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Auskünfte von der Kita
#1
Unsere Tochter (4,5 Jahre) geht seit September 2010 in die Kita einer kirchlichen Einrichtung.
Bis Ende des Jahres hatte sie einen Halbtagsplatz.
Meine Exfrau bat mich, noch Ende des letzten Jahres, mich für unsere Tochter um einen Ganztagskinderplatz zu kümmern.
Ich schrieb mehrere Mails, weil ich in Brot und Arbeit bin, an den Kindergarten.
Ich erhielt Ablehnungen der Kita, es sei kein Ganztagsplatz frei.

Begründung der Kita Leiterin: "Nur mit einer gültigen Arbeitsbescheinigung können wir diese vergeben". Oder: "Nach Vorlage einer Bescheinigung oder nach einem klärenden Gespräch kann über einen verlängerten Platz für Ihre Tochter nachgedacht werden".

Im Januar 2011 bekam unsere Tochter, für mich urplötzlich und unvermutet, einen Ganztagskindergartenplatz.

Muss und kann die Kita - Leiterin mir Auskunft erteilen, warum unsere Tochter ab Januar 2011 einen Ganztagsplatz bekommen hat?

Wie ist das, wenn meine Exfrau vom Jobcenter aufgefordert wird, einen Sprachkurs zu absolvieren, bezahlt das Jobcenter den Sprachkurs und die Monatskarte zum Besuch des Sprachkurses?

Ich habe die Anmeldung unserer Tochter für obengenannte Kita mit unterschrieben.

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#2
@marcello...

Deine Nochehefrau bekommt Hartz4. Das Jobcenter hat ihr einen Sprachkurs verschafft. Um den machen zu können, wurde die Betreuungszeit in der Kita verlängert. Da gab es mit Sicherheit Gespräche zwischen Jobcenter und der Kita. Ich habe nun keine Ahnung, wie dein persönlicher Draht zur Kita ist, aber bei mir war es kein Problem, von der Kita bezogen auf meinen Sohn wichtige Auskünfte zu bekommen, die mir die KM halt nicht gab. Da musste Du halt mal persönlich vorstellig werden und mit der Leiterin der Kita reden.
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#3
(13-02-2011, 15:21)thegripp schrieb: @marcello...

Deine Nochehefrau bekommt Hartz4. Das Jobcenter hat ihr einen Sprachkurs verschafft.

Nein, wir sind seit 2010 rechtskräftig geschieden.
Ich schreibe der Kita Leitung eine Mail.
Die Kita ist 120 Kilometer von meinem Wohnort entfernt.


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#4
ich verstehe das Ganze nicht...

Erst willst Du einen Ganztagsplatz und bekommst keinen - und jetzt hast Du das gewünschte Ergebnis und willst wissen wieso?
Warum? Wichtig scheint mir doch nur die Tatsache, DASS der Platz geschaffen wurde.

Und der Sprachkurs... mal ganz provokativ gefragt: WEN interessiert das und warum? Sie ist Deine EX?! Und wenn sie eine Schlaflaboruntersuchung oder bezahlte Kur bekommt...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#5
(13-02-2011, 16:24)vorsichtiger schrieb: ich verstehe das Ganze nicht...

Erst willst Du einen Ganztagsplatz und bekommst keinen - und jetzt hast Du das gewünschte Ergebnis und willst wissen wieso?
Warum? Wichtig scheint mir doch nur die Tatsache, DASS der Platz geschaffen wurde.

Und der Sprachkurs...

Gut das unsere Tochter einen Ganztagsplatz bekommen hat, stelle ich auch nicht in Abrede.
Bei dem Vermittlungsgespräch mit dem JA hat meine Ex behauptet, dass sie keine Monatskarte besitzt, um die Übergabe lt. Umgangsvereinbarung im Hauptbahnhof zu ermöglichen.
Wenn sie lügt, verliert sie an Glaubwürdigkeit.



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#6
@marecello
Was soll denn dieses Spielchen um den Übergabeort ?
Warum nicht die Übergabe, Abholung des Kindes jeweils am Freitg um xx Uhr an der Wohnung des Kindes und die Rückgabe am Sonntag um xx Uhr an der gleichen Stelle ?
Das würde jedem Familiengericht als logisch erscheinen und jegliche Querelen ausschließen.
Alternativ zur freitäglichen Abholung an der Wohnung kann natürlich auch die Übernahme in der Kita erfolgen. Das würde (als Bonbon für die Ex) ihr das dortige Abholen ersparen und ihr die Möglichkeit bieten, sich in dieser ersparten Zeit um ihre Sprachvertiefung zu kümmern.

Und übrigens, auch der umgangsberechtigte Kindsvater hat einen Auskunftsanspruch, den er ggf. der Kita gegenüber durchsetzen kann.
Aber natürlich wäre ein persönliches Gespräch mit der Leiterin der Kita zunächst sinnvoller, allerdings bei Weigerungshaltung könnte man auch durchklingen lassen, dass notfalls juristisches Auskunftsersuchen überlegt wird.
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#7
Heute bekam ich von der Kita folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr ..........,
Da Kind bei der Mutter lebt, ist Ihre Frau auch dazu bestimmt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu regeln (§1687 BGB). Dazu gehört zum Beispiel auch die Frage der Platzform. Sie beide sind als Eltern dazu verpflichtet (gemeinsames Sorgerecht), über Ihr Kind zu entscheiden. Klären Sie das über Ihre Frau ab. Wir sind eigentlich nicht bereit, alles doppelt zu besprechen. Unsere primäre Ansprechpartnerin ist und bleibt Ihre Frau. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

mit freundlichen Grüßen
........ .......
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#8
@marecello
Sehr geehrte Kita .......
dass Sie die Frage der Ferienregelung in Unkenntnis der Rechtslage als einen Teil des täglichen Umgangs betrachten, nicht alls doppelt besprechen wollen und mir die mir als im Umgangs- Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht Gleichberechtigten verweigern und glauben Ihre Auskunftspflicht verweigern zu können, werde ich Ihre Auskunft nun kostenpflichtig durch meinen Rechtsanwalt einholen lassen. Die Frage der Ferienregelung der Kita ist keine das tägliche Leben meines Kindes beeinflussende Angelegenheit, wie Sie fälschlicher Weise zu interpretieren versuchen, sondern ein darüber weit hinausgehender Sachverhalt, dessen rechtliche Beurteilung Ihnen wahrlich nicht obliegt.
mfg


Nun aber Feuer.
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#9
(13-02-2011, 18:12)Terbeck schrieb: ...

Und übrigens, auch der umgangsberechtigte Kindsvater hat einen Auskunftsanspruch...
Wie begründest Du diesen Anspruch?
Auskunftsrechte sind idR an das Sorgerecht gebunden.


mare,
was hast Du der Kita geschrieben? Was ist der Antwort voraus gegangen?
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#10
@profiler schrieb: "Auskunftsrechte sind idR an das Sorgerecht gebunden."

Ist es nicht so, dass @marecelle gemeinsam mit seiner geschiedenen Frau das Sorgrecht, das Umgangsrecht und das ABR ausüben über das gemeinsame Kind ?

Das Sorgerecht kann ihm doch nur durch das Familiengericht entzogen worden sein oder hat er etwa darauf verzichtet (und ich hab das überlesen?)

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#11
Darum geht es nicht, Terbeck.
Du siehst Auskunfts- an Umgangsrechte gebunden. Diese Bindung bezweifele ich in dieser Strenge, auch wenn ich der Auffassung bin, daß sie durchaus aus dem Umgangsrechte als Leben des Kindes in der Familie des Vater abzuleiten wären.
Vorliegend aber unerheblich, da beiden Eltern die eS zusteht und sie sogar beide den Vertrag mit der Kita gezeichnet haben.
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#12
Manchmal verstehe ich nicht so recht, warum immer alles so sehr verkompliziert wird. Ich zitiere daher auch extra mal für @Terbeck wie folgt:

Umgangsrecht - Auskunft über die persönlichen Angelegenheiten des
Kindes

Derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat nicht nur das Umgangsrecht, sondern gemäß § 1686 BGB auch das Recht, vom anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Angelegenheiten des Kindes zu erhalten.

So kann z.B. Auskunft verlangt werden über

- die schulische Entwicklung des Kindes
- den Gesundheitszustand des Kindes.

Dieser Auskunftsanspruch ist notfalls sogar gerichtlich einklagbar.

Zum Auskunftsanspruch gehört gegebenfalls auch der Anspruch auf Vorlage von Dokumenten, z.B. Schulzeugnissen.

Das Auskunftsrecht besteht aber nicht, wenn sich der betreffende Elternteil bereits anderweitig diese Informationen beschaffen kann. Hat der Elternteil z.B. regelmäßig Umgang mit dem Kind, so kann ihm das Kind in der Regel selbst die Auskunft geben.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sp...spruch.htm

Da sich @marcello, lesbar für alle hier irgendwie, im Totalstreit mit der KM zu so ziemlich allem ist, was das gemeinsame Kind betrifft und mit Sicherheit er von jedem Anderen in Sachen Auskünfte zum Kind an die KM verwiesen wird, macht er sich mit weiteren sinnlosen Briefe schreiben an JA, Kindergarten etc. zum sorry Volltrottel.

@Terbeck...

Er diskutiert um Monatskarten für die KM, um den Übergabort für sein Kind, über Sprachkurse der KM und das die so ziemlich nichts angeblich selbst geregelt bekommt. Andererseits fährt er eine Attacke nach der anderen mit Gesetzestexten, zu was die Eltern eigentlich verpflichtet sind bzw. seien. Du hast doch aber gelesen um den Sachstand in der Sache zu den banalsten Sachen. Da ist so ziemlich alles in der Sackgasse. Also muss er aus dieser raus und das kriegt er nicht gebacken, wenn er weiter macht wie bisher.

Da Gros der Leute dort beim JA scheert sich nen Sch... um das Wohl des Kindes oder der Kinder. Die alle labern den immer gleichen Müll, wenn Väter dort aufschlagen und um Hilfe bitten. Das sind Standardtexte.

Was hindert @marcello, von der KM schriftlich und leicht verständlich Auskünfte zum gemeinsamen Kind zu verlangen und das mit einer großzügigen Frist? Kommt keine Rückmeldung bis Fristablauf, nochmals nachschieben und ggf. mit dem Verweis auf den entsprechenden Auskunftsparagraphen Auskunftsklage androhen und zuckt die sich dann immer noch nicht, Klage einreichen. Dahingehend sollte er mal losmachen.

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#13
Ich sehe das so:

Streit zwischen Eltern zu Lasten von Kindern sollte vermieden werden.
Daher trete ich grundsätzlich für originäre Auskünfte ein.

Was mir eine KM sagt, noch dazu im Zwist, das muß ich mit einem dicken Fragezeichen versehen, kann es ja nicht einmal überprüfen.

Als sorgeberechtigter Vater habe ich in jedem Fall Anspruch auf unmittelbare Auskünfte zum Kind, das ja im Übrigen - dank Umgang - AUCH bem Vater lebt. Ich lasse daher gerade gerichtlich prüfen, ob und inwieweit sich diese Auskunftsansprüche nicht auch aus dem Umgangsrecht ableiten lassen, denn ich verorte diese faktisch vielmehr im Umgang, als im Sorgerecht. Wie soll denn Umgnag sicher funktionieren, wenn ich keine Infos zum Kind habe, mich jedesmal mit Auskunftsansprüchen streitig an die Mutter wenden sollte... die mir noch dazu Märchen erzählen könnte.

Ich komme für mich immer wieder auf den Punkt:
Schutz der Familie nach GG, Schutz des Familienlebens nach EMRK beinhaltet das Elternrecht und damit Umgangs- und Sorgerecht. 'Basta!'

Dieser Schutz ist zu gewährleisten, in diesen Schutz darf nur aus triftigen Gründen eingegriffen werden. 'Basta!'
Alles, was diesen Vorschriften entgegen steht, wird von mir konsequent angegriffen. Damit muß jeder rechnen, der sich mir und meinen Kindern 'komisch' in den Weg stellt.

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#14
@thegripp
Ich stimme generell zu.
Warum allerdings die Kita die Auskunft über die allgemeinen Fragen der Ferien, die vom jew. Bundesland festgelegt werden, verweigert, kann ich nicht nachvollziehen. Sie gehren definitiv nicht ausschließlich zu den Auskunpftsplichten der Kindesmutter.
Deshalb -und da gebe ich uneingeschränkt recht, scheint da unterschwellig mehr vorzuliegen, als uns bekannt ist. Normaler weise ist des der Kita doch ein Leichtes, eine Kopie der Ferienregelungen des Landes XXX an @marecello zu schicken und damit hat sich die Sache.
Eine Auskunftsverweigerung dazu ist rechtswidrig, denn die allgemeinen Ferienzeiten haben so wenig mit der Auskunftspflicht einer Mutter zu tun wie der Stuhlgang der Kita-Leiterin oder des Jugendamtes.

Wir alle wissen doch, wie weit die Unterstützung eines Vaters durch Jugendämter, Familiengerichte und sonstiges daran angehängtes Gesindel reicht. Da muss Mann denen doch im Rahmen seiner Möglichkeiten deutlich machen, wie weit man zu akzeptieren bereit ist.

Nicht jedes Einknicken führt zum erwarteten Ergebnis. Warum wohl sitzen diese Menschenquäler auf einem so hohen Ross ? Weil die Wenigsten bereit sind, sich dagegen aufzulehnen, weil sie befürchten, noch weitere Nachteile für sich zu erfahren. Für das Kind können die Nachteile doch nur noch größer werden als sie schon sind und das führt immer weiter in die Entfremdung.
Manchmal hilft es, mit der Faust auf den berühmten Tisch zu hauen.
Damit habe ich z.B. durchgesetzt, dass mir für meinen Sohn die hälftige Ferienzeit, ob Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst oder Weihnachten, zugesprochen wurden. Allein aus der Frage, wann jeweils die hälftige Ferienzeit zu beginnen hat, zog sich das Fam.Ger. heraus. Das sei Sache der Eltern und müsse nur noch, falls da die Einigung nicht erzielt würde, dann durch das Fam.Ger. festgelegt werden.
So ist mein Sohn jew. bis zum 1. Weihnachstag Mittags bei seiner Mutter und bis einschl. Neujahr bei mir. So ist er an seinem Geburtstag jeweils wechselnd von Jahr zu Jahr bei seiner Mutter oder bei mir und gleiches gilt für meinen Geburtstag.
Und das hat -man mag es nicht glauben- das Familiengericht festgelegt, obwohl das weibl. Wesen des Jugendamtes "andere Vorstellungen" hatte.

Unter Abwägung aller Emotionen ist das devote Verhalten diesen Institutionen gegenüber die schlechteste Variante.
@thegripp
Das Auskunftsrecht besteht aber nicht, wenn sich der betreffende Elternteil bereits anderweitig diese Informationen beschaffen kann. Hat der Elternteil z.B. regelmäßig Umgang mit dem Kind, so kann ihm das Kind in der Regel selbst die Auskunft geben.

Da der Nachwuchs von @marecello sich vermutlich über die Ferienregelungen nicht artikulieren kann, hat der KV das RECHT, sich die dazu notwendigen Informationen ANDERWEITIG zu beschaffen.
Ich hoffe uns alle richtig informiert, wenn @marecello konstatiert, dass die KM nicht auskunftswillig ist und darüber hinaus auch den Umgangs-Rechtsanspruch des KV ständig torpediert.
Bei all dem Vorgetragenen (Migrantin etc.) muss dem KV das Recht zustehen, sich die notwendigen Informationen an den betreffenden Stellen direkt zu beschaffen, ohne weitere Diskussionen und Umwege.
Dabei sind allerdings klare, nicht unhöfliche Schriftsätze vonnöten, ggf. via Anwalt.
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#15
(13-02-2011, 17:22)marecello schrieb: Gut das unsere Tochter einen Ganztagsplatz bekommen hat, stelle ich auch nicht in Abrede.
Bei dem Vermittlungsgespräch mit dem JA hat meine Ex behauptet, dass sie keine Monatskarte besitzt, um die Übergabe lt. Umgangsvereinbarung im Hauptbahnhof zu ermöglichen.
Wenn sie lügt, verliert sie an Glaubwürdigkeit.


um mal wieder auf marecello zurückzukommen:

Der Kita Platz ist geregelt. Siehe Satz 1. Wieso weshalb warum ist unerheblich. Dass der doppelte Disput seitens Kita nicht gewünscht ist, ist für mich nachvollziehbar, Dinge des täglichen Lebens einerseits und der Wunsch sich nicht zwischen 2 Streitende Parteien zu stellen andererseits.

Thema Monatskarte und Glaubwürdigkeit: Wen interessierts? Glaubst Du, marecello, selbst wenn die Glaubwürdigkeit komplett wegfällt, dass Du mit solchen Aktionen irgendwas gewinnst und das Kind am HBF abholen kannst? Nach gängiger Rechtsprechung darfst Du es an der Haustüre abholen und dort auch wieder abliefern. WIE Du das regelst ist alleine Deine Sache.

Anwaltsschreiben an die Kita? Kann man sich sparen, kostet Geld, führt zu weiteren Eskalationen und sonst nix. Und kostet Geld. Und dann wird wieder über die teure Zunft der Schwarzkittel gescholten...

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#16
"
Sehr geehrte Frau..., sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zusammen mit der Kindesmutter freue ich mich, daß wir unser Kind bei Ihnen anmelden konnten, es bei ihnen in guten Händen wissen.

Da ich zusammen mit der Kindesmutter die elterliche Sorge ausübe, stehen mir nach Rechtslage unmittelbare Auskünfte zu xyz zu.

Ich bitte Sie daher, mir die erbetenen Informationen in den nächsten Tagen zukommen zu lassen.

Als spätesten Termin habe ich mir den xx.xx notiert. Sollte ich bis dahin nichts von ihnen erhalten, werde ich die Angelegenheit aus der Hand geben.

Freundliche Grüße
xyz
"

Immer freudlich und höflich, loben und anerkennen, aber in der Sache beinhart! Niemals drohen! Wink
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#17
@vorsichtiger schreibt
"Dass der doppelte Disput seitens Kita nicht gewünscht ist, ist für mich nachvollziehbar"

Wenn hier ein "doppelter Disput" vorliegt, muss im Vorfeld eine der beiden Parteien doch in der Kita irgendeinen Aufstand veranstaltet haben.
Sonst steht der Auskunft der Kita hinsichtlich der nicht von ihr festgelegten Ferientermine der Kita nichts entgegen.
Vermutlich aber hat die KM -aus welchen Gründen auch immer- der Kita verboten, sowohl über den dortigen Ablauf, als auch die Verhaltensmuster des Kindes Auskunft zu geben.

Ich persönlich halte ebenfalls die Diskussion über den Ort der Abholung für Unsinn. Es ist doch den regulierenden Behörden volkömmen gleichgültig, wer warum wann und wie das Kind wo auch immer abholen möchte.
Maßgeblich ist die Wohnung des Kindes zur Abholung und Verbringung.
Ausnahme wäre in diesem Falle die Abholung des Kindes von der Kita.
Aber da mauert die KM mit den unmöglichsten Argumenten.
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#18
Der Umgang beginnt idR mit Verlassen des mütterlichen Verantwortungsbereiches, an der Haustür der Wohnung des Kindes, wo die Mutter das Kind herausgibt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Im Zweifel hat sie nichts weiter zu tun, als die Tür zu öffnen und das Kind frei zu geben. Alles andere hat de Umgangsberechtigte zu organisieren.

Abholung in oder an der Kita oder später in oder der Schule ist sinnvoll, um Übergaben kontaktlos und ohne Streß für das Kind organisieren zu können.

Bei Uneinigkeit kann das letztlich nur ein Gericht festlegen und wird sich solchen Übergaben auch nicht verschließen evtl. sogar selbst vorschlagen. Ist eigentlich schon Standard.

Überlegenswert ist aber stets, ob der Nutzen solcher Aktionen größer ist als die Nachteile.


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#19
Hallo marecello,

ein Tipp für die Praxis:

Schiebe an die Kita-Leitung eine Mail nach, mit der Anmeldung zum berechtigten Anspruch, an den jährlichen Elterngesprächen, zum Entwicklungsstand des Kindes teilzunehmen. Du bittest hierin um eine frühzeitige Bekanntgabe des Termins und bittest um eine eventuelle Berücksichtigung deiner Möglichkeiten, aufgrund der bestehenden Entfernung und Arbeitszeiten.
Du beabsichtigst keinesfalls dich in die Dinge das Alltägliche betreffend einzumischen.

Bei uns war das kein Problem, weil diese Termine immer auf einen Freitag um die Mittagszeit gelegt wurden. Mein Arbeitgeber legte mir keine Steine in den Weg, die Arbeit(-szeit) konnte nachgeholt werden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#20
Naja, was bisher dazu gesagt wurde kann am Ende die Lösung für @marcello bringen. So wie @profiler schrieb kann`s in Sachen Auskünfte in die richtige Richtung gehen. Die Kita`s wollen nicht zwischen die Fronten geraten. Ist ja irgendwie nachvollziehbar. Wenn ich in die Kita zum meinem Jugen kam, warteten die Kid`s schon auf Kekse, Kuchen usw. Zum Nikolaus z. Bsp. hab ich für die gesamte Gruppe, dass sind 30 Kiddis, kleine Wichtelgeschenke gebracht. Hat mich vielleicht 15€ gekostet und mit den Weihnachtsplätzchen hatte ich dann die Erzieherinnen und die Leiterin überzeugt, dass ich nichts Böses vorhabe. Sorry, kann nix dafür, aber total abgeko... hatte die Mutter meines Sohnes. Was ich damit sagen will. Kein Aggressionspotential zusätzlich reinbringen und mit, ich erwähne das gern, Speck fängt man nun mal die Mäuse. Da kommen Info`s, die ich ja eigentlich haben will, von ganz allein. Am Ende hatte ich diverse Info`s gleich zweimal. Einmal von der Kita direkt und dann noch über das JA, weil die KM die dort abgab, damit ich sie mir von dort hole. Das JA schickte mir die Info`s dann per Email zu. So gesehen brauchte ich die KM garnicht direkt für Auskünfte.

Sorry, die KM meinte, mich schachmatt zu setzen und hat nicht geschnallt, dass ich sowas wie die rechte Hand von Bobby Fischer binBig Grin

Ist doch auch ne gute Taktik mit entspanntem zurücklegen, oder?
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