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Bericht des JA !
#1
Es ist unglaublich. Aufgrund ständiger Beeinflussung und eines Umgangsboykotts, hatten wir einen Termin beim JA. (Freundin und ich).
Anwalt stellte u.a. Antrag auf Verfahrenspflegschaft.
Wir waren 1 1/2 Stunden dort.

Heute kam der Bericht : Auf das von uns Gesagte, geht im Bericht des JA niemand ein ! Stattdessen wird ausführlich erläutert, was die Mammi gesagt hat. Und da diese nicht konnte, wegen eines Babys, wurde ein Hausbesuch gemacht.
Die Kinder wurden dann im Haus der Mutter "verhört" . Der Bericht ist eine absolute Unverschämtheit.

Das JA schreibt, die Kindesmutter habe gesagt, ich hätte psychische Probleme und würde sie ausspionieren. Außerdem würde ich am Haus vorbei fahren und sie beobachten. Ich hätte Wutanfälle und sei unberechenbar.

Dem JA wurde mehrfach mitgeteilt, dass ich gar keinen Kontakt zur Mutter habe. Es gibt gar keine Berührungspunkte und außerdem bin ich im Außendienst und besuche auch in diesem Ort Kunden.

Darüber wird nichts geschrieben. Am Ende befürwortet das JA zwar wieder dann doch einen geregelten Umgang, schreibt aber auch, dass meine Älteste zukünftig ja auch sporadisch und nur wenn sie will, vorbei kommen könne.

Eine Verfahrenspfelgschaft würden sie nicht befürworten.

Außerdem hätte ich ja Unterhaltsrückstände, weshalb die Mutter mich mehrfach angezeigt habe. Was hat das mit dem Umgang zu tun?

Die Sache mit der psychischen Störung ist der Hammer. Ich selbst habe nicht nur - wie gesagt - überhaupt keinen Kontakt zu Ihr, sondern bin auch noch selbst u.a. psych Berater/SfG und habe die Ausbildung zum Heilpraktiker/Psychotherapie gemacht und lasse das in meine Schuldenberatungen einfließen.

Niemals habe ich einen Wutausbruch gehabt oder Ähnliches. Mene Freundin ist so erbost, dass sie eine Diesntaufsichtsbeschwerde machen will - was natürlich unglaublich Erfolg hätte ;-)

Verrückt, was die sich erlauben. Ich hatte sogar noch ein Telefonat mit dem Jugendamt, in dem ich auf Nachfrage erklärte, ich würde sporadische Besuche dort am Haus grundsätzlich nicht machen, um nicht irgendwelche Eskalationen oder Diskussionen zu provozieren.

Kein Wort davon im Nericht!

Habe für den Anwalt eben einen Stapel gegensätzlicher Unterlagen raus gesucht. Geht eh wiede aus wie das Hornberger Schießen....
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#2
(09-12-2011, 08:42)Nappo schrieb: Außerdem hätte ich ja Unterhaltsrückstände, weshalb die Mutter mich mehrfach angezeigt habe. Was hat das mit dem Umgang zu tun?
Das hat durchaus etwas mit dem "Kindeswohl" zu tun. Wink Es gibt OLGs, die die regelmäßige Unterhaltszahlung als Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht ansehen.

Zitat:
In Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass der Antragsteller seit der Geburt des Kindes bisher keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet hat, durchaus auch Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts hat.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...11128.html

(09-12-2011, 08:42)Nappo schrieb: Habe für den Anwalt eben einen Stapel gegensätzlicher Unterlagen raus gesucht.
Lass das. Einfach kurz und knapp dem JA und dem Gericht mitteilen, dass Du dem Bericht wegen Unwahrheit widersprichst. Für weitere Begründungen soll das Gericht, wenn erforderlich, euch aufforden.
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#3
@blue : Es geht hier aber nicht um das Sorgerecht, sondern um den Umgang. Außerdem wurde Unterhalt gezahlt. Nur in einem bestimmten Zeitraum nicht die vollständige Summe.
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#4
(09-12-2011, 10:50)Nappo schrieb: Außerdem wurde Unterhalt gezahlt. Nur in einem bestimmten Zeitraum nicht die vollständige Summe.
Böse gesagt, wovon sollte das Kind in diesem bestimmten Zeitraum leben? Hast Du in diesem Zeitraum eine Mit/Betreuung durch Dich angeboten?

Hörrens, ich spiele hier nicht Richter. Ich zeige lediglich auf, womit Vater rechnen kann, wenn er sich der Willkür eines Familiengerichts gegenübersteht.

Wenn das Gericht und das JA dem Vater nicht wohlgesonnen ist, dann kannst Dich auf den Kopf stellen und mit dem Hintern Fliegen fangen.
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#5
(09-12-2011, 10:50)Nappo schrieb: Außerdem wurde Unterhalt gezahlt. Nur in einem bestimmten Zeitraum nicht die vollständige Summe.

Merkst du nicht, wie fruchtlos Sachargumente sind? Kämpfe nicht auf so ungünstigem Gelände! Auf diesem Gelände gilt nur, was dem Empfinden der Mutter nicht zuwiderläuft.

ALso wechsle das Gelände. Entschieden wird ohnehin am Gericht, nicht am Jugendamt.
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#6
@ p : Yepp. Stimmt. Was soll man noch sagen ... So ist es eben....
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#7
(10-12-2011, 15:51)Nappo schrieb: Wie abgestumpft müsste ich sein, dass ich mich über einen solchen Bericht eines JA anfänglich nicht mehr aufregen darf?
Auch Du mein lieber Sohn wirst das noch lernen. Big Grin
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#8
@blue : Oh ja. Widersprüchlich mag es sein, da auf dem Weg dorthin ich mich durchaus befinde^^
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#9
Ich meine nicht, geschrieben zum haben, dass man(n) sich nicht (mehr) aufregen solle. Doch, doch, da bin ich alle Mal dafür und sehe auch, wie wichtig dabei dieses Forum ist, weil da diese Aufregung nachvollzogen werden kann. Und skippers Ansatz, ressourcenschonend um die Wand statt durch sie hindurch zu gehen, ist m. E. auch immer etwas, was man als eigenen Weg zumindest prüfen kann.

Nur, und das scheint mir unter zu gehen: Wenn mein Nachbar mir seinen Hammer nicht gibt (´mal außen vor, dass er dafür auch nachvollziehbare Gründe haben könnte), heißt das ja nun gar nicht, dass niemand mehr einen Hammer von seinem Nachbarn bekommt. Die Lebenserfahrung ist eine andere, aber kaum jemand wird jubelnd durch die Straßen laufen: "Mein Nachbar hat mir seinen Hammer geliehen!"

Und kann auch sein, ich treffe nur die Frau des Nachbarn an und die gibt mir den Hammer nicht, weil sie nicht weiß, wo er hängt... will sagen: Ich habe bei ein und dem selben JA unterschiedlich "wissende" Mensche angetroffen...

Was für mich aber auch wichtig ist: Wenn ich beim JA zuhöre, wird mich dessen Argumentation beim möglicher Weise nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht mehr überraschen... im Gegenteil, ich kann mich in Ruhe drauf vorbereiten darzulegen, warum es sich um sachfremde (oder sonstwie unmoralische oder...) Erwägungen handelt.

Nochmal zusammengefaßt:
-In der Regel geht´s nicht ohne JA.
-U. U. geht´s aber ohne Gericht.
-Auf jeden Fall bekomme ich eine Meinung; ich halte es für einen Vorteil, die so früh wie möglich zu kennen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
@nappo

Deine Erfahrungen sind wohl sehr unterschiedlich von meinen: Ob es um die Frage ging, ob meine Wohnung zu gefährlich für ein Kleinkind sei oder Übernachtungen im WOMO (2 3/4 Jahre) zu gefährlich oder die geS zum Wohle meines Kindes... ist alles sehr sachbezogen abgelaufen. Zwischenzeitlich gab´s mal ein Umgangsverfahren, wo das JA meinte, die Wiedergabe von mütterlicher Meinung sei hinreichend; das hat halt zur richterlichen Anhörung meines Kindes geführt. Was dann im Protokoll stand, war für das JA und für KM nicht so schön. Z. Z. geht es um Hilfen zur Erziehung und (wieder ´mal) Vermittlung in Sachen Umgang; ich muß ´mal schauen ob es was für mein Kind bringt, sonst geht´s vors FG... das weiss aber auch jeder.

Ich wäre dafür, das hier einfach offen stehen zu lassen... letzten Endes muß ja jeder der hier liest, seine eigene Entscheidung treffen, wie er vorgehen will...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Hallo nappo,

Du schreibst es seine eine normale Reaktion Aggression zu zeigen bzw.
sich aufzuregen. Ich stimme Dir zu!
Bedenke aber, dass Dein Gegenüber das natürlich weiß und nur darauf wartet Dich erfolgreich provoziert zu haben.

Andersrum kann man auch sagen, dass eine Mutter (und die Muttis im Jugendamt) sich bei gefühlter Bedrohung ihr Kind schnappt, abhaut bzw. es beschützt ist auch eine "normale" Reaktion. Eine Reaktion, die Freud dem "Es" bzw. dem Unterbewussten zugeordnet hätte. Oder mit anderen Worten, die aus der Zeit der Neandertaler stammt.

Du hast in Deiner Signatur ein chinesisches Sprichwort.
Hast Du schon die "Kunst des Krieges" von Sun Zsu (oder so) gelesen?
Oder die Ratschläge der trennungsfaq?
Letztendlich insofern das Gleiche, als dass Dein Gegenüber noch nicht Mal wissen sollte, dass Du Dich im Krieg wähnst.

Fazit: Wenn Du lächelst und freundlich bist, tust Du genau das Gegenteil von dem, was Dein Gegenüber erwartet. Gerade die Asiaten sind Meister darin Dich anzulächeln, während sie Dich bescheissen.

Für einen Europäer, der dies nicht gewohnt ist, verlangt das eine emotionale Kompetenz, die fast übermenschlich ist. Aber man kann es lernen. Meine Sicht wäre, dass Du Dich genau dann als Mann bewiesen hast und Dich nicht auf das Niveau der Waschweiber hast herabziehen lassen. Es gibt wenig was anspruchsvoller und darum bewundernswerter ist, als das Tier in sich selbst zu überwinden.

Auch ich habe dies noch nicht gemeistert, meine aber auf dem richtigen Weg zu sein.

Folgendes hat mir dabei geholfen:

1. Dieses und andere Foren (die auch mE dafür da sind, um Dampf abzulassen, wie Du sagst)
2. ein Psychologe
3. Meditation
4. Literatur, wie etwa das Buch: "Judo mit Worten"

Viel Erfolg,

'c'
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#12
(11-12-2011, 09:14)c schrieb: Bedenke aber, dass Dein Gegenüber das natürlich weiß und nur darauf wartet Dich erfolgreich provoziert zu haben.
Wenn Du wirklich Intelligenz und Einfühlungsvermögen bei den JA-Tussen als Gegeben ansiehst, gehst Du schon von den falschen Voraussetzungen aus. Somit ist Deine Theorie hinfällig! Tongue
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#13
Der größte Fehler ist wohl, die Gegenseite zu unterschätzen, etwa von fehlender Einsichtsfähigkeit auszugehen. Das wird spätestend dann zum Problem, wenn die Gegenseite diese Geringschätzung als verletzend bemerkt und empfindet.

Sie wird dann umso mehr auf die Wutknöpfe drücken und einen Vater am Nasenring durch die Manege zerren.
Dies wird insbesonders Frauen gegenüber zum Problem, weil die generell im Erkennen solcher Zusammenhänge Vorteile haben und dann Katz und Maus mit Männern spielen (können).

Als Männer sollten wir UNSERE Stärken einsetzen, die ich in der nüchternen Analyse und einem strategisch-strukturierten und zielführenden Vorgehen sehe.
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#14
Ich sehe meine Aufgabe darin, meinen Kindern ein unmittelbar guter Vater zu sein, ihnen so gut es geht beizustehen, sie zu begleiten.

Geschieht meinen Kindern Unrecht, wird ihnen Gewalt angetan, dann ist es Aufgabe der Behörden aufgrund von Hinweisen, Anregungen oder Anträgen zu ermitteln und ggf. einzugreifen. Diese Stellen sind für mich 'Dritte'.




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#15
(11-12-2011, 16:04)Entsorg-t-er schrieb: ah? und das ist alles ZUM KINDESWOHL, wenn Kind schwertraumatisiert zu Psycho begleitet werden muss vom "Beschützer", weil dieser ihn nach eigenem Denunziatentum für viele JAHRE der "hauptbezugsperzon" enzieht und im HEIN garantiert 100% siher verwahrt und zu besseren GLAUBWÜRDIGKEIT jeglichen Umgang unterbindet? Dein Kind wird dir aber LEBENLANG DANKBAR SEIN da bin ich mir irgendwie so ziemlich sicher Confused
Wie bitte?
Das habe ich nirgends behauptet, das nicht für gut befunden,
würde ich in meiner Familie in dieser Form auch nicht dulden bzw. bestrebt sein, es nicht dazu kommen zu lassen.

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#16
So : Rundumschlag !
Gestern habe ich nach Sichtung aller Unterlagen nochmal bemerkt, wie das Jugendamt in Form von 2 (!) 30-jährigen Blondchen mich verarscht.
Das ergab dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und weiterhin, dass ich mit diesen Personen keine Gespräche mehr führen werde und eine andere Zuordnung verlange. (Obwohl das ja nichts bringt- Sind eh alle Gleich)

So. Gerade habe ich durch einen kleinen Trick^^ ein Schriftstück meiner Anwältin bekommen - nochmals zur Bestätigung. In diesem Brief schrieb der Anwalt der Gegenseite (der Tyxp ist der Knaller!) :

Zitat :" kann ich Ihnen gerne bestätignen, dass er von dem zunächst angegebenen Unterhaltsbetrag abgerückt ist und nunmehr mitgeteilt hat, dass Frau XXX nur noch mit einem Unterhaltsbetrag von 150 € pro Kind einverstanden ist unter der Voraussetzung, dass sie einen Einmalbetrag von 3.600 € für den rückständigen Unterhalt erhält. Weitere Voraussetzung für diese Unterhaltsregelung war, dass Sie keinen Anspruch auf Umgang mit den Kindern mehr haben sollten.


Frage : Kann man diesen Brandstifter bei der Kammer anzeigen ! Das ist nämlich der nächste auf meiner Liste!
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