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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#26
Nachdem ich dem Beistand einen schönen Brief geschrieben habe und den "Ermittlungsbogen" nicht ausgefüllt habe, mit der Begründung:
"Ich weiss nicht was ich zu meinen Gunsten oder Ungunsten ausfüllen würde, daher kann ich die Richtigkeit der Angaben auch nicht bestätigen", kam gestern ein Brief mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr XY,

zu den Angaben im Ermittlungsbogen sind Sie verpflichtet. Diese dienen ausschließlich der Ermittlung Ihrer Unterhaltspflichtverpflichtung. Es handelt sich um höchstpersönliche Angaben zu Ihrer Person und Ihren Verhältnissen. Sollten sich für Sie Probleme beim Ausfüllen ergeben, so können Sie gerne unsere Hilfe oder die eines RAe in Anspruch nehmen.
Die Vorlage der Schulbescheinigung für Ihre priviligierte Tochter ( 18 ) ist unerlässlich, da nur dadurch die Entscheidung getroffen werden kann, ob Kind 1 unterhaltsrechtlich mit Kind 2 gleichzusetzen, also noch priviligiert ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, beträgt Ihre Unterhaltspflicht für Kind 2 mindestens 309,00 €.
Erst nach Vorlage der Unterlagen kann über die Höhe des Unterhaltes endgültig entschieden werden.
Im Übrigen benötige ich noch den Vaterschaftsnachweis in Form einer
Geburtsurkunde oder Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft von Kind 1.

Auf jeden Fall hat Kind 1 einen Anspruch auf monatlich 291,00 €.
Fraglich ist, ob dieser sich auf 309,00 € monatlich erhöht. Um dies beurteilen zu
können benötigen wir die angeforderten Unterlagen.

Mit Schreiben vom 16.03.2012 hatten wir ihnen angeboten, 105 % des
Mindestunterhalts mit einem Zahlbetrag von monatlich 291,00 € zu
akzeptieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie uns eine entsprechende
Unterhaltsverpflichtungsurkunde vorlegen.
Wenn diese uns vorgelegt wird, ist die Vorlage weiterer Unterlagen auch nicht mehr erforderlich.

Eine Beurkundung kann kostenfrei bei uns oder auch bei jedem anderen
Jugendamt Ihrer Wahl erfolgen.
Sollten Sie eine Beurkundung bei uns in Erwägung ziehen so können wir die
ganze Angelegenheit gerne auch zuvor persönlich einmal besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
die liebe Beiständin

Sagt mal, gehts der Tussi zu gut???
Vaterschaftsnachweis für mein Kind 1? Ich habe ihr Kontoauszüge vorgelegt, wo mein Zahlbetrag an Kind 1 ganz klar ersichtlich ist. Ich zahle doch nicht für ein fremdes Kind?!

Ich würde mal gerne Euere Meinung zu diesem Gelaber hören.

Liebe Grüße
masku
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#27
Du solltest ihr das schicken, was auch ein Gericht verlangen würde.
Dazu gehört die Schulbescheinigung deiner Tochter sowie der Altersnachweis und Nachweis deiner Vaterschaft.
Ersatzweise einen Unterhaltstitel der Tochter gegen dich.

Für die anderen Forderungen würde ich um die Nennung des genauen § bitten, der dich zum Ausfüllen dieses Fragebogens verpflichtet.
Ebenso um den Nachweis, dass nicht du, sondern sie über die Höhe des Titels entscheidet.

Oder du gehst eben nun zu einem anderen JA oder zu einem Notar und erstellst einen Titel nach deinen Vorstellungen.
Wie hoch müsste denn der Titel deiner Meinung nach sein?
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#28
Hallo beppo,

die 291 € hat auch mein Anwalt an Unterhalt ausgerechnet.
Demnach wäre ich bereit, 260 € titulieren zu lassen.

291 € - 10% = 260 €

Die Nachfrage nach dem genauen § werde ich mal machen, mal sehen was als Antwort kommt.
Ich habe sämtliche Unterlagen eingereicht, was meine Verhältnisse betrifft.
Das muss reichen. Diesen Bogen werde ich auf keinen Fall ausfüllen und unterschreiben.

Ich bin zwar verpflichtet Auskünfte zu erteilen, nicht aber verpflichtet Fragebögen auszufüllen.



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#29
(30-03-2012, 10:20)masku schrieb: Ich bin zwar verpflichtet Auskünfte zu erteilen, nicht aber verpflichtet Fragebögen auszufüllen.

Verlangt sie auch nicht, da ist sie vorsichtig. Sie will die Angaben haben, nach denen im Fragebogen gefragt wird.
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#30
Hallo p,

stimmt... man muss zwischen den Zeilen lesen.
Sie fordert nicht konkret auf den Bogen auszufüllen.

Ich werde Sie mal fragen welche Auskünfte sie noch gerne hätte.
Meines Wissens liegt Ihr alles vor.
Ich denke dass sie diesen Bogen wegen des Schlussatzes unterschrieben haben will.
Habe den Bogen jetzt nicht zur Hand, aber da steht doch immer das man sich zu etwas "verpflichtet" oder so...
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#31
(30-03-2012, 10:38)masku schrieb: Habe den Bogen jetzt nicht zur Hand, aber da steht doch immer das man sich zu etwas "verpflichtet" oder so...
Das ist ja auch der Sinn eines Titels, dass du dich zur Zahlung verpflichtest und der Zwangsvollstreckung unterwirfst.
Allerdings gehört diese Unterschrift dann auf den Titel und nicht auf irgendwelche Fragebögen.
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#32
Liebes Forum,

nachdem nun das Amt festgestellt hat, dass ich 291 € zahlen muss, kommt heute folgender Brief:

Sehr geehrter Herr XY,

eider liegen uns bis zum heutigen Tage weder Unterlagen zur Berechnung desl
Anspruches vor noch haben Sie die Unterhaltsverpflichtung freiwillig anerkannt.

Wir setzen heute eine letzte Frist bis zum 27.04.2012 zur Erledigung.
Sollte auch diese Frist untätig verstreichen so werden wir den
Unterhaltsanspruch von XY gerichtlich gegen Sie festsetzen lassen.
Dies wäre für Sie natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Wir möchten nochmals wiederholen, dass wir zu einem persönlichen
Gespräch gerne zu Ihrer Verfügung stehen.

Auch bestätigen wir gerne einen weiteren Zahlungseingang von 291,00 €
am 10.04.2012.

Wir hoffen, dass Sie Ihnen und uns ein gerichtliches Verfahren ersparen
werden um den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter abzusichern.
KIND hat einen einklagbaren Anspruch auf einen Unterhaltstitel.

Mit freundlichen Grüßen
die Zicke vom Amt


Was will die von mir?
Ich habe sämtliche Unterlagen zu Ihr geschickt.
Klar, den Fragebogen habe ich nicht ausgefüllt.

Wenn die KM sagt, Sie möchte keine Titulierung, muss das Amt als Beistand dieses akzeptieren?

Könnt Ihr mir zu etwas raten, wie ich Ihr antworten soll?

Liebe Grüße
masku
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#33
Du sollst und wirst also 291 EUR Unterhalt zahlen, ist das soweit geklärt? Wenn die Ex keine Titulierung will, aber der Beistand, dann muss die Ex dies dem Beistand unmissverständlich sagen.
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#34
Ja, dass ist soweit geklärt und ausgerechnet.
Die Tussi hat alles was ich beibringen sollte.

Welche Unterlagen will Sie?

Ich frage sie mal gaaanz höflich.
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#35
Frag nach, ob dein Schreiben vom X.X.XXXX nicht angekommen ist oder ob sie ein Problem mit der Ordnung in ihrem Büro hat. Du hättest fristgerecht alle Auskünfte gegeben, die ihr zustehen. Ein Gerichtsverfahren unter Missachtung deiner Auskünfte wäre mutwillig.
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#36
Hab der Tante eine Mail geschrieben und prompt kam Antwort,
die da lautet:


Sehr geehrter Herr XY,

der Ermittlungsbogen fehlt noch in dem Sie Ihre persönlichen Verhältnisse
offen legen müssen!
Mit Schreiben vom 26.03.2012 hatten Sie mir mitgeteilt, dass Sie den nicht
vorlegen weil Sie nicht wüssten, ob dies für Sie positiv oder negativ ist:

Ich hatten Ihnen sodann mit Schreiben vom 28.03.2012 mitgeteilt, dass Sie
zur Vorlage verpflichtet sind.

Eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde über 105 % des gesetzlichen
Mindestunterhalts ab dem 01.03.2012 haben Sie mir bis heute auch noch nicht
vorgelegt!!!

Mit freundlichen Grüßen
die liebe Tante vom Amt


Sagt mal, gehts der noch gut?
1. Bin ich nicht verpflichtet diesen Bogen auszufüllen, nur dazu meine Verhältnisse offen zu legen
2. Lasse ich titulieren, was ICH will.

Wie kann ich denn eine schöne süffisante Antwort formulieren?
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#37
Die Titulierung wird früher oder später auf jeden Fall fällig, sofern deine Ex dort nicht unmissverständlich klar macht, dass sie keinen Unterhaltstitel wünscht. Wenn deine Ex das nicht zustandebringt und du mit den 291 EUR einverstanden bist, musst du titulieren. Da bringt es nichts, etwas zu verzögern.

Zu ihr kannst schreiben, dass sie alle notwendigen Angaben vorliegen hat. Die blosse pauschale Behauptung, es würde etwas fehlen, habe sie zu konkretisieren, was genau fehlt. Insbesondere den zulässigen Teil der Auskunftsforderungen auf dem Ermittlungsbogen hättest du vollständig beantwortet. Welche Form dafür gewählt werde, ändert nichts an der Tatsache, fristgerecht und vollständig Auskunft erteilt zu haben. Wenn sie die Auskünften nicht lesen kann, müsse sie sich eben von einem Vorgesetzten helfen lassen.
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#38
Liebe Forumsgemeinde,

meine hEXe ist nicht zu bewegen, die Titulierung zu verhindern.

Ich möchte eine statische Titulierung über 291,00 Euro, bis zur nächsten Altersstufe.
Heisst, Laufzeitbegrenzung bis Ende Oktober 2016.

Das JA will einen dynamischen Titel über 105% des Mindestunterhaltes, natürlich OHNE Laufzeitbegrenzung.

Nun ist es ja so, dass ICH bestimme was tituliert wird.

Was kann ich denen schreiben, damit ich meinen statischen Titel durchsetzen kann?
Gibt es irgendwelche Urteile oder Paragraphen auf die ich mich berufen kann?

Und

Kann das JA den statischen Titel ablehnen?

Vielen Dank für Eure Formulierungshilfen.

LG
masku
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#39
Es ist nicht deine Aufgabe, für das Jugendamt Rechtsbelehrungen zu machen. Beratung über Rechtsthemen ist nicht kostenlos, wenn du einen Vortrag im Jugendamt zu deren Weiterbildung hälst, stell das mit 200 EUR/h in Rechnung :-)

Verlange unmissverständlich die Titulierung eines Festbetrages mit Frist. Fertig aus.

Im Rahmen der ständigen Verschärfungen sind mittlerweile Klagen auf dynamische unbefristete Titel möglich, wenn man statische Titel erstellt. Erstelle trotzdem einen. Vielleicht reicht das der Ex.
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#40
Hallo p,

ok, vielen Dank.
Die EX ist raus, Sie hat eine Beistandschaft eingerichtet und das JA fordert diesen Titel.

Wie stehen denn meine Chancen das der statsche Titel anerkannt wird und nicht gegen diesen geklagt wird?
Ich weiss, es macht dem Amt Arbeit.
Schliesslich müssen die meine Akte nach 4 Jahren wieder aus dem Keller holen...
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#41
Die Ex kann im Jugendamt klar machen, dass ihr der Betrag und die Art der Titulierung reichen. In diesem Fall wird das JA auch nicht klagen.
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#42
Das wird Sie nicht, die Fronten sind (leider) verhärtet.

Ich werde einen statischen Titel über den errechneten Unterhalt erstellen und fertig.
Für die nächsten 4 Jahre ist damit sichergestellt, dass der Unterhalt fliesst.

Mal schauen wie die Geierwalli vom Amt reagiert.
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#43
Lese gerade das Urteil vom OLG Hamm vom 09.02.2011,
AZ: 8 WF 37/11

Auch wenn die Dynamisierung gem. § 1612a BGB nur für den Unterhalt eines Minderjährigen gilt, ist eine zeitliche Begrenzung bis zur Volljährigkeit des Kindes gesetzlich nicht vorgesehen. Hat der Unterhaltspflichtige ohne eine entsprechende Übereinkunft einen auf die Zeit der Minderjährigkeit befristeten Titel geschaffen, so hat der Minderjährige daher einen Anspruch auf unbefristete Festsetzung seines Unterhaltsanspruchs in Form eines dynamisierten Titels über einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts.


Dann ist der statische Titel hinfällig?
Oder kann man gegen dieses Urteil argumentieren?
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#44
Ob das woanders auch so ausgeurteilt werden würde, ist nicht erwiesen.
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#45
Tja, was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun und schreiben?

Die Frist läuft am 27.04. ab.

Hier noch mal der Brief der Tyrannin:

Sehr geehrter Herr XY,

leider liegen uns bis zum heutigen Tage weder Unterlagen zur Berechnung des
Anspruches vor noch haben Sie die Unterhaltsverpflichtung freiwillig anerkannt.

Wir setzen heute eine letzte Frist bis zum 27.04.2012 zur Erledigung.
Sollte auch diese Frist untätig verstreichen so werden wir den
Unterhaltsanspruch von XY gerichtlich gegen Sie festsetzen lassen.
Dies wäre für Sie natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Wir möchten nochmals wiederholen, dass wir zu einem persönlichen
Gespräch gerne zu Ihrer Verfügung stehen.

Auch bestätigen wir gerne einen weiteren Zahlungseingang von 291,00 €
am 10.04.2012.

Wir hoffen, dass Sie Ihnen und uns ein gerichtliches Verfahren ersparen
werden um den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter abzusichern.
KIND hat einen einklagbaren Anspruch auf einen Unterhaltstitel.

Mit freundlichen Grüßen
die Zicke vom Amt

1. Es liegen Ihr alle Unterlagen zur Unterhaltsberechnung vor, bis auf den "Ermittlungsbogen"
2. Bestehe ich auf einen statischen Titel für die nächsten 4 Jahre über 291,00 Euro,
den ich bei einem Notar machen werde, nicht bei den Blutsaugern...

LG
masku
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#46
Liebes Forum,

leider muss ich dieses Thema noch mal aufgreifen.
das JA besteht auf einen dynamischen Titel, ohne Altersbegrenzung.

Das ich das nicht will ist klar. Höchstens eine Beschränkung auf die nächste Altersstufe.

Was soll ich der Tante Eurer Meinung nach Schreiben???

Bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.

Vielen Dank.
Masku
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#47
Mach einfach den Titel wie du es für richtig hältst. Geklagt wird dagegen eher selten.
Eventuel begründen warum, z.B. erwartete Arbeitslosigkeit....

Gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#48
Hallo Fluechtling,

ich möchte nun einen Titel über 291,00 Euro, bis zur nächsten Altersstufe bei einem Notar schaffen.
Dabei gehe ich aus, dass sich die Tyrannin vom Amt damit nicht zufrieden gibt und mit Klage droht.

Kann ich Ihr im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen oder wie sind meine Aussichten auf Akzeptanz, dass Sie sich mit diesem Titel zufrieden gibt?


Sie will einen dynamischen Titel über 110% des Tabellenbetrages und unbegrenzt.
Damit bin ich der Willkür ausgesetzt und kann mich im Ernstfall selbst schächten...
...bevor es andere tun...

Hat jemand einen Tip für mich?

Vielen Dank im Voraus.
masku
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#49
Ich habe den Titel bis jetzt verhindern können weil ein Wechselmodell nach der Elternzeit im Gespräch mit der KM ist und weil das Sorgerechtsverfahren noch läuft. Ob eine Klage noch kommt kann ich bei mir aber auch nicht sagen. Habe versichert das der Unterhalt in der geforderten Höhe von mir gezahlt wird.
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#50
(12-06-2012, 13:03)masku schrieb: Hallo Fluechtling,

ich möchte nun einen Titel über 291,00 Euro, bis zur nächsten Altersstufe bei einem Notar schaffen.
Dabei gehe ich aus, dass sich die Tyrannin vom Amt damit nicht zufrieden gibt und mit Klage droht.

Mit Klage drohen ist was anderes als dann tatsächlich zu klagen.

Mach den Titel beim Notar, befristet!

Und dann lass die mal machen. Falls Das Jugendamt dann tatsächlich noch wegen der Differenz klagen will, dann muss Fr. Beiständin dem Richter erklären, warum sie ihm wegen solcher Peanuts die wertvolle Zeit stiehlt.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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