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10 Jahre Unterhalt nachzahlen
#1
Hallo alle zusammen,

ich, besser gesagt ein Freund, hat ein Problem.

Dieser Freund hat vor einigen Wochen ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, in dem steht, dass er Vater eines 10 jährigen Kindes ist und nun aufgefordert wird Unterhalt nach zu zahlen.

Das war erst einmal ein Schock.

Das Kind wurde bei einem One Night Stand gezeugt, an den er sich nur vage erinnern kann. Er hat die Frau auf einer Veranstaltung kennengelernt, war stock betrunken und sie hat ihn nach Hause gefahren.

Er hatte vorher keine Beziehung zu dieser Frau, kannte sie vor diesem Abend nicht und danach hat er sie auch nie wieder gesehen.

Bei der Geburt des Kindes hat sie wohl angegeben, dass der Vater unbekannt ist und hat auch nie versucht den Freund zu kontaktieren oder ihm etwas darüber zu sagen, dass er Vater wird.

So wie der Stand der Dinge ist, hat sie sich nach 10 Jahren (aus welchen Gründen auch immer) dazu entschlossen, zu melden, dass sie doch weiss wer der Vater ist und somit kam der Anwaltsbrief.

Ist das rechtens?
Kann man das einfach so machen?
Im Grunde hat sie den Staat doch schon betrogen weil sie den Vater nicht gleich angegeben hat oder?

Für einige Meinungen wäre ich sehr dankbar.
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#2
(11-01-2011, 12:59)Mimiki schrieb: Bei der Geburt des Kindes hat sie wohl angegeben, dass der Vater unbekannt ist und hat auch nie versucht den Freund zu kontaktieren oder ihm etwas darüber zu sagen, dass er Vater wird.

So wie der Stand der Dinge ist, hat sie sich nach 10 Jahren (aus welchen Gründen auch immer) dazu entschlossen, zu melden, dass sie doch weiss wer der Vater ist und somit kam der Anwaltsbrief.

Ist das rechtens?
Kann man das einfach so machen?
Im Grunde hat sie den Staat doch schon betrogen weil sie den Vater nicht gleich angegeben hat oder?
Moin.
Entscheidend dürfte sein, ob sie wusste, wer und wo der Vater war.

Nur wenn sie daran gehindert war, den Vater zur Unterhaltszahlung aufzufordern, kann sie auch rückwirkend fordern.
Wenn nicht, kann sie erst ab "Inverzugsetzung" fordern, also ab Anwaltsschrieb.
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#3
Zunächst muss mal geklärt werden, ob er wirklich der Vater ist. Vaterschaftstest machen. Die Frau kann alles mögliche behaupten, wer mit Betrunkenen one night stands durchzieht, bei dem kommen mit Sicherheit mehrere Männer für eine Vaterschaft in Betracht.
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#4
(11-01-2011, 14:54)p schrieb: Zunächst muss mal geklärt werden, ob er wirklich der Vater ist. Vaterschaftstest machen. Die Frau kann alles mögliche behaupten, wer mit Betrunkenen one night stands durchzieht, bei dem kommen mit Sicherheit mehrere Männer für eine Vaterschaft in Betracht.

Das ist mal das Wichtigste !
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#5
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!

Natürlich steht jetzt erstmal ein Vaterschaftstest an um zu klären ob das Kind wirklich von dem Freund ist, wie gesagt die ganze Sache ist ziemlich merkwürdig.

Die Mutter des Kindes wusste die letzten zehn Jahre wer der Vater ist und auch wo dieser zu finden ist, sein Name und seine Adresse sind ihr jetzt ja auch eingefallen um sie ihrem Anwalt zu geben. (Gibt es irgendwo ein Urteil oder ein Gesetz, dass er dann nicht für 10 Jahre Kindesunterhalt nachzahlen muss wenn die Mutter "absichtlich" versäumt den Vater anzugeben/ informieren?)

Nochmals vielen Dank


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#6
Andersrum.

Die Regel ist, dass er frühestens ab der Aufforderung Unterhalt zahlen muss.
Nur wenn die Mutter aus irgendeinem Grund daran gehindert war, ihn aufzufordern, kann sie auch rückwirkend fordern.
Das muss sie aber begründen und belegen.
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#7
Ich dache das wäre nur bei Betreuungsunterhalt.
Das Kind ist ja minderjährig und kann den Unterhalt nicht alleine geltend machen. Direkt nach der Geburt laufen Unterhaltsschulden auf gegen Mr. X. WEnn er jetzt jedoch einen Vaterschaftstest gemacht hat und die Vaterschaft anerkennt, nicht zahlt, dann macht er sich auch noch strafbar §170 StGB. Die Unterhaltsforderung kann nur herabgesetzt werden, wenn es unbillige Härte wäre den gesamten Unterhalt von 10 Jahren (ca. 30.000€ Euro) plötzlich zu bezahlen.

Solche Frauen hatten doch einen Grund gehabt das geheim zu halten. Diese Frauen haben ja in der Tat mit Vorsatz gehandelt und sollten selbst für die 10 Jahre Unterhalt aufkommen.

Wenn man diesen Feministenstat einmal kennengelernt hat mit seinen "Sozialgesetzen", die Hinz und Kunz mit Freibier versorgen und das arbeitende Volk für die Zeugung ihres Kindes bestrafen, der sollte sich wirklich überlegen, ob er nicht mit absoluter Gewalt organisiert in den Gebäuden der Demokratie für Abwechslung sorgt.
Wir Deutschen sind die einzigen, die das niemals tun werden - eher sterben wir dran oder hauen ab aus unserer Heimat.

Das sind Verhältnisse wie im dritten Reich, nur dass man nicht Jude heißt, sondern Erzeuger.

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#8
laut BGB § 1613 (Unterhalt für die Vergangenheit) kann der unterhalt für die vergangenheit nur geltend gemacht werden, wenn die mutter die letzten 10 jahre an der geltendmachung des unterhaltes gehindert war.
war sie ja nicht, sie hat es aus freiem willen nicht getan.

ich würde die zahlung mit dieser argumentation verweigern.
ab dem forderungszeitpunkt und bei positivem vaterschaftstest sieht es anders aus.

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#9
Das Problem ist, dass der Kuckucksvater möglicherweise Rückforderungsansprüche an den biologischen Vater hat.
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#10
aber sie hat doch vater unbekannt angegeben, oder nicht?
es ist also davon auszugehen, dass es keinen kuckucksvater gibt.
hat die mutter unterhaltsvorschuss vom staat bezogen?
hier könnte es zu problemen kommen...

hab schnell nachgeschaut:
UhVorschG. § 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht:
bei unvollständigen angaben, muss die mutter zurückzahlen
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#11
Also hatte bisher niemand die Vaterschaft inne. So ist klar ist das nicht, Mimiki vermutet es nur. Nehmen wir an, keiner hatte die rechtliche Vaterschaft inne. Jetzt wird die Vaterschaft festgestellt. Dann gilt §1600d Abs. 4: "Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.". Über das Bestehen einer Begründung im Sinne von §1613 Abs. 2 BGB ist damit aber noch nichts entschieden, darüber könnte sich je nach Beweislage ein Verfahren anschliessen. Wir wissen aber zu wenig, um dessen Chancen einzuschätzen.
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#12
hast recht, zu wenig info.
ich vermute, dass die quelle unterhaltsvorschuss versiegt ist, da dieser zeitlich begrenzt ist und jetzt eben ne neue quelle aufgetan werden muss. das würde in meiner kleinen welt den zeitpunkt erklären...

@mimiki:
du siehst, es müssen mehr infos her Wink
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#13
Guten Morgen,

Mensch vielen Dank erst einmal für die vielen Infos.

Viel mehr Infos habe ich leider nocht nicht, also Fakt ist momentan folgendes:

- die Mutter hat als Vater unbekannt angegeben als das Kind geboren wurde

- die Mutter wusste wer der Erzeuger ist

- die Mutter wusste wo der Erzeuger zu finden ist, wo er wohnt und wie er heisst

- es gibt keinen Kuck Kucksvater, die Frau hatte immer wieder wechselnde Beziehungen

- der Erzeuger ist bereit nach einem positiven Vaterschaftstest den Unterhalt zu zahlen

- der Anwalt hat in seinem Schreiben etwas von Unterhaltsnachzahlungen für die Vergangenen Jahre erwähnt

Jetzt wird erstmal auf den Vaterschaftstest gewartet....

Euch einen schönen Sonntag

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#14
Gibt es Nachweise, dass die Mutter den Vater kannte? Hat sie es z.B. damals Zeugen erzählt?
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#15
@Mimiki...

Was mir komisch erscheint. Es soll ein One Night Stand deines Freundes gewesen sein. Vorher nicht gekannt und danach nie wieder gesehen.

Bezogen auf die KM hören wir hier aber, dass die von Anfang an gewusst hat, wer der Vater des Kindes ist und sogar wo er wohnt?

Wie geht das an, wenn es sich um einen "One Night Stand" handelte, wo man sich quasi durch Zufall kennenlernte, aus welchen Gründen auch immer miteinander Sex hatte und dann jeder wieder seiner Wege ging, wobei die KM alles wichtige in Bezug auf möglichen Unterhalt für ihr Kind wusste, umgekehrt der mögliche Vater aber nicht.

Steht da was in besagten Anwaltschreiben drin darüber, wie sie an die Daten des nun bezichtigten Vaters gelangt ist?
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#16
steht doch im Eingangsstatement. ER war sturzbetrunken und SIE hat ihn nach Hause gefahren. Damit weiß Sie wo er wohnt / gewohnt hat.
Die Frage nach Belegen, dass sie von dem Erzeuger wusste ist sehr berechtigt und entscheidend.
Andererseits: Gab es immer wieder wechselnde Partner, dann muss sie sich die Frage nach potentiellen anderen Erzeugern stellen lassen. Gab es aber nach ihren Angeben keine weiteren, ist die logische Konsequenz die Frage, wieso sie denn erst jetzt auf den namen und Erzeuger kommt...
Und wieso soll er für 10 jahre zahlen? Wer hat denn bisher den Unterhalt gezahlt?
Viel zu viele Fragen sind da offen...
Am besten kommt der Freund mal selber hier her.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#17
Also, hierzu kann ich ein paar Worte sagen:

So wie ich es jetzt schildere, gibt es das nur in Deutschland (Österreich und Schweiz weiss ich nicht, müsste man mal herausfinden).

Das Kind hat den Anspruch auf den KU, nicht die Mutter (das wird jetzt gleich sehr wichtig bei der Erklärung).

Jetzt fordert ein Anwalt einen Putativvater auf, für ein minderjähriges Kind KU zu zahlen und den rückwirkenden Unterhalt seit Geburt.
Das Problem ist, man kann die Mutter jetzt gar nicht angehen und sagen "warum hast du dich nicht schon früher darum gekümmert" oder "erst den Vater unbekannt angeben und jetzt doch angeben nach 10 Jahren".

Das ist für die KU Klage in Deutschland erstmal irrelevant. Der Putativater muss den Test machen (Blutgutachten, weigern kann er sich nicht).
Wird er als Vater festgestellt, hat er VON GEBURT AN den Unterhalt zu zahlen, ALSO RÜCKWIRKEND!

Jetzt kommt das Perverse an den deutschen Gesetzen: DAS KIND WAR BIS DAHIN AN DER GELTENDMACHUNG SEINES KUs GEHINDERT, nicht die Mutter.
Deshalb wird von Geburt an gerechnet, weil das Kind klagt, nicht die Mutter.

Wenn dann der Vater nicht damit einverstanden ist, das er den rückwirkenden (von Geburt an) Unterhalt selbst bezahlen muss, hat er die Möglichkeit, die Mutter SEPARAT zu verklagen, nachdem das erste Urteil rechtswirksam ist (der KU für Kind).
Da kann man dann etweder wegen Personenstandfälschung anzeigen oder andere Gründe anführen, weshalb der Vater dann den Betrag von der Mutter wieder einklagen will.

Die ganzen Beiträge hier, die eben von den Usern angebracht wurden, sind bei einer Vaterschaftsfeststellung IRRELEVANT, die Mutter wird gar nicht belangt.

Also:

1. Wird die Vaterschaft festgestellt, wird der Vater von Geburt an zu KU
verurteilt.

2. Ein zweites Verfahren kann dann die Mutter an den angelaufenen Kosten (rückständiger KU seit Geburt des Kindes) beteiligen (eventuell).


Halbwegs verstanden?
Das hat mir mal so ein deutscher Anwalt für Familienrecht erklärt, weil mein Fall ja ähnlich war.

Und nochmal: Sowas gibt es nur in Deutschland!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#18
Hallo alle zusammen,

Vorab wieder vielen Dank fuer die Antworten und Infos, leider kann ich zu vielen Fragen nichts weiteres sagen. Es ist bisher nicht bekannt warum die Mutter erst jetzt mit diesem Unterhaltsding kommt und warum sie sich nicht vorher gemeldet hat.

Es ist bisher noch kein weiterer Schiftverkehr gelaufen. Wie gesagt wird jetzt erst einmal ein Test gemacht.

Vielen Dank für die Mühen schauen wir mal was bei dem Ganzen raus kommt.
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#19
gibt's da was Neues, Mimik? was gleichgesinnter schreibt, klingt unglaublich, ist aber wahrscheinlich gerade deshalb wahr..
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#20
Das wuerde mich auch interessieren, wirklich.

Und leider stimmt meine Ausfuehrung, ich habe es am eigenen Leib erfahren muessen. Und deshalb bekommen sie keinen Cent, und das seit mittlerweile fast 15 Jahren. Selbst Schuld...wer gierig wird und das perverse deutsche System auch noch unterstuetzend hilft, der bekommt gar nichts.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#21
Gleichgesinnter, ich bin von deinem Standpunkt noch nicht überzeugt.

Es mag vielleicht einzelne Fälle geben, wo sowas durchgeht.
Für die Regel halte ich das nicht.
Es ist m.W.n. die Aufgabe der Mutter, rechtzeitig den KU den geltend zu machen.
Sie hat das Recht dazu, und die Pflicht.

Nur wenn sie ebenfalls an der Geltendmachung gehindert ist, kann rückwirkend verlangt werden.
Und so war es doch auch in deinem Fall oder?
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#22
Nein, da muss ich dir widersprechen.

Auch wenn die Mutter den Namen des Erzeugers weiss und den Unterhalt erst in 15 Jahren IM NAMEN des Kindes geltend macht, muss der Erzeuger dann bei Gericht AB GEBURT nachzahlen, denn das Kind war an der Geltendmachung gehindert, nicht die Mutter (das ist ja das perverse).

Genauso hat mein Richter damals arumentiert, es war ihm wurscht, ob die Mutter erst nach ueber 4 Jahren ankam und beim JA die Beistandschaft beantragte. DAS KIND war verhindert, weil es seinen Unterhalt, das ihm zusteht, nicht geltend machen konnte. Ob es nun die Mutter war weil sie sich erst nach 15 Jahren wieder an den Namen des Erzeugers erinnern kann oder der Vater, weil er sich zum Beispiel dem Vaterschaftstest entzogen hat, ist absolut irrelevant.

Jo, und damals habe ich dem Richter dann gesagt, OK, wie ihr wollt, dann ist Deutschland fuer mich gestrichen und Geld gibts keins.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#23
Da dreht sich einem ja alles...

Aber wenn das so kaputt läuft in diesem Land, müsste dann nicht auch das Kind die Mutter verklagen können, weil es von ihr daran gehindert wurde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen oder sie es eben nicht frühzeitig in seinem Namen getan hat? Weil dem Kind ja dann rein theoretisch das Geld gefehlt hat und es in finanzieller Not aufwachsen musste?

Kopfkratzende Grüße,
Freaky
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#24
Hast du dafür noch ne Rechtsgrundlage oder nur deine Erfahrungen?

Ich halte das für Rechtsbeugung eines selbstherrlichen Richters.
Warum sollte vom Gesetzgeber dem Kind die Pflicht zur Geltendmachung auferlegt werden, wenn es grundsätzlich, alleine durch sein Kind sein, dazu gar nicht in der Lage ist.

Andere Kinder sind ja auch in der Lage, den Unterhalt, sogar direkt nach der Geburt, geltend zu machen.

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#25
Nee, Moment, es klagt ja das Kind, beppo, nicht die Mutter. Die Mutter klagt nur als Sorgeberechtigte, nicht als Klägerin (so das Argument der Richter). Das Kind darf keinen finanziellen Schaden erleiden wenn einer der Beiden es versäumt seiner Pflicht nachzukommen denn Unterhalt des Kindes sicherzustellen. (mir klingen diese Worte noch heute in den Ohren und ich bekomme leichte Kotzanfälle)

Wie es allerdings später mit einer eventuellen Klage des Vaters gegen die Mutter auf Schadensersatz aussieht, weiss nicht nicht, ich kenne auch keinen Fall, wo das versucht wurde oder sogar zum Erfolg führte. War mir damals auch egal, ich bin andere Strategie gefahren.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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