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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#26
(04-11-2011, 11:22)karlma schrieb: (...)
Warum schriebst Du ihm nicht, dass Du vom JA erfahren hast, dass er finanzielle Hilfen braucht. So und soviel kannst Du beitragen. Und in Zukunft kann er sich gern direkt an Dich wenden.
Genau so, und nicht anders, würde ich es machen.

Kurze noch eine dankende Nachricht an das nette Fräulein vom Amt, daß man nun wisse und Kontakt aufgenommen hätte.
.
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#27
aha und dann fragt er mamma was soll ich antworten, mamma sagt du antwortest darauf gar nix das soll das amt machen- dafür haben wir sie beauftragt! die dame ist AMT-und Behörden gesteuert -wenn der ne behörde schreiben würde sie muss mir den unterhalt für fünf jahre zurücküberweisen würde sie das machen weil das amt das gesagt hat. die ist einfach so und wenn sie sich vom sohnemann ne vollmacht erzwingt damit sie weiterzündeln kann.

tut mir leid aber läuft wirklich so ab - hab doch lange jahre erfahrung damit - sie gibt keine ruhe solange sie von offizieller seite keine infos bekommt. hab lang genug mit der immer wieder zu tun gehabt.

ach ja und einfach der netten dame zu schreiben dass man kontakt aufgenommen hat - dürfe nun ja nicht mehr reichen da ich AUSKUNFTSPFLICHTIG gegenüber denen bin weil sie BEAUFTRAGT wurden.



zudem bin ich natürlich angepisst das will ich nicht bestreiten.
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#28
Ein wesentlicher Grund für die Fortführung vieler Kontlikte sind die Annahmen über den jeweils anderen. Wenn Du Dein Handeln davon abhängig machst und Dein Konfliktpartner genauso vorgeht, werdet Ihr immer nur auf die vermuteten feindlichen Äußerungen hin handeln. Beendigung eines Konfliktes ist auf die Art äußerst schwer.

Oder wie Kallwasssss sagt: Ich kann den anderen nicht ändern, ich kann nur mich selbst ändern.
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#29
kurz noch was zu diesem satz:
Er ist volljährig. Er kann jederzeit alle Helfer und Beauftragten zurückrufen, wenn er ein zufriedenstellendes Ergebnis hat.

er macht gar nix - sie führt regie! er wird kein jugendamt zürckrufen - das darf er von ihr aus schon gar nicht sonst wirds ungemütlich für ihn in der höhle der löwin!! das ist fakt!
nein - ich ändere mich nicht für meine EX - danke - für das was ich hinter mir hab mit der schon gar nicht! immer schön buckeln und zu kreuze kriechen - so wie all die jahre zuvor. NEIN

ich will fakten schaffen und wenn wir schon beim amt sind - dann her mit den fakten dann ist das mal ausgerechnet und fertig - ich lass das dann nachdem ich ihre vermögensverhältnisse bekommen hab von nem anwalt checken und dann is gut. meine erfahrung hat gezeigt dass wenn ich nen freien betrag "haushandeln" würde, dauerts keinen monat und ich bekomm wieder nen brief vom amt... und wieder und wieder... kannst gerne kontakt mit ihr aufnehmen dann wirst sehen was abgeht wenns bei ihr ums geld geht! und es geht um das geld das SIE von ihm abzweigen wird wenn er was von mir bekommt. wir reden im grunde nicht von einer forderung von meinem sohn sondern von ihr.
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#30
(04-11-2011, 12:15)camparso schrieb: das ist fakt!
nein - ich ändere mich nicht für meine EX

Das andere ist auch Fakt!

Änderungen wären für den Sohn gedacht und sonst gar nichts.
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#31
für ihn brauch ich mich nicht zu ändern da ich mit ihm klar komme - sie fordert ÜBER IHN! er weiss das auch - da er sonst schon mit mir drüber gesprochen hätte. nur er traut sich nicht - weil sie dann mal wieder auf ihn einredet - das ist nicht offiziell was ihr ausgehandelt habt!! also wird er von ihr zum amt geschleift! das bedeutet wenn wir uns wieder treffen ich und mein sohn dann ist das zwischenmenschliche KEIN thema. nur sie steht halt wieder zwischen uns - wir können nichts aushandeln! mich nervt natürlich das ewige nichtssagen von ihm dass er nicht für sich selbst stellung bezieht... anderer seits kann ich ihn auch wieder verstehen weil ich ja weiss wie sie drauf ist! zwiespalt.
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#32
Vielleicht solltest du ihm mal folgende Formel nahe bringen:

Wenn mich einer um etwas bittet, versuche ich ihm zu helfen.
Wenn einer etwas von mir fordert, lehne ich es ab.
Und wenn einer per Anwalt etwas verlangt, tue ich das Gegenteil.
Dafür sollte er eigentlich alt genug sein.
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#33
besser hätte ich es nicht sagen können!! danke beppo!
bin im innersten auch davon überzeugt dass er sich dessen bewusst ist. nur der druck der auf ihn ausgeübt wird kommt klar von ihr - leider - und dieser ist durchaus massiv. bin immer dialogoffen wenn er auf mich zukommt, wenn das ausgehandelte dann ausschliesslich IHM zugute kommt...
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#34
comparso,
ich denke, Deine Situation wird im Grunde hier gut verstanden.

Aus Deinen letzten Beiträgen lese ich ganz stark ein 'ja, aber'.
Für mich meist ein Hinweis, daß derjenige die Situation gar nicht wirklich ändern möchte, irgendeinen Nutzen im Verharren sieht.

Worin siehst Du einen Nutzen in den bisherigen Strukturen, Denk- und Verhaltensweisen?





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#35
es gibt keinen nutzen im moment für keinen außer nutznießerisch von der ex was die hoffnung auf sponsoring betrifft. die situation wäre grundlegend anders wenn er allein wohnen würde. ist im moment aber nicht so. und ich denke ich schätze das ganze schon richtig ein - die herangehensweise (aufforderung vom amt) war suboptimal.

aber das ist alles emotional und ist im augenblick eh diversen fakten geschuldet.

vielleicht können wir uns dem finanziellen aspekt zuwenden welcher ja der auslöser des ganzen gezerres ist.

also ich verdiene 1960 netto (keine ersparnisse,einkünfte etc. wohne halt ganz normal 2. zi. und zahle dafür)

sie verdient (vermutlich) zwischen 1500 und 1600 netto (kann ich etwa aus früheren angaben abschätzen ihre berufliche situation ist unverändert)

ihr wohnvorteil (dieser wird auch im "ermittlungsformular" abgefragt) dürfte bei einer kaltmiete von rund 600 eur liegen (3 zimmer bar bezahlte eigentumswohnung)

zinseinkünfte kann ich nicht sagen wie hoch - aber diese hat sie auf jeden fall - aber ich glaub die höhe wäre jetzt reine spekulation - also weglassen.

bekommt er noch kindergeld???? ich habe keine ahnung?!!!

er wird laut seiner aussage 400 eur netto währed des praktis erhalten.


so kann mir mit diesen angaben ne rechnung aufstellen wie ich nun ausrechne wer mit welchem anteil unterhaltspflichtig sein dürfte???
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#36
Schauste halt hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/sp....htm#vollj
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#37
was soll denn das ganze hin und her mit dem Jugendamt?!

Die sind ab jetzt für Dich nix besseres als Eunuchen: Wissen theoretisch wie "es" geht - können es aber nicht.
Oben steht schon sehr gut (wie immer) von p beschrieben, was zu tun wäre. Alles andere führt ins Chaos.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#38
Nachtrag:

Wenn der Sohnemann jetzt Forderungen hat, darf das liebe Jugendamt gerne beraten, und das bis zum 21ten Lebenjahr. Sie dürfen fordern was sie wollen, das interessiert nicht weiter, denn sie können schlicht und ergreifend nicht für ihn tätig sein oder gar beauftragt sein. Wenn das Amt das behauptet, ist das ein Witz. Würde ich mir glatt die Legitimation vorlegen lassen und mich dann in Richtung Rechtsdienstleistungsgesetz weiterbewegen...
Vielleicht mag Mutti mit Sohn ja auch die örtliche Krankenkasse beauftragen Deine Auskünfte aufzudecken?!

Auf den Seiten einiger Jugendämter steht das ganz nett, z.B. hier bei der Stadt Nürnberg:

"Junge Volljährige können sich in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vom Jugendamt beraten lassen.
Bei geringem eigenen Einkommen kann vom Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungsgesetz gewährt werden. Dann ist die Vertretung durch einen Anwalt eigener Wahl kostenlos. Der Antrag auf Beratungshilfe ist - sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz in Nürnberg hat - beim der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Nürnberg (Anschrift: Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg; Tel. 0911 / 321 - 01) einzureichen."

Oder hier aus Saarbrücken:
"Das Jugendamt berät und unterstützt junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag kostenfrei bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Eine rechtliche Vertretung im Rahmen einer Beistandschaft (wie zu Zeiten der Minderjährigkeit) ist allerdings nicht mehr möglich"

Das heisst: Die übereifrige Dame vom Jugendamt, darf mal anklopfen, höflich fragen ob Du denn gewillt bist mit ihr im Sinne des Sohnes zu arbeiten oder nicht - und wenn Du "NEIN" sagst, darf der Sohnemann sich ans Gericht wenden und einen Antrag stellen. Er ist nun volljährig, darf Auto fahren, wählen gehen und sein Leben eigenverantwortlich führen. Dazu zählt auch Deine Hilfe, indem Du ihm genau das beibringst:
Nicht Mutti und Jugendamt sind für Dein Geld zuständig, sondern DU, mein Sohn.

Kurzum: Mit den Weichspülern vom Jugendamt verhandelt man nicht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#39
sehr schöner beitrag!! informativ und auch wieder hilfreich.

mein fahrplan steht zunächst fest denn deren brief besagt momentan nur:
ihr sohn beginnt am xx.xx ein praktikum. dieses praktikum legt den grundstein für einen ausbildungsplatz in dieser branche. aus diesem grund benötigen wir... bla bla bla... usw...

also in welcher branche steht in diesem brief nicht was heisst dann in "dieser branche", ich hab keine info in welchem laden er ein praktikum macht - ich hab gar nix. branche tierpfleger? branche bäumeumarmer? keine ahnung.

deshalb bekommt die dame vom jugendkrank ein anforderungsschreiben von mir:

- welches praktikum? hierzu benötige ich bitte einen praktikumsvertrag mit angabe der praktikavergütung in kopie
- in welcher branche - bitte? bitte um detallierte beschreibung des angestrebten ausbildungsberufs branche is ein zu dehnbahrer begriff!
- in kopie einen bescheid ob er noch kindergeld erhält
- in kopie die finanzielle situation der exe.

sobald diese unterlagen lückenlos bei mir eingetroffen sind, gibts infos von mir!

das ist alles wird ein kurzes knackiges schreiben! werde es nächste woche aufsetzen und verspätet losjagen - fertig.
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#40
comparsu,

vorsichtiger hat nur zusammengefaßt, was bsslang erarbeitet wurde und hat in den Stellungnahmen der Jugendämter verdeutlicht, daß sehr ganau zwischen Beratung und Vermittlung einerseits und den Auskunftsansprüchen andererseits unterschieden werden muß. (Diese Grenzziehung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und zivilrechtlichen Ansprüchen ist mW juristisch sehr umstritten.)

Wenn Du - wie ich meine zu Recht- Auskunftsansprüche des JA gegen Dich verneinst - sofern diese als solche zu erkennen sind und nicht nur im Rahmen von Vermittlung stattfinden -, dann solltest Du umgekehrt nicht von denen Unmögliches verlagen.
Du hast mE NUR Auskunftsansprüche gegen Dein Kind - wie und vom wem auch immer die vermittelt werden.

Du solltest in Schreiben daher genau darauf achten, daß Du Auskünfte von Deinem Sohn benötigst, NICHT vom JA, das JA also auch Deinerseits nur als Vermittler ansprichst. Das sollte klar zum Ausdruck kommen. Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit Deinem Sohn vorschlagen, in dem alles gut besprochen werden kann. So erhältst Du ungefilterte Auskünfte.

Für kostengünstige Vermittlung kann man doch nur dankbar sein, denn Dein Sohn hönnte mE auch gleich in ein teures Verfahren gegen Dich einsteigen. Ich kenne Jugendämter, die Vermittlung ablehnen und gleich (bequem) zum Verfahren gegen den vermeindlich Pflichtigen raten. Verpflichtet sind die nämlich zu kaum etwas bzw. haben einen hohen Ermessensspielraum. Rechne damit, wenn Du auf die allzu garstig (ein)wirkst.

Daher gilt, in jedem Fall freundlich zu bleiben.

Wenn man das nicht kann oder emotional gerade zu 'angepißt' ist, dann kann ein GUTER Anwalt helfen.

Oder man schlägt gleich eine Mediation vor, in der die pflichtige Mutter mit an den Tisch geholt wird...
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#41
(05-11-2011, 18:58)Skipper schrieb: Daher gilt, in jedem Fall freundlich zu bleiben.

@comparsu
Immer schön die contenance wahren... aber natürlich hast Du auch einen großen Ermessensspielraum: ... willst Du primär das Sachproblem lösen ... oder an der Beziehung zu Deinem Sohn arbeiten ... oder an dessen Erziehung nacharbeiten ... oder auch nur ein, zwei Runden "Blinde Kuh" spielen... also tu das, wobei Du Dich wohl fühlst. Pass ein wenig auf, dass Deine Aktion nicht als Ablehnung des Anspruches Deines Sohnes dem Grunde nach aufgefaßt werden kann, dann wäre ein rechtliches Vorgehen gegen Dich eher unangemessen.

(05-11-2011, 18:58)Skipper schrieb: Oder man schlägt gleich eine Mediation vor, in der die pflichtige Mutter mit an den Tisch geholt wird...

Weshalb sollte er sich das antun? Es ist doch nun wirklich nicht sein Problem, ob Muddi ihrem Sohni ihre Einkünfte offenlegt...

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#42
(05-11-2011, 20:23)wackelpudding schrieb: (...)
(05-11-2011, 18:58)Skipper schrieb: Oder man schlägt gleich eine Mediation vor, in der die pflichtige Mutter mit an den Tisch geholt wird...

Weshalb sollte er sich das antun? Es ist doch nun wirklich nicht sein Problem, ob Muddi ihrem Sohni ihre Einkünfte offenlegt...
Ich sehe eher den Gewinn für alle.Wink

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#43
nein - oh gott das hört sich ja alles drastischer an als es de facto ist :-)

also ich werde denen selbstverständlich nen sehr netten brief schreiben und das toll finden dass sie meinen sohn beraten. und sie können mir dann ja mitteilen wie ich an meine geforderten informationen komme. ist ja normal kein problem denn darauf hab ich ja schliesslich ein recht wenn auch ich den unterhalt berechnen lassen möchte. wenn sie mir die daten nicht mitteilen dann lass ich das halt über nen anwalt machen - auch kein problem dafür gibts die ja. aber die geforderten informationen stehen mir zu darauf hab ich ein recht. ich möchte wissen was das für ein prakti ist und zwar schriftlich (praktivertrag) wie soll ich denn sonst bitte beurteilen ob dies seinem berufswunsch entspricht... wenn sie ihn dann dazu veranlassen ein verfahren gegen mich einzuleiten - na dann bittschön... sollns doch machen. dann weiss ich wenigstens dass es scheinbar nicht rechtens ist für die berechnung die benötigten unterlagen für sich einzufordern. dann ists aber auch besser dass man davon ausgeht dass man ab 18 nach wie vor alleinzahler des unterhalts ist... denn ich hab ne auskunftspflicht - die anderen nicht... das is cool... wenn ich fordere darf gegen mich vorgegangen werden, auch cool dann hat sich eigentlich ja nix geändert gegüber 18 und nicht 18 jährigen... das glaub ich aber nicht so ganz, deshalb werde ich nächste woche mir nen termin bei nem fachanwalt verschaffen hab schon recherche betrieben und einen geeigneten gefunden. wird ja wohl keine tausende euro kosten sich dort beraten zu lassen. und den brief ans ja setz ich trotzdem ab.

ach ja und mir gehts primär um die finanzielle klarheit - das hat jetzt prio 1 alles andere is nachrangig. hab genug durch und insges. 54.000 euro unterhalt seit 13 jahren bezahlt plus 13 jahre ärger + psychoterror inclusive


hab hier noch ein fakt gefunden das scheinbar der wahrheit entspricht:
Soweit dies zur Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über deren Einkünfte und Vermögensverhältnisse gegen Ihre Ex-Frau und Ihren Sohn und darauf, dass diese entsprechende Belege vorlegen, wenn Sie es verlangen.

und genau das fordere ich übers JA und wenn die mir das vermitteln können - gut wenn nicht dann halt auf direktem weg...
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#44
camparso,
bezüglich Auskünften pflichtiger Eltern untereinander habe ich gerade das hier gefunden:

"(...)Wenn die Eltern für den Kindesunterhalt gemeinsam haften, besteht auch ein Auskunftsanspruch zwischen ihnen, um die Haftungsanteile ermitteln zu können (OLG Zweibrücken, Urteil v. 15.12.1999, 5 UF 114/99).(...)"
Quelle:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...8788628.02

Vielleicht kannst Du das noch verwenden.
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#45
@ comparso

Ich denke, den Anwalt brauchst Du (noch) nicht. Es sei denn, Dein Portmonaie ist so dick, dass es in der Tasche drückt und da unbedingt etwas ´raus muss - aber dann könntest Du eher "unter dem Vorbehalt rechtlicher Prüfung" eine Zahlung an Deinen Sohn (nicht: Muddi-Konto) leisten. Ist auch ganz lustig, weil - was will man Dir dann unterstellen? Und Dein Recht auf Unterlagen, die es Dir ermöglichen, eine an Dich gerichtete Forderung der Höhe nach zu prüfen, das kann Dir nur jemand streitig machen, der vorhat, mit der Nummer Heiterkeit auszulösen.

Und sollte dann doch überraschend was Unangenehmes von der Gegenseite (wer immer das sein mag) kommen: Termin beim Anwalt machen, der Gegenseite mitteilen und um Geduld bis dahin bitten; den Rest macht dann halt der Anwalt oder Du nach der Beratung.

Also schreib ruhig erstmal an das Jugendamt - vielleicht nimmt es Dir ja die Arbeit mit Muddi und Sohni ab und rechnet Dir auch etwas vor...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#46
ok besten dank - und danke sipper - also hab ich scheints doch anpruch auf informationen - wär ja sonst auch blödsinnig wenn nur einer liefern müsste... danke wackelpudding. also dann werde ich zunächst einen durchaus freundlichen aber sachlich fundierten brief ans jugendamt absetzen....

sollte ich nach deren antwort das gefühl haben keinen anwalt zu benötigen darf ich mich dann zwecks weiterem vorgehen hier nochmal melden??? oder ginge das dann zu sehr ins detail und wäre eher störend fürs forum??
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#47
Warum nicht?
Du könntest hier auch schon Hilfestellung für die Anschreiben erhalten.

Wenn es um wichtige Schreiben geht, dann lasse ich meist von anderen gegenlesen, um der Gefahr zB ungünstiger Zugenschläge zu begegnen.

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#48
ok skipper - besten dank für die hilfestellung! ich glaub das angebot werde ich in anspruch nehmen... vielleicht ist das dann ja auch hilfreich für andere betroffene irgendwann mal...
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#49
so, hab ne sehr gute fachanwältin gefunden die mich telefonisch schonmal - ja muss sagen - SEHR gut und mit viel zeit und ruhe beraten hat, ist mit mir auch das schreiben durchgegangen und hat mir gleichmal alles gesagt was sich gehaltsmindert auswirkt und ich unbedingt angeben soll. zu ihren schwerpunkten zählt auch: Vaterschaftsfeststellung und Anfechtung der Vaterschaft - das war mir doch gleich sympatisch... nein ich fechte nix an - aber sie ist "pro-zahlväter" das wurde auch aus dem gespräch deutlich....

nen termin mach ma dann wenn ich die antwort vom JA hab und deren berechnung mir seltsam erscheint... die kosten dafür halten sich absolut in grenzen - aber lieber hab ich dann rechtssicherheit.
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#50
vorab ein "entschuldigung" denn dies wird ein frustbeitrag, gestern kam berechnung vom jugendamt.
hab zum thema sohn ab 18 schonmal hier gepostet, nun nach anwaltlicher beratung und berechnung vom jugendamt kann ich wieder etwas mitteilen - es ändert sich im grunde gegenüber einem minderjährigen gar nix was den zahlbetrag angeht:

also sohn macht seit november ein 6 monatiges praktikum. bekommt für die ersten drei monate dort kein geld - erst ab dem 3. monat.

für diese zeit in der er kein geld bekommt ist der zu leistende unterhalt ordentlich hoch.

die einkommensverhältnisse wurden laut jugendamt von beiden berücksichtigt - man erhält jedoch KEINERLEI information darüber was die kindsmutter verdient, mann kann es sich anhand der haftungsquote grob ermitteln, das ist mir nach der 4. flasche prosseco gestern noch gelungen.

kurz die fakten:
sohn ist 18, sollte schon in ausbildung sein, hat das allerdings das letzte jahr verpennt. macht aktuell ein prakti bis mai, bekommt dafür bis feb. 2012 kein geld erst ab feb.

jugendamt nimmt berechnung vor, ermittelt einen unterhaltsbedarf von 480 eur, eine haftungsquote von 66,80% von mir. bedeutet nach wie vor über 300 eur.

gehalt der kindsmutter dürft bei grob 1500 eur liegen, ihr wohnvorteil (bezahlte eigentumswohnung 3 zi gute lage, kaltmiete rund 600) wurde nicht berücksichtigt, denn wäre dies berücksichtigt würde sie vollzeit nur rund 1000 eur netto verdienen - das kann nicht sein, das hatte sie beim selben arbeitgeber schon zu zeiten als sie noch teilzeit gearbeitet hatte.

verdient sie aber 1500 würde ihr ein wohnvorteil von nur 500 eur angerechnet so würde dies die haftungsquote auf rund 50/50 drücken. das könnte ich mir nun mittels anwalt erstreiten, da ich keine unterlagen von der gegenseite bekomme, weder durch direkte anfrage oder anfrage beim jugendamt. der einzige der hierzu ein recht hätte wäre ein anwalt. kann ich mir nicht leisten - also bleibt es beim im grunde beim wie immer bezahlten unterhalt.

bekommt er ab feb. für 3 monate seine 400 eur brutto, werden 90 eur pauschale davon abgezogen und diese restlichen 310 von 480 abegezogen laut meiner haftungsquote ergibt sich dann immernoch ein unterhalt von 130 eur.

zudem hab ich keinerlei information wie es ab mai bei ihm weitergeht, habe schriftlich angefragt, bei ihm beim JA - keine info, ich weis nichts!

könnte mir wieder per anwalt infos erzwingen, kann mir keinen anwalt leisten - also bleibt alles beim alten, wenn er ab mai nur noch unbezahlte praktikas macht bis er 27 ist, werde ich bis 27 oder länger vermutlich über 300 eur unterhalt zahlen.

also das hoffen dass man keinen titel für nen minterjährigen bekommt, ist scheiss egal, denn mit oder ohne titel, die kinder brauchen nicht zu arbeiten oder selbst einen beitrag zu ihrem lebensunterhalt leisten. sie dürfen solange sie wollen unbezahlte praktikas verrichten da diese grundsätzlich als ausbildungsfördernd gewertet werden. das kind darf heute ein unbezahltes prakti beim metzger machen, im anschluss ein unbezahltes beim arzt, dann ein unbezahltes beim börsenhändler, dann ein unbezahltes beim bauern von neben an..... das ist alles voll in ordnung!

das kann das kind dann jahrelang betreiben, vor gericht würde dies gewärtet als orientierunsphase. ein herankommen an vermögens und verdienstunterlagen ist NUR per anwalt möglich - wer sich diesen leisten kann hat eine chance auf gerechtigkeit.

ich kann ihn mir nicht leisten und werde deshalb die nächsten jahrzehnte weiterlöhnen müssen denn die kinder müssen NICHTS und dürfen alles und das so lange sie wollen, die kindsmütter können angeben was sie wollen denn die wahrheit wirst du ohne anwalt NIE erfahren!

also es ist absolut zwecklos zu glauben dass sich mit 18 irgendwas zum positiven verändert was das zahlen angeht.... einmal arschkarte immer arschkarte, ich denke es wird das beste sein irgenwann den job hinzuwerfen, denn ich hab langsam keinen bock mehr immer nur für andere zu arbeiten.

denn die exe zieht von ihm das geld wieder ein, lebt glücklich und froh in ihrer komplett bezahlten wohnung, ich zahle fürs wohnen - spielt alles keine rolle. auch wenn es per gesetz eine rolle spielt aber das gesetz bringt dir nichts weil du dies ohne anwalt nicht anwenden kannst - ARSCHKARTE! ohne anwalt KEINE INFORMATION, ohne information der gegenseite KEINE gerechte unterhaltsberechnung - ARSCHKARTE!


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