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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#1
Guten Tag, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir mehr oder weniger helfen ...

Zu meiner Situation:
Anfang dieses Jahres wurde ich von meiner damaligen Freundin verlassen, als diese feststellte dass sie schwanger wurde. Höhstwahrscheinlich (aber für mich nicht sicher) wurde sie durch mich schwanger. Sie ignorierte mich die Monate über und gab´ keine Chance auf eine "gemeinsame Zukunft zu Dritt" ...

Nachdem Ende Oktober das Kind geboren wurde bekam ich letztes Wochenende einen Brief von einer Rechtsanwältin, welche die rechtlichen Interessen "meiner" Tochter vertritt und mich zu mehreren Dingen auffordert. Ich soll ...
- die Vaterschaft anerkennen, wobei mir eine Vaterschaftsfeststellungsklage angedroht wird...
- fälliges Kindesunterhalt mit Wirkung ab Geburt auf eines der Konten der Anwältin zahlen ...
- zukünftige Zahlungen auf das Konto der Kindesmutter zu zahlen ...
- den Unterhalt titulieren lassen ...
- Auskunft über meine derzeitige Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben ...
Als Frist zur Erfüllung all dem ist mir der 23.12.2010 (knapp 13 Tage Zeit) gegeben worden ...

Wie sollte (oder könnte) ich nun vorgehen? -und an wen in wie fern wenden? -Jugendamt? -einen Anwalt? ...
Ich möchte auf jeden Fall die Gewissheit haben dass ich wirklich der Vater bin. Soll ich schlichtweg eine schriftliche Aufforderung zum Vaterschaftstest an die Kindesmutter schicken? -oder an die Rechtsanwältin? (oder gar´ beide?) -und wie würde/sollte dieser dann gemacht werden? ...

Danke im Vorraus ...
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#2
(17-12-2010, 00:47)Supulanul schrieb: -Jugendamt?
Erst wenn die Vaterschaft festgestellt wurde. Sonst auf nix anderes antworten. Bleib ganz freundlich. Mich wundert, dass Rechtsanwältin BU nicht erwähnt. TU kommt natürlich nicht in Frage, da nicht verheiratet gewesen.

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#3
ich würde auch erst den vaterschaftstest abwarten und dies genauso kommunizieren.

entgegen meinen vorredner würde ich zu einem frühen zeitpunkt eigenständig und auf hilfesuchende art zum jugendamt gehen, z.b. mal über den vaterschaftstest informieren und was auf dich zukommt.
wenn du erst hingehst, wenn deine ex schon die fäden in der hand hat und allen ihre sicht geschildert hat, bist du im nachteil.
wenn du hingegen von anfang an interesse zeigst, kann dir das langfristig viel nutzen.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#4
(17-12-2010, 08:57)seeelig schrieb: wenn deine ex schon die fäden in der hand hat und allen ihre sicht geschildert hat, bist du im nachteil.

Die Vaterschaftsfeststellung hängt nicht von Sichtweisen ab. Wenn in der Empfängniszeit ein Mann der Frau "beigewohnt" hat, ist er der Vater. So das Gesetz. Sollten es mehrere gewesen sein, ist das nicht eindeutig. Für den Fall gibt es heute eindeutige Tests.

(17-12-2010, 08:57)seeelig schrieb: wenn du hingegen von anfang an interesse zeigst, kann dir das langfristig viel nutzen.

Könnte aber auch als Anerkenntnis gesehen werden. Wenn ich mich kümmere habe ich damit zu tun.

Meine Antwort auf die Anfrage der Anwältin liefe darauf hinaus: Ich bin sehr überrascht von dieser Anfrage. Aus dem abweisenden Verhalten der Mutter habe ich geschlossen, dass sie einen anderen Freund hat und mit ihm dieses Kind hat. Wenn es sich um mein Kind handelt, wäre ein anderes Verhalten der Mutter mir gegenüber angemessen gewesen ...
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#5
ich meinte hier nicht bei der vaterschaftsanerkennung.
ich glaube aus der anfrage lesen zu können, dass bei positivem vaterschaftstest ein interesse an umgang mit dem kind besteht.
dies sollte man frühzeitig signalisieren und sich mit rechten und pflichten auseinandersetzen - ohne dazu gezwungen worden zu sein.

alles andere wird die mutter später als desinteresse auslegen - dahingestellt, ob sie dabei recht oder unrecht hat...

insbesondere im hinblick auf die wahrscheinliche antragslösung beim geteilten sorgerecht kann es langfristig nur von vorteil sein, die fürsorgebereitschaft für das kind frühzeitig zu signalisieren und sich so kooperativ zu verhalten, wie es einem möglich ist.
eine frühe trotzreaktion kann einem später sehr negativ ausgelegt werden, während verantwortungsbereitschaft oder zumindest der wille und die suche nach unterstützung meiner ansicht nach niemals negativ bewertet werden können.


warum ist die mutter eigentlich direkt zum anwalt gerannt?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#6
(17-12-2010, 09:41)seeelig schrieb: insbesondere im hinblick auf die wahrscheinliche antragslösung beim geteilten sorgerecht kann es langfristig nur von vorteil sein, die fürsorgebereitschaft für das kind frühzeitig zu signalisieren und sich so kooperativ zu verhalten, wie es einem möglich ist.
eine frühe trotzreaktion kann einem später sehr negativ ausgelegt werden, während verantwortungsbereitschaft oder zumindest der wille und die suche nach unterstützung meiner ansicht nach niemals negativ bewertet werden können.

Sehe ich genauso.
Für Umgangs- und Sorgerechtsfragen ist es wichtig, präsent zu sein und hierbei
Zitat:Könnte aber auch als Anerkenntnis gesehen werden. Wenn ich mich kümmere habe ich damit zu tun.
schadet es nicht, da es bei der Vaterschaft nicht auf Meinungen und Eindrücke ankommt.
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#7
(17-12-2010, 00:47)Supulanul schrieb: Sie ignorierte mich die Monate über und gab´ keine Chance auf eine "gemeinsame Zukunft zu Dritt" ...

Es hat mit Trotz nichts zu tun, wenn ich daraus schließe, dass ich mit dem Kind nichts zu tun habe.

Gedanklich bin ich dabei im gegenwärtigen Zustand noch vor der Vaterschaftsfeststellung.
Wenn die Feststellung positiv ist, ist Zusammenarbeit gefragt und dann vorrangig die Frage an die Kindesmutter, wie sie nach diesem Vorlauf die Zusammenarbeit zu gestalten gedenkt.
So, wie @Supulanul es beschreibt, hat die Mutter längst die Weichen gestellt, ihn als reinen Zahlvater zu mißbrauchen. Es ist mMn durchaus gerechtfertigt, darauf hinzuweisen.
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#8
Willkommen im Forum!

Wie die anderen schon geschrieben haben, ist ein gerichtlicher Vaterschaftstest sehr teuer. Den musst du allein zahlen, wenn sich herausstellt dass du der Vater bist. Viel besser wäre es, sich mit der Mutter zu treffen und einen ganz normalen preiswerten Vaterschaftstest zu machen. Dann wissen alle Bescheid, das Ergebnis ist dasselbe: Du erkennst die Vaterschaft an, wenn du es bist, andernfalls nicht.

Leider, leider, hat die Ex bereits ein Mietmaul eingeschaltet und das hat nur ein Interesse: Geld verdienen. Am gerichtlichen Test verdient es mit, am privaten nicht. Ebenso an anderen zu klärenden Punkten. Den Rest kannst du dir denken....

Unter allen Umständen solltest du deshalb versuchen, direkt mit der Ex zu kommunizieren. Wäre ein Anfang über Dritte zu machen, gemeinsame Bekannte, Verwandte? Weisst du, wieso die Ex so radikal reagiert hat? War es eine von den kranken Figuren, die von vornherein einfach ein Kind wollen, ohne Vater? Was war das für eine Beziehung, in welchem Umfeld lebt die Ex?

Einen eigenen Anwalt brauchst du erst, wenn Unterhalt strittig bleibt und vor Gericht geht. Da wird noch einiges auf dich zukommen und das 25 Jahren lang. Falls du Gespartes hast oder sonstige Werte, wird es höchste Zeit, das in Sicherheit zu bringen. Betreuungsunterhalt wird sie sicherlich auch noch verlangen und da werden dir die Augen übergehen, wie hoch der ist - Mindestsatz 770 EUR, nach oben offen.
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#9
(17-12-2010, 09:41)seeelig schrieb: ich glaube aus der anfrage lesen zu können, dass bei positivem vaterschaftstest ein interesse an umgang mit dem kind besteht.
Eben das habe ich dem nicht entnehmen können. Dazu sollte sich der Opener vielleicht etwas genauer äußern.
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#10
(17-12-2010, 00:47)Supulanul schrieb: ...
Ich möchte auf jeden Fall die Gewissheit haben dass ich wirklich der Vater bin. Soll ich schlichtweg eine schriftliche Aufforderung zum Vaterschaftstest an die Kindesmutter schicken? -oder an die Rechtsanwältin? (oder gar´ beide?) -und wie würde/sollte dieser dann gemacht werden? ...

Danke im Vorraus ...

das ganze ist recht unspektakulär.
speichelprobe vom vater und kind.
man muss das nichtmal gemeinsam machen, ich rate jedoch dazu, damit es später nicht zu mauschelei-unterstellungen kommt.
falls das kind gestillt wurde, sollte das 2 stunden vorher nicht geschehen sein, denn das kann den test verfälschen!
nach ein paar tagen bis wochen (je nach institut) kommt die auswertung und dann siehst du weiter.

im vorfeld solltest du dich allerdings mit genau den dingen beschäftigen, die offen sind, weil dich das ganze ja eh beschäftigt udn du die gedanken so zumindest in eine konstruktive richtung lenken kannst udn aus der ohnmachtsfalle rauskommst.

wie willst du dem kind gegenüber stehen.
wie gelingt es dir zwischen beziehung kind-vater und vater-mutter zu trennen.

ich finde es nach wie vor seltsam, dass die mutter sofort zum anwalt gerannt ist und muss (entgegen meiner weltsicht) leider auch daran glauben, dass es der mutter in erster linie um den schnöden mammon geht.

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#11
(17-12-2010, 10:39)p schrieb: Betreuungsunterhalt wird sie sicherlich auch noch verlangen und da werden dir die Augen übergehen, wie hoch der ist - Mindestsatz 770 EUR, nach oben offen.

Ich würde diesbezüglich nicht zu viel Panik schüren. BU zahlst man nur, wenn nach KU noch genug Geld vorhanden sein sollte. Den aktuellen Satz kenne ich nicht - liegt aber so etwas über EUR 1000,--. Bei den hohen KU Sätzen kommt ein Normalverdiener kaum noch über diesen Betrag.

Die bisher hier aufgezeigten Verhaltensweisen sind gut. Ganz wichtig - NICHTS aber auch gar NICHTS vorschnell unterschreiben und das Trennungsfaq studieren - das wird deine zukünftige Bibel.

Egal was es kostet - ich würde heute immer einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Das beseitigt zukünftige Zweifel und gibt dir Gewissheit. Unsereins werden genug Kuckuckskinder unter geschoben.

Behalte die Ruhe und viel Glück!

Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#12
(17-12-2010, 10:35)karlma schrieb:
(17-12-2010, 00:47)Supulanul schrieb: Sie ignorierte mich die Monate über und gab´ keine Chance auf eine "gemeinsame Zukunft zu Dritt" ...

Es hat mit Trotz nichts zu tun, wenn ich daraus schließe, dass ich mit dem Kind nichts zu tun habe.

Gedanklich bin ich dabei im gegenwärtigen Zustand noch vor der Vaterschaftsfeststellung.
Wenn die Feststellung positiv ist, ist Zusammenarbeit gefragt und dann vorrangig die Frage an die Kindesmutter, wie sie nach diesem Vorlauf die Zusammenarbeit zu gestalten gedenkt.
So, wie @Supulanul es beschreibt, hat die Mutter längst die Weichen gestellt, ihn als reinen Zahlvater zu mißbrauchen. Es ist mMn durchaus gerechtfertigt, darauf hinzuweisen.

mit jedem nicht-kooperativen verhalten (nicht reagieren, in die konfrontation gehen, der mutter motivationen unterstellen, etc) schadet sich @Supulanul langfristig selbst.

sollte das kind nicht von ihm sein, kann er die sache einfach abhaken und das bisschen aufwand kann aus der emotionalen portokasse bezahlt werden.
im anderen fall, stellt er jetzt schon die weichen. und sich auf das niveau der ex ziehen zu lassen (anwalt einschlaten ohne not) mündet in weiteren konflikten.

jungs, ich weiss, ihr habt alle mist erlebt, aber es muss nicht immer so kommen und man sollte nicht schon von anfang an raten, die flinte ins korn zu werfen oder auf konfrontation zu gehen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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