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Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
#1
Hallo,

mein Mann müsste lt. Düsseldorfer Tabelle rd. 360 Euro monatlich an KU zahlen, trotz null Rechten am Kind. Obwohl schon über 13 Jahre alt, hat er sein Kind noch nie gesehen. Das hat Exe immer zu verhindern gewusst. Irgendwann war der Frust so groß, dass er es aufgegeben hat.

Aber zahlen, dass durfte er immer schön. Dafür war er gut genug! Als er erkrankte und plötzlich nicht mehr zahlen konnte, wollte seine Ex doch tatsächlich an mein Geld. Seitdem ist er ein Mangelfall.

Wir bekommen jetzt unser erstes Kind und er hat endlich auch das Recht Vater sein zu dürfen. Seine Ex hätte mit Kindergeld über 540 Euro im Monat nur für das Kind. Wir wären froh, wenn wir soviel nur für unser Kind übrig hätten. Keiner kann mir erzählen, dass ein einzelnes Kind so viel im Monat braucht. Möchte nicht wissen, wieviel davon sich Exe einverleiben würde, wenn sie diesen Unterhalt tatsächlich von meinem Mann erhalten würde. By the way: sie hat, soweit wir wissen, mittlerweile vier von versch. Männern und lebt trotzdem auch von Hartz IV.

So etwas macht mich immer extrem wütend. Im Prinzip ist doch jede Frau fein raus, wenn sie sich drei Kinder von drei verschiedenen Männern machen lässt. Ich mein, wo bleibt da die Gerechtigkeit? Ich persönlich finde die Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle zu hoch angesetzt.

Gruß
Angel

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#2
Erzähl uns was Neues....

Empörung reicht nicht. Du musst aktiv werden. Beteilige dich an der Kärrnerarbeit, diese Verhältnisse zu ändern. In der faq sind einige Dinge aufgelistet, die jeder tun kann.
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#3
Das Thema DDT hatten wir hier bereits mehrfach und mit jeder erneuten Erhöhung wird wieder Protest laut.

Keine Frage, die DDT ist ein ideolgoisch geprägter Müllhaufen.
Aber weil die sich so toll als konfliktverschärfend etabliert hat und sie sogenannte alleinerziehende Elternteile begünstigt, wird auch nicht daran gerüttelt.

Aber was ist eigentlich deine Frage hierzu?
Die nach Gerechtigkeit?

Da bei diesem Thema alle nörgeln, gibt es hier wohl keine Gerechtigkeit.
Ich erinnere mich noch an eine von der BLÖD um die letzte Jahreswende herum interviewte Mutter, mit ihrer 16-jährigen Tochter.
Für die Göre wurde ein monatlicher Gesamtbedarf, für Klamotten und so, i.H.v. rund 1000€ angepeilt.
Du musst also erkennen, dass die in der DDT ausgewiesenen Beträge längst nicht jedem Anspruch genügen.

Einen etwas längeren Strang zum Thema findest du hier!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
Ich verstehe nicht, weshalb sich so viele Frauen auf Zahlsklaven einlassen - ich sag nur abwarten und Leitungswasser trinken Big Grin
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#5
Hallo Angel

(24-10-2010, 13:35)Angel schrieb: Seine Ex hätte mit Kindergeld über 540 Euro im Monat nur für das Kind. Wir wären froh, wenn wir soviel nur für unser Kind übrig hätten. Keiner kann mir erzählen, dass ein einzelnes Kind so viel im Monat braucht.
Doch, das JA wird dir genau dies sagen. Es sein denn, der Staat muss dafür einspringen. Dann brauch ein Kind plötzlich nur noch die Hälfte oder sogar nichts mehr ausser dem Kindergeld.

(24-10-2010, 13:35)Angel schrieb: By the way: sie hat, soweit wir wissen, mittlerweile vier von versch. Männern und lebt trotzdem auch von Hartz IV.
Hut ab, hat die schlau angestellt, diese Brutmutter. Lieber viele Kinder, alle von verschiedenen Männern. Dann ist das Risiko geringer, dass ein Mangelfall drunter ist. Oder wie ich es nenne: Faules Ei.

(24-10-2010, 13:35)Angel schrieb: Ich mein, wo bleibt da die Gerechtigkeit? Ich persönlich finde die Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle zu hoch angesetzt.
Du suchst nach Gerechtigkeit? Dann wandere lieber aus. Und die Düsseldorfer Tabellensätze sind extra so hoch angesetzt, damit die Frauen mehr Geld bekommen. Der Staat weiß genau, dass die Frauen davon nur am wenigsten für die Kinder aufwenden und dies ist auch so gewollt. Denn Männer sind so frech und link, die neigen dazu Geld zu sparen und anzuhäufen um sich irgendwann in Übersee davon ein schönes Leben zu machen, wovon der Staat wiederum nichts hat und so halten Männer damit die Wirtschaft auf. Gibt man den Frauen mehr Geld, wird es zu 100% wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf fließen. Meist in die Zigaretten-, Kosmetik-, Schuh- und Handtaschenbranche.
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#6
Gerechtigkeit?
Ein Deutschen Richtern und Deutschen Gerichten völlig unbekannter Begriff, so lange vor ihnen kein Zumwinkel, kein Ricke oder andere "wohlhabende" und "angesehene" Personen stehen oder sitzen.
Wenn so ein armes Würstchen wie wir einen Laden wie Acandor vor die Wand gefahren hätte, säßen wir längst oder schon lange in Stadelheim.
Aber weil wir nicht zu der sog. EHRENWERTEN GESELLSCHAFTAFT zählen dürfen von fremder Gnaden, ist die sog. Gerechtigkeit für uns die Rückseite einer SChallplatte, die sog. B-Version.

Wir müssen uns doch nur die Frage stellen, wer auf welcher Grundlage diese sog. DDF-Tabelle errechnet/kalkuliert, der weiß doch schon, dass dabei der sog. gesunde Menschenverstand ausgeschaltet war.

Gleiches gilt in den meisten Fällen auch für die Fledermäusinnen, die -so ist doch wohl nicht selten feststellbar- einen nur eingeschränkten Menschen-Verstand- einsetzen, wenn es um Väterrechte geht. Ohne Einschränkungen funktioniert allerdings der komplexe Verstand, wenn es um Vaterpflichten geht.
Und das mit Beihilfe durch eine frustrierte, unbefriedigte und von der Männerwelt unverstandene und ggf. noch jungfräuliche Mittelaltersdame aus dem JA:

Also, wer noch auf Gerechtigkeit vertraut, vertraut auch seinen Fähigkeiten, über´s Wasser gehen zu können (zumindest nicht selten)
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#7
Guten Morgen,

eine Frage zur Düdo-Tabelle hatte ich nicht. Wollte mir nur Luft machen, weil es einfach eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist.

@shalom
warum sich Frauen immer wieder auf Zahlsklaven einlassen? Was andere Frauen angeht, weiß ich es nicht. Ich habe mich auf so einen Mann eingelassen, weil er ja im Endeffekt nichts dafür konnte. Das lief nach dem Motto: "ich nehm doch die Pille, du brauchst kein Kondom". Klar, er hätte trotzdem noch einen Gummi drüber ziehen können, aber m.M. ist, dass man so viel Vertrauen in einer Beziehung schon haben sollte.

Dass mein Mann schon ein Kind hat und zahlen müsste, ändert nichts an der Tatsache, dass die Düsseldorfer Tabelle ungerecht ist und ich diese Meinung auch gegenüber Müttern, die daraus aus dem vollen schöpfen, kund tue (übrigens schon bevor ich meinen Mann kennengelernt hab). Habe mir da schon einige "Freundinnen" gemacht Smile

Ich habe eine gute Bekannte, deren Mann ist vor ein paar Jahren an Krebs verstorben und hinterließ die Frau und seine zwei Kinder. Sie geht zwar arbeiten, aber es reicht hinten und vorne nicht. Gut, die Kinder kriegen Halbweisenrente, aber das ist noch lange nicht so viel, wie ein Mann zahlen müsste. Da ist dann plötzlich nicht mehr die Rede davon, dass ein Kind über 500 Euro braucht. Dann bräuchte sie nur noch halbtags zu arbeiten und auch nicht mehr zur Tafel zu gehen.

Oder als ich neulich beim Frauenartzt saß und ich eine von diesen dämlichen Weiberzeitschriften in die Finger bekam (was anderes liegt da ja nicht rum) Da beklagte sich doch tatsächlich ne geschiedene Frau, dass ihr wohlhabender Mann mit dem neuen Unterhaltsrecht nun keine 1.800 Euro monatlich mehr zahlen muss, sonder nur noch 1.500. Hallo??? Der ganze Artikel war schon so á la Alice Schwarzer geschrieben, dass ich hätte kotzen können.

@P
Hast ja Recht. Nur aufregen bringt nichts. Aktiv tue ich bereits insofern etwas, dass ich jedem/jeder Betroffenen/er eure Seite empfehle. Eben damit sich mehr Leute wehren und nicht immer alles hinnehmen. Es gibt übrigens auch Frauen mit Kindern, die auf der Seite der Männer stehen.

Bin aber offen für jeden Hinweis, wie ich noch mehr tun kann.

Gruß
Angel
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#8
(25-10-2010, 09:42)Angel schrieb: Wollte mir nur Luft machen, weil es einfach eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist.

Das ist vollkommen okay. Der Tip war nur, den Luftdruck auch für konkrete Taten zu nutzen :-)
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#9
Die Armut hört derzeit ab EUR 929,00 auf, wobei sich ein Arbeitnehmer, welcher mit einem Betrag dieser Größenordnung auskommen muß, offiziell zum Präkariat zählen kann.

Betroffen sind allerdings hauptsächlich Alleinerziehende, also nicht jammern Männer - Nebenjob suchen Wink

http://www.rp-online.de/politik/deutschl...24308.html
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#10
Gerechtigkeit.... ja, ein schwieriges Feld.

Darüber wurde schon im Jahr 322 v. Chr von Aristoteles in der nikomachischen Ethik philosophiert.
Nimm's einfach hin wie es ist oder verschiebe die Grenzen dahin wo es für Dich erträglich wird.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#11
Auf Gerechtigkeit hofft ja niemand, der sich einmal länger in dieser Lage befindet - allerdings ist glücklicherweise der Armutsbegriff unstrittig. Was mich ein wenig stört ist, daß Jugendämter und Gerichte in existenzgefährdenter Art und Weise Selbstbehalte ignorieren und sich nicht veranlasst sehen diese auf ein menschenwürdiges Niveau zu bringen.

Die Assizoation ergibt sich von selbst: Wer sich nicht um sein Kind kümmern darf, hat sein Leben verwirkt - hier wird man für eine moderne, emanzipierte Lebensführung bestraft wo man eben nicht bis zur Familientragödie unter einem Dach lebt, sondern einfach auch sagen kann: Ich habe keinen Bock mehr auf die Kuh!

Dieser verfluchte Sozialstaat hat gefälligst die Differenz zu tragen, damit Unterhaltszahler sich trotz Verpflichtung noch selbst verwirklichen können (z.B. als Erzieher in der Kita) - die Zeiten in denen Papa unter Tage gehen muß um die Mäuler zu stopfen sind vorbei!!!

Das nenne ich Gleichberechtigung, Gleichstellung und all die anderen Propagandabegriffe, die man so von der Berliner Schnauze zugeraunzt bekommt!

Interessant und unterstützenswert finde ich auch die Forderung vom ISUV den Selbstbehalt transparenter zu gestalten. Hier kommt dann sicher auch sowas raus wie

Friseur: EUR 3,28
Fahrten zur Arbeit: EUR 8,54
Kulturelle Veranstaltungen: 2,62
.
.
.

Big Grin

http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=464
"Zudem rückt dadurch für Männer ein zukunftssicheres Berufsfeld in den Blick, das bei der bisher eher traditionell geprägten Berufswahl junger Männer überhaupt nicht bedacht worden ist."

Angaben beziehen sich auf Vollzeitstellen:

Erzieher:
Lt. SZ Tabelle: 1.860 - 2400 Euro brutto / Monat

Sozialpädagoge/-arbeiter(FH):
Lt. SZ Tabelle: 1.526-2.900 Euro brutto / Monat
"Nach Angaben des Berufsverbands für Sozialarbeit (DBSH) zeichnet sich allerdings ein Abwärtstrend bei den Vergütungen ab, was sich auch im zunehmenden Ausstieg aus den Tarifverträgen zeige."
Lt. Arbeitsmarktbericht (empirisch ermittelt): 1900 - 2100 Euro brutto / Monat.

Pädagoge(Uni):
Lt. Arbeitsmarktbericht (empirisch ermittelt): 1.800-2.700 Euro brutto / Monat. (SZ Tabelle führt leider weder Pädagoge noch Erziehungswissenschaftler auf).
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#12
(13-11-2010, 10:00)Shalom Aleichem schrieb: daß Jugendämter und Gerichte in existenzgefährdenter Art und Weise Selbstbehalte ignorieren und sich nicht veranlasst sehen diese auf ein menschenwürdiges Niveau zu bringen.

Ein bißchen mehr Arbeiten, dass man den KU zahlen kann, dürfte nicht zu viel verlangt sein. Big Grin Das ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber dem Kind und dem deutschen Steuerzahler.

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#13
Ich suche immer noch das Gesetz zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit - vielleicht das hier???

§ 1603
Leistungsfähigkeit

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.


M.E. nach sind rein rechtlich vor dem Steuerzahler und der Forderung nach bundesweiter Arbeitssuche noch die Kindsgroßeltern heranzuziehen.
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#14
(13-11-2010, 10:36)Shalom Aleichem schrieb: M.E. nach sind rein rechtlich vor dem Steuerzahler und der Forderung nach bundesweiter Arbeitssuche noch die Kindsgroßeltern heranzuziehen.

Und alle Verwandten ersten Grades. Dieses Gesetz würde ich sofort unterschreiben. Ich unterschreibe jedes Gesetz, wo andere latzen müssen. Je mehr in den Abgrund gerissen werden, umso größer wird das Jammern sein.
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#15
Ein bißchen mehr Arbeiten, dass man den KU zahlen kann, dürfte nicht zu viel verlangt sein

Wenn das nicht als Joke eingestellt wurde, sondern ernsthafter Anspruch ist, frage ich mich für die vielen ausgequetschten Unterhaltszahler, wo sie denn noch ein bischen mehr Arbeit finden, die auch eventuell noch anständig entlohnt und nicht mit Präkariatsentgelt von 2-4 Euro pro Stunde bei eigenen Anfahrtkosten ent- oder be- lohnt wird.
Da lungern doch viele KM wegen nicht vorhandener Tätigkeitschancen oder mangelnden Selbstverwirklichungsmöglichkeiten zu Hause oder während der Kita Zeiten in Cafe´s oder sonstigen Mutti-Treffs herum, um nur möglichst viele Ideen zum Ausquetschen des KV zu erhaschen und der KV kommt aus seinem Job nach Hause und stiert am Monatsende ungläubig auf seine Lohn-/Gehaltsabrechnung und den dazugehörigen Kontoauszug, um dann festzustellen, dass seine Resteinkünfte gerade ausreichen, seinen Kaffee mit dem gleichen Pulver noch zwei- oder drei Mal aufzubrühen, seine Wäsche so lange zum Waschen aufzubewahren, bis die Waschtrommel proppenvoll ist, um möglichst wenig Waschpulver zu verbrauchen.
Hat eigentlich jemals einer der Betroffenen in der Unterhaltsermittlung erfahren dürfen, was alles zu einem menschenwürdigen Leben eines Unterhaltsverpflichteten dazugehören sollte außer der tägl. Scheibe Brot etc.? Diese Kalkulierer(innen) vergessen, dass am Jahresende auch eine Energiekostenabrechnung ins Haus steht, weil der KV ja des Abends nicht nur bei Kerzenlicht ein Buch liest (so er sich das noch leisten kann).
Er kann ja wohl schlecht mittels Dynamo seinen Fernseher in Betrieb halten.

Und wenn er das Glück hat, sein(e) Kind(er) an Wochenenden mal zu sich nehmen zu können, wird er vermutlich auch noch auf die Scheibe Brot für sich verzichten, um ja nicht seinen Nachwuchs zu enttäuschen.

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#16
Um einmal bei den bestehenden Gesetzen zu bleiben, hier die Umsetzung:

Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
________________________________________________________________
Wenn also dieser Unterschritten wird muß Omi und Opi mit je Betrag x (z.B. EUR 40,00 pro Nase) einspringen.

Erst wenn keiner von denen mehr zahlen kann ohne seinen angemessenen Selbstbehalt zu gefährden kommt der notwendige Selbstbehalt zum Tragen.

Wenn es also kein weiteres Gesetz gibt, welches §1603 wieder ad adsurdum führt, sollte man doch mit dieser Argumentation vor jedem Gericht gewinnen dürfen.

Anbei sei noch vermerkt, daß nicht Gerichte Selbstbehalte und Unterhaltshöhen festlegen dürfen, weil das nämlich ein Legislativer Akt ist.

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#17
Meine These ist natürlich provokativ, weil ich immer mehr über VERANTWORTUNG lesen muss und über gut und böse, also einer moralischen Einschätzung und Bewertung. Hier im Forum geschieht das. Das läuft wie folgt: Einige unter uns brauchen keinen Unterhalt zahlen, weil sie Gutmenschen sind und andere sind Mistkerle, die gefälligst zahlen sollen und müssen, wobei ich in die letzteren Gruppe der Mistkerle eingestuft wurde. Diese Entscheidung nennt man übrigens EINZELFALLENTSCHEIDUNG, so wie es die Familienrichter praktizieren. Interessanterweise könnten einige unter uns Richter sein Smile
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#18
(13-11-2010, 10:50)Terbeck schrieb: Da lungern doch viele KM wegen nicht vorhandener Tätigkeitschancen oder mangelnden Selbstverwirklichungsmöglichkeiten zu Hause oder während der Kita Zeiten in Cafe´s oder sonstigen Mutti-Treffs herum

Wobei ja das Frauenministerium die Kitaplätze schafft, damit FRAU noch beruflich aktiv sein kann. Wenn man mit der Sippenhaft kommt, kriegt das Mädel nämlich Druck von Mami und Papi und bewegt endlich ihren [Unterschreitung des Mindestniveaus].
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#19
Das ist eben Bestandteil des Familienrechtes. Nachzulesen auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz oder hier www.leutnant-dino.com/?p=1364
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#20
(13-11-2010, 10:50)Terbeck schrieb: Ein bißchen mehr Arbeiten, dass man den KU zahlen kann, dürfte nicht zu viel verlangt sein

Wenn das nicht als Joke eingestellt wurde, sondern ernsthafter Anspruch ist, frage...

De Exilierte ist bekannt als 'Hardliner'. Der meint das so, wie er das schreibt.

Dessen bin ich mir sicher.

Nur noch haertere und absurdere Urteile und Gesetze werden eine Veraenderung bewirken.

Auch ich neige langsam dazu, dies zu glauben.

Al Bundy aus Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#21
Ich auch.
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#22
(13-11-2010, 11:01)Exilierter schrieb: Das ist eben Bestandteil des Familienrechtes. Nachzulesen auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz

Abgesehen davon, daß Unterhalt eine Familienangelegenheit ist (ja auch der böse Zahlvater ist Teil der Familie) schiebt das Ministerium seine hoheitlichen Aufgaben auf die Gerichte ab.

Welches Gericht bestimmt eigentlich die Höhe der Hartz IV - Sätze oder der Kinderfreibeträge?

Für mich ein Fall für das Verfassungsgericht oder sogar für den EG.
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#23
(13-11-2010, 11:09)Shalom Aleichem schrieb: (ja auch der böse Zahlvater ist Teil der Familie)

Nein. Familie ist nur da, wo alle aus einem Kühlschrank essen.
Der Vater gilt als Familienfern und ist nur für das auffüllen des Kühlschranks zuständig.
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#24
(13-11-2010, 11:13)beppo schrieb:
(13-11-2010, 11:09)Shalom Aleichem schrieb: (ja auch der böse Zahlvater ist Teil der Familie)

Nein. Familie ist nur da, wo alle aus einem Kühlschrank essen.
Der Vater gilt als Familienfern und ist nur für das auffüllen des Kühlschranks zuständig.

Was gilt ist Auslegungssache und von feministischen Hassgefühlen geprägt, hier einmal was von Wikipedia^^

Familie (Recht)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

In Deutschland wird die Familie wird zwar an prominenter Stelle (in Artikel 6 des Grundgesetzes) unter den „Schutz der staatlichen Ordnung“ gestellt, doch erstaunlicherweise gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs.

Das Buch „Familienrecht“ innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert in seinen §§ 1589 f. nur die Begriffe der „Verwandtschaft“ (worunter nur das durch Abstammung oder Adoption begründete Verwandtschaftsverhältnis fällt) und der „Schwägerschaft“, nicht jedoch den der Familie.

Das Personenstandsgesetz erläutert in § 15, wen der Standesbeamte in das Familienbuch von Ehegatten einzutragen hat, nämlich

1. die gemeinsamen Kinder der Ehegatten,
2. die von den Ehegatten gemeinschaftlich als Kind angenommenen Kinder,
3. die von einem Ehegatten als Kind angenommenen Kinder des anderen Ehegatten.

Eine verbindliche Definition des rechtlichen Familiebegriffs ist darin jedoch nicht zu erkennen, zumal andere Gesetze den Kreis der Familienmitglieder „im Sinne dieses Gesetzes“ wesentlich weiter ziehen. Das Wohngeldgesetz etwa rechnet in § 4 Absatz 1 zu den Familienmitgliedern den Antragsteller selbst, den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie sowie Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie sowie Verschwägerte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie und schließlich auch Pflegekinder.

Die Reihe der Beispiele für divergierende Begriffsbestimmungen in verschiedenen Gesetzen ließe sich fortsetzen. Eine einheitliche Definition des Begriffs Familie besteht demnach im deutschen Recht nicht. Es ist jedoch eine Tendenz erkennbar, den Familienbegriff stets dann eher eng zu fassen (Kernfamilie), wenn aus einem weiteren Verständnis Pflichten oder Belastungen für den Staat erwachsen würden - und umgekehrt (Großfamilie).

Siehe auch: Familie (Soziologie), Sippe, Klan
Wo kein Gesetz, da Handlungsbedarf..
Um hier rechtliche Klarheit zu schaffen muß hinterfragt werden, weshalb die Mütter des Grundgesetzes die Familie unter Schutz stellten - wegen der Steuern? Nein, wegen der Kinder - diese sind der wesentliche Punkt in der Familie und genau hier, in Artikel 6 nämlich ist auch geregelt wer zur Familie des Kindes gehört:

Gliederung
Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Wie Wiki schon sagt kann der Familienbegriff auch erweitert werden um den Sozialstaat zu schonen. Zwangsarbeit und Kindesentzug genießem dagegen keinen gesetzlichen Schutz!
(13-11-2010, 11:19)Shalom Aleichem schrieb: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Und zwar nicht nicht die JVA Bauzen, sondern das jeweilige Jugendamt, welches wiederum dem Familienministerium unterstellt ist!
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#25
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.


Und der Papa ist die Melkkuh und der [Unterschreitung des Mindestniveaus] der Gemeinschaft !

Anbei sei noch vermerkt, daß nicht Gerichte Selbstbehalte und Unterhaltshöhen festlegen dürfen, weil das nämlich ein Legislativer Akt ist.

Nanu, nanu !!! Ich erinnere mich an die Versuche der Fledermäusin bei meinem zuständigen Familiengericht, mittels vermutlich früher angelernter Rechenkünste innerhalb von 3 Monaten vier verschiedene Trennungsunterhalte "errechnet" zu haben. Ja, sie hat sich sogar darin versucht, die unterschiedlichen Netto-Einkünfte zwischen StKl. 1 + 3 zu kalkulieren.
Ihr größter Hit allerdings war, den Streit darüber entfachen zu wollen, warum ich beruflich mehr als 250 Tage im Einsatz war. Das wollte nun absolut nicht in ihr Beamtenköpfchen vordringen.
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