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Der Durchbruch!?
#1
Nach etwa 2 Jahren , insges. 6 Monate Umgangsboykott , 2 Gewaltschutzverfahren, 1 Anklage wegen Körperverletzung , 7 mündl. Verfahren und 1 Hauptverhandlung in Sachen Umgang ,
jetzt der Durchbruch vorm OLG:
Nachdem mein RA klar gemacht hatte, dass ,wenn die Gegenseite nicht sofort Ihre unhaltbaren Vorwürfe zurücknimmt ,es zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen wird, erklärte der Vorsitzende ,dass sie diese Sachen nicht mehr hören wollen.
Hier ginge es um das Kind und nichts anderes!
Das JA hielt sich ein wenig bedeckt und befürwortete für das fast 3-Jähr. Kind 3 Stunden Umgang pro Woche.
Ich erklärte , dass ich es für sinnvoller hielt ,aufgrund des Alters des Kindes ,zunächst jeden Mittwoch nach dem Kindergarten bis um 18.00 das Kind zu mir zu holen(Empfehlung vom GA) und zusätzlich jeden Samstags von 10.00 bis 18.00.
Durch den bei mir stattfindenden Mittagsschlaf würde er optimal auf zukünftige Übernachtungen vorbereitet.
Das gefiel den Richtern sehr gut ,aber meinten ,der Mittwoch währe noch zu früh ,da müsse man sich suxessive herantasten.
Die GAin befürwortete den Vorschlag ,hielt den Mittwoch ebenfalls für skeptisch ,da sie nicht einschätzen könne ,wie der Zwerg darauf reagiert.
Das GA ist schliesslich über 1 J. alt.
Sie attestierte mir eine gute Kompetenz und erwähnte ,dass es gerade jetzt wichtig währe ,wenn das Kind mehr Umgang mit dem Vater hätte.
Das Gericht beauftragte Sie daraufhin ein Ergänzungsgutachten anzufertigen.
Der Ergänzungspfleger schloss sich der Meinung der GAin an und bescheinigte mir (aus seinem Gefühl heraus) eine gute soziale Kompetenz.
Es wird kurzfristig ein vorläufiger Beschluss ausgestellt ,der den AG Beschluss (Tenor: Über 2 St. wird das Kind überfordern)aufhebt, der mir erstmal den Umgang jeden Samstag von 10.00 - 18.00 sichert.
Nach dem Ergänzungsgutachten wird ein endgültiger Beschluss folgen.
Die Einwürfe der KM (heulte und tobte) und ihrer RAttin wurde getrost ignoriert.
Ursächlich für diese Misere ,war m.E. der schlafende AG-Richter ,der durch "nichthandeln" und Verschleppung der Verfahren die KM in ihrem Tun bestärkt hatte.(Ergänzung: und das symbiotische Verhalten des JA)
Auch habe ich mir nie etwas gefallen lassen,was auch den Richtern aufgefallen war Big Grin
Der Bann ist gebrochen.
Dies soll nur ein Beispiel sein, dass man nicht zu früh aufgeben soll.
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#2
(12-01-2012, 14:08)webmin schrieb: (...)
Dies soll nur ein Beispiel sein, dass man nicht zu früh aufgeben soll.
...und ein noch besseres Beispiel dafür, was passiert, wenn man(n) bei sich bleibt, statt wild gegen etwas zu kämpfen, ganz ruhig und sicher FÜR seine und die Interessen des Kindes eintritt.

Wir Väter sollten viel mehr FÜR unsere Kids eintreten, ihre Interessen vertreten und besetzen, statt Kinderfeinden freie Bühnen zu liefern. Toben, sich aufspielen, sich blamieren, das sollen sie ruhig dürfen.

Glückwunsch. Hast Du gut hinbekommen! Wink



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#3
Herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche Dir gute Zeiten mit Deinem Sohn. Die Gutachterin wird sicher sehen, dass er sich bei Dir wohl fühlt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Danke ihr beidenSmile
Die GAin hatte schon in ihrem 1. GA eine gute Bindung zw. uns beiden bescheinigt.
Leider haben wohl Richter und JA dieses GA nicht gelesen.Sad
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#5
(12-01-2012, 14:08)webmin schrieb: Der Bann ist gebrochen.
Dies soll nur ein Beispiel sein, dass man nicht zu früh aufgeben soll.

Erfreulich, Gratulation zum Ergebnis. Zwei Anmerkungen:

- Noch findet der Umgang nicht so statt. Eine Menge Kindsmütter schaffen es, noch auf den letzten Metern zu sabotieren. Freu dich also erst, wenn der Umgang wirklich klappt.

- Du hast lobenswerterweise nicht aufgegeben. Aber dein Beispiel zeigt auch, dass man selbst für derart simple Sachen wie ein paar Stunden Umgang pro Woche gegen den Willen einer unleidigen Kindsmutter einen schweren Hammer mit viel Schwung braucht, Gutachten, Klimbim, bis zu einem Oberlandesgericht hochmuss. Vielen Vätern graut verständlicherweise vor solchen Wegen. Der Erfolg ist immer etwas Zweischneidiges, prohobitiv für Manche wegen des dargestellten Aufwandes und ermutigend für andere weil etwas erreicht wurde. Wenn du später mal den Verlauf des Falls im Zusammenhang darstellst mit den Reaktionen, Durchgängen und Sackgassen hilft das sicher und senkt die Schwelle für andere Väter, die das lesen.

In letzter Zeit kriege ich den Eindruck, dass Gutachten in solchen Fällen immer öfter positiv laufen, während sich bei den beteiligten Jugendamtspersonen im Schnitt überhaupt nichts geändert hat. Der Kontrast zwischen Jugendamt und Gutachten wird grösser. Die Fachwelt entfernt sich zunehmend vom grösstenteils (mit Ausnahmen, wie überall) inkompetent gebliebenen Jugendamtspersonal.
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#6
@p
Danke für deine Stellungnahme.
Mir ist vollends bewusst ,was noch passieren kann.
Nur ,wenn die KM jetzt am Anschluss des Gerichtstermins "Fisimatenten" macht, könnte es für sie Gefährlich werden.
Zitat:In letzter Zeit kriege ich den Eindruck, dass Gutachten in solchen Fällen immer öfter positiv laufen, während sich bei den beteiligten Jugendamtspersonen im Schnitt überhaupt nichts geändert hat. Der Kontrast zwischen Jugendamt und Gutachten wird grösser. Die Fachwelt entfernt sich zunehmend vom grösstenteils (mit Ausnahmen, wie überall) inkompetent gebliebenen Jugendamtspersonal.
Nicht nur Du.
Gestern im Gerichtssaal musste ich auch daran denken.
In einem anderen Thread wurde geschrieben ,dass sich meist durch wechsel des JA Personals sich nichts ändert.
Diesem kann ich beipflichten, so waren in den 2 Jahren 3 verschiedene JA MA für uns zuständig.
An der Einstellung hatte sich nichts geändertSad
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#7
Wir haben inzwischen, was Sorgerecht und Umgang angeht, in weiten Strecken das Recht (beflügelt durch konventionsrechtlichen Druck) und die fachliche Kompetenz (die "Dinosaurier von der heiligen Mutter" finden kein Futter mehr) an unserer Seite; und, ja auch, zunehmend fachlich gut ausgebildetes junges Personal in den JA... Was könnte uns am selbstbewußten Einfordern der Rechte unserer Kinder hindern?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Zitat:Das war in meinem Tread Termin Jugendamt. Am kommenden Montag werde ich die Lage dort mal checken. Werde ja sehen, ob die NEUE vom ASD anders drauf ist als der ALTE Mann vom ASD.
Ja, den meinte ich.
In einem längeren (1 St.) Gespräch tat der gute Mann vom JA so, als hätte er Verständnis für meine Situation.
Ich berichtete, dass ich versuche mich wegen des Weihnachtsumgangs mit der KM einvernehmlich zu einigen.
Sollte dies nicht funktionieren werde ich das FG einschalten.
2 Monate und kein einlenken der KM.
Auf dem Termin beim FG sagte dann der JA MA:
Eine Umgangserweiterung zu Weihnachten könne er nicht befürworten.
Ausserdem wurde die Elternarbeit eingestellt ,da Herr. XXXXXX wohl seine Berufung darin sieht, zu klagen ,anstatt sich mit der KM einvernehmlich zu einigen.Sad
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#9
(12-01-2012, 14:23)Skipper schrieb: Wir Väter sollten viel mehr FÜR unsere Kids eintreten, ihre Interessen vertreten und besetzen, statt Kinderfeinden freie Bühnen zu liefern. Toben, sich aufspielen, sich blamieren, das sollen sie ruhig dürfen.
diese richtige Feststellung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im erforderlichen Fall auch einmal scharfer und sehr deutlicher "Töne" bedarf, wie es ja auch im Fall "Webmin" geschehen war.

Die gegnerische Rechtsanwältin wurde einfach ein bischen zu dominant und zu frech. Nun wird sie mglw. -wir wollen mal das Gutachten und dann den Beschuss des OLG abwarten (vermutlich beschließt das OLG ohne zurückzuverweisen selbst) und dann entscheiden ob der KM im Wege des Privatklageverfahrens (§ 374 StPO) die Grundlage für ihre verleumderischen Behauptungen genommen werden kann- ihre Mandantin den Rohrkrepierer erklären müssen.

Dieser Fall zeigt vor allem, dass aus anfangs wenig aussichtsreichen Verfahren bei genügend "Dampf im Kessel" eine die KM unterstützende Helfertruppe erfolgreich bekämpft und vielleicht sogar zum Nachdenken über das Kindeswohl gebracht werden kann.

Die Einstellung: bitte nur nicht die liebe, das Kind betreuende KM bekämpfen, mag im Einzelfall bei Streitigkeiten helfen, die man i.d.R. auch außergerichtlich lösen könnte.

Mütter, die Sorgerecht und/ oder Umgang bekämpfen, müssen von Anfang an die volle Breitseite eines Zerstörers zu spüren bekommen!

Skipper kleinerer Fregatten müssen da sehr schnell die "Segel streichen" und erreichen dann oft das Gegenteil dessen, was selbst, aber auch vielen anderen Vätern weiterhilft!



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#10
Zitat:(vermutlich beschließt das OLG ohne zurückzuverweisen selbst)
Wurde schon so verkündetBig Grin
@p
Der Betreff heisst ja auch: Der Durchbruch!?
Man beachte das "?"Smile
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#11
(12-01-2012, 15:17)wackelpudding schrieb: Wir haben inzwischen, was Sorgerecht und Umgang angeht, in weiten Strecken das Recht (beflügelt durch konventionsrechtlichen Druck) und die fachliche Kompetenz (die "Dinosaurier von der heiligen Mutter" finden kein Futter mehr) an unserer Seite; und, ja auch, zunehmend fachlich gut ausgebildetes junges Personal in den JA... Was könnte uns am selbstbewußten Einfordern der Rechte unserer Kinder hindern?
bis auf das "fachlich gut ausgebildete Personal deutscher Jugendämter" kann ich dass nur unterstreichen!
JÄer verhalten sich nach wie vor mütterfreundlich! Es sei denn es gelingt, sie zu "bezwingen" und das Kindeswohl zu beachten.
Das Zusammenspiel zw JA und der von ihm eingeschalteten Institution (ursprünglich zum Zwecke einer von der KM vollkommen zu Unrecht beantragten Übergabebegleitung) funktionierte nicht ....
Sowas muss man geschickt ausnutzen, was webmin sehr gut gelungen ist!!

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#12
(12-01-2012, 14:40)p schrieb: Umgang pro Woche gegen den Willen einer unleidigen Kindsmutter einen schweren Hammer mit viel Schwung braucht, Gutachten, Klimbim, bis zu einem Oberlandesgericht hochmuss. Vielen Vätern graut verständlicherweise vor solchen Wegen.

Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.

Inzwischen wissen wir ja von @Ibykus, dass man so was auch als Privatperson machen darf und beim Bundesverfassungsgericht nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben ist. Wenn dieser es auch besser formulieren kann, wie die meisten hier.

@webadmin

Dir meinen Glückwunsch und alles Gute Euch Dreien. Ich sage bewußt Euch Dreien. Ich beziehe nach wie vor die Kindesmutter mit ein. Dass sie irgendwann die Stufe zur Elternebene findet. Was nicht nur dem Kind, sondern auch Dir gut täte.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
(12-01-2012, 15:44)Camper1955 schrieb: (...)
Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
(...)
...damit sich diese Instanzen schief lachen, weil der Vater endgültig auf ein für ihn totes Gleis läuft?! Was willst Du denn mit dieser Sache beim BVerfG, wann meinst Du nehmen die an, wenn sie annehmen?
Das ist gefährliche Illusion, auf diesem Wege konkret für sich und das Kind Hilfe zu erwarten.

Man sollte auf dem Rechtsweg gut unterscheiden lernen, was kurzfristig für einen selbst möglich und was rechtspolitisch evtl. der übernächsten Generation etwas bringen könnte.

Es gibt mE nicht mehr sooo viele Normen, die das BVerfG und der EGMR für dringend überprüfenswert halten könnten.

Schutz der Familie, da sehe ich noch Ansatzmäglichkeiten, oder Unterlaufen des hohen Schutzes des Elternrechtes durch leichtfertiges Vorenthalten der elterlichen Sorge oder ihres Entzuges durch den § 1671 BGB. Die UN-KRK bietet jetzt auch Ansätze und soweit ich weiß, ist Individualbeschwerde inzwischen auch möglich.


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#14
Nun ja, wenn sich inkompetente Instanzen totlachen, würde ich das als eine Form natürlicher Selektion begrüßen...

Aber mal ernsthaft: Ich gehe immer in etwas rein mit dem Ziel, etwas zu erreichen. Klappt´s beim ersten Ansatz nicht, geht´s halt weiter... ganz ohne Aufregung... der natürliche Lauf der Dinge halt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(12-01-2012, 16:54)wackelpudding schrieb: Ich gehe immer in etwas rein mit dem Ziel, etwas zu erreichen. Klappt´s beim ersten Ansatz nicht, geht´s halt weiter... ganz ohne Aufregung... der natürliche Lauf der Dinge halt...

super!
Unsere Mühlen mahlen langsam!
Wir müssen nur Obacht geben, dass die Mahlsteine nicht sehen bleiben ...

Mein Reden seit jeher!


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#16
(12-01-2012, 16:47)Skipper schrieb:
(12-01-2012, 15:44)Camper1955 schrieb: (...)
Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
(...)
...damit sich diese Instanzen schief lachen, weil der Vater endgültig auf ein für ihn totes Gleis läuft?! Was willst Du denn mit dieser Sache beim BVerfG, wann meinst Du nehmen die an, wenn sie annehmen?
Das ist gefährliche Illusion, auf diesem Wege konkret für sich und das Kind Hilfe zu erwarten.

Cool Ja, da bin ich mir auch sicher, dass eine "untere Instanz" angesichts einer Dachlatte auf dem Nachhauseweg bedrückter reagiert, als angesichts eines mit dem "Verfassungsgericht fuchtelnden" Vaters.
Aber man wird leicht erkennen, dass "tote Gleise" auf jeden Fall legaler sind, als "morsche Bretter"....Angel

Wobei mir @wackelpuddings "natürliche Selektion der totlachenden Instanzen" durchaus auch gut gefällt - allerdings vermag ich ihre Eintretenswahrscheinlichkeit nicht klar abzuschätzen. Sicher weiß Camper da mehr....Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
(12-01-2012, 17:36)sorglos schrieb: Cool Ja, da bin ich mir auch sicher, dass eine "untere Instanz" angesichts einer Dachlatte auf dem Nachhauseweg bedrückter reagiert, als angesichts eines mit dem "Verfassungsgericht fuchtelnden" Vaters.
Aber man wird leicht erkennen, dass "tote Gleise" auf jeden Fall legaler sind, als "morsche Bretter"....Angel

Big Grin

Machiavelli?
"Der Erfolg rechtfertigt die Mittel"


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#18
Nein,

denn die Frage, inwieweit "Erfolg" und "Mittel" zusammenhängen, ist oft eine rätselhafte und ein weites Feld.

Obwohl, wenn ich das hier lese....
(12-01-2012, 17:48)Dorothee Bär schrieb: Ich stehe selbstverständlich hinter der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zur Neuregelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-57...ml#q323056

.... dann sehe ich mich fast genötigt, zu erklären:
Ich würde niemals Staatsanwälte erschießen und auch Frau Bär kann getrost ihren Nachhauseweg antreten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
(12-01-2012, 17:48)Dorothee Bär schrieb: Ich stehe selbstverständlich hinter der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zur Neuregelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-57...ml#q323056

Was meint ihr: Wollen wir sammeln? http://www.google.de/products/catalog?hl...CFMQ8wIwAQ

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
das könnte sie aber leicht als Beleidigung auslegen ....
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#21
Also, ich befürchte eher, die echten könnten beleidigt sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Außerdem ist sie ja nur auf einem Auge blind

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#23
(12-01-2012, 16:47)Skipper schrieb: Es gibt mE nicht mehr sooo viele Normen, die das BVerfG und der EGMR für dringend überprüfenswert halten könnten.

Ich vermute, du hast mit Blick auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren einiges falsch verstanden.

Das BVerfG entscheidet über eine Individualbeschwerde, die durch "jederman" eingelegt werden kann, nicht nur, wenn die Norm, auf die sich die der Beschwerde zugrunde liegende Entscheidung stützt, grundgesetzwidrig sein könnte.
Das prüft es im Wege der "Inzidenterkontrolle" bei Bedenken stets mit!

Bei der Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG geht es insbesondere um die Anwendung einfachen Rechts.

Günter Erbel (Staatsrecht, Band 1) schrieb:Gerichtliche Entscheidungen, die auf der Anwendung und Auslegung einfachen Rechts beruhen, verletzen Grundrechte, wenn das angewandte Gesetz (selbst) grundrechtswidrig, oder zwar verfassungmäßig ist, aber das Gericht bei dessen Anwendung und Auslegung die Bedeutung oder Tragweite eines Grundrechts, insbesondere seine Ausstrahlwirkung auf das einfache Recht, verkannt hat.

Vor diesem Hintergrund ist auch Deine an anderer Stelle aufgestellte Behauptung unglaubwürdig, das BVerfG hätte Deine Vb nicht angenommen, weil es wegen der Entscheidung des EuGHMR in Sachen Zaunegger den Sachverhalt schon entschieden hätte!

Das ist Unfug!
Denn es geht bei Nr. 4a immer um eine Korrektur der Rechtsprechung, um Dir widerfahrenes Verfassungsunrecht auszubügeln!



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