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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien
#1
Hallo - bin froh dieses Forum gefunden zu haben, mein erstes Posting ...
Mein Gott, hätte ich diese Alte bloss nicht kennengelernt ..- das verbindet uns wohl alle. Kurz gefaßt meine Situation : seit 18 Jahren verheiratet,eine Tochter 8 Jahre alt, Trennung 06/11, Auszug der KM mit Tochter 08/11 aus meinem Haus- bereits am Trennungstag teilte mir die KM mit, dass meine Tochter beim Besuch keinesfalls bei mir übernachten wolle oder mit mir in Urlaub fahren wolle. Seitdem gurke ich an jedem Betreuungswochenende 6 x hin und her, weil KM eigenmächtig 20.00 Uhr ( Sonntags 19.00 Uhr ) als "Abgabetermin festgelegt hat - dieses Spielchen habe ich 7 Monate mitgespielt und merke , dass ich zunehmend nur noch als Spasspapa angesehen werde.

Meine Tochter ist völlig indoktriniert und manipuliert worden, das merkt man an der Wortwahl ( " Das ist allein meine freie Entscheidung " usw.). Tochter will auch nicht mit mir auf Reiterhof o.ä. fahren ( " Ich bin ein Mamakind " ) und schläft - ich weiß es definitiv - mit fast 9 Jahren noch im Bett der KM. Mir hats gereicht- ich habe Umgangsklage erhoben und als die Situation eskalierte auch Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, den ich gestern mangels Erfolgsaussicht zurückziehen mußte.
Vorab Gespräch mit Jugendamt gehabt, das Kind wurde danach mit KM befragt und siehe da, Kind hat auf Kommando geweint und gesagt, was für ein schlechter Papi ich bin, weil ich immer so gemein zu der Mami bin.
Angesichts der unheiligen Allianz von weibl. JA-Mitarbeiterinnen, Fachanwältinnen, besten Freundinnen und Familienrichtern gehe ich davon aus, den Haupttermin beim Amtsgericht ebenfalls zu verlieren.
( Werde dann mein Geld zusammenkratzen und einen Staranwalt im Berufungsverfahren beauftragen ... ).
Meine Frage: Hat jemand Tipps für mich, wie ich mich verhalten sollte ?
Aufgeben ? .... Niemals ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Macht ein jugendpsychatrisches Gutachten Sinn ( eigentlich will ich das nicht mit Rücksicht auf meine Tochter ... und das soll auch so um die 3000
Euro kosten ?) Erfolgschancen, dass mein Kind mit mir in Urlaub fährt und auch übernachtet ? ( !Wohlweislich mit behutsamem Heranführen ... hatte ich gestern beim Prozeß erwähnt ... war allen aber völlig gleichgültig !) Fragen über Fragen ....

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Hallo und herzlich Willkommen, ArJa!

Ich muss gestehen, dass mir deine Darstellung kein schlüssiges Gesamtbild vermittelt. Du bist seit 18 Jahren mit einer Frau verheiratet, mit der du ein nun 8-jähriges Kind hast und die sich nun, ganz überraschend so verhält und euer Kind innerhalb nur weniger Monate trotz Kontakten umgepolt bekommen hat? Das ist schwer vorstellbar. Die Manipulation müsste weit früher eingesetzt haben, erst an dir, später am Kind. Und wie kommst du auf 6-maliges hin und her gurken und nennst es Betreuungswochenende?

Die Sache mit dem "Staranwalt" klingt nach erklärtem Willen, der jedoch weder Gegenseite noch das Gericht beeindrucken wird. Das angestrebte psychologische Gutachten dürfte in einem solchen Fall ein familienpsychologisches werden, das alle drei in die Begutachtung einschließt und reichliche 8000€ kosten, das Kind allein hier hindurch zu jagen, dürfte ihm als Schikane des Erzeugers leicht vermittelt werden. Nach geschilderter Sachlage stehen deine Chancen auf einen der regelmäßigen Rechtsprechung entsprechenden "großzügigen" Umgang eher schlecht, insbesondere, wenn sich das Kind bereits gegen dich äußert. Und wieso musstest du deinen Antrag auf Umgangsregelung zurückziehen, wie war die Erklärung zur mangelnden Erfolgsaussicht?


16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Hallo - Danke für die schnelle Reaktion, ich wollte es erst kurz machen, aber richtig -ich muß etwas detaillierter werden. Wir sind relativ alte Eltern, ich war 43, meine Nochehefrau 40 als das Kind dann doch noch kam - großes Glück, malocht ohne Ende ( Nebenjob ), damits an nichts mangelte...
Ich bin mir mittlerweile im Klaren, das die Trennung von meiner Exe von langer Hand vorbereitet wurde und ich bin mir sicher, dass die Kleine natürlich schon Wochen vor der Trennung geimpft wurde und immer noch wird ... dennoch interessiert es offenbar niemand, ob die Frauen dafür verantwortlich sind, die kleinen Seelen zu schädigen, entweder aus Rache oder wie in unserem Fall eine Symbiose aufgebaut wurde, weil die Tochter ihre Barbiepuppe ist und sie nicht loslassen kann. Meine Ex ist nicht doof, sie gewährt großzügig teilweisen Umgang, damit ich sie nicht wegen Umgangsverweigerung drankriegen kann und argumentiert stereotyp : Das Kind will nicht bei dir übernachten / in Urlaub fahren und ich werde sie nicht dazu zwingen.
Ich hatte den Antrag auf EA gestellt, weil ich Urlaub planen, beantragen und buchen muß; der Richter meinte jedoch, das Kind stünde unter einem enormen Druck und ich bin für die nächsten 3 Umgangswochenenden verdonnert worden, das Wort Urlaub und Übernachtung nicht gegenüber dem Kind in den Mund zu nehmen - daran werde ich mich natürlich halten.
Ich bin sicher, dass in der Hauptverhandlung im Mai JA, Exe- Anwältin argumentieren werden, das Kind sei weiter unheimlich unter Druck usw. usw. Ich möchte nicht mißverstanden werden, meine Tochter und ich lieben uns sehr und ich will das es ihr gut geht. Dennoch ist das ganze auf Dauer kein Zustand und muß bearbeitet werden. Ich habe im Netz 2 OLG Urteile gelesen ( OLG Nürnberg und Brandenburg ), nachdem Übernachtung auch gegen den Kindeswillen angeordnet werden kann. Ich will das Kind nicht zwingen, aber die Mutter mit mir vernünftig über die langsame aber stetige und verbindliche Erweiterung der Umgangszeiten zu reden.

Natürlich spiele ich das augenblickliche Spiel mit und hole das Kind Freitags nachmittag ab,
fahre zu mir und bringe das Kind dann abends die 10 km zurück , Samstag und Sonntag auch - macht zusammen 6 Fahrten. Es geht natürlich nicht um Zeit oder km, sondern um den Umstand ein normales Familienleben - wenn man in unserer Situation davon sprechen kann - aufrechtzuerhalten. Das Ganze nennt sich dann Papawochenende oder eben Betreuungswochenende. Im Urlaub soll ich das dann die 3 Wochen täglich machen und ob meiner bescheidenen Anfrage, ob so etwas kindeswohlfördernd sei sagte mir die "freundliche JA - MA", besser als sie zur Übernachtung zu zwingen .
Die 8000 € die Du fürs Gutachten ansprichst, sind erstmal ein Schock für mich-Donnerwetter ..... Wer hat die zu zahlen, ich allein oder die Exe und ich ??

Ach ja - der Richter hat nur geraten , die EA wegen mang. Erfolgsaussichten zurückzuziehen; der Haupttermin ist Anfang Mai, aber Gegenseite, Jugendamt und Richter haben sich in der Verhandlung prächtig verstanden.....

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
Wenn du die Musik bestellst musst du auch die Kappelle bezahlen, bestellt das Gericht geht´s zunächst auf 50/50, kann aber auch darauf hinauslaufen, dass nur derjenige zahlen möge bei dem was zu holen ist und am Ende doch nicht obsiegt.
Glück hat, wer keine Kohle auf der Naht hat, denn dann kann er (oder sie) das über VKH laufen lassen.

Ich will zwar nicht als Erbsenzähler erscheinen, aber ich zähle 12 Fahrten, pro Umgangs- oder Betreuungswochenende.
Wenn eine Sachbearbeiterin eines Jugendamtes solchen Blödsinn von sich gibt, würde ich weitere Gespräche mit der ablehnen und die Nächste bitten (bringt dich zwar auch nicht unbedingt weiter, wirft dich aber auch nicht zurück).
Richtig ist was in § 1684 BGB dazu geschrieben steht, von JA-Trulla und Mutter vorsätzlich missachtet wird:
§ 1684: Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Die Missachtung kann man vermuten, aus der von der Mutter befürworteten Verweigerung des Kindes beim Vater zu übernachten.
Es gilt herauszufinden wo das Problem zwischen Kind und Vater seinen Ursprung hat. Ein Gutachten (nicht Schlechtachten) könnte hier wirklich dienlich sein.
Die Vortrennungssymbiose ist üblich und funktioniert in der Regel prima, am besten einhergehend mit tollen Ausblicken in die Zukunft. Und wenn der Vater (wie so häufig) kein bekennender Fan von Haustieren ist, darf auch mal das in Aussicht gestellte Kaninchen, das Meerschweinchen oder der Hamster sein (Oh, wie süüüüß!). Ich empfehle Hamster, die sind dann schnell dahin und frau muss nicht mehr den Käfig ausstaffieren (das mögen die nämlich auch nicht sooo gerne).
Trotzdem verstehe ich nicht recht, wie man geschlagene 10 Jahre und nochmal acht weiter die Macken des anderen nicht auf den Schirm bekommt. Und ich habe noch immer nicht verstanden was denn die Erfolgsaussichten so arg schmälerte, dass es dich veranlasste deinen Antrag zurückzuziehen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#5
@Bluter - nee Du bist kein Erbsenzähler, bin sehr dankbar für die Tipps und Deine Meinung. Es sind in der Tat 12 Fahrten pro WE, mein Gott bin ich durcheinander.

Warum ich mir das 18 Jahre lang ( eigentlich 26 , habe erst nach 8 Jahren Beziehung geheiratet ) angetan habe - Ganz einfach - weil ich ein treuer Schluffen bin und ein Vollidiot war, diese berechnende Tusse nicht rechtzeitig genug in die Wüste geschickt zu haben - und dann kam das Kind, das mein Ein und Alles ist ... Ist so und wird sich niemals ändern... Madame hat über Jahre bequem und gut gelebt, hat sich prima verstellt und nach Geburt des Kindes sämtliche Eheaktivitäten eingestellt, weshalb ich sie auch jahrelang konsequent beschissen äh- betrogen habe.

EA habe ich auf Anraten meines Anwalts zurückgezogen, weil der Richter deutlich mang. Erfolgsaussichten beschrieben hat ( Grund : Zeigen Kompromißbereitschaft, wir kommen heute hier nicht weiter ... )

Viele Grüße
ArJa
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#6
(29-02-2012, 19:01)ArJa schrieb: Meine Frage: Hat jemand Tipps für mich, wie ich mich verhalten sollte ?

Die Position der Konstellation aus Richter, Jugendamt, Ex und ihren sonstigen Verbündeten kommt mir recht bekannt vor.

Die Antwort wird dir nicht gefallen, aber ich würde alle Versuche schlagartig und gleichzeitig einstellen, über das Gericht, Jugendamt oder gar ein Gutachten noch etwas zu erreichen. Ausser einer gigantischen Verbrennung deines Geldes und knallenden Sektkorken bei Anwälten wird da nichts zu erreichen sein. Überlegenswert wäre das vielleicht, wenn das Kind jünger wäre. Aber so wird alles nur weitere Antikörper erzeugen. Die Mutter hat das Kind schon lange so manipuliert, dass du dagegen nichts mehr mit der Helferindustrie machen kannst. Es klingt so, wie wenn sie die Trennung auch hinsichtlich der Haltung des Kindes schon länger vorbereitet hast.

Ich würde ausserdem mal die selbstzerstörerische Fahrerei einstellen. Das Kind ist offenbar bereits in dem Modus, in dem es ganz genau weiss dass es dich um den Finger wickeln kann und du lässt sich auch bereitwillig wickeln. Reiterhof, herumfahren, das ist mittelfristig auch für das Kind ziemlich schlecht. Irgendwann bricht die Reizerhöhung zusammen und alles was du tust wird nur noch negativ rezipiert. Das ist wahrscheinlich jetzt schon ansatzsweise der Fall.

Hol sie einmal pro Umgangswochenende, wenn sie nicht übernachtet dann eben nur einen Tag. Mach kein Spassprogramm. Stell das mit dem Urlaub zurück. Sprich nicht darüber, auch nicht über die Mutter, lebe dein Leben und lass das Kind daran teilhaben. Wenn es nicht will, weil es entsprechend manipuliert ist, bohre nicht nach. Die offene Trennung ist sieben Monate her, Druck- und Stressabbau ist jetzt wichtiger.
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#7
Ach, und wie äußerte sich die Kompromissbereitschaft, wie sah der Kompromiss konkret aus?
Zitat:weil ich ein treuer Schluffen bin [...] weshalb ich sie auch jahrelang konsequent beschissen äh- betrogen habe.
Huh
Ich denke, du bist gut beraten erstmal deine Mitte in dir zu suchen und zu finden. Nicht allein wegen des oben zitierten Widerspruchs, sondern auch deswegen:
Zitat:und dann kam das Kind, das mein Ein und Alles ist ... Ist so und wird sich niemals ändern...Aufgeben ? .... Niemals !
Alles zu sehr nach außen gerichtet. Was meinst du wohl wie tief das Loch ist in das du fällst, wenn dich die Mutter erfolgreich entsorgt hat?

Ich bin mit mir im reinen und habe (zugegebenermaßen auch erst nach ca. drei Jahren harter Arbeit) ein Distanz erreicht, die mich heute weit ruhiger und ausgiebiger schlafen lässt als zur Zeit der Ausgrenzung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#8
Hallo - sehr beeindruckende Postings, die ich da lese, ich bezweifle im Augenblick ob ich diese Art von Distanz aufbringen könnte; insbesondere der Tipp und der Hinweis mit der selbstzerstörerischen Fahrerei, darauf wäre ich persönlich nie gekommen. Aber ich kanns mir im Augenblick einfach nicht vorstellen, meine Tochter auch nur eine Minute nicht zu sehen, die ich haben könnte. Habe aber selten irgendwo ein Forum gesehen, wo man so schnell auf den Punkt kommt. Mannomann- Danke.
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#9
(29-02-2012, 22:50)ArJa schrieb: Aber ich kanns mir im Augenblick einfach nicht vorstellen, meine Tochter auch nur eine Minute nicht zu sehen, die ich haben könnte.

Die Tochter spürt das, dein Prinzesschen wird das einerseits ausnutzen, andererseits könnte sie sich erdrückt vorkommen. Sie nutzt die Mutter, um Gegendruck zu deinem Druck zu haben.

Was da vor Gericht gesagt wurde halte ich für gar nicht mal unrealistisch:

(29-02-2012, 22:50)ArJa schrieb: der Richter meinte jedoch, das Kind stünde unter einem enormen Druck und ich bin für die nächsten 3 Umgangswochenenden verdonnert worden, das Wort Urlaub und Übernachtung nicht gegenüber dem Kind in den Mund zu nehmen

Dieser Druck muss in der Tat weg. Nicht nur beim Thema Übernachtungen und Urlaub, sondern generell in deiner Haltung zu ihr und dir selbst. Wenn du das schaffst, verlierst du nicht mehr als du schon längst verloren hast, aber du eröffnest dir die Chance, irgendwann wieder mehr als Stundenpapa nach Terminkalender zu sein.

Wenn du solche Veränderungen probieren willst, mach das ganz plötzlich und gleichzeitig, liefere keine Erklärungen dazu, vor allem nicht gegenüber der Mutter. Du musst durch das wirken, was du tust und nicht durch Gerede und falsch interpretierbare Erklärungen. Die werden dir immer negativ ausgelegt.
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#10
@ p ; Wenn ich das machen würde, würde mir das Jugendamt/Familiengericht das nicht als Desinteresse auslegen ?
Mir ist klar, dass a) ich nicht zum Umgang gezwungen werden kann und b ) andererseits schon von der Gegenseite mit fadenscheinigen Argumenten versucht werden wird , mir mittelfristig das Sorgerecht aberkennen zu lassen ( Stichwort : mangelnde Kommunikationsfähigkeit - wurde schon mal ansatzweise versucht mit deutlichem Mißerfolg) ). Ich bin mir auch im Klaren darüber, das das nicht das Entscheidende ist, aber bei Schulwahl, Gesundheitsvorsorge möchte ich mir nicht den Einfluß nehmen lassen.

Viele Grüße
ArJa
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#11
Hallo ArJa,

ich schließe mich den Empfehlungen hier ausdrücklich an!

Kurz in meinen Worten:
Geh in die andere Richtung und verlagere die Steuerung von außen nach innen.
Geh gut mit DIR um, lebe DEIN Leben und laß Deine Tochter entscheiden, wie sie an Deinem interessanten Leben teilhaben möchte. Respektiere sie!

Du darfst Deinen Wert durchaus durch Verknappung steigern. Nicht die Masse, sondern die Qualität der inneren Beziehung zählt. Ich denke, daß Dir ein Paradigmenwechsel bevorsteht.

Sollte man Dir Vorwürfe machen, dann Verweise einfach auf den Wunsch Deiner Tochter.

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#12
@ p ; Wie würdest Du denn bei Deinem wirklich von mir unerwarteten Ratschlag, sie nur einen Tag zuholen, denn in der Urlaubszeit verfahren ? Schließlich habe ich meineTochter in den Osterferien für eine Woche und in den Sommerferien gar derer drei ! Schonmal vorab vielen Dank im voraus !
ArJa
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#13
(29-02-2012, 23:38)ArJa schrieb: Wenn ich das machen würde, würde mir das Jugendamt/Familiengericht das nicht als Desinteresse auslegen ?

Diese mütterhörige Weiberriege legt dir sowieso alles negativ aus. Mach das, was dich und das Kind weiterbringt und nicht das, was durch Auslegungsängste bestimmt ist. Wenn du deine gerichtlichen Versuche aufgibst, hast du bereits das Optimum erreicht: Sie sind draussen und legen ergo gar nichts mehr aus, weil keine Anträge und keine Verhandlungen mehr stattfinden.

Wenn du das Kind einmal holst und bringst statt mehrfach, wirst es von selbst merken, dass die Sommerferien nicht so funktionieren können, dass man Prinzesschen allabendlich zu Mutter-Prinzesschen zurückbringt. Es darf sich dann aussuchen ob es weiterhin die Wochenenden einen Tag kommt oder ob es (von selbst!) für eine Übernachtung bereit ist. Alles andere würde wieder Druck ausüben.

Das Sorgerecht ist jetzt nicht wichtig. So leicht verliert man das nicht, wenn mal die gemeinsame Sorge besteht. Wenn die Mutter sich auf diesem Feld verschleissen will, soll sie das tun. Deine Mitsprache bei sorgerechtlich relevanten Dingen liegt in der Praxis ohnehin nahe bei Null, wenn die Mutter keine Lust dazu hast.
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#14
Guten Morgen, an der Uhrzeit dieses Postings seht ihr, dass ich eine verdammt schlechte Nacht hinter mir habe - so wie wohl alle hier im Forum das auch schon gehabt haben . Ich hab hin und her überlegt und weiß jetzt, das Ihr natürlich Recht habt, auch wenns schwerfällt.

Dennoch gibt es noch zwei Aspekte, die ich vorher mit Euch diskutieren möchte.

Erstens wird sich meine Exe erstmal einen Wolf freuen und sich am Ziel ihrer Wünsche wähnen, mich zu entsorgen und wie ich sie kenne, wird sie mir den einen - vermutlich - Samstag am Betreuungswochenende auch noch versauen mit den üblichen Schikanen ( Krankheit, Geburtstag von Freundinnen.... ) und das ich meine Tochter dann u.U. nur 1 x mal im Monat sehe - diese Vorstellung ist z.Zt. noch völlig unbegreiflich....

Zweitens ist da noch meine Mutter - sie ist 86 ( noch topfit ) und liebt ihre einzige Enkelin natürlich genauso wie ich - sie wird diese Taktik nicht verstehen und ich habe die Befürchtung, dass ihr das das Herz brechen wird. Ich hab mir jetzt überlegt, ob es Sinn machen könnte, ein eigenständiges Umgangsrecht für meine Mutter einzuklagen - mit dem Hinweis auf das Alter meiner Mutter als EA oder Eilantrag. Wahrscheinlich
nur eine Spinnerei von mir oder seht ihr da Chancen ?

Gruß und einen schönen Tag für alle Trennungsväter ...
ArJa
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#15
Moin.
Ein eigenes Umgangsrecht für Großeltern wird, obwohl ebenfalls gesetzlich verankert, nur selten separat ausgeurteilt.
Erstens, weil es dem Kindeswohl nicht nur nicht entgegen stehen darf, sondern ihm "dienlich" sein muss und zweitens weil die Großeltern meistens auf die Umgangszeiten des Umgangselternteils verwiesen werden.
Ansonsten werden Großeltern, mehr noch als Väter, als Störenfriede angesehen, die die Ruhe der natürlichen Einheit aus Mutter und Kind stören.

Bei "Kindern" in diesem Alter wird Kindeswohl auch meistens mit Kindeswille gleichgesetzt.
Zumindest, wenn dieser Wille mit dem der Mutter und des Richters korrespondiert.
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#16
(01-03-2012, 07:33)ArJa schrieb: Erstens wird sich meine Exe erstmal einen Wolf freuen und sich am Ziel ihrer Wünsche wähnen, mich zu entsorgen und wie ich sie kenne, wird sie mir den einen - vermutlich - Samstag am Betreuungswochenende auch noch versauen mit den üblichen Schikanen ( Krankheit, Geburtstag von Freundinnen.... ) und das ich meine Tochter dann u.U. nur 1 x mal im Monat sehe - diese Vorstellung ist z.Zt. noch völlig unbegreiflich....

Besser, Du machst dich langsam damit vetraut. Denn wenn Exe will, wird sie das so durchziehen und niemand - kein Richter, kein Jugendamt, keine Schule oder sonstwer - wird etwas dagegen unternehmen oder deine Exe daran hindern.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Guten Morgen, ArJa!

Es ist ohne Zweifel für die soziale Entwicklung des Kindes von Vorteil, wenn es beide Elternteile gleichermaßen erfahren kann und idealerweise von außen deren konstruktives Miteinander.
Mit dem was zur elterlichen Trennung führt wird dem Kind das, was man in der Psychologie als Triangulierung bezeichnet, genommen. Es führt zukünftig zwei ausschließlich separate Beziehungen zu zwei souveränen Einzelpersonen. Dass es fortan häufiger Gegensätzlichkeit und Widersprüchlichkeit aufnehmen und verarbeiten muss, macht es für das Kind nicht leichter, ist es doch Geborgenheit, Eindeutigkeit und Harmonie gewohnt.
Nun gibt es hierzu zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze im Umgang mit der Zeit nach der elterlichen Trennung. Und während der eine Ansatz der ist, das Kind einem Elternteil zuzuschreiben (i.d.R. derjenige der zuvor den überwiegenden Teil der Betreuung übernommen hatte), um dem Kind ein größtmögliches Maß an Stabilität zu erhalten, nimmt der andere Ansatz beide Elternteile gleichermaßen in die Pflicht miteinander zu kommunizieren und zwar so, dass Kind und Eltern wieder die Triangulierung herstellen.

Der erste Ansatz ist ungeeignet, weil nicht Kind zentriert und statistisch belegt zu erheblichen Nachteilen in deren Sozialisation führend. Das haben bereits ein paar wenige der Protagonisten die sich vormals hierfür begeistern konnten erkannt (mir fallen im Moment nur namentlich Sabine Walper und Liz Mohn ein), die sich allerdings - wohl mehr aus ideologischen denn fachlichen Gründen - bisher nicht gänzlich davon befreien können. Der Ansatz wurde also derart modifiziert und derzeit noch propagiert, dass man behauptet, es wäre schlichtweg egal von wem sich die Kinder gesundes Sozialverhalten abgucken und aneignen, es müssten die eigenen Eltern aber nicht unbedingt sein.
Der zweite Ansatz ist derzeit immer dann ungeeignet, wenn ein Elternteil sich gegen die gemeinsame Verpflichtung sperrt, was diesem nach Recht und Gesetz zugestanden wird, weil Zwang immer auch mit tiefen Eingriffen in die Persönlichkeiten verbunden ist, die die Zwangsanwendung betrifft.
Es muss also erst die Erkenntnis reifen und ein gesellschaftlicher Konsens geschaffen werden, dass sich sperrende Kind besitzende Elternteile ihren Kindern nichts Gutes tun. Angesichts der hervorragenden Lobby- und Pressearbeit von denen die den ersten Ansatz befürworten (alle politischen Parteien, VAMV, djb, DGB usw.), ein derzeit schwieriges Unterfangen. Wenn sich also heute (nahezu ausschließlich) Mütter erfolgreich sperren, dann können sie sich auch täglich von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugen, sich feiern lassen und sogar finanziell profitieren. Und sie können immer schön den eigenen Kopf abschalten, mit dem Finger auf andere zeigen, dies auch rückblickend („Damals war das halt so üblich.“), sollte sich irgendwann o.g. Konsens durchsetzen.

Also ArJa,
Du kannst ihr eine Mediation oder Familienberatung anbieten und dafür sorgen, dass dieses Angebot zu deinen Akten kommt, denn mit Gewalt wirst du nicht mehr durchsetzen als ohne sie, so lange sie nicht bereit ist, sich im Sinne eures gemeinsamen Kindes auf dich zuzubewegen. Ob sie dich tatsächlich endgültig entsorgt ist nicht sicher, da hängt vieles auch an ihren Protagonisten und das Maß der tatsächlichen Entlastung durch diese (großmäulig Unterstützung ankündigen und anschließend unwillig abwinken ist so selten nicht). Vielleicht also greift sie später wieder ‚ganz uneigennützig‘ auf dich zurück. Dann kannst du ein verkorkstes Kind bespaßen, oder es lassen.
Deine Mutter hat ein eigenständiges Recht auf Umgang sofern dies dem Kindeswohl entspricht (§ 1685 BGB). Grundsätzlich ist es so, dass dieses Recht selten erfolgreich erstritten wird, wenn Umgang nach § 1684 BGB bereits geregelt ist. Es wird schnell gesagt, dass die Umgänge nach §1685 immer auch dann stattfinden können, wenn der Umgang mit dem Elternteil gemäß §1684 durchgeführt wird. Und wenn der Umgang nach §1684 ausgeschlossen oder ausgesetzt wurde, muss zwischen Oma und Enkelkind schon eine innige gefestigte Beziehung vorliegen.
Deine Mutter wird das nicht verstehen, sicher, aber so ist die Lage. In welchen Familienverhältnissen bist du aufgewachsen?

Und dennoch fällt wieder auf, dass du dich in diesen Dingen zu sehr nach außen richtest. Es sind die Mütter und das Kind, die dein Leben bestimmen, du selbst hast in deinem Leben noch keinen festen Platz gefunden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#18
(01-03-2012, 08:29)beppo schrieb: Ein eigenes Umgangsrecht für Großeltern wird, obwohl ebenfalls gesetzlich verankert, nur selten separat ausgeurteilt.
Erinnert mich an den Beschluss des Kammergerichts Berlin aus 2009. http://www.familie.de/eltern/familienrec...elkindern/
Den Beschluss kann ich Dir zukommen lassen.

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#19
sehe ich anders. Es gibt viel himmelschreiendes Unrecht gegen Vaeter, aber das betrifft nicht alle. Du hast immer noch eine Chance und die nimmst Du wahr. Und zwar solange, bis alle Moeglichkeiten (Gericht, Mediation, etc...) ausgeschoepft sind. Das geht sogar ohne teure Anwaelte.

10km einfache Strecke ist doch gar nix, das kann man(n) schon 4x am Tag fahren, sind dann halt zusammengerechnet 40km am Tag. Ausserdem kann man ja mal auch was im Wohnort der Tochter unternehmen, und schon sind es nur noch 20 km. Das Kind muss ja auch nicht JEDES MAL die Oma sehen, und wenn diese noch so fit ist.

Wichtig ist aus meiner Sicht:

1. Also unbedingt Umgangszeiten wahrnehmen. Nicht entmutigen lassen, nicht nachlassen. Vom Gericht ueber Uebernachtung entscheiden lassen und zur Not in Berufung gehen. Staranwalt brauchst Du dafuer keinen, vor Gericht wirst ohnehin zu 90% Du argumentieren und die Fledermaus soll den OLG Papierkram machen. Beim OLG sind es dann mehrere Richter und die Chancen sind groesser (falls das Familiengericht wirklich so voreingenommen ist, Dir gegenueber)

2. Bleib' Deiner Tochter gegenueber locker, zeige ihr, dass Du sie liebst (ohne sie zu verhaetscheln), mach' Ihr klar, dass Du immer ihr Papa sein wirst und zu ihr stehen wirst, egal, was passiert. Egal wieviel Zeit Du mit ihr verbringst, Du wirst gegen das Gift der Mutter nicht ankommen, also immer authentisch bleiben. Lass' Dich auf keinen Fall vorfuehren, sei streng mit ihr, wenn es sein muss.

3. Gar nicht ueber die Mutter mit ihr sprechen, wenn ihr beide zusammen seid, dann zaehlt nur ihr beide, es sei denn, sie fragt Dich konkret etwas. Dann natuerlich darauf eingehen, aber kindgerecht (Kinder verstehen nicht, dass Du eine andere voegeln musstest, weil Deine Frau Dir den Beischlaf verweigert hatte)

4. Die Oma zurueckstellen, lass' Dich hier nicht unter Druck setzen - die Oma die Kleine alle 2 Wochen fuer eine Stunde sieht, dann reicht das auch, es sei denn das Kind will mehr..

5. Achte auf ihre Koerpersprache, wenn sie Dir sagt, dass sie nicht bei Dir bleiben will. Meistens ist die diametral gegensaetzlich zum gesprochenen Wort. Das sollte Dir Sicherheit geben, weiter um Deine Tochter zu kaempfen (kaempfen nicht im maennlichen Sinne verstehen, ich meine das trickreiche typisch weibliche, daher meist auch vom Volksmund als hinterfotzig bezeichnete Vorgehen, bei dem der Zweck die Mittel heiligt, Verbuendete suchen, es gibt zwar nicht viele, aber es gibt sie)

6. Keine neuen Kriegsschauplaetze aufmachen. Umgang ist schon genug.

7. Achte auf Dich, bleibe gesund, bleibe im Job, kein Alkohol, keine Zigaretten, etc..mach' Dir ab und zu eine Freude. Kinder sind etwas Wunderbares, aber sie sind nicht dazu da, Dich gluecklich zu machen.

Alles Gute von

Clint aus dem Eastwood
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#20
(01-03-2012, 07:33)ArJa schrieb: Erstens wird sich meine Exe erstmal einen Wolf freuen und sich am Ziel ihrer Wünsche wähnen, mich zu entsorgen und wie ich sie kenne, wird sie mir den einen - vermutlich - Samstag am Betreuungswochenende auch noch versauen mit den üblichen Schikanen

Der Samstag ist aber viel leichter zu verteidigen wie Übernachtungen eines muttermanipulierten ablehnenden Kindes. Du befindest dich da auf viel günstigerem Gelände wie jetzt. Falls eine Vereinbarung entsteht, muss die natürlich ein Verfahren bei ausgefallenem Umgang enthalten. Auch das ist leichter zu verteidigen.

Eine sich freuende Ex ist kein Problem, sondern ein Glücksfall. Soll sie doch jubilieren! Nur das Kind ist wichtig für dich.

(01-03-2012, 07:33)ArJa schrieb: Zweitens ist da noch meine Mutter - sie ist 86 ( noch topfit ) und liebt ihre einzige Enkelin natürlich genauso wie ich - sie wird diese Taktik nicht verstehen und ich habe die Befürchtung, dass ihr das das Herz brechen wird.

Sie wird sicher auch schon einiges im Leben erlebt haben, auch Elterntrennungen und die Folgen davon in diesem Land. Du denkst gleich wieder an Anträge und und Gericht. Verschiebe deine eigene (bisher bedauerlicherweise erfolglose) Vorgehensweise nicht auf Dritte wie die Oma.

Du hast jetzt eine gute Bandbreite von Antworten bekommen. Lass das mal ein bisschen in dir wirken.
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#21
Hallo ArJa,

hab´ gerade wenig Zeit, deshalb nur kurze Hinweise:

Deine Tochter ist in den Krieg zwischne Dir und Deiner Ex geraten und versucht, ihn so schmerzfrei wie ihr möglich (seelisch) zu überleben. Es ist für sie sicher nicht einfach, den Vater offen zu lieben, den die Mutter haßt, mit der sie zusammenlebt. Willst Du sie dafür bestrafen, indem Du sie nur an einem von 3 möglichen "Vatertagen" holst?

Ich denke, da ist schon viel Druck auf dem Kind - soll es sich auch noch fragen müssen, ob es für den Vater nicht mehr liebenswert ist?

Und wie schon @Clint Eastwood sinngemäß schrieb: Was sind schon 4 x eine Viertelstunde Fahrt für einen ganzen Tag mit Deiner Tochter?

Natürlich stinkt´s einem, wenn man nach der Pfeife der KM tanzen soll - geht mir nicht anders, wenn so etwas kommt. Aber Du wirst Dich daran gewöhnen müssen, einiges zu schlucken. Ich habe mir für solche Fälle angewöhnt, darauf mit keinerlei Emotion zu reagieren.

Ist Bestimmtes nicht Deine und die Erwartungshaltung Deiner Mutter? Na ja, Kinder sind nicht dazu da, die Erwartungen Erwachsener zu erfüllen...

Und meine ganz persönliche Haltung: Ich meine schon, dass ein Kind, dass an der Trennung der Eltern leidet, besondere Zuneigung erfahren darf ... und hätte da wenig Angst vor einem Verwöhnen.

Zum weiteren Vorgehen schließe ich mich der Auffassung von @Clint Eastwood an und wünsche Dir viel Glück.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Puh - jetzt bin ich erstmal platt angesichts der wirklich fundierten Meinungen hier im Forum, vielen Dank an Alle, die meine Geschichte gelesen und mit durchdacht haben; ich glaube tatsächlich, ich muß das Ganze in Ruhe auf mich wirken lassen; gut ist, dass Schnellschüsse nicht erforderlich sind und ich das Ganze - auch mit meiner neuen Partnerin -
erstmal in Ruhe durchdenken kann. Ich bin im Augenblick noch ganz verwirrt, werde mich aber ganz sicher melden, wenn ich ein Stück weiter bin und sicher bin, wie es weiter gehen kann. Das ist wirklich einTOP Forum !

Viele Grüße
ArJa
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#23
Moin Arja,

noch eine Bemerkung von mir.
Aufgrund eigener Erfahrungen schließe ich mich wackelpudding und Clint Eastwood an.
Die KM wandte das tödlichste Instrument an, welches der Boykottbesteckkasten überhaupt hergibt - Falschbeschuldigungen wegen sexuellem Missbrauchs.
Auch als ich deshalb selbst fast daran zerbrochen wäre, habe ich niemals auch nur im Geringsten zugelassen, dass die KM einen Keil zwischen mir und meine Tochter treibt.
Ich habe hart und konsequent für jede Minute Umgang gekämpft, selbst in der Zeit (ein halbes Jahr), als mir nur noch begleitete Umgänge erlaubt wurden.
Die beginnende Entfremdung (Tochter "wollte" auch keine Übernachtungen mehr) habe ich damit vollständig und erfolgreich überwunden.
Meine Tochter will inzwischen ganz von allein wieder mehr Zeit mit ihrem geliebten Papa verbringen und die KM ?
Die beugt sich zwangsläufig dem Kindeswillen, denn für sie gilt "Kindeswille ist gleich Kindeswohl".

Nachtrag:
offenbar scheinst Du schon eine nicht so schlechte Umgangsregelung zu haben - bis eben auf die Übernachtungen.
Ob Du diese bei einem 8-jährigem Kind erfolgreich auf juristischem Weg durchsetzen kannst, bezweifle ich bei der kinderfeindlichen deutschen Rechtssprechung - natürlich in Abhängigkeit der Gepflogenheiten des zuständigen Gerichts.
Mein Antrag z.B. auf gemeinsame Sorge wurde kürzlich von einem OLG abgewiesen - u.a. weil doch die Mutter wegen der Ermittlungen bzgl. des Missbrauchs kein Vertrauen in mich habe ...
Versuche Deine Tochter mit einer ausgeglichenen Mischung aus Verwöhnen und Grenzsetzung zu behandeln, mache ihr das Übernachten irgendwie schmackhaft, überrasche sie (bei mir war es ein aufgeklebter Sternenhimmel, der half). Ganz viel Liebe und (männlich starkes Big Grin) Herumtollen hat sicher auch eine wichtige Rolle bei mir gespielt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#24
Hallo. Meine Exe manipuliert das Kind ( Tochter 8 Jahre) so gegen mich, dass es nicht bei mir übernachten will und nicht mit mir in Urlaub fahren will (ich berichtete). Mein Antrag auf Umgangsregelung per einstweilige Anordnung wurde abgelehnt, Haupttermin vorm FamGer ist im Mai.

Nun habe ich in 2 Wochen einen runden Geburtstag und möchte natürlich, dass mein Kind nachmittags bei mir ist.

Meine Exe hat mir gestern mitgeteilt, dass meine Tochter nachmittags nicht zu meinem Geburtstag kommen will, mit der Begründung, dann sei " Mamazeit ". Sie selber habe natürlich nichts dagegen, aber es sei nun mal der freie Wille des Kindes, nicht zu mir zu kommen ( also die übliche widerwärtige Strategie - erst das Kind manipulieren, dann die Hände in Unschuld waschen ). JA eingeschaltet, wohlwissend, das das nichts bei rumkommt, aber nur das das Verhalten meiner Exe für den Haupttermin dokumentiert wird.
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt,das ein weiterer Antrag auf EA mangels Wichtigkeit keine Aussichtauf Erfolg hätte.

Da es ja angeblich der freie Wille des Kindes ist, beabsichtige ich eben nicht, das übliche Bespaßungsprogramm am kommenden Umgangswochenende durchzuziehen, sondern meiner Tochter mitzuteilen, wie traurig, enttäuscht und wütend ich über ihre Entscheidung bin, obwohl ich weiß, das sie eigentlich nichts dafür kann. Wie habt Ihr Euch in solchen Fällen verhalten ? Das Kind es merken lassen oder gute Miene zum bösen Spiel machen ?

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#25
Ja hallo...
Die Geschichte kommt mir doch sehr bekannt vor.
Letztes Papa-WE wollte meine Älteste angeblich auch nicht zu mir und teilte mir dieses sogar höchstpersönlich via SMS mit.

Ich vermute mal, dass meine Exe da ebenfalls ihren Einfluß hat spielen lassen. Am vorangegangenen Umgangs-WE kristallisierte sich bereits heraus, dass die Große ob der fehlenden Allround-Bespassung (zu der mir einfach das Geld fehlt) enttäuscht war. Langeweile machte sich breit und Mutti bestärkt die Kinder in der Annahme, dass am Papa-WE immer was ganz Tolles gemacht werden muss. Erwartungshaltung wird hier geschürt -ohne Rücksicht auf meine Möglichkeiten und die Seelen der Kinder. Undecided

Dafür habe ich das letzte WE, als die Große ja angeblich was Besseres vor hatte, das volle Programm geliefert. Wir waren im Kino, beim Chinesen, es gab Süßes soviel sie wollten, jede Menge Kuscheleinheiten und die Mittlere bekam von meiner Freundin ein Kleid geschenkt.
Tja, wer nicht da ist?!

Dein Vorhaben:
"meiner Tochter mitzuteilen, wie traurig, enttäuscht und wütend ich über ihre Entscheidung bin"

ziehe ich ebenfalls noch in Erwägung. Immerhin haben die Kinder ein Jahr bei mir gelebt und wir haben uns in dieser zeit sehr angenähert. Ich sehe es daher nicht ein mich zu verstellen. Wenn ich meiner Enttäuschung mit Tränen Ausdruck verleihen muss (weil sie einfach aus mir heraus schießen) dann können sie das auch ruhig sehen. Wozu verstellen?

An deiner Stelle würde ich mir die junge Dame mal behutsam "zur Brust nehmen". Deine ist zwar erst 8, aber wird sicher schon in der Lage sein, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu verbalisieren. Frag sie, ob sie dich überhaupt noch mag und versichere ihr, dass sie das darf. Sag ihr wie sehr du sie liebst! Noch ist es nicht zu spät.

In diesem Sinne, viel Erfolg! Wink
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