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Ungewollt Vater, Umgang, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
#1
Kurz zur Geschichte:
Im August 2010 habe ich eine Frau kennengelernt. Wir beide wollten nix festes und haben uns ab und zu getroffen. Im Dezember 2010 war sie dann plötzlich schwanger… trotz Pille. Für mich ein unmögliches Ding und ein immenser Vertrauensbruch zumal sie mir dann auch ihre Liebe gestanden hat (Kopfschüttel).

Ich habe ihr offen gesagt, dass ich sie nicht liebe und mir mit ihr keine gemeinsame Zukunft vorstellen kann, aber ihr Entscheidung das Kind zu bekomme respektiere und auch den KU zahlen werde. Zudem würde ich mich jederzeit bereit erklären ihr das Kind abzunehmen bzw. unter die Arme zu greifen.

Ich muss dazu sagen, dass ich einige Monate vor der Geburt jemanden kennen- und Liebenglernt habe, die auch über alles Bescheid wusste. Wir haben uns dazu entschieden der KM erst einmal nix zu sagen und zu warten bis das Kind da ist.

Soweit so gut. Die Schwangerschaft ist dann einigermaßen gut verlaufen. Wir haben uns ab und zu getroffen damit ich auf dem Laufenden bleibe. Unser Sohn hat dann Anfang August per Kaiserschnitt das Licht der Welt erblickt. Ich war im Krankenhaus dabei aber nicht im Kreissaal und hab 2 Wochen Urlaub genommen um die ersten Tage so nahe wie möglich unserem Sohn zu sein. Warum? Weil ich da schon so eine Ahnung hatte ihn nicht mehr so oft zu sehen.

Nach 1 Woche im Krankenhaus wurde dann der ganze Papierkram erledigt. Vaterschaftstest habe ich vor der Vaterschaftsanerkennung auch gemacht. Vaterschaft ist erwiesen. Nachdem alle Behördengänge stattgefunden haben und ich einverstanden war, dass sie vorerst das alleinige Sorgerecht hat, hat sich der Wind innerhalb weniger Wochen gedreht. Ich durfte nach dem Krankenhaus unseren Sohn nur noch besuchen. Ich bin jedes mal wenn es Zeitlich gepasst hat 25 KM (2-3mal die Woche) für 2 Stündchen zu ihr gefahren um unseren Sohn zu sehen, da sie der Meinung war er sei noch zu klein um ihn alleine mit mir zu lassen (tztztz).

Ständig habe ich Nachts SMS von ihr bekommen, dass der kleine schreien würde und sie ganz alleine wäre und keiner ihr hilft. Anschl. Durfte ich mir den Vorwurf anhören nicht dagewesen zu sein. Wie denn auch, wenn ich schlafe und die Nachricht erst am Morgen lesen könnte. Das ging dann pausenlos so, obwohl ich sie darum gebeten habe mich anzurufen. Ausrede: wenn du dann nicht ran gehst raste ich völlig aus, dann schreib ich lieber. MUSS ICH DIE LOGIG VERSTEHEN????

Hab ihr bestimmt auch 1000 mal angeboten mich um den kleinen Mann zu kümmern, wenn sie sich mal erholen möchte. Reagtion darauf: Nein das möchte ich nicht (kopfschüttel)

Ich habe ihr gesagt das sie sich für unser Sohn entschieden hat und hätte von vornherein wissen sollen, was auf einen zukommen kann und da gehört auch dazu, dass man vielleicht auf sich alleine gestellt ist.

An diesem Abend hatte der kleine wieder seine Koliken und ich habe eine SMS erhalten das der kleine Weint und Bauchschmerzen hat. Ich habe um nach 22 Uhr nicht mehr darauf reagiert.
Die SmS die ich darauf ein Tag später erhalten habe war echt ein Witz.

SMS: Anscheinend interessiert es dich nicht ja nicht sonderlich wie es dem kleinen geht, sonst wärst du heute mal vorbei gekommen um deinen weinenden Sohn in die Arme zu nehmen. Damit ich mich nicht weiter aufregen muss, setze ich jetzt die Tage fest an den du kommen kannst. Dienstag und Mittwoch von 18-22 und Samstag 15-20 Uhr. Ich möchte am Vortag bis 15 Uhr Bescheid wissen ob du kommst, ansonsten habe ich was anderes vor. Und verkaufe mich bitte nicht für dumm. Weil so wie du dich verhältst musst du eine neue Freundin haben, was mir ja ziemlich schnuppe ist. Aber solange ich sie nicht kennengelernt habe wirst du das Kind nicht mal für 10 min alleine bekommen.

!PENG!

Ich bin dann ein paar Tage später wieder zu unserem Sohn gefahren (2 Stunden) und habe der Mutter gesagt, dass es jemanden neuen in meinem Leben gibt. Ich aber nicht bereit bin, ihr Abbitte zu leisten, da auch ich entscheide ob meine jetzige Partnerin Kontakt zu unserem Sohn haben sollte oder nicht und ob sie das nicht verstehe.

Fakt und Stand ist, was sie mir klar und deutlich mitgeteilt hat, dass ich unseren Sohn solange nicht bekommen werde bis er für sich selber entscheiden kann.

Auf meine Frage ob es daran liegt das ich eine Partnerin habe, bekam ich ein klares “JA“. Und solange ich nicht allein bin kann ich das vergessen, denn sie müsse ja auch darauf verzichten. (Krass und der Riesenknaller)

Die Besuchszeiten nehme ich weiter war aber gehe langsam daran zu Grunde, da sie mir schon einige mal klar und deutlich gesagt hat das sie es am liebsten hätte, wenn es mich nicht geben würde.

Ich kann das nicht mehr! Ich schlucke das nur um unseren Sohn zu sehen. Ich hab unseren Sohn lieb… keine Frage, aber wie soll das weitergehen?

Ich möchte heute Abend dort hin um mich von meinem Sohn zu verabschieden und ihr sagen, dass ich nicht mehr kann… nicht unter diesen Voraussetzungen und sie gewonnen hat.

Für die nächsten 6-8 Jahre nur Besuchszeiten (bis jetzt) und niemals allein mit dem Kind immer unter Beobachtung!? Und ständig der Stress und die Vorwürfe? Nein danke. Das tue ich mir und dem Kind nicht an. Und das nur weil sie gefrustete ist und genau weiß, dass sie den kleinen als Druckmittel nehmen kann.

Was bzw. wie soll ich vorgehen? Bitte kein Gericht Anwalt etc. … die Erfolgschancen sind hier eh sehr gering.

Mein Sohn bleibt in meinem Herzen und wird immer eine offene Tür vorfinden.

Danke für eure Antworten
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#2
(19-10-2011, 10:51)theddorfer schrieb: Für die nächsten 6-8 Jahre nur Besuchszeiten (bis jetzt) und niemals allein mit dem Kind immer unter Beobachtung!? Und ständig der Stress und die Vorwürfe? Nein danke. Das tue ich mir und dem Kind nicht an. Und das nur weil sie gefrustete ist und genau weiß, dass sie den kleinen als Druckmittel nehmen kann.

Was bzw. wie soll ich vorgehen? Bitte kein Gericht Anwalt etc. … die Erfolgschancen sind hier eh sehr gering.
Das ist Unsinn.

Umgang lässt sich mittlerweile einigermaßen gut durchsetzen.
Die Chancen sind hier nicht "eher gering" sondern eher hoch.
Und du wirst dann auch den Umgang nicht unter ihren Augen durchführen müssen, sondern alleine.

Den Text der letzten SMS solltest du aufbewahren und ggf. zur Basis deiner Umgangsklage machen, die Regelung, die sie da selbst vorschlägt, erscheint mit nämlich relativ großzügig.

Du solltest aber vorher nochmal beim JA vorbeischauen, dich bei denen vorstellen und um Vermittlung bitten.
Der erste Besuch alleine ist dann auch gleich ein Ideologietest, denn es ist hilfreich zu wissen, ob dein Gegenüber zur (dort seltenen) Gattung des Homo Sapiens gehört oder doch nur einer der verhärmten Grauröcke sitzt, die dort ihren Männerfrust ausleben.

Ich hatte mit der Mutter meiner Ältesten auch anfangs solche Probleme aber das hat sich relativ schnell gelegt.

Das muss bei dir zwar nicht so kommen aber es kann.
Du solltest das deswegen nicht gleich auf die Goldwaage legen.

Ich finde, es klingt bisher nicht wie ein Hardcoreboykott, sondern eher wie große Unsicherheit und Angst alleine davor zu stehen.

Das ist in dieser frühen Phase durchaus verständlich.
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#3
@beppo

Erst einmal danke!

Sie war ohne mich schon beim JA und ich habe keine Ahnung was sie dort über mich erzählt hat (angeblich ging es nur um die Rechte die mir zustehen). Bei einem Anwalt war sie auch schon und hat mir den Brief von ihm unter die Nase gehalten.

Laut Anwalt würden ihr zu dem KU 410,-€ (Schätzung Anwalt) Betreuungsunterhalt zustehen, worüber ich nur Müde Grinsen konnte, da sie mit KU+KG+Mutterschutzgeld weit über 1000,-€ hat und ab august 2012 wieder Arbeiten möchte bzw. muss.

Dies und mehr benutzt sie nur um mich an der kurzen Leine zu halten. Ich Spiel da aber nicht mit und lasse sie einfach in ihrer traurigen Welt.

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#4
Hallo theddorfer,

ich unterschreibe mal bei beppo.

Geh zum Jugendamt.
Lass dich von ihren haltlosen Drohungen nicht einschüchtern.
Bewahre die SMSen gut auf.

Die Mutter darf absolut nicht darüber entscheiden, wer während deiner Umgangszeiten Kontakt zu dem Kleinen hat, es sei denn es bestünde akut und nachweisbar Gefahr für den Krümel.

Behalte diese regelmässigen Zeiten bei! Je schneller sich der Krümel an dich gewöhnt hat, desto schneller kannst du alleine Zeit mit ihm verbringen.
Es spricht absolut nichts dagegen, wenn du dir z.B. den Kinderwagen schnappst, nachdem der Kleene gefüttert wurde und ohne Mutter ne Runde mit ihm um den Block drehst.

Die Mutter selbst scheint ein bisschen überfordert zu sein, was in der Anfangszeit ganz normal ist.
Nimm ihre Angriffe auf keinen Fall persönlich.

Es scheint sehr nervenaufreibend für dich zu sein, aber halte durch.
Diese Regelmässigkeiten verhelfen dir am ehesten dazu, dass du bald in den Genuss von "ExklusivZeit" mit deinem Sohn kommst.
Mein Kurzer hat mit 1,5 Jahren bereits einmal wöchentlich bei seinem Vater übernachtet und es hat ihm nicht geschadet (obwohl ich auch ordentlich Bedenken hatte).
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#5
@seeelig

Danke für deine Antwort Smile

Leider ist das keine gute Option. Meines erachten hat die KM ein Problem damit, dass sie von mir nicht die Zuneigung erhalten hat die sie sich gewünscht hat und jetzt alleine da steht.

Kämpfen würde ich gerne, aber langsam schleppe ich diese Probleme auch mit auf die Arbeit... was sich bemerkbar macht. Ich will und kann mich nicht von ihr tyrannisieren lassen und meine Gesundheit sowie Beruf dadurch gefährden.

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#6
Naja, die Mutter ist halt grade am A****.
Sie schläft wenig, hat das Ganze vermutlich unterschätzt, ist leicht gereizt und fühlt sich alleine gelassen.
Das erste halbe Jahr ist echt kein Zuckerschlecken, man ist selber unsicher, will aber auch nix abgeben...
Die Mutter selber weiss grade garnix und denkt garnicht viel über dich konkret nach, vermutlich.
Kurzum, sie spinnt (war bei mir nicht anders Wink).

Du musst versuchen dich da emotional raus zu nehmen und den Fokus auf das zu richten, was dir wichtig ist.
Jeder von euch (du udn die Mutter) versuchen grade Entscheidungen zu treffen, die weitreichender sind, als ihr euch das vorstellen könnt.
Sie nimmt sich selbst mit ihrem Gemotze die Möglichkeit der Entlastung (was ja nicht ganz so schlimm ist, weil sie dann immerhin jammern kann, wie schwierig das alles ist und wie gemein du bist, weil du dein Kind im Stich lässt).
Du würdest dir mit einem Rückzug zum jetzigen Zeitpunkt krass ins eigene Fleisch schneiden. Vor allem in Anbetracht, dass du es bis jetzt versäumt hast bei den Behörden (JA) vorstellig zu werden und dich über deine rechte und Pflichten zu erkundigen.

Ich kann es absolut verstehen, wenn du der Meinung bist, du kannst nicht mehr.
Ich hoffe nur für dich, dass du dir über die langfristigen Konzequenzen im Klaren bist. Du verschaffst der Mutter mit deiner "Umgangs-Verweigerung" die absolute Pole Position.

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#7
(19-10-2011, 11:34)theddorfer schrieb: Laut Anwalt würden ihr zu dem KU 410,-€ (Schätzung Anwalt) Betreuungsunterhalt zustehen, worüber ich nur Müde Grinsen konnte, da sie mit KU+KG+Mutterschutzgeld weit über 1000,-€ hat und ab august 2012 wieder Arbeiten möchte bzw. muss.

Na über dein Grinsen, wird sie noch mehr grinsen.
Mit 1.000,- inkl. KU ist sie mit Sicherheit BU-bedürftig.
Und ob sie im August wieder arbeiten möchte würde ich zumindest als offen bezeichnen.
Müssen muss sie auf jeden Fall nicht.
Gib mal ein paar Zahlen, damit wir mal rechnen können und du nicht über den Tisch gezogen wirst.
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#8
Wie dir anderen schon gesagt haben, wirst du wohl ohne Gericht nicht zu einer brauchbaren Umgangsregelung kommen.

An deiner bisherigen Geschichte ist zu sehen, dass es noch Ärger ohne Ende geben wird. Am Anfang stand ihr Vertrauensbruch - "Betrug" wäre wohl der passendere Ausdruck. Ihre SMS-Nachrichten und das hoffnungslos verrannte Verhalten, das sie angesichts deiner neuen Freundin an den Tag gelegt hat, zeigt dass

- sie nach wie vor an dir als Partner interessiert ist und nicht als Vater des Kindes. Als Vater lehnt sie dich ab, alleinige Sorgerecht behalten wollen, das Kind nur sehen lassen wenn sie dabei ist.
- sie in ihren Emotionen verstrickt ist und nicht in der Lage, verantwortungsvolle Elternschaft mit dir zu leben.
- sie nicht in der Lage ist, deine logische Art und Herangehensweise zu akzeptieren geschweige denn zu verstehen.

Der Stress mit dem Kleinkind kann einiges erklären, aber nicht den grossen Betrug und nicht die Ablehnung von wichtigen Hilfen, die sie entlasten würden. In Zukunft wird sie dich mit anderen Dingen triezen und andere Gängeleien erfinden. Sie wird sich auf dich einschiessen und mit dem Kind hat sie den Haken, um das bis ins Unendliche zu treiben.

Wenn ich damals gewusst hätte, was ich im Rahmen meiner ersten Vaterschaft alles erleben werde, hätte ich hinsichtlich des Kindes nach dem ersten grossen Boykott der Ex alle Bemühungen eingestellt und überhaupt nichts mehr gemacht. Das meine ich ernst, es mag ein Tabu sein und andere werden anderer Meinung sein, aber ich stehe dazu. Menschen haben Grenzen.

Man kann freilich nicht im voraus wirklich wissen, wie sich die Dinge entwickeln. Aber wenn du jedenfalls die Chancen wahren willst, Vater für das Kind zu sein dann musst du bald handeln, mit den richtigen Mitteln handeln und sehr konsequent handeln. Von halben Sachen ist abzuraten. Lauwarme Gespräche im Jugendamt, immer mit wochenlangen Verzögerungen, seitwärts gehen, abwarten, probieren - spar dir wenigstens das und handle zielgerichtet in Richtung Umgangsregelung herbeiführen.
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#9
"P":
Zitat:- sie nach wie vor an dir als Partner interessiert ist und nicht als Vater des Kindes. Als Vater lehnt sie dich ab, alleinige Sorgerecht behalten wollen, das Kind nur sehen lassen wenn sie dabei ist.
- sie in ihren Emotionen verstrickt ist und nicht in der Lage, verantwortungsvolle Elternschaft mit dir zu leben.
- sie nicht in der Lage ist, deine logische Art und Herangehensweise zu akzeptieren geschweige denn zu verstehen.

Der Stress mit dem Kleinkind kann einiges erklären, aber nicht den grossen Betrug und nicht die Ablehnung von wichtigen Hilfen, die sie entlasten würden. In Zukunft wird sie dich mit anderen Dingen triezen und andere Gängeleien erfinden. Sie wird sich auf dich einschiessen und mit dem Kind hat sie den Haken, um das bis ins Unendliche zu treiben.

Diese bittere Erfahrung habe ich auch geniessen dürfen..
Zudem wurde ich und meine Freundin am Telefon übels bedroht!
Ich hab darauf nicht "mehr" lange gefackelt..Ab zur Polizei, hab sofort darauf das jugendamt angerufen und deren meine Sachlage erklärt.
Das hiesige Jugendamt war stets freundlich am Telefon und waren sofort bemüht dies zu ändern..
Mit Erfolg!
Mein Kind darf ich wieder regelmässig sehen, aber beim Jugendamt.
Somit bin ich auf der sichere Seite..

Exe ärgert sich rabenschwarz, weil sie immer dort antrabern muss.. Sprich: Bei Wind und Wetter^^
während ich immer edels mit taxi dort vor gefahren werde
und inzwischen mit den Fahrern per Du bin

Wink


Damals der Glaube, ich sei am "LEBEN" jedoch war ich mit Hass gefüllt.
Neue Generation "Leben-dig" Entsorgt, ausgemustert, ausgeglichen.

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#10
(19-10-2011, 15:59)p schrieb: Wenn ich damals gewusst hätte, was ich im Rahmen meiner ersten Vaterschaft alles erleben werde, hätte ich hinsichtlich des Kindes nach dem ersten grossen Boykott der Ex alle Bemühungen eingestellt und überhaupt nichts mehr gemacht. Das meine ich ernst, es mag ein Tabu sein und andere werden anderer Meinung sein, aber ich stehe dazu. Menschen haben Grenzen.

Die permanenten Gängeleien und das Gejammere wird zu einer emotionalen Waffe. Wer sich auf dieses Spiel mit der Kindsmutter einlässt, der wird in einem Graben gezogen, aus dem viele nicht mehr heraus finden. Es wird das eigene Privatleben komplett überschatten. Dazu kommen dann noch die permanenten Geldforderungen mit dem Inkassobüro Jugendamt. Die Kindsmutter sollte erstmal zur Ruhe kommen und Du den Kontakt einstellen.

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#11
Zitat:SMS: Anscheinend interessiert es dich nicht ja nicht sonderlich wie es dem kleinen geht, sonst wärst du heute mal vorbei gekommen um deinen weinenden Sohn in die Arme zu nehmen. Damit ich mich nicht weiter aufregen muss, setze ich jetzt die Tage fest an den du kommen kannst. Dienstag und Mittwoch von 18-22 und Samstag 15-20 Uhr. Ich möchte am Vortag bis 15 Uhr Bescheid wissen ob du kommst, ansonsten habe ich was anderes vor. Und verkaufe mich bitte nicht für dumm. Weil so wie du dich verhältst musst du eine neue Freundin haben, was mir ja ziemlich schnuppe ist. Aber solange ich sie nicht kennengelernt habe wirst du das Kind nicht mal für 10 min alleine bekommen.

Diese SMS könnte glatt meine Ex geschrieben haben.
So ähnliche mails habe ich auch erhalten und ich gebe zu,
ich war genau so blöödee und bin darauf eingegangen.
Irgendwoher auch logisch, schliesslich liebt man sein Kind!
Dann wollte sie immer mehr von meinem Privat leben wissen, aber ich blockte ab.
Daheim angekommen wartete auch schon die nächste mail von ihr
mit ihre Psycho Anfällen..
Hatte darauf schlichtend geantwortet, jedoch hielt dieser Frieden auch nur maximal vier Tagen. Wiederum schaffte ich es meinen Sohn regelmässig zu sehen.. Aber als der Tag kam als ich eine neue Frau kennenlernte..
War der Krieg drei fach schlimmer geworden.. zurletzt bedrohung und erpressung.. ihrer seits.
Ab zur Polente und Jugendamt den Sachverhalt geschildert..
Daraufhin lief das Ganze recht super!

Zwar versucht exe noch etwas stress zu machen, aber aufgrund eine Sachbearbeiterin stets dabei ist, während ich mit meinen Kind im Spielraum bin .. Schnurrt exe wie eine Katze!

Das zeigt meine sozial positive entwickung! und stets Bereitschaft zu kompromissen.


@Threadsteller
hast du es versucht mal mit Jiugenamt zu sprechen?
Nach solch einer SMS, würe ich heutzutage nicht mehr zögern.


Damals der Glaube, ich sei am "LEBEN" jedoch war ich mit Hass gefüllt.
Neue Generation "Leben-dig" Entsorgt, ausgemustert, ausgeglichen.

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#12
Hallo zusammen,

ich habe es getan! Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beim Famg. eingereicht.

Hintergrund:
Die KM und ich haben einen jetzt 2 Jährigen Jungen. Ich habe regelmäßigen Kontakt zur Mutter und unseren Sohn, der ca.10 Tage mit Übernachtung im Monat bei mir ist. Ich erfülle meine Sorgfaltspflicht zu 100% und möchte die gemeinsame elterliche Sorge nicht anstreben um Macht und Druck auf die KM auszuüben. Trotzdem weigert sie sich total dagegen (Ja, wir reden miteinander) obwohl es keine "Kindeswohl" (Unwort des Jahrtausends) gefährdeten Gründe gibt.

Daraufhin habe ich aufgegeben und ihr mitgeteilt, dass ich das gemeinsame Sorgerecht beim FamG beantragen werde, da sie sich aus falschen Stolz dagegen wehrt. Gesagt, getan.

Anwaltsschreiben:
Jetzt erreichte mich ein schreiben ihres Anwalts.

Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
Den Antrag auf Erteilung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes Bezüglich des Kindes xyz, zurückzuweisen.
(Warum auch immer steht in den Sternen geschrieben)

Des Weiteren wird beantragt,
der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigtem zu bewilligen.
(Warum? Ich sehe nicht die Erforderlichkeit und den Sinn dahinter)

Begründung:
Zunächst wird die ördliche Zuständigkeit des angerufenen AG xyz gerügt.
(Sorry... woher soll ich sowas wissen? Mach das nicht ständig.)

Für Kindschaftssachen nach den §§ 151 Nr. 3, 152 Abs. 2 FamG ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Kind xyz hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort stets bei der KM. Diese hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort unter der...., sodass da AG L ördlich zuständig ist. (Ist das ein MUSS?)

Gleichzeitig wird um Berichtigung des Passivrubrums gebeten. (Ich beabsichtige gar kein SGR-Streit vor dem FamG. Vielmehr liegt mir daran ein gemeinsames Gespräch mit der KM beim JA zu führen und eine Lösung zu finden)

Ein weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechtes dem "Kindeswohl" entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (ehrlich gesagt fehlen mir hier die Worte!)

Meine Frage an euch:
Wie soll ich auf diesen Scheiß antworten ohne einen echten Sorgerechtsstreit anzuzetteln?

Hat jemand erfahrungswehrte?

Vorab Danke für eure Antworten :-)
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#13
Das wird ja immer besser. Nun brauchen schon garkeine Gründe mehr angegeben werden die angeblich dem Kindeswohl nicht entsprechen damit es zu einer Anhörung kommt oder wie?
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#14
Ich würde beim bisherigen Gericht für meinen Irrtum um Nachsicht und um Weiterleitung des Antrages an das örtlich zuständige Gericht bitten...

Darüber hinaus kannst Du jederzeit das JA am Wohnort des Kindes um Vermittlung bitten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Moin
(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
Den Antrag auf Erteilung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes Bezüglich des Kindes xyz, zurückzuweisen.
(Warum auch immer steht in den Sternen geschrieben)
Weil sie ihr Pulver trocken halten, und dir Gelegenheit geben wollen, dich in Misskredit zu bringen.


(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Des Weiteren wird beantragt,
der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigtem zu bewilligen.
(Warum? Ich sehe nicht die Erforderlichkeit und den Sinn dahinter)
Musst du auch nicht.
Es ist ihre Sache ob sie sich einen Anwalt nimmt.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Begründung:
Zunächst wird die ördliche Zuständigkeit des angerufenen AG xyz gerügt.
(Sorry... woher soll ich sowas wissen? Mach das nicht ständig.)
Wenn du das schon nicht weißt, solltest du dir unbedingt auch einen Anwalt nehmen, sonst verhedderst du dich heillos in den juristischen Fussangeln, die der RA und der Richter hin legen.
Viele Richter sehen auch als Blasphemie und unter ihrer Würde an, sich von Zivilisten belästigen zu lassen, die nicht mal die juristisch verschwurbelte Sprache beherrschen.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Das Kind xyz hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort stets bei der KM. Diese hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort unter der...., sodass da AG L ördlich zuständig ist. (Ist das ein MUSS?)
Ja. Siehe oben.

(23-08-2013, 13:57)theddorfer schrieb: Gleichzeitig wird um Berichtigung des Passivrubrums gebeten. (Ich beabsichtige gar kein SGR-Streit vor dem FamG. Vielmehr liegt mir daran ein gemeinsames Gespräch mit der KM beim JA zu führen und eine Lösung zu finden)

Ein weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechtes dem "Kindeswohl" entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (ehrlich gesagt fehlen mir hier die Worte!)

Meine Frage an euch:
Wie soll ich auf diesen Scheiß antworten ohne einen echten Sorgerechtsstreit anzuzetteln?
Du hast durch deinen Antrag beim FG bereits einen Sorgerechtsstreit angezettelt.
Nun führe ihn auch konsequent und mit dem Willen zu gewinnen.

Deine Ex will nunmal nicht das SR mit dir teilen. Deswegen ist es völlig normal, dass sie sich dagegen wehrt.

So wie es auch normal ist, dass du nun Klage eingereicht hast.
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#16
Um Ratschläge geben zu können, wären ein bißchen mehr Fakten nicht schlecht. Verstehe ich es richtig - Ihr wart nie miteinander verheiratet?
Wie groß ist die Entfernung zwischen Dir under KM? Arbeitet Deine Ex?
Wie sind die finanziellen Dingen bei Euch geregelt? Huh
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#17
Der Anwalt sagt doch gar nichts besonderes. Mit dem Gerichtsort hat er völlig recht, siehe auch http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...nsamesorge

Damit ist eigentlich alles schon in der Sackgasse, wende dich erstmal an das richtige Gericht. Sein Getue mit Verfahrenskostenhilfe und die Zurückweisung sind Standardsätze aus dem Textbausteinkasten, die Anwälte immer absondern, da brauchts keine Begründung.

Darüber hinaus sagt er gar nichts. Kein Grund, sich aufzuregen.
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#18
Den gegnerischen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe würde ich wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen beantragen, zumal er noch nicht einmal begründet ist.
Deinen fehladressierten Antrag wird das Gericht schon von Amts wegen ans zuständige Gericht weiterleiten.
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#19
(23-08-2013, 14:58)TSV 1860 Muenchen schrieb: Um Ratschläge geben zu können, wären ein bißchen mehr Fakten nicht schlecht. Verstehe ich es richtig - Ihr wart nie miteinander verheiratet?
Wie groß ist die Entfernung zwischen Dir under KM? Arbeitet Deine Ex?
Wie sind die finanziellen Dingen bei Euch geregelt? Huh

Hab mir zwischzenzeitlich die vorangegangenen 3 Threads diesbezüglich durchgelesen. Ihr seid also nicht verheiratet. Bleiben dennoch die Fragen: Wie groß ist die Entfernung zwischen Dir under KM? Hat sich bezüglich Ihrer Arbeitssituation/Gehalt und der bisherigen finanziellen Regelungen etwas geändert, wie genau ist der status quo da?
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#20
Erst einmal vielen dank für die Antworten.

Die KM ArbeitetE seit August 12 wieder zu 75% bei ihrem alten Arbeitgeber als Flugbegleiterin. Seither hat sich der Umgang zu unserem Sohn zum Vorteil für mich geändert. Wie gesagt sehe ich ihn seitdem regelmäßig.

Nun haben sich aber in den letzten 1 1/2 Monaten die Ereignisse überschlagen. KM hat seit April ein neuen Partner, was ich auch nicht schlimm finde und früher oder später sowieso passiert wäre.
Nachdem ich sie darüber informiert habe, dass ich die Möglichkeit in Betracht ziehe, die neue Sorgerechtsregelung vom 19.05.13 anzuwenden, falls sie mir gegenüber keine vernünftige Argumente dagegen bring, hat bei ihr anscheinend danach das Hirn ausgesetzt.

Sie ist hals über kopf am 01.08.13 zu ihren neuen Freund, mit unserem Sohn in eine andere Stadt gezogen (ca. 50 km) davon habe ich erst 2 Wochen vor Umzug zufällig erfahren.

Laut Anwaltsschreiben ist sie noch bei ihrer Oma gemeldet, arbeitet ab September nur noch jedes zweite Wochenende bei ihren jetzige Arbeitgeber (angeblich zu 25%) und in der Woche auf 400€ Basis ( ich vermute der Rest wird schwarz ausgezahlt) im Laden ihrer Mutter, um weiter von mir BU zu bekommen und damit unser Sohn gleich um die Ecke KOSTENLOS in die KITA gehen kann.

Ich muss somit weiter BU bezahlen, obwohl sie sich in einer gefestigten Partnerschaft befindet und dort wohnt. So bescheißt man erfolgreich den Stadt und und streicht noch die Kohle vom Vater ein. (Kindergeld+BU+KU (gerne)+Arbeitgeber+Schwarzgeld).

Ich habe, seit unser Sohn da ist alles dokumentiert. Jeden Tag/Nacht die er bei mir war und warum ich ihn nehmen sollte. Z.B. um mit ihrer Freundin in den Urlaub zu fliegen, wenn er krank und zu anstrengen war, an den Karnevalstagen, wenn sie Arbeiten musste usw. Mir war es egal... Hauptsache der kleine war bei mir :-)

Unzählige male habe ich ihn in der Woche die letzten 12 Monaten zur Tagesmutter/ den Großeltern und zu seiner Mutter gebracht und abgeholt. Von den ersten 12 Monaten ganz zu schweigen. Das waren bis dato Tausende Kilometer die ich gerne in Kauf genommen habe. Ich kann an zwei Händen abzählen wie oft sie ihn zu mir gebracht bzw. Abgeholt hat.

Ich habe allen Schriftverkehr (Mail, whatsapp, SMS, Facebook usw.) dokumentiert. Das alleine sind schon ca. 80 Seiten ...

Nun will sie ab 1 September jeden Tag 60 km zur Kita fahren, von dort 15 km zum Geschäft, von dort zur Kita, um dann wieder 60 km zurück zu fahren. Das sind 150km am Tag, 750km in der Woche, 3000km im Monat. Zum Wohle des Kindes??? Was das an Sprit kostet muss ich erst gar nicht erwähnen und gefährlich ist es auch noch, da es einer der meist befahrenen Autobahnen ist. Aber sorgen darf ich mir keine machen???

Ich zahle Brav den KU und BU Unterhalt, obwohl ich unseren Sohn manche Monate öfter gesehen habe als seine eigene Mutter. Und nun muss ich mir sagen lassen ich habe es nicht verdient das Sorgerecht zu haben?

Ich könnte noch mehr schreiben... Lass es aber besser (meine Nerven)

Ich kümmere mich um unseren Sohn und nehme meine Sorgfalt sehr ernst.
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#21
Jaja, das sind die Segnungen des deutschen Familienrechts.

Ich hoffe du wählst keine der dafür verantwortlichen Parteien mehr.

Zur Erinnerung:
Es handelt sich bei den schuldigen Parteien um die CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die Linke und die FDP
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#22
alsooo....: ihr habt gem. sorgerecht...sie ist ohne deine zustimmung in eine andre stadt gezogen? warum zur hölle beantragst du nicht das ABR? das kind hat von euch beiden personelle kontinuität erfahren, hat bindung zu euch beiden!

ausßerdem läßt das verhalten der saftschubse auf verminderte bindungstoleranz sowie verminderte erziehungsfähigkeit schließen.

ich würde mir o.a. anträge überlegen! wenn du die betreuung mit möglichst wenig abstellen auf fremdbetreuung bieten kannst....dann mach! mal sehen wie madam saftschubse darauf anspringt...

bb
netlover
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#23
(25-08-2013, 15:39)netlover schrieb: alsooo....: ihr habt gem. sorgerecht...

Eben nicht, dass will er ja erst bekommen
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#24
Bitte mach noch bezüglich der aktuell relevanten Beträge exakte Angaben, d.h. welchen Nettoverdienst hast Du und welche Unterhaltsarten zahlst in welcher Höhe?

Was das Verhalten Deiner Ex betrifft, so war sie ja bisher relativ stabil und kooperativ. Ist ihr zuletzt gezeigtes Verhalten wirklich ausschließlich eine Reaktion auf Deinen Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht? Das wäre wirklich völlig irrational, so dass man tatsächlich an ihrer Erziehungsfaehigkeit zweifeln kann. Oder hat ihre berufliche Veränderung eher etwas mit der Beziehung zum neuen Freund zu tun? Weißt Du, was das für eine Beziehung ist? Ich meine, steht da eine Hochzeit an, ist noch ein Kind unterwegs? Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass sie ihren Neuen schon länger am Start hat und der Umzug inkl. der beruflichen Veränderung nur zufällig mit Deinem Antrag zeitlich zusammenfällt.
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#25
Um den KU Unterhalt geht es hier gar nicht!

Vielmehr interessiert mich ob ich noch Betreuungsunterhalt zahlen muss, wenn sie sich jetzt in einer gefestigten Beziehung befindet und ich dies beweisen kann?!

Heiraten werden die beiden wohl nicht... wenn er nur einen Funken verstand hat. Das gleiche gilt für die Kinderplanung.

Ihr Verhalten ist klar und deutlich auf meinen Antrag zurückzuführen. Sie hat einfach kein Bock sich von mir vorschreiben zu lassen, welche Entscheidungen sie für IHR Kind (wie sie immer so schön sagt) trifft.

Klar habe ich auch deshalb das Sorgerecht beantragt, weil ich weiß wie sprunghaft sie ist. Bevor wir uns kennengelernt haben, ist sie nach Köln zu ihrem Freund gezogen. Nachdem es dort aus und ein neuer am Start war, ging es nach Geldern oder so. Zu mir wäre sie am liebsten auch sofort gezogen. Da ich nein gesagt habe, ist sie kurz danach in die Schwangerschaft trotz Pille verfallen (*lächerlich*).

Hinterher weiß man(n) immer mehr Undecided
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