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Kein Bock auf 2. Verfahren!
#1
Hallo zusammen,

Vor 6 Wochen ist die Scheidung angefragt worden und die Anwälte laufen sich jetzt warm.

Meine noch-Frau bezieht derzeit Elterngeld in Höhe von €811,00 (obwohl ich meine Zustimmung/Unterschrift in 2010 verweigert habe wegen fiktieves Einkommen/Umsatzerlöszusammenstellung – meinen damaligen Anwalt meinte dass ich mich sonst strafbar machen würde).
Laut Anwalt meiner noch-Frau läuft momentan einen neuen Antrag bei der Elterngeldstelle - Ist dies möglich und weshalb?

Weiterhin wird mir vorgeworfen dass ich die Hälfte eines Anlagendepots in meinem Nahmen nicht herausrücke. Dieses Depot ist in August 2010 aufgelöst worden zur Finanzierung der restlicher Laufzeit der Miete der Ehewohnung, meinen Umzug und Ähnliches.

Da die o.g. Info zum Depot bestimmt nicht zufriedenstellend sein wird, droht jetzt die gegnerische Seite mit einem gesonderten Verfahren um sonstige Famliensache geltend zu machen.

Ich spüre dass meine noch-Frau anfängt ähnliche Taktiken anzuwenden wie ihr Vater dies üblicherweise in seiner kleinen Firma macht. Meine noch-Frau ist als Kommanditistin an dieser Firma beteiligt und kennt sich dementsprechend bestens aus. Bei meiner Frau geht es lediglich um Betrug der Elterngeldstelle aber bei ihrem Vater geht es z.B. um Schwarzgeldpraktiken und Wertpapierhandel mit Vorkenntnis. Bzgl. Vorkenntnisfall ist ein bundesweit bekannten Inhaber einer Technologiefirma mit besten Vernetztung beteiligt, nicht zuletzt wegen Parteipolitischen Spenden in Milionenhöhe (in Internet nachzulesen).
In diesem Kreis ist ebenso der Anwalt meiner noch-Frau ein oft-gesehener Gast. War auch mal dabei – schöne Feier! Allerdings für mich keine rechtswidrigen Praktiken!

Um jetzt ein möglich zweites Verfahren zu verhindern könnte ich diesen Awalt in einem privatschreiben gerne auf meinen Kenntnisse hinweisen.

Neben ein 2. Verfahren wird darauf hingewiesen dass meine noch-Frau bisher mit allen Forderungen sehr zurückhaltend war und mir in allen Trennungsregelungen sehr entgegengekommen ist. Lt. Schreiben ist meine würde meine noch-Frau eigentlich auf ihr zustehenden Versorgungsausgleich verzichten – dies stünde jetzt allerdings in Frage wenn ich mich weiterhin abrede- und treuwidrig verhallte.

Hat jemand unter euch Erfahrung in sollchen Sachen? Ich würde gerne mehr von euch erfahren.
Und auch wie steht ihr zu so einem möglichen Privatschreiben? Wäre es hierfür noch zu früh? Soll ich es lassen, könnt so mein eigenes Leben auch etwas schwerer machen?

Vielen Dank erstmal


Ps. Bitte habe Verständnis dass ich weiterhin keine Angabe bzgl. o.g. machen kann – nicht zum Spassen; kein Witz!
Panto
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#2
(04-07-2011, 14:54)Bitch schrieb: Um jetzt ein möglich zweites Verfahren zu verhindern könnte ich diesen Awalt in einem privatschreiben gerne auf meinen Kenntnisse hinweisen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber so ein "Privatschreiben" würde ich als versuchte Nötigung und Erpressung betrachten und entsprechend verwerten.

Nötigung wird hierzulande härter bestraft als wenn du ihm eine aufs Maul haust.

In dieser Situation würde ich mal der Gegenseite signalisieren, dass ich ebenfalls an einer außergerichtlichen Einigung interessiert bin. Dann würde ich mich hinsetzen und die zehn Punkte, die mir in einer notariellen Scheidungsfolgen-Vereinbarung wichtig wären, aufschreiben. Z.B. lebenslanger gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt, auch in Fällen unverschuldeter Notlage.
Dazu dann fünf weniger wichtige Dinge, z.B. Anspruch auf gewisse Gegenstände aus dem ehemals gemeinsamen Hausrat. Diese fünf Dinge sind dann die Verhandlungsmasse, die man drangibt, um die zehn wichtigen Punkte zu sichern.

Wenn dich die Noch-Ehefrau nicht schon vor Gericht gezerrt hat, sondern lieber von ihrem Anwalt Droh- und Einschüchterungsbriefchen verschicken lässt, dann deutet dies darauf hin dass man auf der Gegenseite sehr genau weiß, was Du weißt. Die wollen sich auch nicht vor Gericht mit dir herumschlagen, und vor allem nicht riskieren, bei der Staatsanwaltschaft wegen Prozeßbetrugs (wegen verschwiegener Vermögenswerte u.ä.) antanzen zu müssen- noch dazu, wenn damit zu rechnen ist, dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits die Finanzbehörden informiert...so eine hochnotpeinliche Buchprüfung will kein Unternehmer im Hause haben.

So würde ich vorgehen.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
@ Austriake - vielen Dank fuer deine Hilfe. Gruss
Panto
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