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Was tue ich wenn
#1
Question 
Hallo alle
Ich bin neu hier aber ich kämpfe an genau der gleichen Front und lese schon einige Zeit bei euch mit. Ich hab da mal ne Frage.
Meine Frau will sich nach ca. 20 Jahren scheiden lassen, sie hat einen Neuen. Wir haben zusammen 4 Kinder von denen 3 von 25-21 Jahre alt sind .Unser Nachzügler (eine Tochter) ist 7.Ein Sohn lebt mit seiner Freundin bei uns, meine große Tochter lebt mit ihrem Freund und ihrer Tochter 2Häuser weiter im Dorf und mein großer Sohn lebt ein Dorf weiter. Der
Mittelpunkt ist unser Hof .Ich will damit sagen wir bilden eigentlich eine Gemeinschaft die zueinander hält und sich im Großen und Ganzen unterstützt. Ich habe das GSM .So, nun will
Meine Frau mit der Kleinen aus unserer Familie ausziehen. Sie will zwar nur 20 km weiter
Aber in einen anderen Kreis. DH für unsere Kleine Schulwechsel, von ihrem Hof, Tieren und Geschwister weg und den Papa darf sie dann jedes zweites Wochenende und vielleicht
noch einmal in der Woche sehen. Sie will das ASR beantragen .So denkt sie sich das.
Ich mein das aber anders und zwar unsere Tochter bleibt bei mir gemeldet, wechselt nicht die
Schule, das GSR wird nicht geändert, meine Tochter bleibt in ihrer Umgebung meine Frau zieht dahin wo sie will und kann das Kind nach dem Wechselmodell (wenn sie will) zu 50%
betreuen. Ich fahr die Kleine sowieso jeden Morgen zur Schule und ich hab mich jetzt erkundigt ich kann für die kleine einen Hortplatz bekommen und kann ohne Probleme
sie dann vom Hort nach meiner Arbeit abholen.
Wir versuchen das zu klären aber bisher haben wir noch nicht über das was ich oben geschrieben hab gesprochen aber ich weiß sie wird nie auf meinen Vorschlag eingehen
und ich werde nie das GSR kampflos aufgeben und Meine Tochter aus allem was sie kennt
und was sie liebt rausreißen lassen. Ich habe eine feste Bindung zu meiner Tochter und sie zu mir ich könnte es nicht mit ansehen ihr so was anzutun.
Ich sehe es kommen wir werden uns nicht einigen sie rennt zum Anwalt und klagt auf
ASR ich komme eines Tages von der Arbeit und die Kleine ist weg. Was tue ich dann
Gibt es in diesem Fall die rechtliche Möglichkeit die Kleine zurückzuholen? Oder kann sie das so einfach machen. Die Schule und das Einwohnermeldeamt habe ich informiert, das ich mit einer einseitigen Abmeldung nicht einverstanden bin.(Sie weiß es aber nicht)
Habe ich vielleicht Chance das ASR zu bekommen? Und wenn ich verliere bleibt es dann beim GSR oder kann ich das bei diesem Versuch aufs Spiel setzen? Sollte ich vielleicht vorher mich beim JA beraten lassen. Wäre nicht verkehrt bevor wir sprechen darüber genauer Bescheid zu wissen. Ich weis nicht was ich tun soll wenn die Kleine ohne meinem willen
Verschleppt wird.

wurst
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#2
Moin.

Zunächst mal:
Das GSR verliert man nicht einfach so ohne Grund.
Hat sie einen Grund genannt, warum sie das GSR haben und womit sie das begründen will?

Aufgrund der Situation, dass du die Kleine auch betreuen kannst, bist du nicht ganz chancenlos, die Kleine bei dir zu behalten.
Was aber noch nicht heißt, dass es einfach wäre.
Lies dir mal die entsprechenden Stellen der TFAQ durch.

Zum JA zu gehen ergibt insofern einen Sinn, dass du deine Absicht, die Kleine an ihrem gewohnten Ort zu halten, kund gibst und du schon mal dein Gesicht bekannt machst.
Ob es viel nützt, sei mal dahin gestellt.

Wenn sie erstmal weg ist, ist es wichtig sofort zu reagieren und eine einweilige Anordnung auf Zurückführung einzureichen.
Auch solltest du die Schule am Zielort noch informieren, dass du, als GSR-Inhaber nicht mit einer Anmeldung einverstanden bist.

Am wirksamsten wäre es, wenn du ihr zuvor kommen würdest, und ihr die Schlösser austauscht, wenn sie gerade den Müll raus bringt.
Das ist natürlich nicht Jedermanns Sache, soll dir aber die Denkweise vermitteln, die du jetzt brauchst.

Es gibt 3 wichtige Aspekte, wer die Kinder bekommt:
1. Die Frau.
2. Der, der Kontinuität bieten kann
3. Der, der Fakten schafft.
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#3
(27-03-2011, 01:51)wurst schrieb: Meine Frau will sich nach ca. 20 Jahren scheiden lassen, sie hat einen Neuen.

Wenn die Älteste 25 ist, seid ihr schon über 26 Jahre zusammen. Kam das plötzlich oder ging es schon länger und der Neue ist nur die Konsquenz einer längst toten Ehe? Was sagen die älteren Kinder zu der Entwicklung? Haben die eine Gesprächsebene mit der Mutter?

Streiche mal den Begriff "Gemeinsame Sorge" und "Alleinsorge". Darum geht es in deinem Fall gar nicht, entsprechende Anträge sind chancenlos. In Wirklichkeit geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sogar nur die Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR.

Du musst schneller und vorsichtiger sein wie deine Ex.

Schneller: Warst du schon bei einem Anwalt? Du weisst, dass du Dank Anwaltspflicht ohnehin einen brauchst? Hast du vorsorglich schon einer Ummeldung der Tochter widersprochen, wie in der faq vorgeschlagen? Über den erzwungenen Auszug der Ex und Anwendung ihrer typischen Strategie hat Beppo schon gesprochen, leider trauen sich das in dieser Phase die wenigsten Väter zu. Und bereuen es anschliessend grundsätzlich.

Vorsichtiger: Hast du Möglichkeiten, dass immer jemand anwesend ist, wenn die Tochter da ist, so dass sie nicht weggezerrt werden kann? Hast du ein Auge auf deine und ihre Unterlagen? Wenn ein Bauernhof im Spiel ist, wird die finanzielle Seite der Scheidung zu ziemlich heftigen Folgen führen.

Das Wechselmodell ist bei 20km auseinanderliegenden Wohnungen nur schwer möglich. Damit trennt sich auch der Freundeskreis und die tägliche Fahrt zur Schule ist aufwendiger. Wenn, dann würde ich das zum jetzigen Zeitpunkt nicht anstreben, sondern den Aufenthalt des Kindes dort festlegen, wo es bisher immer lebte. Aus dieser Position heraus können die Verweiltage bei der Mutter erweitert werden, vielleicht bis hin zum Wechselmodell. Wenn du dem Richter oder dem Jugendamt jetzt schon mit Wechselmodellplänen kommst, tippen die sich erst einmal an die Stirn.
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#4
Hallo wurst,

mein erster Gedanke war, daß Euer Nachzügler in einer großen Familie mit vielfältigen Beziehungen, Unterstützungen, Betreuungen stabil eingebettet zu sein scheint. Das Kind hat Freunde vor Ort. Du selbst kümmerst Dich offenbar sogar überdurchschnittlich um das Kind, ihm scheint es an nichts zu fehlen.

Mit Wegzug und rausgeissen aus dieser Welt ist für das Kind nachher nichts mehr so, wie es vorher war.

Damit wäre schon meine Strategie umrissen, wäre ich an Deiner Stelle.

Landet das streitig vor Gericht, dann werden für die Frage, wo das kind zukünftig leben wird, die gängigen Kindeswohlkritergien ab- und durchgeprüft: Bindung, Kontinuität, Förderung und Wille des Kindes.

Bei diesen Kriterien spricht mE einiges für Dich bzw. für den Verbleib des Kindes in seinem bisherigen Umfeld.

Ein gewisses Augenmerk solltest Du auf Deine persönlichen Betreuungsmöglichkeiten richten und auf Wunsch und Wille des Kindes, das von Amt und Gericht mS angehört wird.
Auch die Geschwister und deren Kinder werden einen gewissen Einfluß haben, wenn es zu denen guten Kontakt oder sogar stabile Betreuungsangebote gibt.

Statt in die Konfrontation zur Mutter zu gehen, würde ich zunächst versuchen, ihr ein sehr großzügiges Umgangsangebot zu machen, das Kind aber insbesondere aus Gründen der Kontinuität dort zu lassen, wo es ist.

Mütter haben grundsätzlich Angst, 'Ihre' Kinder zu verlieren. Diese Ängste, als massiv treibende Kräfte, sollten stets ernst genommen werden. Wenn man sie dann auch noch finnaziell gut ausstatten und beruhigen kann...

Was sagt denn das Kind selbst, wo es gern ist und zu den Plänen der Mutter? Das muß aber behutsam ermittelt werde, um das Kind nicht in Loyalitätsprobleme zu treiben.
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#5
Du hast Tiere und eine kindgerechte Umgebung.
Was bietet die KM für eine Wohnung ?
2 ZKDB ?
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#6
Hallo und guten Morgen an alle,
Langsam wird es ernst .Meine noch Ehefrau wird in Kürze ca. 25 km wegziehen. Sie beabsichtigt unsere Tochter mitzunehmen und sie in der Woche zur morgens zur
Schule zu bringen und nach dem Unterricht abzuholen also unsere Kleine während der
Woche zu betreuen. Ich soll dann unsere Tochter an jeweils einem Wochenende ganz
und am nächsten Wochenende die Kleine von Freitagabend bis Sonnabendabends
betreuen. Der Grund ist, meine noch Frau arbeitet sonnabends
. So ihr Plan. Das Problem ist nur wenn das so läuft wird meine Tochter aus ihrem gewohnten Umfeld d. H . von ihrem Zuhause, von Ihren Geschwistern und Freunden ihren gewohnten Freizeitaktivitäten aus einem gesicherten sozialen Netzwerk herausgerissen. Ferner müsste meine Frau jeden morgen und jeden Tag nach Schulschluss ca. 26,7km (eine Tour insgesamt täglich 106.8 km!!!) fahren.
Das geht meiner Meinung nach auf Dauer gar nicht, und bedeutet über kurz oder lang Schulwechsel in einen anderes Bundesland. Ich halte es besser für meine Kleine wenn
ich die Betreuung übernehme. Wir könnten nach der Schule einen Hortplatz bekommen
zeitlich kann ich unsere Kleine morgens zur Schule fahren (mach ich sowieso jetzt schon)
und sie um 17:00 am Hort abholen. So hätte die Kleine nicht auch noch unter dem Umzug
und dem Verlust ihres Lebensmittelpunktes zu leiden . Den Umgang mit der Mutter könnten
wir großzügig regeln ich bin da völlig offen. Leider wird meine Nochfrau das nicht mitmachen „ich hab sie immer betreut und werde es auch weiter tun, das Kind in den Hort
kommt nicht in Frage`` . Natürlich wäre es einfacher wenn sie nicht so weit wegziehen würde
bei uns im Dorf und im Nachbardorf gibt es genug bezahlbaren Wohnraum und ich habe ihr
sogar angeboten wenn es nötig ist sie finanziell zu unterstützen aber der Grund für ihre Wohnungswahl sind ihre 3 (oder 4 oder 5 je nachdem wie viel sie behält) Pferde die kann sie dorthin
mitnehmen und kostengünstig (ich schätze für ca 200-250 Euro im Monat) unterbringen. Ach so meine Nochfrau ist selbständig (angemeldetes Gewerbe) und verdient als Reitlehrerin
Geld (wie viel sieht man nicht) offiziell bisher (sie macht das schon einige Jahre) ca.400 Euro.
Mit meinem KU (ich geh mal nach Nürnberger) ca.350 Euro plus jede Menge nebenbei
nicht schlecht. Ich gönn es ihr. Aber was ist mit unserem Kind. Was soll die Kleine noch
mitmachen nur damit Mama Ihre Pferde bequem behalten kann. (Könnte sie auch jetzt wir
haben Platz und Koppel, die könnte sie behalten). Unterhaltsansprüche würde ich wenn ich
die Betreuung übernehme nicht stellen. Was hinzukommt und mich ängstigt ist ein Gespräch
zwischen meiner Frau und ihrem Neuen mit folgenden Inhalt das ich ZUFÄLLIG HÖRTE
in etwa: Wenn die Kleine erst mal angewöhnt wurde, hier sind auch Fohlen und andere Tiere
und wir dann in 1-2 Jahren wegziehen (er wohnt ca 600km entfernt) usw.
Jeder Versuch mich mit meiner Frau zu einigen endete bis jetzt in Erpressungsversuche zb.
wenn das so läuft dann hole ich alles raus was ich kann, dich mach ich fertig oder dann laufe
ich hier auf dem Hof mit meinem Neuen rum usw. Ich konnte bisher das immer wieder auf
normal Level bringen und Gesprächsbereitschaft ist wieder vorhanden. Aber eine Einigung
ist in weiter Ferne. Entweder es läuft so wie sie will oder….
Ich habe ihr vorgeschlagen zusammen zur Beratung zum JA zu gehen Resultat: zusammen
nicht. Also geh ich am Freitag allein zur Beratung nach§ 17 sgb. Sie will erst eine kostenlose
Beratung beim Anwalt. Ich befürchte noch vor meinem Termin beim JA. Schlimmstenfalls
rät er ihr das alleinige ABR einzuklagen und erst einmal mit unser Kleinen ohne meine Zustimmung mitzunehmen. Was tue ich dann???? ich kann sie doch nicht mit Gewalt daran hindern. Soll ich mich auch um einen Anwalt kümmern oder soll ich auf das Gespräch beim JA warten. Hab ich Chance die Kleine zu betreuen wenn sie erst mal weg ist und ihr Anwalt
ihr hilft??? Schule und Einwohnermeldeamt habe ich mitgeteilt das ich mit einer alleinigen Ummeldung nicht einverstanden bin. Aber was kann ich tun wenn sie einfach die Kleine einpackt.

grüsse Hans
Wurst

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#7
Hast Du schon was in Richtung "Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR", wie es @p vorgeschlagen hat, unternommen?
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#8
@blue
"Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR", wie es @p vorgeschlagen hat, unternommen?
Nein,habe ich nicht.Der Grund ist ich weiß nicht wie Anwalt oder nicht Anwalt
Wer legt den Aufenthalt fest?Der Richter,das JA?Wo stelle ich den Antrag?
Sorry aber ich hab keine Ahnung.Kurzer Tip wie das geht und ich leg los.
Danke
Hans
wurst
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#9
Wie soll man dir helfen? Du hast zwei unbezahlbar wertvolle Wochen verstreichen lassen, hast weder die Hinweise im Thread noch in der faq beachtet, lässt dich von deiner Ex am Nasenring durch den Hof führen. Ist dir bewusst, dass der Ernst der Lage von dir weitreichende Aktivitäten und Veränderungen fordert? Dein Abwarten bricht dir das Genick bzw. hat es schon gebrochen.
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#10
verdammt ich dachte es geht vielleicht noch gütlich.Aber noch ist nichts
sie hat im augenblick kein Auto daher wird es schwierig für sie zum Anwalt.
Heute hat sie sich ein Wagen geliehen ich rufe sofort einen Familienrechtler
an mit glück bin ich noch schneller.Ist das eine sch....Situation.Ich weiß auch nicht was richtig oder falsch ist.
wurst
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#11
(11-04-2011, 14:43)wurst schrieb: verdammt ich dachte es geht vielleicht noch gütlich.

Das ist ein klassischer Fehler von Männer und deshalb steht er auch an allererster Stelle in der faq auf der ersten Seite: http://www.trennungsfaq.com/trennung.html#wichtig

Ich zitiere dir den Anfang sogar hier, damit du den Link nicht klicken musst:

"Typische Fehler von Männern vermeiden, die von Vorstellungen herrühren wie:

"Vielleicht renkt es sich wieder ein, abwarten" oder "Ich will erst um meine Partnerin kämpfen". Falsch: Frauen sind im Trennungsvorgang fast immer weiter wie Männer. Während Frauen bereits ihre ersten Kriegsziele erobern, glauben Männer sehr oft noch, sie könnten mit aussitzen, Gesprächen oder gar Zugeständnissen etwas retten. Problemsignale werden nicht gesehen oder nicht ernst genommen. Bei zwei von drei Trennungen geht die Trennungsinitiative allein von Frauen aus, ist generalstabsmässig vorbereitet und in 72% aller Fälle (Quelle: Dissertation "Verlassene Väter" von Herbert Pagels) sind die Männer davon völlig überrascht. Freundeskreis, Jugendamt, Anwälte, Nachbarn wurden oft längst von Frau informiert und auf ihre Seite gezogen. Man sollte schon lange bevor überhaupt eine Trennung im Raum steht hilfreiche Kontakte, Adressen und Informationen sammeln. Insbesondere Frauen wird auch von grossen staatlich gesponserten Organisationen wie Familienhandbuch.de geraten, auf jeden Fall frühzeitig zu engagierten Anwälten zu gehen, die Kontrolle im Trennungsprozess zu behalten, einen Schritt weiter wie der Partner zu sein, keine Kompromisse beim Unterhalt einzugehen. Als Expartner erst einmal abzuwarten wäre fatal! Leider zeigt sich vor allem in Väterforen nach einer ersten Anfrage oft das Gegenteil: Die Vielzahl der Hinweise und Tipps werden von fragenden Neu-Trennungsvätern nicht angenommen, sondern abgeheftet und verdrängt, weil ihre Befolgung ungewohnte Aktivitäten erfordert. Dieses Spiel wiederholt sich bei der nächsten unweigerlich eintreffenden Eskalationsstufe, bis der Vater schliesslich bei Handlungsspielraum Null ankommt."

LIES das Ding doch mal. Und dann HANDELN. Du hättest echte Chancen gehabt, dem Kind sein Leben weitgehend zu erhalten, die sind mit jedem Tag geschrumpft. Wieso wartest du ab und auf unverbindliche Jugendamtsgespräche, während sie Fakten schafft und dir ihre Regeln aufzwingt, nicht zuletzt zum Nachteil des Kindes?
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#12
Warum war ich so dumm und glaubte nach 26 Jahren kenne ich meine Ex?
Ich hab morgen Termin beim Anwalt. Hoffentlich nicht zu spät. Sie war
bereits bei einer kostenlosen Beratung beim Anwalt glaube ich zumindest.
Vielleicht hat sie auch nur telefoniert. Auf jeden fall hat sie noch keine Ahnung
von den rechtlichen Zusammenhängen. Das macht mir Hoffnung, dass noch nichts von ihrer Seite unternommen worden ist. Jedenfalls zieht sie mit der Kleinen nächste Woche aus.
Sie ist sich aber sicherer geworden dass ihr nichts passieren kann und ich erstmal
nichts dagegen tun kann. Ich werde auf jeden Fall versuchen die Kleine bei mir zubehalten.
Wir haben uns noch nicht den zukünftigen Umgang geeinigt, sind erst einmal so verblieben
dies Wochenende bei mir die nächste Woche sind Ferien dann ist sie bei ihr. Dann hab ich eine Woche Urlaub und ich hab die Kleine. Was ich sagen will: Ich nehme an sie hat noch nichts mit ihrem Anwalt unternommen. Soll ich alleiniges ABR versuchen oder Festlegung des Aufenthalts bei weiterhin gemeinsamem ABR .Ich will nicht in Gefahr laufen das sie den Umgang vollkommen blockiert nach dem ich alleiniges ABR einreiche. Zurzeit ist sie bereit Jedes zweite Wochenende ich und am anderen WE von Samstag nachm. bis Sonntagabend wenn das Wetter gut ist, wenn nicht auch das WE ganz (sie arbeitet sonnabends und kann die Kleine bei guten Wetter mitnehmen. Ich werde also benötigt damit sie arbeiten kann) . Ich kann bei meinen Chancen sehr leicht verlieren .Gibt es was was ich morgen unbedingt beim Anwalt außer Aufenthalt zur Sprache bringen sollte? Ich will nicht wieder zu spät sein.
Was passiert eigentlich wenn ich mit alleinigem ABR nicht durchkomme. Ist das gemeinsame
ABR dann weg?
gruss Hans
wurst
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#13
Hallo Hans,

also ich bin jünger als Du und habe in den letzten 6 Monaten so ziemlich alles richtig gemacht, was man in so einer Situation richtig machen kann (dank trennungsfaq, einem hervorragenden Anwalt und der Fähigkeit in einer emotional katastrophalen Situation die Ruhe zu bewahren und das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheide), die entsprechende Geschichte setze ich hier in ca. 1 Monat rein, wenn das Gerichtsverfahren durch ist, ich will nichts riskieren
...
meine Tipps an Dich:
- Du musst für Dich entscheiden, was für Dich die absolute Priorität hat: Deine 7-jährige Tochter, oder 26 Jahre Beziehung. Ich mache Dir keinen Vorwurf daraus, dass es Dir schwer fällt, kühl und besonnen zu reagieren, 26 Jahre wirft man einfach nicht so weg, aber wenn für Dich Deine Tochter Priorität hat, und Du nicht auf einen alle 2-Wochenenden-Papa degradiert werden willst, dann musst Du jetzt und sofort alles in die Waagschale werfen, und zwar ohne Wenn und Aber

- Du brauchst einen Anwalt für Familienrecht, dann musst Du einen EIL-Antrag vor Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht ( das Sorgerecht bleibt eh gemeinsam ) stellen, übersetzt heisst, das, Du musst auch auf dem Rechtsweg untermauern: ich will, dass meine Tochter bei mir aufwächst

- Der Antrag ist deswegen so wichtig, da die Mutter jederzeit Deine Tochter im Moment mitnehmen könnte, dann wäre die Kleine erstmal weg, klar gehst Du dann vor Gericht, aber es verstreicht Zeit und irgendwann sagt das Gericht, das was die Mutter getan hat, war falsch, trotzdem bleibt das Kind bei Ihr, weil das Kind nicht wieder herausgerissen werden soll....wenn Du obigen Antrag gestellt hast, kann die Mutter das zwar immer noch machen, aber innerhalb von 4 Wochen gibt es eine vorläufige Entscheidung, und 4 Wochen sind nicht lange genug, um zu sagen, dass Deine Tochter nicht zu Dir kann

- Du hast reelle Chancen, dass Deine Tochter bei Dir bleiben kann (bekanntes Haus, Familie in der Umgebung, bekannte Schule mit Freunden), aber all das zählt nicht, wenn Du sie hast gehen lassen, nach 2-3 Monaten wird das alles nicht mehr zählen, wenn Sie sich bei der Mutter eingelebt hat

- Falls möglich würde ich bei Deiner Arbeit temporär auf Teilzeit gehen, damit Du damit auch zeigst, dass Du Dich um Eure Tochter in dieser Trennungssitution kümmern willst, Du musst einfach alles geben

Und ich sage Dir aus meiner Erfahrung der letzten 6 Monate: Männer sind im Vergleich zu Frauen bei weitem nicht so rational und vorausplanend, und sogar wenn Du den Weg, den ich Dir beschrieben habe, gehst, kann es sein, dass Du nicht das Recht bekommst, aber Du hast dann wenigstens alles gegeben, das wird Dir Deine Tochter danken (und eine gütliche Einigung kannst Du vergessen, sonst würde Deine EX in der Nähe bleiben und Ihr würdet ein 50-50%Wechselmodell machen),

Falls Du Recht bekommst: Kannst Du Deiner Ex immer noch einen umfangreichen Umfang einräumen, da sind Väter im Gegensatz zu Müttern oft viel toleranter
...
Sei ein Mann und keine Memme,
oder falls Du keine Lust hast Deine Tochter 70-80% alleinzuerziehen, dann gib auf und lass sie mit der Mutter ziehen,
aber wenn Du nicht nur ein 2-WochenendPapa sein willst, dann musst Du jetzt 200% alles geben
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#14
Guten Morgen,
Ich habs ja begriffen.Was ist wenn sie schon einen EIL-Antrag vor Gericht gestellt hat .Wird mein Antrag dann noch berücksichtigt?
Hans
wurst
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#15
Was durch ist, ist durch. Dagegen kannst du nicht einmal Widerspruch einlegen. Erst in der Hauptverhandlung, Monate später, wenn alle Fakten längst geschaffen sind. Deine eigenen Anträge kannst du dann in der Pfeife rauchen. Das sogenannte "Recht" gibt dem die Vorteile, der Erstschläge führt und nicht redet, sondern handelt. Konsens gilt nichts, Fakten schaffen gilt alles. Ein Konsens nutzt nur dann etwas, wenn er vorgetäuscht wird, um den Ex in Sicherheit zu wiegen, während hintenrum ganz andere Dinge laufen.
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#16
p hat Recht, allerdings bedeutet Eilantrag ja nicht, dass das Kind zwingend beim Antragsteller sondern bei dem, wo das Kind auf den ersten Blick am besten aufgehoben ist, d.h. wenn Deine Tochter bei Dir lebt, dann kann es sein, dass das so entschieden wird, dass das so bleibt.
Also stell den Eilantrag, für den Fall, dass sie schon einen gestellt hat, das würdest Du ja sehr schnell erfahren, dann schreibt Dein Anwalt eben eine Erwiderung mit all den positiven Fakten für Dich (Bekanntes Haus, Größere Familie, Bekannte Schule)
Bei mir war es so, dass ich den Eilantrag mittags in Auftrag gegeben habe und nachmittags ist er rausgegangen
...
nur am Rande: Ihr habt doch 3 erwachsene Kinder, haben die keinen mäßigenden Einfluss auf Deine Ex?[/align]
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#17
Hallo
meine Anwältin hat kurzfristig den Termin abgesagt
-krank- neuer Termin Montag.Hab den ganzen Tag
versucht einen Rechtsanwalt zu finden der sofort einen
Eilantrag stellt.Keiner hatte Zeit.Aber Abends rief mich
einer an der sagte --Eilantrag ist aussichtslos keine Eile vorhanden denn
die Kleine ist bei der Mutter im Augenblick gut aufgehoben deshalb wird
kein Richter einen Eilantrag stattgeben sondern in der Hauptverhandlung entscheiden.Ich hätte keine Chance.Stattdessen sollte ich morgen beim JA eine gute Figur abgeben. und anhören was die sagen. Ist das Quatsch? Ist der Eilantrag notwendig?? oder hat der Anwalt Recht? Was meint ihr??
Wenn er notwendig ist bin ich (versuch) morgen nochmal beim Anwalt.
Hans
wurst
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#18
Wichtig ist zunächst einmal, dass dem Umzug offiziell widersprochen wird. Wenn ein Eilantrag keine grosse Aussichten hat, stell einen normalen. Und leite die Scheidung ein - eventuelle Gelder auf den Konten ordnen, siehe Stichtagregelung.
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#19
(14-04-2011, 22:48)wurst schrieb: Aber Abends rief mich einer an der sagte --Eilantrag ist aussichtslos....
Huh
Wer oder was rief Dich an?

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#20
ein Anwalt den ich noch erreicht hatte.
hans
wurst
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#21
Wurst,

wie ich es sehe bist Du selbständiger Landwirt, kannst also Deine Zeit mehr oder weniger frei einteilen? Das ist doch erst mal ein Vorteil!
Als was arbeitet Deine Frau? Und von wann bis wann?
Deine Tochter ist 7 und Du schreibst von einem Hort? Was ist das für eine Hort???

Wenn Du:
1. das Sorgerecht hast
2. einen halbwegs guten Draht zur Schule hast
3. Garantieren kannst, Deine Tochter fast täglich von der Schule abzuholen
so würde ich meine Frau ziehen lassen, bei der Schule ggf. per Anwalt mitteilen dass Du mit einem Schulwechsel, falls dieser von Deiner Ex angestrebt wird, nicht einverstanden bist und mein Kind täglich von der Schule abholen.

Einen Eilantrag auf ABR brauchst Du dann nicht mehr, dann wird es jemand anderes Eilig haben ... Alles andere regelt sich mit der Zeit von selbst.

Falls Du Dein Kind nicht von der Schule abholen kannst, so ist die Frage, kann es Deine EX, wenn sie arbeitet?
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#22
(15-04-2011, 06:58)PapaParis schrieb: 3. Garantieren kannst, Deine Tochter fast täglich von der Schule abzuholen
so ...

DU KANNST DEIN KIND VON DER SCHULE ABHOLEN !!!

AUFWACHEN !!!

Notfalls mit ner Kutsche oder Traktor.



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#23
Eins ist fakt. Wenn er weiter nichts tut und nur Ratschläge einholt, kann er das mit seinem Kind abholen von der Schule genauso vergessen, wie alles andere, was er bisher theoretisch geplant hat.

Es ist wenig sinnvoll, sich schon jetzt mit möglichen Darlegungen bei Gericht zu beschäftigen. Wichtig dürfte einzig das schnelle Handeln sein. Also Absicherung des Fortbestandes des bisherigen Zustandes in Bezug auf Lebensmittelpunkt seiner Tochter. Er hat doch jede Menge Leute aus seiner Familie um sich herum. Die muss er für sich und die Sache seines Kindes gewinnen bzw. diese dafür einsetzen.
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#24
Hallo
Ich war eben beim JA und hatte ein Beratungsgepräch , allein meine ex hatte keine Zeit
Die Beraterin konnte ich auf meine Seite ziehen. Sie schlägt vor noch einmal mit meiner
Ex versuchen zu sprechen und sie vom Umzug in ein anderes Bundesland und in eine Entfernung von 25-30km abzubringen es besteht hierzu kein nachvollziehbarer Grund.
Falls sich meine ex abbringen lässt und z.B. im Dorf bleibt wäre kein Schulwechsel nötig
und der Umgang könnte großzügig (z.B. 50/50) geregelt werden. Ich habe 2 Terminvorschläge für ein erneutes Gespräch diesmal mit ex erhalten. Mal gucken ob sie
mitkommt. Jedenfalls hält die Beraterin den weiten Umzug für Unnötig und hat mir vorgeschlagen das Einwohnermeldeamt und die Schule zu informieren das ich mit
der Abmeldung nicht einverstanden bin. (hab ich schon längst).Das ich nicht in der Wahl des Aufenthaltsortes gefragt worden bin hält sie für ein Unding und nicht gesetzkonform „das geht so nicht“ Sieht also gut aus, JA ist meiner Meinung .Allerdings weis ich nicht ob es was nutzt, Entscheidungen trifft das Gericht aber schlecht kann es nicht sein.
Ich kriege vor Montag keinen Rechtsverdreher bis dahin muss ich überlegen
Reicht es wenn meine ex dichter ran zieht und wir uns über den Umgang einigen?
oder soll ich versuchen das alleinige ABR einzuklagen und dann wie- im Eilverfahren
oder im Normalverfahren (darf angeblich nur 2-3 Monate dauern).
Was mich stört schon wieder bis Montag warten bis ich einen Termin beim Anwalt habe.
Ich grübel jetzt ob ich Klage sofort (EIL-oder nicht Eilverfahren) Montag einreiche oder
ob ich dem JA folgen soll und es noch einmal mit Gesprächen versuchen soll.

Hans
Wurst
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#25
(15-04-2011, 12:32)wurst schrieb: Was mich stört schon wieder bis Montag warten bis ich einen Termin beim Anwalt habe.
Du solltest auf jeden Fall lernen, aktiv zu werden und nicht auf irgendwas warten. Es ist klar, dass wir die "formaljuristischen" Sachen nicht drauf haben. Ist aber auch egal! Besser überhaupt etwas machen, als auf ein Entgegenkommen der Gegenseite zu warten! Antrag stellen, und fertig. Und wenn Dir die Person an der Antragstelle beim AG sagt, dass das so nicht geht, trotzdem machen!
Richter und Richterin sind verpflichtet, Dir mitzuteilen, wie es "formaljuristisch" korrekt gehen soll. Da Du aber aktiv geworden bist, und dem Richter schon etwas in die Hände gelegt hast, kann er sich mit der Sache befassen und es besteht die Möglichkeit, dass er sich schon so einige Gedanken gemacht.

Immer daran denken, dass die beim Kacken genauso stinken wie wir. Big Grin
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