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Prozeßtricks
#1
Zur Einleitung:

Trennung im Mai 2010; nach Forderung der RAttin meiner Noch-Ehefrau die Einkommenbelege (Lohnabrechnungen) für die zurückliegenden 12 Monate, also April 2010 bis April 2009 in Kopie abgeliefert zur Berechnung des Trennungsunterhalts. Per einstweiliger Verfügung vom Familiengericht dazu verknackt, einen TU für die Noch in Höhe des Sozialhilfeniveaus zu bezahlen. Die übrige Forderung sollte in einem so genannten Hauptsacheverfahren verhandelt werden. Dieses Hauptsacheverfahren war auf eigentümlich Art bei Gericht verschwunden gewesen; per Beschluss des Fam.-Gerichts vom 07.11.2010 wurde das Verfahren zu den Akten gelegt.
Nunmehr taucht die Akte wieder auf; es wird vom Familiengericht verlangt, dass ich nunmehr Einkommensnachweise für den Zeitraum Juni 2010 bis Januar 2011 einschl. eventueller Einkommenssteuererstattungen vorlege.

Ich beziehe ein umsatzabhängiges Einkommen; das Jahr 2009 war bekanntermassen ein Krisenjahr und entsprechend schwächlich. Im Jahr 2010 ging es massiv aufwärts, deshalb habe ich auch im fraglichen Zeitraum wieder ganz ordentlich verdient.

In allen Texten zum Trennungsunterhalt habe ich gelesen, dass die 12 Monate VOR der Trennung maßgeblich sind. Wieso verlangt jetzt das Familiengericht die Einkommensnachweise aus der Zeit WÄHREND der Trennung?
Ich nehme an, dass die Noch-Ehefrau dies so gedeichselt hat, um an mehr TU zu kommen (ihre Schwester arbeitet im gleichen Konzern und hat Zugriff auf meine Einkommens-Daten).

Wie kann man dieser Trickserei legal begegnen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
(01-03-2011, 16:30)Austriake schrieb: In allen Texten zum Trennungsunterhalt habe ich gelesen, dass die 12 Monate VOR der Trennung maßgeblich sind. Wieso verlangt jetzt das Familiengericht die Einkommensnachweise aus der Zeit WÄHREND der Trennung?

Das ist kein Gesetz, sondern steht so in den Unterhaltsleitlinien. Davon kann durchaus abgewichen werden und das wird es auch, vor allem wenn es dem Unterhaltsmaximierungsprinzip dient.

Normalerweise sind es die ehelichen Verhältnisse, die als Grundlage dienen. Wenn die Ex klarmachen kann, dass 2009 eine negative Ausnahme war, dann kann der Richter auch jederzeit eine andere Grundlage hernehmen.
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#3
Ach du Sch.....

Das zurückliegende Jahr war ein absolutes Ausnahmejahr, das kommt so schnell nicht wieder. Jedenfalls nicht für mich. Wenn künftige Unterhaltsansprüche, also TU und eventueller nachehelicher Unterhalt auf dieser Basis berechnet werden, dann kann ich mich gleich umbringen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
nana... wer wird denn gleich.

Geh mal davon aus, dass getrickst und gebogen wird und wie "p" schon sagte, dass Maximierungsprinzip greift. Wobei der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt relativ kurzlebige Perioden sind. Quasi das Abschöpfen des Rahms.
Sollte der nacheheliche Unterhalt fällig werden, kannst Du mit 1 - 3 Jahren rechnen und hoffen (bzw. beweisen) dass Deine holde Ex in den Armen eines neuen Partners liegt mit dem sie eine eheähnliche Beziehung pflegt.
Aber eins nach dem anderen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#5
(01-03-2011, 16:30)Austriake schrieb: Wie kann man dieser Trickserei legal begegnen?
In Zukunf nur noch so viel arbeiten, dass das Grundgehalt bei rauskommt. Keine Überstunden, keine Nachtzuschläge! Wenn doch nötig und wenn möglich, dieses in Freizeit umwandeln lassen.
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#6
Danke Euch für die Antworten-

es ist aber so, dass ich mein Geld weder mit Überstunden noch mit irgendwelchen Zuschlägen verdiene, sondern mit dem Erfolg unseres Unternehmens. Wenn der Laden brummt, gibts Kohle; wenn nicht, dann eben weniger. Und das zurückliegende Jahr war ein Ausnahme-Jahr, zumindest in unserer Branche.
Gestern habe ich unseren Prokuristen auf das Problem der "undichten Stelle" in der IT-Abteilung aufmerksam gemacht (ich hatte erwähnt, dass die Schwester meiner Noch-Ehefrau dort arbeitet...). Gibt es für solche Fälle nicht so etwas wie ein Beweis-Verwertungsverbot? Wenn Infomationen illegal beschafft wurden, z.B. durch Datenklau oder Industriespionage, dürfen die dann trotzdem vor Gericht verwendet werden?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Spätestens bei Gericht wird hoffentlich Dein Anwalt den Antrag stellen, die Herkunft der "Behauptungen" nachzuweisen.
Andererseits, wenn der Arbeitgeber äußerst kooperativ ist, kann er doch die etwas üppigeren Einkünfte teilweise in Nachzahlungen für das magere Vorjahr umwandeln (bedeutet eine geänderte Steuererklärung für das rel. Jahr) mit dem entsprechenden Nachteil (höhere Steuer) und für das gute Nachfolgejahr mit einem geringeren Einkommen brutto.
Ein versierter Steuerfachmann kann da die richtige Kalkulation anstellen.
Wie gesamt, wenn der Chef kooperiert.
Wie sieht denn die Steuerklasse aus, ist bereits Realsplitting mit entspr. Anlage U zur Steuererklärung beantragt?
Zu diesem Thema gibt es einige Fallstricke, die der Anwalt der Noch ggf. für den Trennungsunterhalt auslegen kann.

Im Falle der evtl. undichten Stelle wird es schwierig sein, Beweise zu finden, es sei denn, dass im Verfahren der vors. Richter auf Quellenangabe besteht.
Ansonsten kann/muss der Chef die Leckstelle entweder schließen oder die Informantionsversorgung dahin und für diesen Zweck auf null fahren.
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#8
(02-03-2011, 09:00)Austriake schrieb: Wenn der Laden brummt, gibts Kohle; wenn nicht, dann eben weniger.
Die meisten Robenträger urteilen nach dem, was die letzten 12 Monate verdient wurde und begründen dieses damit, dass in Zukunft nicht absehbar, dass sich dieses ändern wird. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit dem Hintern Fliegen fangen, bedeutet: Du kannst noch wie gut begründen, dass das eine Ausnahmejahr war. Die meisten akzeptieren das nicht.
Deshalb soll ja auch jeder, der merkt, dass es in der Beziehung (Ehe) kriselt, bereits dann schon seinen Job zurückfahren.
Wer nach einem so erfolgreichen beruflichen Jahr wegen EU/TU verurteilt wird, hat wirklich die A-Karte!

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#9
Wenn es sich um eine Branche handelt, auf die sich konjunkturelle Schwankungen besonders stark auswirken und in denen Mitarbeiter größenteils erfolgsbasierend entlohnt werden, sollte darauf gedrungen werden durch den eigenen Anwalt, dass derartige Einflüsse auf ein zu ermittelndes Durchschnittseinkommen der letzten drei, vier oder fünf Jahre sich auswirken. Das kann natürlich auch nach hinten losgehen, weil vorherige und nachfolgende Jahre das Ergebnis dieses miserablen Jahres verzieren.
Allein das eine schlechte Jahr anzunehmen, wird bei Gericht nicht mit Erfolg durchzusetzen sein, denn ein jeder Richter wird erkennen, dass sich aus diesem Sachverhalt für die Ex Nachteile beim TU ergeben.
Und das möchte man doch nicht. Die arme Verlassene.
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#10
... Trennung verschieben und dann in 12 Monten neu berechnen ...
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#11
(02-03-2011, 10:48)Anti-JA schrieb: ... Trennung verschieben und dann in 12 Monten neu berechnen ...

Nä. Das geht gar nicht.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Habe gehört, Tickets nach Thailand sollen derzeit recht günstig zu haben sein.............
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#13
So, jetzt noch was anderes, auch aus der femifascho-Trickkiste:

Nachdem ja neuerdings die Exen so gerne psychisch krank werden infolge Trennungs- / Scheidungsstreß: anerkennt ein deutsches Gericht den "gelben Zettel" vom Hausarzt?

Meiner Exe war nach Rückkehr aus der Psychosomatischen Klinik / Entziehungskur aufgegeben worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Hat sie aber nicht gemacht, einfach vom Hausarzt einen gelben Zettel präsentiert, wonach sie "bis auf Weiteres" arbeitsunfähig erkrankt sei.
Lassen wir mal die Möglichkieten nach § 1579 BGB aussen vor: kann man diesen "gelben Wisch" anzweifeln und eine Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner verlangen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
(15-03-2011, 12:04)Austriake schrieb: So, jetzt noch was anderes, auch aus der femifascho-Trickkiste:

Nachdem ja neuerdings die Exen so gerne psychisch krank werden infolge Trennungs- / Scheidungsstreß: anerkennt ein deutsches Gericht den "gelben Zettel" vom Hausarzt?

Meiner Exe war nach Rückkehr aus der Psychosomatischen Klinik / Entziehungskur aufgegeben worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Hat sie aber nicht gemacht, einfach vom Hausarzt einen gelben Zettel präsentiert, wonach sie "bis auf Weiteres" arbeitsunfähig erkrankt sei.
Lassen wir mal die Möglichkieten nach § 1579 BGB aussen vor: kann man diesen "gelben Wisch" anzweifeln und eine Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner verlangen?

Austriake

Kann man, muss man aber auch bezahlen, wenn der Arbeitsmediziner dasselbe feststellt.

Aber normalerweise überweist ein Hausarzt so einen Fall gleich zum Psychiater. Ist also schon etwas zweifelhaft. Spätestens der dritte gelbe Zettel muss von einem Facharzt kommen.

2 gelbe Zettel vom Hausarzt, gut kann sein, dass der Psychiater nicht so schnell einen Termin frei hatte.


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
Da gab es doch die Sache mit dem, der sich nicht im Auftrag des Gerichts begutachten lassen wollte. Der hatte doch glaube ich auch bloß was vom Hausarzt vorgelegt. Erinnert sich da jemand dran?
@Austriake...

Das mit den immer mehr psychisch krank bei Exen. Da kann MANN mal wieder sehen, wie gut ausgeklügelt das mit dem Gewaltschutzgesetz gemacht wurde. Psychische Gewalt rückt ja nicht umsonst seitdem immer mehr in den Focus.

Mit der in "" normalen körperlichen Gewalt konnte einfach nicht mehr gut genug die rettenden Flucht ins Frauenhaus begründet werden. Also erschuf man zusätzlich den Begriff psychische Gewalt und alles wieder im Lot. Und schon wurde wieder eine Marktlücke geschlossen. Jede Menge Anwältinnen und Anwälte mit sonst nur normaljuristischen Wissen mutierten plötzlich zu auch Mediatorinnen und Mediatoren und schon rollt der berühmte Rubel wieder bzw. weiter.

Und da gibt es noch einen Punkt. Geht Mann so wie ich gegen fingierte Frauenhausflucht vor und beruft sich in der Abwehr auf § 1579 BGB, dann zieht das vor Gericht nicht, weil...richtig, die KM in psychisch angespannter Situtation war und sich eigentlich gar nicht so recht darüber im Klaren war, was sie da aus Überschutzgründen in Bezug auf dass durch sie zu schützende Kind eigentlich gesagt, getan und gemacht war. Und selbstverständlich kann man dann dieses vielleicht verwerfliche Verhalten der KM nicht auf Kosten des wie gesagt zu schützenden Kindes gegen die KM ahnden. Kurzum. Der KV alias Papa zahlt trotzdem BU. Selbst wenn er von der KM völlig zu Unrecht als Missbräuchler in der Öffentlichkeit denunziert wurde. Möge er selbst doch bittschön zum "Klempener" gehen, falls er da was nicht kapiert hat.
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#16
Nun, bei mir gab es weder eine Flucht ins Frauenhaus noch eine Alarmierung der Polizei wegen Gewalttätigkeit oder sonst irgendwas dergleichen.

Meine Exe hat sich nur vorgenommen, mich finanziell ruinieren zu wollen. Und hat, als sie von meiner Trennungsabsicht erfahren hat, zuerst den Job hingeschmissen und ist seither krank. Psychisch krank natürlich. Und das seit mittlerweile einem Jahr. Wir fechten vor dem FamGericht immer noch um den Trennungsunterhalt; sie bekommt derzeit von mir in etwa den Hartz 4-Satz für sich und vollen KU gem. DüDo Tabelle für den 14jährigen Sohn; dieser geht auf ein Ganztagsgymnasium mit Mittagsverpflegung und Hausaufgabenbetreuung usw. Darüber hinaus bekommt sie noch Kindergeld für den grossen Sohn (wird 21), weil dieser sich noch in der Ausbildung befindet.
Weil das aber nicht reicht, mich zu ruinieren, geht es weiter in Richtung Unterhaltsmaximierung, obwohl sie arbeiten könnte. Die Trennung liegt jetzt ein Jahr zurück, der "Schock" ist überwunden, Betreuung für den jüngsten hält sich sehr in Grenzen. Also kann ihr zugemutet werden, wenigstens ihren alten Teilzeit-Job wieder aufzunehmen. Oder gleich wieder im erlernten Beruf Vollzeit jobben gehen.

Will sie aber nicht, weil es mich dann zu wenig kostet.

Deshalb meine Frage: reicht dieser gelbe Fetzen, wenn er noch aus dem letzten Jahr datiert und nur lapidar draufsteht "bis auf weiteres..." ?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
(15-03-2011, 16:32)Austriake schrieb: Deshalb meine Frage: reicht dieser gelbe Fetzen, wenn er noch aus dem letzten Jahr datiert und nur lapidar draufsteht "bis auf weiteres..." ?
Meines Wissens nicht, wenn es von einem Allgemeinmediziner kommt. Die Ex wird im Zweifel jedoch keine Probleme damit bekommen, sich ihre "Krankheit" von einem Facharzt, also Psycho-Klemptner, bestätigen zu lassen. Dann sieht es wiederum bei Gericht für sie sehr gut aus.

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#18
Update:

vergangenen Montag war Güteverhandlung wegen Trennungsunterhalt, ist nach zweieinhalb Stunden Verhandlungszeit geplatzt weil RAttin der Exe unbedingt zum ausgehandelten Vergleich ein Widerspruchsrecht haben wollte ( so nach dem Motto: wenn mir dieser Vergleich nächste Woche nicht mehr gefällt, dann widerrufe ich und es geht wieder alles von vorne los...). Wie auch immer.

Während der Verhandlung legt Exe einen Oscar-verdächtigen Auftritt der armen, leidenden verlassenen usw. Ehefrau an den Tag- ich wollte schon aufstehen und stehend applaudieren. Standing Ovations für die Darstellung des armen Opfers...

Zur Sache: während dieser zweieinhalb Stunden kam auch zur Sprache, dass Exe ihre Unterhaltsneurose eventuell in einer Klinik stationär behandeln lassen will. In diesem Falle müsste sie ja unseren Jüngsten, der noch bei ihr lebt (14 Jahre alt) in der Obhut ihrer Mutter, also meiner Schwiegermutter lassen. Die Dame ist 82 und schwer gehbehindert. Der Gedanke gefällt mir absolut nicht.

Sollte ich diese Gelegenheit ergreifen und beim Jugendamt vorstellig werden und Sohnemann zu mir holen? Befristet zunächst, und wenn es ihm bei mir gefallen sollte, für immer?
Das Jugendamt war bislang außen vor, meine Anwätin meint auch, dass man nicht ohne Not das Jugendamt involvieren sollte.

Was tun?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
A.,
fahr Deinen Job runter und kümmere Dich ab sofort hauptamtlich um Deinen Filius "in dieser für ihn und seine Mutter schweren Zeit".
Und wenn der Junge dabei mitspielt...Smile
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#20
(18-05-2011, 15:59)Austriake schrieb: Sollte ich diese Gelegenheit ergreifen und beim Jugendamt vorstellig werden und Sohnemann zu mir holen?
Ein ganz klares Nein von mir! Der ist 14 und kann selbst entscheiden, ob er zur Oma oder zum Vater will.

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