Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jugendamt -Ankündigung Strafanzeige
#26
(31-01-2012, 10:57)Dzombo schrieb: Ich halte es für ein Gerücht, dass die Beiständin Anzeige wegen dem 170er erstattet. Das wird eher die KM sein. Allerdings im Auftrag der Beiständin.
Es gibt schon Anzeigen von BeiständInnen. Aber eher selten, meist stacheln sie die KM an. Z.B. bei UVG-Rückständen, wenn sie vermuten, dass der Vater zu enormen Reichtümern gekommen sei. Aber das wird bei Exilierter ja nicht der Fall sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#27
(31-01-2012, 15:36)sorglos schrieb:
(31-01-2012, 10:57)Dzombo schrieb: Ich halte es für ein Gerücht, dass die Beiständin Anzeige wegen dem 170er erstattet. Das wird eher die KM sein. Allerdings im Auftrag der Beiständin.
Es gibt schon Anzeigen von BeiständInnen. Aber eher selten, meist stacheln sie die KM an. Z.B. bei UVG-Rückständen, wenn sie vermuten, dass der Vater zu enormen Reichtümern gekommen sei. Aber das wird bei Exilierter ja nicht der Fall sein.
Der Beistand hat die Interessen des Kindes zu vertreten!
Er handelt vorwerfbar fahrlässig, wenn er sich bei bestehendem Anlass NICHT auch um die strafrechtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bemüht.

Nachdem die Anzeige der KM meines Kindes "den Bach runter" zu gehen drohte, hatte das JA mit einer eigenen Anzeige sofort nachgelegt (obwohl ich dem Beistand vorher wegen seiner "Drohungen" geschrieben hatte, er solle sich diesen Unfug nicht antun ... ; das hat er mir wohl übel genommen Big Grin )

Camper1955 schrieb:Kann es sein, dass das OLG/Strafrecht eine Hauptverhandlung anberaumt und dann ihrerseits ein Urteil fällt?
nein - die Revision ist eine Überprüfung in rein rechtlicher Hinsicht.
Die nicht vorher mit der Berufung angegriffenen Tatsachen werden als gegeben unterstellt.

Deswegen Vorsicht mit "Sprungrevision"!
In den meisten Fällen hat der Amtsgerichtsrat schon bei den Feststellungen zum Tatbestand nicht korrekt gearbeitet, weswegen man sich eine Tatsachenüberprüfung durch eine Berufung (die natürlich leider Geld kostet) nicht verbauen sollte.
Zitieren
#28
(31-01-2012, 09:25)Al Bundy schrieb: Auch mal gucken, welche persoenlichen Feinde aus der naeheren Umgebung dem JA oder der Gerichtsbarkeit ungewuenschte Tipps geben koennten.
Genau das ist mir als erstes in den Sinn gekommen. Wer mal mit ´nem Bugatti Veyron durch die Gegend gefahren ist hat nicht nur Freunde.


Zitieren
#29
und ich würde nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei haben.

Denn dieses Verhalten sehe ich unter Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit (Sorgerechtzugang, Jugendamtsunrecht, regelmäßige "Fehlurteile" der unteren Instanzen in 170ger-Verfahren) im als Folge staatlichen Unrechts!

Das könnte ich jedem Gericht plausibel und nachvollziehbar erklären.
(auch wenn die Rechtsordnung mein Verhalten nicht duldet)

Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Strafanzeige gegen das Jugendamt Depressiv 8 8.276 24-08-2015, 12:14
Letzter Beitrag: p__
  Umgangsboykott mit Ankündigung Fin 48 33.316 20-04-2014, 23:56
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste