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Umgang wird langsam reduziert - wie verhalten
#51
Hallo Zusammen,

auf mein (sehr freundlich formuliertes) Schreiben habe ich noch keine Antwort erhalten.

Mal sehen, morgen soll ich unsere Tochter wieder abholen (so ist es zumindest abgemacht; heute steht ein Familienfest der KM an). Meine Befürchtung ist allerdings, dass der Umgang jetzt radikal eingeschnürt wird und erst das eine, dann das andere WE ausfallen wird.

Gesetzt den Fall, dass morgen ausfällt (womit ich gefühlsmäßig rechne), nächstes WE auch ausfällt, ich zum Jugendamt gehe etc. und Zeit verstreicht, welche Optionen gibt es denn für einen Gang zum Gericht. Ich habe mich noch nie mit derartigen Dingen befasst. Ich habe von Eilanträgen gelesen, wo der Richter einen Umgang schnell anordnen kann und dies auch mittels Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann (laut meinem Rechtsanwalt hat er selbst schon einmal mit einem Vater zusammen und Gerichtsvollzieher Kinder an Weihnachten bei der Mutter abgeholt). Eigentlich will man so etwas seinem Kind ja ersparen...

Ist so ein Eilantrag denn eine vernünftige Option? Unterscheiden sich solche Anträge von normalen Anträgen auf Umgangsregelung?
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#52
Im Familienrecht ist alles eilig und unterliegt dem Beschleunigungsgebot. Trotzdem lassen sich Gerichte oft endlos Zeit.

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz haben nmE nur dann Sinn, wenn es erkennbar um Leben und Tod geht...
oder wenn Mütter sie stellen.Wink

Besser ruhig, konzentriert und beharrlich seine Ziele verfolgen und nicht hektisch werden.
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#53
Wenn der Umgang ausfallen sollte, auf jeden Fall sofort vor Gericht. Manchmal hilft's..
Zumal für Deine Ex auch Anwaltspflicht gilt und sie die entsprechenden Kosten hat.
Nicht aufgeben, Du hast gute Chancen und die Kosten halten sich in Grenzen..
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#54
Schreiben an die Ex sollten vor allem klar und kurz formuliert werden. Freundlichkeit darin darf auf gar keinen Fall den sachlichen Gehalt beschädigen.

(21-01-2012, 13:01)befreit schrieb: Gesetzt den Fall, dass morgen ausfällt (womit ich gefühlsmäßig rechne), nächstes WE auch ausfällt, ich zum Jugendamt gehe etc. und Zeit verstreicht, welche Optionen gibt es denn für einen Gang zum Gericht.

Normalen Antrag auf vollstreckbare Umgangsregelung einreichen. Besondere Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.
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#55
Wie ist denn das nun mit der Anwaltspflicht bei Umgangsverfahren?
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#56
(21-01-2012, 13:58)bio schrieb: Wie ist denn das nun mit der Anwaltspflicht bei Umgangsverfahren?
Gibt es nicht.
Nur bei Unterhaltssachen.
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#57
Hallo Zusammen,

hatte unsere Tochter heute für 9 Stunden hier bei mir (gestern, Samstag, wurde mir kurzfristig abgesagt), letztes WE ebenso. Die Übernachtungen wurden einseitig von KM gestrichen, für kommenden Samstag nächster Umgang ausgemacht.

Bin immer ruhig und freundlich geblieben und habe auch den Next kennengelernt. Haben ruhig ein paar Worte gewechselt, mal sehen...

Jetzt zu meiner konkreten Frage: soll ich gleich zu Gereicht oder erst zum Jugendamt (oder einer anderen Familienberatungsstelle)? In den Trennungsfaq steht, dass der sofortige Gerichtsweg verbaut ist, wenn man eine außergerichtliche Vermittlung beim Jugendamt in Anspruch genommen hat. Auch werden andere Paragraphen zur Klage beim Familiengericht aufgeführt. Was hat es damit auf sich?

Am Mittwoch habe ich einen Termin mit meinem Anwalt. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Sofortige Klageeinreichung, erst einen Brief vom Anwalt an KM oder erst noch zum Jugendamt? Wie soll am besten so ein Antrag begründet sein? Zum Übernachtungsrecht bei 3-jährigem Kind habe ich auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden.

Schon im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!

VG
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