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zustimmung zur Adoption notwendig?
#1
Hallo Leute,

ich habe eine Wissensfrage.
Unverheiratetes Paar hat ein Kind. Alleiniges Sorgerecht liegt bei der KiMu. Trennung, Kind bei Mutti, Mutti lernt neuen LAP kennen, große Liebe, Überlegung zu heiraten, Kind "Einzubenennen", ... Ziel: "perfekte "Familie".

Nun die Frage: Muss der Vater des Kindes bei einer Adoption gefragt werden und zustimmen, wenn Mutti und LAP auf den Gedanken kommen, Kind zu adoptieren?

Danke schonmal!
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#2
Ja.
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#3
Gut so!
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#4
Da hat ein Bekannter von mir sogar eine Runde ausgegeben.
Als der Neue von der Ex seinen Nachwuchs adoptierte.
Mit Freuden hat er die Zustimmung unterschrieben..............
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
Die Fortadoption nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung des Vaters war früher ohne viel Federlesens möglich. Erst das BVerfG hat das beendet. Es geht aber immer noch, muss aber jetzt stärker begründet werden, siehe §1748 BGB.

In Abs. 4 ist auch die skandalöse Ungleichheit und diskriminierung nichtehelicher Väter weiter bestehen geblieben: "In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Vormundschaftsgericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde."

Ansonsten liegt die Latte höher: "Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann."

Auch Väter, die von der Mutter einfach verschwiegen werden sind draussen: "Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist."

Die Geisteshaltung, die hinter diesem Paragraf steht kommt aus ganz dunklen Zeiten.
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#6
(25-03-2011, 10:07)p schrieb: Die Geisteshaltung, die hinter diesem Paragraf steht kommt aus ganz dunklen Zeiten.
Die ja bis heute andauern und nach dem Willen von Politik und Justiz auch niemals zuende gehen.
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#7
nich immer alles so dunkel sehen...
Im Falle der Adoption dürfte der eine oder andere sogar von der UH-Pflicht befreit glücklich sein.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
Muss das JA eigentlich immer einer Adoption zustimmen?

gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#9
(25-03-2011, 11:32)vorsichtiger schrieb: Im Falle der Adoption dürfte der eine oder andere sogar von der UH-Pflicht befreit glücklich sein.

Wenn jemand freiwillig zustimmt, ist das weniger ein Problem. Die Regelungen betreffen eine Zwangsadoption.
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#10
Macht das einen Unterschied? Mit der Adoption gehen Rechte und Pflichten von "alt" auf "neu" über. Keine UH-Pflichten mehr, keine Erbrechte mehr usw, usw...
Und beim Fragesteller war die rede von "mama hätte das ganz gerne", ich hab vollkommen wertfrei geantwortet, vermute aber ma ein eher gespaltenes Verhältnis zwischen den Eltern. Ob Umgangsrecht besteht, lässt sich nicht rauslesen, ob es wahrgenommen wird schon gar nicht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#11
Ich muss gestehen, dass die Geschichte aus einem Nachbarforum stammt. Zum Glück bin ich in keiner Weise betroffen und habe auch keine weiteren Infos, außer dass regelmäßiger Kontakt zwischen Vater und dreijähriger Tochter besteht.

Mich hat die vollkommen emotionsbefreite Frage des "Papas" (er bezeichnet sich und das Verhältnis zur "Tochter" so) nach Möglichkeiten der Einbennenung aus der ethischen Perspektive schockiert und die Vorstellung der Situation geradezu angeekelt. Der wirkliche Vater wird offensichtlich vollständig ausgeblendet, soll "involviert werden, wenn es konkret wird" und steht dem wahren, repräsentierbaren Familienglück scheinbar nur im Weg.
Mein Vorschlag, sich dann konsequenter Weise auch gleich mit dem Gedanken der Adoption zu beschäftigen, wurde mit "selbstverständlichen Pflichterfüllung des Vaters gegenüber seiner Tochter" und "man will ja nicht die Beziehung zerrütten" als verfehlt weggewischt.

Das ganze ist in meinen Augen nicht nur falsch und verlogen, sondern geradezu abartig, krank, grenzenlos dumm und in jeder Beziehung unmenschlich.
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#12
Wenn man einen Blick in den $1618 BGB wirft, dann steht da aber nichts von notwendiger Zustimmung des Vaters drin. Dort steht:
"Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes."
Bedeutet das nicht, dass Mutti frei walten darf, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht und Kind den Namen der Mutter trägt (waren ja nie verheiratet und ohne gem. Sorgerecht)?
Grüße
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#13
Also geht gar nicht um Adoption, sondern um eine Namensänderung?
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#14
Oh P, ich Blödmann! Natürlich, da ging es um Einbenennung!
Ich war scheinbar so in den Gedanken Adoption verrannt (ich hatte dort nämlich geschrieben, dass die sich auch gleich konsequenter Weise Gedanken um Adoption machen sollen, um sich ihr "Familienglück" nicht noch fremdfinanzieren zu lassen), das ich hier völligen Mist geschrieben/gefragt habe. Das tut mir leid!
Ändert aber nichts daran, dass ich das abartig finde...
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