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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
#26
(16-03-2012, 05:54)ArJa schrieb: ... sondern meiner Tochter mitzuteilen, wie traurig, enttäuscht und wütend ich über ihre Entscheidung bin, obwohl ich weiß, das sie eigentlich nichts dafür kann.
Das wird Dir mit Sicherheit im Mai bei der Hauptverhandlung auf die Füße fallen. Einem 8-jährigem Kind ein schlechtes Gewissen einreden? Es wird so nur noch mehr in einen Loyalitätskonflikt gerissen. Mutter wird behaupten, dass es der freie Kindeswunsch ist, Deine (schriftliche) Aussage wäre ein deutlicher Manipulationsversuch.


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#27
Hallo ArJa,

Ich denke schon, dass es grundsätzlich ok ist, wenn Du mit Deiner Tochter darüber sprichst, wie Du Dich fühlst. Nur das wie ist entscheidend.
Mit vorwurfsvollem Gesicht und erhobenem Zeigefinger wirst Du wohl eher wenig erreichen.
Wenn Du sie aber in einem kuscheligen Moment darauf ansprichst, dass Du traurig darüber bist, dass sie nicht zu Dir kommen möchte, weil sie Dir der liebste Mensch auf dieser Welt ist, dann sollten sich die Chancen auf ein gutes Gespräch deutlich verbessern.
Auch wenn die Maus nichts dafür kann denke ich, dass sie durchaus wissen darf, dass auch Papas eine Menge Gefühle haben.
Wir haben im Freundeskreis meines Kleinen einen Jungen, der mit der Zeit den Unterschied zwischen den ruhigen und einfühlsamen Gesprächen mit seinem Vater und dem hysterischen Gekeife der Mutter durchaus erkannt hat.

Viel Glück wünsche ich Dir.

LG Freaky
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#28
(16-03-2012, 07:23)Dzombo schrieb: @ArJa...

Wie lief denn der Umgang bisher so ab? Hattet ihr bereits Umgang in Urlaub, Ferien, etc.? Und übernachtete deine Tochter bereits bei dir?

Umgang hatte ich alle 14 Tage - allerdings ohne Übernachtung und ohne Ferien; das war ja der Grund, warum ich zw.Umgangsregelung vor Gericht gezogen bin.

Ich sehe nicht ein, warum ich dann das große Programm abziehen soll ,wenn die Kleine ihrerseits nachplappert ( sie ist allerdings geistig schon auf dem Stand einer 9-10 jährigen, wie das JA so treffend festgestellt hat ) , " das ist allein meine freie Entscheidung " , das sie nicht mit mir in Urlaub fährt, nicht bei mir übernachtet und jetzt auch nicht - o Graus - mitten in der Woche mal 5 Stunden anläßlich meines Geburtstags zu mir kommt.

Ich komme mehr und mehr zu der Erkenntnis, das ich mein Kind nicht kaufen sollte . Spaßbad, Kino, Essen gehen und Spielearena sind nur noch Belohnungen für entsprechendes Verhalten, ansonsten wird nur noch das Normalprogramm laufen ( lesen, Garten, mal radfahren, TV, das wars )....

Viele Grüße
ArJa


Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#29
Tja - dann will ich doch mal kurz berichten ... natürlich ist meine Tochter nicht zu meinem 50. sten gestern gekommen; wie ich mich gefühlt habe, kann wohl jeder von uns ermessen.

Ein kurzer erstaunlicher Anruf mit 3 Glückwunschworten der Exe und ein trauriges Kind , das ebenfalls kurz telefonisch gratulierte, immerhin...

Natürlich von meiner Exe nur als Berechnung, zumal ich in der Angelegenheit ja das JA eingeschaltet hatte und im Mai der Haupttermin
zum Umgangsrecht stattfinden soll.

Ich möchte nur das , was allen anderen Vätern im Umgang auch zusteht und daher noch zwei abschließende Fragen zu " normalen " Umgangsregelungen ....

1. ) Ist es Gegenstand einer üblichen Umgangsregelung, dass das Kind zum Geburtstag des Vaters kommt ?? ( Ich werde im Umgangsprozeß auf keinen Fall auf einen Vergleich eingehen, sondern bestehe auf ein vollstreckbares Richterurteil, weil ich nicht mein Kind treffen will, sondern die manipulierende Exe mit Zwangsgeldandrohungen überhäufen werde;sie verweigert mir ja auch den Umgang bei Übernachtungen und Urlaub )

2. Weihnachten letztes Jahr - Heiligabend und 1. Feiertag ohne mein Kind
war der Horror . Wo steht eigentlich geschrieben, dass das Kind immer nur an den 2. hohen Feiertagen zum Vater darf - ich werde im Prozeß jährlichen Wechsel beantragen - Bestehen da grob geschätzt Chancen ??

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#30
zu 1. Ich weiß nicht ob das üblich ist, würde es aber beantragen, wenn es in meinem Falle (ich wohne einfach zu weit weg) machbar wäre.
zu 2. Ich habe jährlichen Wechsel.

Du kannst auch eine gerichtliche Vereinbarung mit Zwangs-/Ordnungsmitteln versehen lassen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#31
(16-03-2012, 05:54)ArJa schrieb: ..., sondern meiner Tochter mitzuteilen, wie traurig, enttäuscht und wütend ich über ihre Entscheidung bin, obwohl ich weiß, das sie eigentlich nichts dafür kann. Wie habt Ihr Euch in solchen Fällen verhalten ?

Hallo ArJa,
habe wohl mit vergleichbaren Verhaltensweisen bei meiner Tochter zu tun (5 Jahre), und einiges im Thread "5-Jährige will nicht zu ihrem Vater" berichtet. Vielleicht findest Du dort was Hilfreiches für Deine Situation.
LG Asturias
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#32
So Männers,

komme gerade aus dem Gerichtssaal und bin so wie viele von Euch über bundesdeutsche Rechtssprechung wütend und enttäuscht. Wie erwähnt will meine Tochter unter keinen Umständen bei mir übernachten und mit mir in Urlaub fahren.... und der Tenor des Urteils lautete : Und wenn sie das nicht will, dann braucht sie das auch nicht.

Also eine glatte Aufforderung an alle KM : Manipuliert Eure Kinder, indoktriniert Eure Kinder und wenn ihr das geschafft habt, dann sorgen
mütterfreundliche Jugendämter und Familienrichter dafür, dass ihr Eure Kinder nur noch für das Nötigste abgeben müßt und gleichzeitig noch Eure Rache gegen den EX ausleben könnt .... Herzlichen Glückwunsch , Exe !

Und weil der Richter zu faul war, ein Urteil zu formulieren ( obwohl er deutlich gesagt hat, dass meine Klage keinen Aussicht auf Erfolg hätte ) hat er Exe und mich zu einer Zwangsberatung bei einer Familienberatungsstelle verdonnert. Dort soll der Umgang zwischen uns Eltern per Mediation verbessert werden und evtl. eine Umgangsvereinbarung erarbeitet werden, wenn das Verfahren meinerseits
eingestellt wird ( war Bedingung der Exe dafür ). Der einzige Trost ist,
dass ich das Verfahren jederzeit wieder aufleben lassen kann - kostet allerdings wieder Gerichtskosten - und dann gleich Klage beim OLG erheben werde.

Und die liebe Kleine wird bei mir in Zukunft sehr , sehr viel Sport, Spass und Bewegung bis in die späten Abendstunden haben - wollen mal schauen, ob Prinzeßchen nicht doch zu müde zur mütterlichen täglichen Familienheimfahrt zu kriegen ist .....

Gruß
ArJa
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#33
(08-05-2012, 14:15)ArJa schrieb: Und die liebe Kleine wird bei mir in Zukunft sehr , sehr viel Sport, Spass und Bewegung bis in die späten Abendstunden haben - wollen mal schauen, ob Prinzeßchen nicht doch zu müde zur mütterlichen täglichen Familienheimfahrt zu kriegen ist .....

Wie nennt man sowas noch ´mal? Und die Chancen für ein Eigentor sind auch gut. Vielleicht überlegst Du da noch ´mal neu, wenn Du wieder klaren Kopf hast...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#34
Vorsicht, du richtest zu viel auf das Kind, dabei ist die Ex und ihre Helfer, die für alles verantwortlich ist.

*Leider* ist der Ausgang des Verfahrens keine Überraschung, aber der Versuch war richtig. In deinem Fall zeigt sich auch die starke Tendenz in der Rechtssprechung, in grotesk verdrehter Weise Fälle zu anderen Helfern abzuschieben, nachdem sie sich selbst an die erste Stelle gesetzt haben. Eine Mediation gehört vor ein Gerichtsverfahren und nicht erst danach, nachdem der Richter der Mutter gezeigt hat dass sie nichts zu befürchten hat wenn sie die Mediation als Plauderstunde ohne Folge betrachtet.
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#35
Ja, Wackelpudding und P haben schon recht. Ich vergass zu erwähnen, dass meine Tochter vor einigen Wochen
abends eingeschlafen war und Exe sie durch Telefonat ( wann kommst Du denn endlich ? ) geweckt hatte. Also, ich hab einfach die Hoffnung, dass meine Tochter irgendwann nach dem Tollen und Spielen so müde ist, dass sie bei mir bleiben und bei mir übernachten will und ich werde das sicher nicht verhindern .... Mediation hatte ich übrigens schon vor dem Auszug der Ex angeboten und wurde durch Ex kategorisch abgelehnt. Hab ich heute natürlich erwähnt, war aber natürlich bei diesem Richter völlig ohne Belang. Überhaupt wurden alle meine Einlassungen von JA-Tusse und Richter nahezu ignoriert, den Einlassungen der Exe aber breiter Raum gegeben,
widerlich sowas ......

Ist die Rechtsprechung der OLG eigentlich " väterfreundlicher " oder ist das alles dieselbe W..x.. ??

Gruß
ArJa
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#36
(08-05-2012, 14:15)ArJa schrieb: Dort soll der Umgang zwischen uns Eltern per Mediation verbessert werden und evtl. eine Umgangsvereinbarung erarbeitet werden, wenn das Verfahren meinerseits eingestellt wird ( war Bedingung der Exe dafür ).
Da hast Du Dich aber schön am Nasenring führen lassen und Dir selbst den Weg in die nächste Instanz versaut.
Welche Art von "Umgangsvereinbarung" Deine Exe Dir in der Mediation anbietet, kann ich Dir jetzt schon sagen ...
Dein Anwalt scheint auch kein besonderes Interesse an seinem Mandanten zu haben, sonst hätte er diesen Mist nicht gebilligt.
Was hattest Du Ende März gleich nochmal verkündet ?:
(29-03-2012, 14:25)ArJa schrieb: Ich werde im Umgangsprozeß auf keinen Fall auf einen Vergleich eingehen, sondern bestehe auf ein vollstreckbares Richterurteil, ...
... die manipulierende Exe mit Zwangsgeldandrohungen überhäufen werde ...

(08-05-2012, 14:15)ArJa schrieb: Der einzige Trost ist, dass ich das Verfahren jederzeit wieder aufleben lassen kann - und dann gleich Klage beim OLG erheben werde.
Auch hier wieder: offenbar gaaanz schlecht vom Anwalt beraten.
Der Weg zum OLG führt nun einmal über das AG.
1. AG-Beschluss erwirken
2. Beschwerde einlegen
3. Beschwerdeverfahren am OLG führen
Bei einem Kindesalter von 8 Jahren sollte eigentlich eine Übernachtungs-und Urlaubsregelung keine unüberwindliche Hürde darstellen, ab ca. 10 wird das dann aber durchaus schwieriger.
Ich würde mal sagen: Chance vergeigt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#37
(08-05-2012, 14:15)pistacchio 00 schrieb: Der einzige Trost ist, dass ich das Verfahren jederzeit wieder aufleben lassen kann - und dann gleich Klage beim OLG erheben werde.
Auch hier wieder: offenbar gaaanz schlecht vom Anwalt beraten.
Der Weg zum OLG führt nun einmal über das AG.
1. AG-Beschluss erwirken
2. Beschwerde einlegen
3. Beschwerdeverfahren am OLG führen
Bei einem Kindesalter von 8 Jahren sollte eigentlich eine Übernachtungs-und Urlaubsregelung keine unüberwindliche Hürde darstellen, ab ca. 10 wird das dann aber durchaus schwieriger.
Ich würde mal sagen: Chance vergeigt.

Tja, Richter hat mir ganz deutlich gesagt - null Chance und Exe hat im Verfahren mehr als einmal ( war auch Bestandteil des Beschlusses ) gesagt, dass sie nichts gegen die Übernachtung des Kindes bei mir habe - wers glaubt - aber das Kind wolle halt nicht und sei zunehmend psychisch gestört, deshalb wurde auch ein psych. Gutachten ins Spiel gebracht ...
um den Grund für die Verweigerung des Kindes herauszufinden.

Und deshalb gibts da für mich noch einen weiteren Grund zur Zurückhaltung: meine neue Lebensgefährtin hat das Ganze auch in ihrer Scheidung durchlitten, sie hat einen mittlerweile 22 jährigen Sohn, der wie er selbst sagt, durch die ganze Psychosch.... ( Richter, Gutachten, Familientherapie ) so die Nase voll hatte, dass er mit 13 den Kontakt zu seiner Mutter komplett abgebrochen hatte und erst mit 19 wieder aufgenommen hat. 6 verlorene Jahre, unter denen meine Partnerin noch heute leidet . Ich hab offen gestanden Angst, dass mir vielleicht Ähnliches passieren wird, und darum habe ich echte Bedenken gegen die positive Einbindung der Helferindustrie ....

Ich versuchs jetzt nochmal ohne Kind auf dem familientherapeutischen Wege, um Exe doch noch zu einer Umgangsvereinbarung auf freiwilliger Basis mit mediativer Hilfe zu bewegen. " Chance vergeigt " kann man so sehen, klar ... 2-3 Monate solls dauern und dann gehts tatsächlich erneut vor FamGericht und OLG - das Ganze ist auch eine finanzielle Frage - so mit voraussichtlichem Gutachten und OLG Gerichtskosten kommen dafür allein mal schnell 5-6000 € zusammen; muss ich mir also gut überlegen und Finanzierung klären ... und dann muss zumindest auch eine Chance auf Erfolg bestehen - daher meine Frage nach der Urteilspraxis von OLG ..

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#38
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: Tja, Richter hat mir ganz deutlich gesagt - null Chance
Wenn mann diesen Richtern immer folgen würde, gäbe es keine Beschwerdeverfahren ;-)
No risk - no fun Big Grin
Der war ganz einfach zu faul, um einen sauberen Beschluss zu formulieren, der dann auch - nach seiner Auffassung - vor dem OLG Bestand haben könnte.

(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: und Exe hat im Verfahren mehr als einmal ( war auch Bestandteil des Beschlusses ) gesagt, dass sie nichts gegen die Übernachtung des Kindes bei mir habe - wers glaubt - aber das Kind wolle halt nicht
Die KM hat die Pflicht, die Umgänge u. Fereienregelung gegenüber dem Kind durchzusetzen. Wie auch Schulbesuche, Nahrungsaufnahme, Zahnspange oder Winterkleidung im Winter etc. pp.
Ist in allen Väterforen immer wieder Thema.


(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: und sei zunehmend psychisch gestört.
Warum das denn ?
Sicher weil das arme Kind immer gegen seinen Willen zu Papa muss ...

(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: Ich versuchs jetzt nochmal auf dem familientherapeutischen Wege, um Exe doch noch zu einer Umgangsvereinbarung auf freiwilliger Basis mit mediativer Hilfe zu bewegen.
Versuch macht kluch - also viel Erfolg.
Erstes Ziel sollte zunächst der kommende Sommerurlaub sein, den kannst Du Deiner Tochter doch vielleicht etwas verlockend offerieren ?
Je länger das Kind spürt, dass seinem "Willen" gefolgt wird, desto schwieriger wird es in Zukunft werden.

(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: ... das Ganze ist auch eine finanzielle Frage - so mit voraussichtlichem Gutachten und OLG Gerichtskosten kommen dafür allein mal schnell 5-6000 € zusammen
Für "schnell mal" ist diese Summe weit übertrieben.
Die Gerichtskosten halten sich auch am OLG im Rahmen und OLG bedeutet nicht zwangsläufig auch Gutachten.
Hier oder anderswo gab es mal einen Link zu einem Kostenrechner, suche mal danach.

(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: - daher meine Frage nach der Urteilspraxis von OLG ..
... die nicht beantwortet wurde, weil es darauf keine allgemeingültige Antwort gibt.
Auch ein OLG-Beschluss hängt von der persönlichen Einstellung und Qualifizierung des Richters sowie stark von der regionalen Rechtssprechung ab.
Derselbe Fall kann daher z.B. in Hamburg oder in München zu einem völlig unterschiedlichem Beschluss führen, sogar innerhalb des jeweiligen OLG gibt es da teilweise sehr große Unterschiede zwischen mehreren zuständigen Kammern.
Und von der jeweiligen Tageslaune des vorsichtzenden Richters ganz zu schweigen ...

PS
Die Vorschaufunktion bitte nutzen (um z.B. Zitate zu überprüfen).
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#39
Nachtrag

Ich hatte bei meiner (damals 4-jährigen) auch das Problem, Mutti manipulierte kräftigst.
Meine Erfahrung:
keinen Druck machen, vielmehr das Kind durchaus auch mal verwöhnen, lange Geschichten vorlesen, neue, kleine verlockende Dinge im Kinderzimmer(?) bereitstellen - z.B. Baldachin, neue Vorhänge oder ähnliches.
Da gibt es viel, was mann Töchterchen anbieten kann.
Irgenwann hat meine Tochter dann ganz von selbst wieder gern bei mir übernachtet, die Manipulationen verkehrten sich in's Gegenteil Big Grin.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#40
@ Pistachio 00
Vielen Dank für Deine aussagefähigen Statements, die mich nochmal ans Nachdenken gebracht haben.

Glücklicherweise habe ich mir beim Richter eine einwöchige Frist ausbedungen, bevor ich das Verfahren als erledigt erkläre. Zudem habe ich heute bei der Beratungsstelle einen kurzfristige Terminvergabe bzw. Rückmeldung beantragt und ich werde ja sehen, ob Exe den Terminvorschlag annimmt oder platzen läßt. Wenn sie annimmt, ok - wenn sie platzen läßt, werde ich auf einem Beschluß bestehen, der dann OLG fähig sein dürfte.

Gruß ArJa
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#41
(08-05-2012, 16:58)ArJa schrieb: Glücklicherweise habe ich mir beim Richter eine einwöchige Frist ausbedungen, bevor ich das Verfahren als erledigt erkläre.
Das ist ja eine ganz neue Faktenlage !
Warum hast Du das nicht gleich gesagt ?

Versprich Dir von der Zu/Absage der Ex nicht zu viel.
Sie weiß genau, dass sie Dir nun innerhalb der Frist Honig um's Maul schmieren muss, um nicht doch noch das (unangenehme) Verfahren weiterführen zu müssen.
In der Mediation hörst Du dann vermutlich "Ich tue ja alles, um auf das Mädchen positiv einzuwirken, aber sie will einfach nicht, warum sagt sie nicht. Und gegen ihren Willen zwingen werde ich sie nicht."
(08-05-2012, 15:30)ArJa schrieb: Mediation hatte ich übrigens schon vor dem Auszug der Ex angeboten und wurde durch Ex kategorisch abgelehnt.
Glaubst Du wirklich daran, dass sich Ex in einer kommenden Mediation um 180 Grad dreht ?
Falls ja, mach es - aber nur dann.
Erfahrungsgemäß sind einvernehmliche Lösungen langfristig wesentlich stabiler.
Ich persönlich rate Dir jedoch, auf einem rechtsmittelfähigem Beschluss des Richters zu bestehen, denn
(08-05-2012, 14:15)ArJa schrieb: ... der Tenor des Urteils lautete : Und wenn sie das nicht will, dann braucht sie das auch nicht.
Auch in einem evtl. nächsten AG-Verfahren wirst Du wieder mit diesem mutterorientiertem Richter zu tun haben, einzig das OLG bringt Dich weg von ihm.
Sicher kommen noch weitere Ratschläge.
Du hat ja immerhin noch eine Woche Bedenkzeit.
In einer OLG-Verhandlung wird in der Regel auch das Kind angehört (das hat Dein Richter wohl nicht für nötig befunden) dann muss Töchterchen nämlich sagen, was genau sie davon abhält, bei Dir zu übernachten oder in Urlaub zu fahren.

Noch von Interesse:
- Wie begründet Töchterchen denn Dir gegenüber ihre Ablehnung ?
- Hat sie früher bereits öfter bei Dir übernachtet und war auch schon mit im Urlaub ?
Denkbar wäre, dass irgend etwas für sie Unangenehmes vorgefallen ist und Mutti dann genau dort angesetzt hat. (Wenn Du nicht mehr willst, ist das o.k.)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#42
@ Pistacchio 00.

Donnerwetter !

Genau die gleichen Sprüche wie Du sie hier anführst kommen wortgenau von meiner Exe.

Das mit der einen Woche habe ich für nicht soo bedeutsam gehalten- geht halt schnell rum, scheint aber keine schlechte Bauchentscheidung gewesen zu sein.

Zum bisherigen Umgang :

Am 12.6. 11 war Trennungstag - am 13. 6 hat mir Exe mitgeteilt, dass das Kind nicht bei mir übernachten wolle. Also von langer Hand vorbereitet das Ganze. Das Kind gibt keinen Grund an, außer - sie könne nicht ohne Mama sein, sie sei ein Mamakind und gegenüber der JA Tusse hat sie erklärt : sie habe schlechte Erinnerungen an mein Haus, weil Mama und Papa sich dort gestritten hätten - war eingeimpft , denn heute erinnert sie sich nicht mehr daran. Fazit : Meine Tochter hat noch nie bei mir übernachtet ...

In den Herbstferien wollte ich mit meiner Tochter auf einen Reiterhof an die Nordsee fahren, sicher ein Highlight für jedes Mädchen, mußte das organisatorisch zuerst jedoch Exe mitteilen .... darufhin per SMS die
Mitteilung der KM, dass das Kind nicht mit mir in Urlaub fahren wolle, Begründung s.o. . Sie hat auch noch bis vor 6 Wochen im mütterlichen Bett geschlafen. Fazit : Kind war auch noch nie mit mir allein in Urlaub.
Soviel zur Situation . Bin Dir für Deine fundierte Analyse - die wirklich 100 %ig zutrifft, sehr dankbar....

Korrekt ist übrigens auch, dass der Richter das Kind noch nicht befragt hat; das will er machen, wenn ich auf einem ( dann ablehnenden ) Beschluß bestehe ....

Nebenbei: Für mich ist OLG Hamm zuständig, das ist nicht unbedingt ein Vorteil, oder ?

Gruß
ArJa
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#43
(08-05-2012, 18:14)ArJa schrieb: Genau die gleichen Sprüche wie Du sie hier anführst kommen wortgenau von meiner Exe.
Das ist nicht verwunderlich, denn diese sind bei vielen KindesbesitzerInnen nahezu identisch. Es scheint mir manchmal so, als ob sie alle nach einem vorgefertigtem Muster argumentieren.
Natürlich werden sie auch von entsprechenden Anwälten gebrieft.

(08-05-2012, 18:14)ArJa schrieb: Am 12.6. 11 war Trennungstag - am 13. 6 hat mir Exe mitgeteilt, dass das Kind nicht bei mir übernachten wolle.
Ok, das ist natürlich manipuliert, obwohl mann gerade in den emotionalen Trennungsnachwehen etwas Nachsicht haben kann.
Nach nun aber fast einem Jahr müsste das vorbei sein, denkt mann.
Falsch - manche (oft über wenig Selbstbewusstsein verfügende) Exen sind lebenslang gekränkt und nutzen die Kinder als einzig übrig gebliebenes Machtinsrument.
Ach ja, ich wette Du warst der Bösewicht, der die Trennung wollte.

(08-05-2012, 18:14)ArJa schrieb: Sie hat auch noch bis vor 6 Wochen im mütterlichen Bett geschlafen.
Seit der Trennung ?

(08-05-2012, 18:14)ArJa schrieb: Nebenbei: Für mich ist OLG Hamm zuständig, das ist nicht unbedingt ein Vorteil, oder ?
Dazu kann ich nichts sagen, vielleicht andere hier.
Ansonsten suche mal nach Beschlüssen von da.

Nach all dem, was Du noch so geschrieben hast, verstärkt sich nur mein Eindruck: die Mediation wird Dich nicht weiter bringen.
Und ganz nebenbei bemerkt, handelt ein(e) Mediator(In) auch nicht immer im Sinne des Kindes.

PS
Zum grundsätzlichem Verständnis der Handlungsmuster von KindesbesitzerInnen empfehle ich aufmerksames Lesen von:
http://derstandard.at/1323916644373/Der-...reidekreis
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#44
Hallo,

habe aufgrund der dargestellten Folgen von Pistacchio 00 soeben meinen
Anwalt instruiert, auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit mir
das Verfahren binnen Wochenfrist zu beenden. Muß jetzt erstmal darüber schlafen ... keine leichte Entscheidung .... Vielen Dank ! Das erscheint mir alles sehr schlüssig, was Du da schreibst ... ich wäre dennoch auch für weitere Meinungen dankbar, ob Ihr die Einschätzungen von Pistacchio 00
teilt ....

Guts Nächtle !
ArJa
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#45
Hallo ArJa,

also Du wolltest Meinungen, hier hast Du meine ganz persönliche:

Ich würde mich nicht auf die Mediation verlassen, und ich würde das Verfahren auch nicht einstellen.

Diese Meinung aus folgendem Grund:

a) Wieso sollte die KM sich plötzlich in einer Mediation kooperativ zeigen, wenn sie bis jetzt noch nicht einmal einer Mediation zugestimmt hat?

b) Ist es für mich eine glatte Erpressung, wenn die KM sagt:
Ich stimme einer Mediation zu, aber nur, wenn das Verfahren eingestellt wird. Angry
Eine Frechheit, dass der Richter diesem noch zugestimmt hat. Dodgy

c) Hast Du auch nach einer evtl. erfolgten Mediation nicht die Gewissheit, dass eine Vereinbarung nach Deinen Wünschen getroffen wird, denn Du schriebst ja, dass in dieser Mediation evtl. eine Einigung erzielt werden soll.
"Vorsicht ist die Mutter, oder hier: der Vater, der Porzellankiste!" Exclamation

d) Wenn Du jetzt das Verfahren einstellen lässt, trägst Du die Kosten. Sollte es dann doch zu keiner Mediation kommen, oder diese nicht nach Deinen Vorstellungen laufen, willst Du die nächste Klage einreichen. Diese läuft aber auch erst einmal wieder über das AG, ergo denselben Richter, wie die heutige Verhandlung. OLG kommt immer erst im Beschwerdeverfahren. Also warum doppelte Kosten für das AG? Der Richter wird bei einer erneuten Klage sicherlich nicht anders entscheiden wie heute.

e) Haben nach dem BGB beide Elternteile alles zu tun, um den Kontakt mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen. Die KM kommt dem ja nicht wirklich nach. Warum sollte sie es in Zukunft tun? Besonders, nachdem der Richter ihr heute noch Recht gegeben hat?

Daher: Sei bitte nicht zu gutgläubig, fordere einen rechtskräftigen Beschluss und gehe ins Beschwerdeverfahren!
Lass Dich nicht von der KM erpressen. Zeige Dich kooperativ und schlage vor, dass die Mediation trotz des Beschwerdeverfahrens stattfinden kann. Wenn die KM ablehnt, ist sie unkooperativ, aber nicht Du! Könnte evtl. für Dich positive Auswirkungen im Beschwerdeverfahren haben, hängt wahrscheinlich stark vom Richter ab, ob er dies berücksichtigt.

So, war jetzt meine ganz persönliche Meinung. Wünsche Dir viel Erfolg für den weiteren Weg, egal, welchen Du wählst!

LG, Familienmensch. Heart
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#46
@Arja,

So wie Du es bisher beschrieben hast, bin ich auch der Meinung, dass Du auf einem Beschluss bestehen solltest.

Wenn Kinder angeben, ohne Mutter nicht mehr zu können, ist nicht auszuschliessen, dass emotionaler Mißbrauch durch die Mutter vorliegt. Dummerweise müssen Familienrichter an Amtsgerichten von solchen Dingen keine Ahnung haben, wodurch dann auch eine Kindesanhörung nicht den wirklichen Willen des Kindes zu Tage fördern muß.

Um ein Sachverständigengutachten wirst Du dann nicht herumkommen, wenn Du vor das OLG gehst. Nachdem was mir z. Z. erinnerlich, wird eigentlich auf OLG-Ebene bei Kindern im Alter Deiner Tochter nur dann gegen Übernachtungsumgang entschieden, wenn es in der Person des Umgangselternteils liegende Gründe gibt, die gegen eine Übernachtung sprechen.

Wie @familienmensch schon schrieb: Biete paralleel eine Mediation an; vielleicht ist das erfolgreich, wenn KM ein Gutachten vermeiden will. Das macht dann auch entsprechenden Zeitdruck.

Alle guten Wünsche für Deine Tochter und Dich auch von mir.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
Du hast dir das Richtige vorbehalten. Gut so. Verfahren nicht einstellen lassen. Was die anderen geschrieben haben, kann ich nur unterstreichen. Erst hat es sich so gelesen, wie wenn alles gelaufen wäre.
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#48
Hallo zusammen,

ich danke Euch allen für Eure Statements; dieses Forum hier ist nicht mit Geld zu bezahlen, so wertvoll sind die Meinungen. Ich denke mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, so kooperativ zu sein; Gott sei Dank habe ich ja noch 6 Tage Überlegungsfrist - aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich jetzt auf einem Beschluß bestehen werde.

Was mich immer gehindert hat,war die für mich bislang unerträgliche Vostellung, meine über alles geliebte Tochter einer richterlichen Befragung oder einem gutachterlichen " Stresstest " aussetzen zu müssen, und das Einzige, was mich noch zweifeln läßt, ist das schlechte Gewissen meiner Tochter gegenüber, ihr das antun zu müssen. Ich habe einfach die Befürchtung, dadurch noch mehr in der kleinen Kinderseele zu zerstören .....

Viele Grüße
ArJa
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#49
Kinder mögen das nicht, klar. Und wenn man es vermeiden kann, sollte man es tun. Ich denke aber, da wird von interessierter Seite ein Popanz aufgebaut: Gerade da, wo Mütter manipulieren, kann ihnen ja nichts Schlimmeres passieren, als dass der tatsächliche Kindeswille erforscht wird... http://www.zeit.de/wissen/2011-03/kind-a...ng-gericht
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
(09-05-2012, 12:24)ArJa schrieb: ... das Einzige, was mich noch zweifeln läßt, ist das schlechte Gewissen meiner Tochter gegenüber, ihr das antun zu müssen.
Keine Sorge.
Genau die selben Gedanken hatte ich früher auch immer.
ABER:
meine Tochter wurde auch vor dem Gericht angehört und es war völlig locker und unbelastend für sie.
Das Kind wird in der Regel nicht im Gerichtsaal vor allen Beteiligten, sondern in einem speziellem kindgerechtem Raum mit Spiel-und Malzeug vom Richter angehört. Ingesamt sehr locker und ungezwungen.
Belastungsfazit für meine Tochter: null

UND:
Die Frage, was nun bedeutender ist, ob die 10 Minuten Befragung im Gericht oder zukünftig regelmäßige Übernachtungen und Urlaub mit Papa kannst Du Dir selbst beantworten ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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