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Dummheit ..... gibt's noch was zu reparieren?
#26
Zitat:Die stumpfe ausgetrocknete 68er FamilienrichterIn am AG (Praxis!) wird es sich verdammt nochmal einfach machen!


Das ist Unsinn. Diese Erklärung kann N U R gegenüber dem Gericht abgegeben werden. Durch den Elternteil und direkt. Keine, selbst keine 68er FamRi wird aufgrund eines Email-Ausdrucks oder überhaupt wegen irgendeines privatschriftlichen Wisches ohne Prüfung des aktuellen, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bestehenden Willens eines Beteiligten etwas anderes entscheiden. Und wenn Ibykus jetzt immer noch meint, dass irgendwelche Erklärungen zeitlich vor dem familiengerichtlichen Verfahren eine Rolle spielen, dann lese er bitte den Gesetzestext: "Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt.."

Das setzt zwingend einen bei Gericht gestellten Antrag voraus, nicht irgendeinen dummen Spruch oder eine reine Absichtsbekundung, denn nichts Anderes wäre das rechtlich gesehen, weil es eben nicht ohne Gericht geht. Und diesem Antrag muss zugestimmt werden. Nicht beim Bierchen und aus einer Laune heraus der Frage eines ETs, ob der andere nicht auf sein SR verzichten will?

So, ich hoffe, diese dusselige Sache von Ibykus ist jetzt endlich vom Tisch. Familienrecht ist sicher eine der wundersamsten Sachen, aber gewisse Regeln gelten auch dort. Zum Beispiel, dass es keinerlei vertragliche Einigungen über die alleinige oder teilweise Ausübung des Sorgerechts A L L E I N durch die Eltern gibt, sondern I M M E R das Gericht über entsprechende Ansinnen oder Anträge beschließt.
Und Abs. 3 ist schließlich auch noch da. Der antragstellende ET kann im Falle von Zweifeln an seiner Erziehungseignung durchaus Probleme bekommen, wenn sich der bislang dies ausgleichende ET - aus welchen Gründen auch immer - aus der Sorge verabschieden will.

Gruß
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#27
(15-09-2010, 20:37)fadder schrieb: So, ich hoffe, diese dusselige Sache von Ibykus ist jetzt endlich vom Tisch. Familienrecht ist sicher eine der wundersamsten Sachen, aber gewisse Regeln gelten auch dort. Zum Beispiel, dass es keinerlei vertragliche Einigungen über die alleinige oder teilweise Ausübung des Sorgerechts A L L E I N durch die Eltern gibt, sondern I M M E R das Gericht über entsprechende Ansinnen oder Anträge beschließt.

Nun, wenn wir es genau nehmen, dann aber auch richtig genau.
Die Eltern können über alles Verträge abschliessen was sie wollen. Der Vater kann der Mutter den Mond Vertraglich versprechen oder sonst was ganz tolles. Genau so können die Eltern vertraglich vereinbaren das die Mutter das Sorgerecht allein ausüibt. Damit kann die Mutter dann rumrennen, das Kind bei allen Schulen anmelden, Konten eröffnen etc. pp.

Solange bis irgendeiner auf die Idee kommt, das so ein Vertrag nichtig ist, oder ihn nicht anerkennt oder einfach die unterschrift vom papa haben will. Dann prüft ein Gericht ob so ein Vertrag rechtens ist oder nicht - wenn es Mama den drauf anlegt und die Prozesskostenhilfe kommt. ABER und da gebe ich dir Recht, durch so einen Vertrag kann man das Sorgerecht nicht Gerichtlich übertragen lassen. Und so ein Vertrag kann jederzeit Wiederrufen werden, was nicht heisst das die Mama nicht trotzdem mit so einem Vertrag losrennt oder es ohne Vertrag in irgendeiner Weise anders wäre.

So, nun hoffe ich der arme TO ist nicht zu sehr verwirrt Big Grin

Gruss
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#28
(15-09-2010, 20:37)fadder schrieb: sondern I M M E R das Gericht über entsprechende Ansinnen oder Anträge beschließt.
Wie RichterIn dann zum "Ergebnis" kommt, bleibt ganz alleine ihr überlassen, welches dann erst einmal vom übergeordneten Senat widersprochen werden muß. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Es ist aber sehr interessant zu sehen, dass es immer noch "fädder" gibt, die an das deutsche Familiengericht "glauben"!

Klar muß Muddi erst mal die Anträge stellen, doch selbst mit einer nicht-ganz-so-ernst-gemeinten-E-Mail des Abgelegten hat sie ziemlich gute Chancen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit aussagen!




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#29
Ihr redet übrigens gerade aneinander vorbei. Fadder sprach vom Rechtlichen Aspekt, sollte es einen "Vertrag" geben, den es nicht gibt, so ist das noch keine Übertragung des Sorgerechts, sondern dies kann nur ein Richter. Wie der Richter zu seiner Entscheidung kommt, ob die Mail da nun verwendet wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber bisher hat noch niemand das Sorgerecht übertragen, egal was passiert ist.

Das Mama das triumphierend der Richterin unter die Nase hält und die Richterin nun ne Glaskugel rollt oder ne Münze wirft ist ne andere Geschichte. Aber zu dieser Veranstaltung wird auf jeden Fall der Vater geladen.


Gruss
PP
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#30
(15-09-2010, 21:33)PapaParis schrieb: Aber zu dieser Veranstaltung wird auf jeden Fall der Vater geladen.
Das OLG Düsseldorf sieht bei einem Vorwurf des sex. Mißbrauchs des Vaters gegenüber seinen Kindern keine Veranlassung, diesen einzuladen!

Fick Dich ins Knie!

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#31
@ blue

was du hier praktizierst ist nichts als das übliche Heraus- und planmäßige Nebeneinanderherreden in Foren.

Nochmals:

Zitat:Klar muß Muddi erst mal die Anträge stellen, doch selbst mit einer nicht-ganz-so-ernst-gemeinten-E-Mail des Abgelegten hat sie ziemlich gute Chancen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit aussagen!

Blanker Unsinn! Ein Richter würde nie eine Entscheidung nach 1671 Abs. 2 Nr. 1 treffen, wenn der ET nicht im Gericht seine Zustimmung dazu erklärt.
Alles andere wäre ungesetzlich. Und selbst Familienrichter begehen keine offenen Rechtsbrüche, die jeder sofort durchschaut. Dazu bedienen sie sich sog. vertretbarer Ansichten, aber 1671 lässt private Vereinbarungen außerhalb der Verhandlung einfach nicht zu. Punkt. Die steigern auch keine Chancen. Allenfalls wenn nach Nr. 2 schmutzige Wäsche gewaschen würde. Um Nr. 2 geht es aber nicht.

Darf ich mal fragen, woher du deine Kenntnisse besitzt? Jurist bist du jedenfalls mit Sicherheit nicht.

Und was bitte schön ist das für ein Ton? F. d. i. K.???

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#32
Jetzt willst Du mir doch bitte nicht erzählen das die hier über Sexuellen Missbrauch einen Vertrag abgeschlossen haben.

1. Ist eine EMail kein Beweis
2. Gibt es keinen Vertrag
3. Gibt es keinen Sexuellen Missbrauch - bis jetzt, weder angedroht, noch durchgeführt und schon garnicht Vertraglich vereinbart
4. Ist es jetzt 10 Uhr
5. Haben die in Japan auch Uhren, ich kenne die Uhrzeit aber nicht
6. Gibt es KEINE Veranlassung den Vater hier nicht einzuladen

Und ja, es gibt 68 Schnallen am FamG und das schlimme ist, die haben sich die Beine unter der Robe nicht rasiert, trotzdem sehe ich und viele andere hier keine Veranlassung warum der Vater nicht eingeladen wird. Es sei denn Du konstruierst jetzt noch einen sexuellen Missbrauch der schlimmer wiegt wie die nicht rasierten Beine der FamRichterin aus dem Jahr 68 die zufällig auch noch so übermotiviert ist (die Richterin, nicht deren Beine) und noch nicht in Rente ist.

Unser TO ist momentan sicher alles andere als beruhigt, so das wir ihn nicht noch mit könnte und hätte verunsichern sollten. Es könnte auch sein das die nette Praktikantin die sich für die Richterin die Urteilstexte ausdenkt einfach einen Copy und Paste fehler macht und auf einmal wird mit jedem Urteil dem Vater automatisch das Sorgerecht entzogen. Genauso könnte es sein das der Server des Gerichtsgebäudes einen Hackerangriff erfährt und alle Textblöcke mit dem Text 'Dem Vater wird auch das Sorgerecht entzogen" ersetzt werden. Genauso könnten Ausserirdische kommen und in unsere Weltweiten Computernetze eindrigen oder die 68er Richterin hochbeamen ihr etwas in den Anus einführen und ihr endlich die Beine rasieren. Ändert nix am Urteil, vorallem nicht am Sorgerecht, aber ernsthaft, wir hätten dann alle unseren Spass nach dem Artikel in der Bild 'feministischer 68er Richterin die Beine Rasiert von Ausserirdische - ist unsere Kultur noch zu retten - die Richterin befindet sich seit gestern in Frührente mit 67 Jahren'.

MfG
PP
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#33
(15-09-2010, 22:23)fadder schrieb: Und selbst Familienrichter begehen keine offenen Rechtsbrüche, die jeder sofort durchschaut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_G%C3%B...%BCl%C3%BC

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#34
Hat das OLG Naumburg dem Vater über 1671 Abs. 2 Nr. 1 das Sorgerecht genommen, weil er in der Moschee seine Bereitschaft dazu geäußert hat? Huh

Äpfel und Idea. Bei einfachsten rechtlichen Verfahren werden Extreme als Beweis für irgendwas benutzt. Witzlos, für heute, ist nämlich spät. Wenn ich Lust habe, werde ich morgen weiter auf diesen Unsinn eingehen, weil es mir auch etwas Spaß macht, wenn sich Leute so total verrennen und lächerlich machen. Da frag ich mich dann immer, ob man nicht noch mehr rauskitzeln kann...
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#35
Es ist doch eigentlich alles gesagt, die Aspekte beleuchtet und die Punkte identifiziert, an denen aneinander vorbeigeredet wurde. Im Kreis drehen lohnt sich nicht, deshalb: Thread geschlossen.
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