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Falsche Medikamente für 7-jährigen
#1
Hab nun meinen Sohn für die hälftige Ferienzeit bei mir. Er wurde mir mit Durchfall und von meiner Holden mit angebl. Schleimhautentzündung übergeben. War und ist mir egal, wollte meinen Sohn wie vereinbart während der hälftigen Ferien.
Medikamente wurden mit eingepackt.
Stellte zu meinem Entsetzen fest, dass meinem Sohn ein Medikament verabreicht werden sollte, das lt. Beipack keinesfalls Jugendlichen unter 16 Jahren gegeben werden dürfte, weil es äußerst schädliche Nebenwirkungen verursachen könnte/würde. Dieses Mittel war gegen Sodbrennen einzusetzen.
Daneben fand ich im Koffer ein Astma-Mittel (obwohl er keine dahingehenden Anzeigen bislang hatte) sowie ein Mittel gegen Durchfall.

Angeblich waren dem Kind auch bereits Antibiotika verabreicht worden.

Ich bin entsetzt, dass meine Ex offensichtlich die Beipackzettel nicht liest und dem Kind sorglos (oder sogar hirnlos) Medikamente zuführt, die mehr als schädlich sein können.
Mein Apotheker, dem ich heute das Medikament für über 16 Jährige zeigte und um den ich um Rat fragte, erklärt nur, dass man einen derartigen Arzt dringend vor den Kadi schleppen müsste.

Was kann/soll ich nur tun, außer diese Medikamente einzukassieren?

Sollte mein Anwalt ihrer Anwältin dazu etwas Deutliches schreiben oder wäre es hilfreicher, die Familienrichterin darüber zu informieren?
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#2
Zunächst mal mit der Ex sprechen und sie fragen, warum sie die Medikamente gegeben hat. Erstmal ganz höflich sein, fragen ob vielleicht eine Verwechslung vorliegt?
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#3
Dem Rat bin ich gefolgt und habe sie ganz höflich gefragt. Mit der Antwort, dass der Hausarzt ihr die Medikamente für den Jungen verordnet und sie die Beipackzettel nicht gelesen habe, wollte ich mich eigentlich nicht zufrieden geben. Er habe ihr zu dem für sein Alter absolut ungeeigneten Mittel noch ausdrücklich gesagt, dass sie dem Jungen morgens und abends je eine Tablette verabreichen sollte.
Zu ihrem sog. Hausarzt rennt sie bei jeder Gelegenheit.
Den früheren Kinderarzt, der sie und ihn kompetent betreut hat, meidet sie, weil dieser ihr wohl einige Male "auf die Füße getreten ist".
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#4
Manchmal werden Medikamente bewusst, im Widerspruch mit der Kennzeichnung verschrieben. Ruf doch mal beim Hausarzt an oder geh vorbei und frag ihn.
https://t.me/GenderFukc
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#5
Auf die Anfrage, den Anruf bei dem von meiner EX so bevorzugten "Hausarzt" antwortete dieser, dass ihm die Einschränkung im Beipack nicht aufgefallen sei, er sich aber auf die Kindsmutter verlassen würde, dass diese den Beipackzettel lesen würde. Im übrigen aber solle das Kind ruhig die noch verbleibenden Tabletten einnehmen.
Auf Vorhalt, dass einem Siebenjährigen doch wohl keine Medikamente zugeführt werden dürften, die ausdrücklich für dieses Alter nicht geeignet seien, antwortete er nur, dass ich tun und lassen könne, wie mir beliebe. (Viell. war sein Veterinärstudium nicht ganz so erfolgreich, dass er umsatteln musste, was ein seinem Kaff nicht so auffällt)
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#6
(24-10-2010, 20:11)Terbeck schrieb: antwortete er nur, dass ich tun und lassen könne, wie mir beliebe.

So, wie er anscheinend selbst vorgeht.

Ich würde eine eidesstattliche Versicherung über diese Aussage fertigen und ihn zumindest bei der Ärztekammer anzeigen!
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#7
@karlma
Ärztekammer und ärztl. Standesvertretungen sind etwa so Einsatzbereit wie JA-Mitarbeiterinnen für die Trennungsväter.
Schreibt man der Ärztekammer und berichtet, so wird von dort zunächst einmal eine "Stelluingnahme" des betreffenden Arztes eingeholt Aus dieser geht dann -auszugsweise- hervor, dass man den Arzt lt. dessen Aussage wohl missverstanden hätte, aber keinerlei Anlass sehe, etwas zu unternehmen.
Man möge doch künftig auch im eigenen Interesse die Beipackzettel (wie auch im TV empfohlen) sorgfältig durchlesen, bevor man etwas verabreicht.
So bekundet und gelesen.
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#8
(25-10-2010, 09:47)Terbeck schrieb: @karlma
Ärztekammer und ärztl. Standesvertretungen sind etwa so Einsatzbereit wie JA-Mitarbeiterinnen für die Trennungsväter.
Schreibt man der Ärztekammer und berichtet, so wird von dort zunächst einmal eine "Stelluingnahme" des betreffenden Arztes eingeholt Aus dieser geht dann -auszugsweise- hervor, dass man den Arzt lt. dessen Aussage wohl missverstanden hätte, aber keinerlei Anlass sehe, etwas zu unternehmen.

So nach außen. Aus der Zusammenarbeit mit Ärzten ist mir bekannt, dass in einem solchen Fall hinter den Kulissen mehr los ist.

Ansonsten ist eine Behandlung mit nicht zugelasenen Medikamenten Körperverletzung!
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#9
Es kommt drauf an, was das für Medikamente sind. Homöopathische Mittel? Verschreibungspflichtige Sachen? Placebos? Hammer-Mittel?

Der Arzt wird sowieso alles in Abrede stellen, wenn er unter Druck kommt. Um gegen den Arzt vorzugehen, müsste man sich mit der Mutter einig sein, z.B. das Rezept von ihr bekommen. Aber die wird nichts machen, denn dann kommt ihre eigene Rolle kritisch auf dem Tisch.
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#10
(11-10-2010, 21:13)Terbeck schrieb: Stellte zu meinem Entsetzen fest, dass meinem Sohn ein Medikament verabreicht werden sollte, das lt. Beipack keinesfalls Jugendlichen unter 16 Jahren gegeben werden dürfte, weil es äußerst schädliche Nebenwirkungen verursachen könnte/würde. Dieses Mittel war gegen Sodbrennen einzusetzen.

Das ist sicher eine nicht zugelassene Medikation. Der Arzt hat sie nicht erklären können!

Das Rezept liegt vermutlich noch bei der Apotheke.
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#11
Das Medikament heißt RANITIDIN Heumann 75 mg
Im Beipackzettel heisst es ausdrücklich: "Die Anwendung bei Kindern unter 16 Jahren wird nicht empfohlen".
An anderer Stelle des Beipackzettels:
"Ranitidin darf nicht eingenommen werden
- von Kindern unter 16 Jahren".

Muss einem da nicht Angst und Bange werden ob der Nachlässigkeit von Arzt und Kindesmutter, die einem seit heut 7-jährigen Jungen dieses Medikament verabreicht haben.

Ich würde am liebsten mir diese Pillen besorgen, damit zu der Tusse vom JA oder zur Fledermäusin fahren und denen das auf den Tisch legen mit der Bitte, sie einzunehmen. Gern können sie vorher noch die Nebenwirkungen lesen und dann entscheiden, ob ein Kind nicht vor solchen Pillen, solchen Ärzten und einer solchen Mutter dringenden Schutz benötigt?

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#12
Die 75mg - Version ist die Schwächste. Sie ist nicht verschreibungspflichtig und in der Apotheke frei verkäuflich. Für Kinder unter zehn Jahren nicht geeignet. Sieben Jahre ist defintiv zu klein dafür.
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#13
@p
Vorderseite des Beipackzettels Mitte links sagt unmissverständlich:
"Ranitidin 75 mg darf nicht eingenommen werden
- von Kindern unter 16 Jahren"

Vorderseite Beipackzettel rechts im unteren Drittel:
"Die Anwendung bei Kindern unter 16 Jahren wird nicht empfohlen"

Die erste Aussage düfte eindeutig sein, die zweite mag schwammig klingen.

Fakt jedoch ist, dass im gesamten Beipackzettel kein Hinweis auf Kindesalter von 10 Jahren zu finden ist.

Egal, wer nun das Präparat empfohlen oder herausgegeben hat, die sog. Risiken und Nebenwirkungen wurden entweder nicht erfragt oder nicht genannt.
Und das bei einem gerade Siebenjährigen, dem m.E. viel zu oft und viel zu schnell Antibiotika zugeführt werden, damit die KM nur nicht zu viel mit Kindeserkrankungen "belästigt" wird.

Allein wenn ich mir die sog. Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel durchlese, fühle ich mich verunsichert und in meiner Sorge um das Kind mehr als bestätigt, ohne auf all die weiteren Einzelheiten einzugehen.

Aber die KM fühlt sich dank oder wegen der Schutzmacht JA und der dortigen "Dame" sehr sehr sicher.
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#14
(26-10-2010, 08:53)Terbeck schrieb: Fakt jedoch ist, dass im gesamten Beipackzettel kein Hinweis auf Kindesalter von 10 Jahren zu finden ist

Schon klar, hast du ja oben öfters geschrieben. Ich habe mir nur den Wirkstoff angesehen und festgestellt, dass es mehrere Medikamente mit demselben Wirkstoff in derselben Menge gibt. 75mg sind frei verkäuflich, die 150 und 300mg - Versionen sind rezeptpflichtig.

Diese anderen Medikamente mit demselben Wirkstoff in 75mg warnen vor einer Einnahme unter zehn Jahren. Man könnte also aus medizinischer Sicht die Altersspanne von 10-16 noch diskutieren, aber unter zehn nicht mehr. Da das Kind sieben ist, liegt es so oder so unterhalt des Anwendungsbereichs. Damit habe ich die Eindeutigkeit der Nichtanwendung bekräftigt. Alles klar jetzt?
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#15
(26-10-2010, 08:53)Terbeck schrieb: Aber die KM fühlt sich dank oder wegen der Schutzmacht JA und der dortigen "Dame" sehr sehr sicher.

Sie fühlt sich nicht nur sicher, sie ist es auch.

Die meinige hat jetzt das Dutzend Straftaten vollgemacht. Selbst als es zur Anklage kam, hat die Strafrichterin sie von der Verantwortung freigesprochen, da die Anwendung von List intelligentes Vorgehen voraussetzen würde und solches nicht zu erkennen war...
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#16
Mein Sohn hat als Asthmatiker über Jahre vom Facharzt ein Medikament (Singulair) verschrieben bekommen, dass den Wirkstoff Montekulast enthält. Hier gibt es keine Beipackzettel.
Im letzten Jahr der Vorschule und in der ersten Klasse zeigte er ein agressives Verhalten sich ggü und auch anderen.
Dafür kam er erst in psychologische Behandlung und dann in psychatrische.
Psychologe und Psychater wussten um das Medikament und die regelmäßige Einnahme.
Alle 3 Medicos mussten aus eigener Tasche bezahlt werden, da ich eine hohe Selbstbeteiligung bei der priv. Krankenkasse habe.
Durch reinen Zufall bin ich auf eine Website der amerikanischen Medikamentenaufsichtsbehörde gestossen, die auf Nebenwirkungen bei Montekulast hinweist, als da seien können: agressives Verhalten ggü anderen und sich selber bis hin zu aufgetretenen Selbsttötungen im Zusammenhang mit diesem Medikament. Selten, aber möglich.
Nicht einer der zwei Seelendoktoren hatte eine Ahnung davon, obwohl es m. E. zu ihren Pflichten gehört sich über diese Dinge zu informieren und auf neustem Stand zu halten, zumal es bei den Irren ärzten direkt zu ihrem Metier gehört.
Der Facharzt für Astma meinte, er hätte davon gelesen, aber hätte geglaubt, dass das agressive Verhalten meines Sohnes andere Ursaschen habe und mich deshalb nicht aufgeklärt.
Auf mein Verlangen wurde das Medikament durch das erheblich teurere Medikament (muss alle Medikamente selber zahlen) Azlaire ersetzt und die agressiven Verhaltensweisen verschwanden innerhalb weniger Tage.
Götter in Weiß.
I like them young they are nice and sweet, don´t like them old, they taste like feet.
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#17
@böserMann
Ähnliche Sorgen hinsichtlich der Halbgötter in Weiß treiben auch mich um.
Neben diesem für einen 7-Jährigen nicht zulässigen Mittel fand ich noch ein Astmamittel, das ich aber -unbewusst- nicht beachtet hatte. (Sch.....ade)
Kie KM ist weißkittelgläubig bis zum Exzess. Wegen jedem kleinstem Mist rennt sie zu dem Dorfdoktor, der ja nur zu gern zu Diensten ist. Statt den früheren Kinderarzt wieder aufzusuchen, nimmt sie mit den Diagnosen des lieben Dokktors vorlieb, denn der frühere Kinderarzt hat ihr szt. die Meinung gegeigt, als sie für jedes Erkältungswehwehchen bereits Antibiotika anforderte.
Seitdem ist sie in ihrer Mutterehre schwerstverletzt.
Nur, wie kommt man einem solchen Gefahrenpotential für das Kind bei?
Jugendamt, kann man vergessen,
Fledermäusin, Solidargemeinschaft mit JA

Und auf der Strecke bleibt das Kind.
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#18
Deine Bedenken kann ich gut verstehen. Bei meiner Ex sieht das ähnlich aus. Das ging soweit, dass die Mutter den Arzt mit ihren Krankheitsphantasien so unter Druck gesetzt hat, dass er Krankheiten behandelte, die gar nicht diagnostiziert waren.
Ich habe den Eindruck, dass eine Unfähigkeit, Verantwortung zu übernehmen dahinter steckt. Und der Wunsch, als besonders gute Mutter da zu stehen.

Bei Gericht wurde das als Vorliegen von "unterschiedlichen Erziehungsstilen" abgetan.
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