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Der Termin beim Anwalt
#1
Hallo,

ich wollte nur Bescheid geben, wie der Termin beim Anwalt gelaufen ist!

Aus unserer Sicht ganz positiv. Der Unterhaltstitel wurde damals ja aufgrund des damaligen Einkommens berechnet (106%). Da aber jetzt das Einkommen weit unter dem Damaligen gesunken ist, aufgrund einer chronischen Krankheit (Atteste vorhanden) auch keine Steigerung zu erwarten ist und ein zweites Kind auf dem Weg ist, stehen unsere Chancen lt. Anwalt ganz gut, dass wir den Unterhaltstitel abgeändert bekommen.

Mein Mann hat jetzt die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate inkl. den ärztlichen Attesten beim Anwalt vorbeigebracht. Wenn er mit den Berechnungen fertigt ist, kriegen wir einen neuen Termin. Ich hatte auch den Eindruck, dass es ein Anwalt ist, der nicht "Pro-Mütter" ist, sondern auf der "Männerseite" steht. Smile Wenigstens ein kleiner Lichtblick im Unterhaltschaos.

Ich würde zu gerne, dass Gesicht der Ex sehen, wenn sie davon erfährt Tongue

LG
Angel
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#2
warte erstmal ab, was bei rauskommt bevor ihr ein Fass aufmacht!
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Bei positiven Prognosen des eigenen Anwalts hinsichtlich der eigenen Erfolgschancen bei Mandatserteilung muss man genauso skeptisch sein, wie bei negativen des gegenerischen Anwalts.

Das geht streng nach Walther von Vogelweide: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!"

Wichtiger ist, dass er einem zuhört, sich auskennt und weiß, wie man mit dem Richter und der Gegenseite umgehen sollte und seine eigene Strategie (die er hoffentlich hat) mit dem Klienten abstimmt.
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#4
Hi,

ein Fass werden wir erst einmal nicht aufmachen. Das machen wir erst, wenn der Titel abgeändert ist.

Ich bin aber doch recht zuversichtlich, was das angeht (positiv denken).

Allerdings weiß ich noch nicht, wer von uns 1 Jahr Elternzeit nehmen soll. Was haltet ihr denn für eine bessere Lösung?

Variante A
Gehe ich in Elternzeit bekomme ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro (weil ich schon länger Krankgeschrieben bin) und 184 Euro Kindergelg macht 484 Euro für mich. Mein Mann bekäme dann mit der Lst III ca. 1.330 Euro netto.

Varante B
Geht er in Elternzeit bekäme er ca. 600 Euro Elterngeld (Durschnitt der letzten 12 Monate mit Kl. 5) und 184 Kindergeld. Ich bekäme mit der Lst III ca. 1.700 Euro netto.

Klar, rein finanziell gesehen wäre Variante B besser. Allerdings denke ich, müsste er dann wieder Unterhalt zahlen, weil mein Einkommen mit berechnet wird, oder sehe ich das falsch?

Und es gibt noch einen Haken bei der Variante B. Ich stehe in meiner Firma sowieso schon auf der Abschussliste (Mobbing, Kündigungsandrohungen, das ganze geht jetzt schon über Anwalt und Integrationsamt) und habe das Gefühl, dass man mir 4 Monate nach der Geburt ohnehin kündigt. Dann habe ich kein Einkommen mehr und mein Mann nur das Elterngeld. Und da er bei seiner Firma noch nicht sehr lange ist (Zeitarbeit) besteht die Gefahr, dass sie ihm nach Ablauf der Elternzeit auch kündigen, weil sie für seine Arbeit schon längst einen Anderen gefunden haben. Die Gefahr, ins Hartz IV zu rutschen wäre immens groß.

Bei Variante A hätte ich wenigstens 1 Jahr Zeit mir was Neues zu suchen und ich könnte mein Kind länger als 8 Wochen stillen.

Was meint ihr, was Besser wäre?

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#5
Bei Variante B würde er unterhaltsrechtlich so behandelt werden, als wenn er weiter arbeiten würde.
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