Wie kann es jetzt ohne große Zeitverzögerung ( die Zeit läuft mir für eine verbindliche Umgangsregelung davon..... ) jetzt zeitlich weitergehen.
Was kann ich tun, um das Verfahren zu beschleunigen ?

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#72
ArJa schrieb:.... dass er nichts mehr von sich hören läßt ( seit jetzt 2 Monaten ) , obwohl mein RA um einen neuen Erörterungstermin gebeten hat.

Wie kann es jetzt ohne große Zeitverzögerung ( die Zeit läuft mir für eine verbindliche Umgangsregelung davon..... ) jetzt zeitlich weitergehen.
Was kann ich tun, um das Verfahren zu beschleunigen ?

Ich denke nicht, dass Dich ein Erörterungstermin in der momentanen Situation weiterbringt.

Du hingegen hast Umgang. Während der Ferien z.T. täglich (wenn auch ohne Übernachtung und ohne die Möglichkeit, mit dem Kind vereisen zu können).

Das Gericht kann nicht viel dagegen machen, wenn Dein 11-jähriges Kind sich gg Übernachtung ausspricht (unabhängig davon, ob es von der KM manipuliert wird).

Natürlich kannst Du versuchen, die Mutter wegen ihres Verhaltens anzugreifen. Dabei läufst Du aber Gefahr, dass sich Dein Kind noch mehr  zurück zieht.

Es gibt Situationen, in denen man die geballte Faust in der Tasche lassen muss, um seine Position zu verbessern. Dir ist diese Möglichkeit wegen des Kontaktes mit Deinem Kind gegeben.
Nutze sie.

Gewähre Deinem Kind Spielräume und Entscheidungsfreiräume.
Es darf sich nicht von Dir bedrängt fühlen.

Denke daran: Bei der Mutter findet der Alltag statt - bei Dir ist Entspannung und Holiday angezeigt.
Kein Stress.
Kein Streit.

Mach es Deinem Kind unter Verzicht auf eigene Interessen leicht, sich bei Dir wohl zu fühlen.

Meiner bescheidenen Meinung nach kommst Du nur auf diese Weise weiter.
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#73
Genau so!
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#74
Hallo zusammen.

Hab den Thread mal wieder hochgeholt...

Meine Tochter ( wird in Kürze 9 ) weigert sich nach wie vor beharrlich, bei mir zu übernachten oder mit mir in Urlaub zu fahren ( als Zusammenfassung ).

Im Mai ist der Skandalbeschluss des Fam.gerichts ergangen, dass sie das auch nicht müsse.

Ich habe daraufhin umgehend Anfang Juni Beschwerde gegen diese Umgangsregelung beim OLG Hamm einlegen lassen ( nebenbei auch wegen der Tatsache, dass der Familienrichter sich geweigert hat, eine verbindliche Ferienregelung festzulegen und auch die von mir verlangte Vollstreckbarkeitsklausel außen vor gelassen hat ... )

Nun sitze ich hier und warte und warte auf den OLG Termin ..... Bald sind 4 Monate vergangen und ich höre außer der Eingangsbestätigung - nichts ..

Sind diese Wartezeiten auf einen OLG Termin eigentlich normal ??

Ich meine , so kann man Umgangsstreitigkeiten auch aussitzen....... Das manipulierte Kind wird immer älter, der eigene vermeintliche Wille des Kindes findet immer mehr Berücksichtigung und zwar nur weil sich die Verfahren so elend lange hinziehen ...

Kann man das irgendwie beschleunigen ( mal naiv gefragt ) ?

Gruß
ArJa
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#75
Realistisch: Nein.
Falls du zuviel Zeit hast, kannst du alle vier Wochen mal bei dem Rechtspfleger anrufen, der die Unterlagen (Eingangsbestätigung und dergleichen) zugeschickt hat, und höflich nach dem Sachstand fragen und immer die gleiche Antwort erhalten ("Tut mir leid, ich kann dem Richter nur einen Zettel hinlegen, dass Sie angerufen haben und sich nach dem Termin erkundigt haben, mehr kann ich leider nicht für Sie tun."). Oder du kannst schriftlich eine Verzögerungsrüge oder etwas ähnliches verfassen und dich damit unbeliebt machen... und so weiter, und so fort. Undecided
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