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Familiengericht und Familienrichterin
#1
Nachdem die Kindesmutter szt. die Mediation abgebrochen hat, weil es nicht nach ihrer Nase ging und sie daraufhin die Beraterin als befangen und parteiisch deklariert hat, ging der "Diskussionsbedarf" mit ihr über Umgang und Ferienregelung ständig weiter. Sie weigerte sich, mir den Kinderausweis für die Zeit der hälftigen Ferien herauszugeben mit der Begründung, ich würde mit dem Kind ins Ausland "abhauen". Der daraufhin beantragten und bewilligten einstw. Anordnung folgte die Aufforderung des Jugendamtes zu einem Gespräch mit mir, wobei ich wieder auf die einstige Tante traf, der meine mit meinem Sohn seit acht Monaten praktizierten täglichen Telefonate nicht passten, weil ich "loslassen" müsste und dem Kind die Gelegenheit, sich mit der neuen Situation abzufinden.
In dieses gleiche Horn stieß sie nun wieder, auch wenn ich versuchte, ihr die Gründe zu nennen, u.a. meinen zumindest abendlichen telefonischen Kontakt während des gerade begonnenen ersten Schuljahres, um mich mit ihm, seiner schulischen Ereignisse auszutauschen und ihm auch ggf. Mut zuzusprechen.
Sie schilderte mir Kontaktaufnahme der Kindesmutter mit dem Jugendamt, wobei ich vermutete, aber nicht äußerte, dass die Kindesmutter ihrer ständigen Strategie des Lügens gefolgt war.
Allerdings äußerte ich meine Bedenken über die ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährten, die in unserer früher gemeinsamen Wohnung aus- und eingehen. Sie versprach, sich vor Ort ein Bild zu machen und vor Allem sich mit meinem Sohn allein unterhalten zu wollen.
Doch gerade das unterließ sie, sondern palaverte lange mit der Kindesmutter im Garten, weil (Zitait) der Junge mit Spielen beschäftigt gewesen sei (er saß vor dem TV und sah ein Video, das Mama ihm angestellt hatte).
Der anstehende Familiengerichtstermin verlief völlig daneben.
Die jugendliche Fam.Richterin befand auf Anraten der Jugendamtstante, dass täglich abendliches Telefonieren zu viel sei und auf 1 x wöchentlich zu beschränken wäre. Zudem änderte sie das vierzehntägig sonntägliche Zurückbringen von 19 Uhr auf 17,45 Uhr (bis dahin haben wir immer gemeinsam zu Abend gegessen), richtete aber in grenzenloser Gnade für mich in geraden Wochen eine mittwöchliche Umgangszeit von 11,40 Uhr bis 17,30 Uhr ein. Dass ich nicht Beamter, sondern in leitender Position in einem Großunternehmen tätig bin und deshalb allein schon nicht ständig abkömmlich bin, schien die beamtete Jung-Richterin nicht zu interessieren.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, dass die Kindesmutter in Abstimmung mit der Jugendamtstante diese Strategie abgestimmt hatte, um damit den Beweis antreten zu können, dass ich das nun verordnete Umgangsrecht nicht verlässlich wahrnehmen würde. Ich habe regelmäßige Dienstreisen in die VAE zu absolvieren und kann manche Termine nur von Montag bis Donnerstag absolvieren, weil Freitags in diesen Ländern nicht gearbeitet wird. Die Kindesmutter weiß das und bezweckt damit, den Beweis zu führen, dass ich im Kindesumgang unzuverlässig bin.
Mein Sohn wurde vor dem Gerichtstermin n i c h t gehört, obwohl das OLG Oldenburg dies zwingend vorschreibt.
Das von mir angeforderte Protokoll der Mediation wird mir verweigert, weil sich der Inhalt, insbesondere der über die vereinbarten Umgangsregeln und -termine, für mich als Beweis darstellt, von der Behörde aber als geheim eingestuft wird, obwohl zwischen den Gesprächsteilnehmern keine Geheimnisse verabredet oder festgelegt wurden.
Ich bin in einer Sch....-Situation und brauche Tipps.
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#2
(24-08-2010, 21:27)Terbeck schrieb: ... traf, der meine mit meinem Sohn seit acht Monaten praktizierten täglichen Telefonate nicht passten, weil ich "loslassen" müsste und dem Kind die Gelegenheit, sich mit der neuen Situation abzufinden.

Dasselbe habe ich als Begleitung eines Kumpels von der Jugendamtsmitarbeiterin gehört. Ich habe sofort zurückgeschossen und ihre Kompetenz angezweifelt. "Wer einem Kind diese Grausamkeit zumute, könne für die Arbeit ja wohl nicht geeignet sein. Das Kind wird in einer schwierigen Situation noch mehr verunsichert und gequält, weil es glaubt, vom Vater vergessen oder vernachlässigt zu werden.

(24-08-2010, 21:27)Terbeck schrieb: Die jugendliche Fam.Richterin befand auf Anraten der Jugendamtstante, dass täglich abendliches Telefonieren zu viel sei und auf 1 x wöchentlich zu beschränken wäre.

Familienrichter sind Glücksache.
Mein Kumpel hatte wesentlich mehr Glück.

Mein Tipp:
Tagebuch führen. Die Wichtigkeit des Vater-Kind-Kontakt für das Kind festhalten.
Wir haben in der heißen Phase nach jedem Umgangstermin einen Kurzbericht mit 3-4 Zeilen an die Jugendamtmitarbeiterin per eMail geschickt, um das zu dokumentieren. Bei allen Gesprächen haben wir darauf Bezug genommen. Wir haben die JAM soweit einbezogen, dass sie den Kindesvater nicht ignorieren konnte.
Man darf der Kindesmutter nicht das Feld alleine überlassen bei der Beeinflussung der JAM.

Die Inkompetenz gegenüber Kindern ist erschreckend.
Es ist halt eine Behörde, die nur bürokratisch denken und agieren kann.
Sätze wie "Mein Sohn ist ein Kind, dass seinen Vater vermisst und keine Akte, die abzuheften ist" sollten sie mal ab und zu hören, um sie an ihre eigene bürokratische Denkweise zu erinnern.
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#3
Familienrichter sind Glücksache.
schrieb Mus Lim.

Ja um Himmels willen, sind unsere Familiengerichte und deren Richter und Richterinnen einem Glücksspiel gleichzusetzen.
Ich will doch nicht annehmen, dass diese "Fach-"Personen ohne entsprechende spezielle Ausbildung so auf die Menschheit, insbesondere auf den besonders zu schützenden Teil der Menschheit losgelassen werden.

In unserem Falle haben wir noch das Pech, einen Anwalt zu beschäftigen, der offensichtlich bei Gericht nicht unangenehm auffallen will durch manchmal notwendige markige Schriftsätze, sondern bislang in allen Punkten für uns die A...karte gezogen hat.
Wieso und warum muss man einer Familienrichterin nicht auch einmal die Grenzen ihres Wollens aufzeigen, warum muss man ihr nicht auch die Frage stellen dürfen, wo und wann denn die VORGESCHRIEBENE (OLG Ol) Befragung des Kindes stattgefunden hat, bevor sie glaubt, sich ein Bild zu machen und eine Beurteilung erlauben zu können?

Die Inkompetenz gegenüber Kindern ist erschreckend.

Das trifft exakt auch auf die JAM zu.
Von PAS hatte sie noch nie gehört. Darauf aufmerksam gemacht, wollte sie sich "schlau" machen. Dazu sollte dann auch das gewünschte Gespräch mit dem Kind stattfinden.
Aber weil das Kind angeblich so schön spielte, hat sie sich ausschließlich von der Kindesmutter die Ohren volldampfen lassen und als ambitionierte Mütterversteherin nichts mehr über die Frage des Kindeswohls in Erfahrung bringen wollen.

Da kommt nicht mehr Unverständnis, sondern nur noch zurückzuhaltende Wut auf.
Und derartige Schlampereien führen in nicht wenigen Fällen zu seelisch verwahrlosten Kindern.
Und dann treten wieder die gleichen JAM zur Reparatur an, die dies alles vorher angerichtet haben.

Derzeit steht die Überlegung an, dem vertretenden Anwalt im anstehenden Scheidungsverfahren (wenn auch das nicht schief geht) zumindest den Bereich Umgangs. und AB- Recht zu entziehen und mit diesem Bereich einen -hoffentlich- versierteren und nicht gerichtsscheuen Fachanwalt zu beauftrgen.
In der Frage der Scheidung ist zu befürchten, dass die Kindesmutter die Scheidung nach einem Trennungsjahr verweigert (Hoffnung auf Ehereparatur), nur um noch weitere zwei Jahre Geld abgreifen zu können.
Sie hat ja ihre Späße.
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#4
Doch die Richter werden ausgerbildet.
Und zwar von der Mütterlobby oder von "Fachleuten" wie Ludwig Salgo der gerne behauptet, dass Umgang mit dem Vater völlig überbewertet sei.
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#5
Schön und gut, wenn man diese Ausbildung als qualifiziert behauptet. Aber das Gegenteil ist doch wohl der Fall.
Und damit abfinden ?? Kann doch wohl nicht der Ernst der betroffenen Väter sein.

Werden da nicht in Wirklichkeit die Entscheidungen, Beschlüsse oder Sprüche dieser Richter überbewertet?

Stellen diese Salgo-ausgebildeten Richter sich nicht als Nachfolger von Roland Freisler dar, nur auf anderen Gebieten und befinden in ähnlicher Verblendung über Wohl und Zukunft unserer Kinder?

Gilt es nicht, dagegen massivst vorzugehen ?

Nur, wer gibt mir denn nun einen realisierbaren Tipp, wie ich die "Beschlüsse" dieser Richterin und wie ich das Treiben der JAM so unter Beschuss nehmen oder gar kippen kann, ohne Nachteile für das Kind als Folge auf mich zu ziehen.
Noch lasse ich mich nicht total zermürben und versuche, mit einem hoffentlich kompetenten RA zumindest in der Frage des Umgangsrechts bessere Karten zu bekommen.
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#6
(25-08-2010, 09:50)Terbeck schrieb: Stellen diese Salgo-ausgebildeten Richter sich nicht als Nachfolger von Roland Freisler dar, nur auf anderen Gebieten und befinden in ähnlicher Verblendung über Wohl und Zukunft unserer Kinder?
Eindeutig Ja!

(25-08-2010, 09:50)Terbeck schrieb: Gilt es nicht, dagegen massivst vorzugehen ?
Nochmal Ja.
Was genau planst du?

(25-08-2010, 09:50)Terbeck schrieb: Nur, wer gibt mir denn nun einen realisierbaren Tipp, wie ich die "Beschlüsse" dieser Richterin und wie ich das Treiben der JAM so unter Beschuss nehmen oder gar kippen kann, ohne Nachteile für das Kind als Folge auf mich zu ziehen.
Noch lasse ich mich nicht total zermürben und versuche, mit einem hoffentlich kompetenten RA zumindest in der Frage des Umgangsrechts bessere Karten zu bekommen.
Den suche ich auch noch!

Alle bei denen du dich darüber beschweren könntest aplaudieren dazu und revideren höchstens, wenn du zu gut behandelt wurdest.

Hast du die TFAQ schon gelesen?
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#7
Die junge und gut aus-gebildete Familienrichterin hätte v o r der Fassung des Beschlusses über die Umgangsregelung lt. ihrem OLG Oldenburg "Anhörung eines Kindes im Umgangsrechtsverfahren Az. 13 UF 54/09" das Kind anhören müssen. Folgender Inhalt:
"17.Juni 2010
Das Gesetz schreibt in einem Gerichtsverfahren über das Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind grundsätzlich die Anhörung des Kindes vor. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, er in erster Linie die Rechte des von der Entscheidung betroffenen Kindes schützen soll. Daher ist die Anhörung in einem Umgangsverfahren auch dann erforderlich, wenn die Eltern übereinstimmend eine Verfahrensbeteiligung des Kindes nicht wünschen."

Wenn die Familienrichterin nun nach meinem Rechtsverständnis diese obergerichtliche Entscheidung unbeachtet ließ, gehört sie doch gerügt bzw. ihr Verhalten dem OLG vorgetragen.

Mir ist bewusst, dass man als Querulierender nicht wohlwollend behandelt wird; dennoch geht es hier nicht um Wohlwollen, sondern ausschließlich um die Wahrung von Rechtsansprüchen.
Und da darf und sollte man auf die Befindlichkeiten von JAM oder Fam.Richter(innen) keine Rücksicht nehmen.
Ich las in einem Aufsatz eines ebenfalls Betroffenen folgende als Gedicht aufgemachte, aber höchst bemerkens- und beachtenswerte Formulierung, mit der sowohl JAM als auch Gerichte bombardiert werden sollten:

Mein Sohn ist ein Kind, das seinen Vater vermisst,

und keine Akte, die abzuheften ist !
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#8
Ich hatte eingangs berichtet, dass es mir trotz Einschalten des Landesbeauftragen für Datenschutz nicht gelungen ist, ein für mich wesentliches Protokoll eines gemeinsam mit der Kindesmutter bei der Beratungsstelle geführten Vereinbarungsgespräches zur Umgangsregelung zur Verfügung gestellt zu bkeommen. Die fadenscheinigen Begründungen $$ 64 und später 65 SGB VIII erschienen dem Datenschutzbeauftragten ebenso nicht zutreffend, weil ein Dienst- oder Privatgeheimnis nirgendwo erkennbar war, denn was zwei Beteiligte im Beisein einer Beraterin besprochen haben und was auf einem Flipchart fixiert wurde, ist doch nach gesundem Menschenverstand weder ein Dienst-, noch ein Privatgeheimnis, zumindest nicht für die Gesprächsbeteiligten.
Lanages Hin- und Her mit dem Landkreis und dessen sog. Rechtsabteilung. Der Datenschutzbeauftragte hat zweifelsfrei festgestellt, dass hier kein Geheimnis vorliegt und auch kein Grund existiert, mir das Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Mein Eindruck ist nach bisheriger Erfahrung, dass die Kindesmutter einfach verhindern will und verhindert, dass das Besprochene nun gegenüber dem Familiengericht dazu dienen kann, sie der Lüge zu überführen, zumal bei der hochwohlgeborenen Familienrichterin die Belange der Kindesmutter über die des Kindes gestellt wurden.
Heute nun erreicht mich, nachdem ich Klage auf Herausgabe angedroht habe, das Schreiben einer anderen hochgestellten Frauenversteherin des Landkreises, die nun den § 203 StGB als Begründung für die Verweigerung herausgefunden haben will.
Ich füge ihre "Ausführungen" hier zur Kenntnis bei und bitte dringend um Hilfestellung für meine weitere Vorgehensweise.
Danke im Voraus

""Sie verlangen die Herausgabe von Gesprächsprotokollen aus Terminen, die Sie gemeinsam mit Frau Terbeck in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises Grafschaft Bentheim, Fachbereich Familie und Bildung, wahrgenommen haben.

Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir nach unserer Rechtsauffassung nicht befugt sind, diesem Wunsch nachzukommen.
In unserer Beratungsarbeit sind wir gebunden an die Paragrafen 65 SGB VIII und 203 StGB, die es uns untersagen, Gesprächsinhalte, die in einem geschützten Raum, wie es das Beratungssetting darstellt, geäußert werden, nach außen zu tragen. Wir dürfen dies nur dann tun, wenn alle Gesprächsteilnehmer dazu ihr Einverständnis gegeben haben. Dies ist hier nicht der Fall.

Diese Rechtsvorschriften sind die Grundlage unserer Beratungsarbeit. Die Voraussetzung für eine gelingende Trennungs- und Scheidungsberatung besteht gerade darin, dass Vater und Mutter einen Schonraum erhalten, in dem sie frei alle Gedanken äußern können, ohne befürchten zu müssen, dass der/die jeweils andere sich die Dinge anschließend schriftlich geben lässt und sie zum Beispiel vor Gericht verwendet. Nur unter diesen Bedingungen sind neue, kreative, einvernehmliche Lösungen möglich.
Die oben genannten Paragrafen ermöglichen es uns nicht nur, den Ratsuchenden diesen Schonraum zu gewähren, sie erlegen uns zwingend auf, das zu tun. So sehen wir es jedenfalls. Dass ein Mitarbeiter der Landesdatenschutzbehörde hier eine andere Rechtsauffassung vertritt, habe ich zur Kenntnis genommen, dennoch bleibe ich , gestützt durch unsere Rechtsabteilung, bei meiner Auslegung.

Natürlich kann eine Beratung trotz des gewährten Schutzraumes scheitern, das wissen wir leider auch. Aber ohne ihn würde ihr jegliche Grundlage entzogen.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Es steht Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten.


Mit freundlichen Grüßen""
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#9
Also wenn das ein Gespräch zur Vermittlung zwischen den Eltern war, haben die recht.

Solche Gespräche funktionieren nur, wenn nichts des Gesagten den Raum verlässt.

Eine Ausnahme bilden gemeinsame Beschlüsse, die dann natürlich schriftlich festgehalten und unterschrieben werden sollten.
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#10
(25-08-2010, 08:22)Terbeck schrieb: Derzeit steht die Überlegung an, dem vertretenden Anwalt im anstehenden Scheidungsverfahren (wenn auch das nicht schief geht) zumindest den Bereich Umgangs. und AB- Recht zu entziehen und mit diesem Bereich einen -hoffentlich- versierteren und nicht gerichtsscheuen Fachanwalt zu beauftrgen.
Hi, hi, da wird der Anwalt nix dagegen haben, denn...
a) die Scheidungen bringen das Geld
b) Umgangs- und ABR-Sachen = wenig Streitwert, wenig Kohle - aber viel Streß und Arbeit mit nervigen Eltern (und an der Seite eines Vaters kann man oft nur wenig Erfolg haben)

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(25-08-2010, 09:34)beppo schrieb: Doch die Richter werden ausgebildet.
Und zwar von der Mütterlobby oder von "Fachleuten" ...

Verwechseln Sie bitte nicht Ausbildung mit Konditionierung!
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#12
OK, auch wahr!
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#13
sorglos schrieb:
Hi, hi, da wird der Anwalt nix dagegen haben, denn...
a) die Scheidungen bringen das Geld
b) Umgangs- und ABR-Sachen = wenig Streitwert, wenig Kohle - aber viel Streß und Arbeit mit nervigen Eltern (und an der Seite eines Vaters kann man oft nur wenig Erfolg haben)

Und was spricht dagegen, wenn man dem bisherigen sog. Anwalt seines Vertrauens dieses entzieht und den gesamten Sachverhalt anschließend dem "Neuen" anträgt?
Das bislang Durchlebte reicht aus, dem Bisherigen adieu zu sagen dank oder wegen seiner Mißerfolge!
Da erregt sich dieser Mensch darüber, dass ich als Antragsteller in dem gerade absolvierten erfolglosen Beschluss bezeichnet werde, merkt aber nicht, dass er bei der Festlegung der Umgangstermine über den Tisch gezogen wurde von der gegn. Anwältin.
Es könnte einen das Gefühl beschleichen, dass die Widerstandskraft des RA bei Anwesenheit von mehr als drei weibl. Personen in sich zusammenbricht.
Aber:
in diesem Falle sollte man besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende in Kauf nehmen.
Es bleibt nämlich zu hoffen, dass ein "versierter Anwalt" der Richterin vor Augen führt, dass sie Entscheidungen ihres OLG mißachtet hat!

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#14
Nochmal.
Jedes Gespräch mit Behörden, Gerichten, etc auf Video aufzeichnen. Das ist doch heute so einfach und kostet sogutwie nichts. Jedes Telefonat mitschneiden.

Ist hier genauso verboten und unter Strafandrohung.
Trotzdem hat sich die Jugendrichterin die Aufzeichnungen ´privat´ angesehen/gehoert (´es geht ja um das Wohl des Kindes´) und dies hat bei der Sorgerechtsentscheidung sehr geholfen.
I like them young they are nice and sweet, don´t like them old, they taste like feet.
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#15
Allen Interessierten und ebenso von Familiengerichten und JAM - Geschädigten hier ein Teil des Beschlusses, den man im Nachhinein nun als Elternvereinbarung ausgelegt hat, sei hier der relevante Teil dieses Beschlusses genannt.
Was die JAM der Familienrichterin "gesteckt" hat, ist nach wie vor unbekannt.

"Nichtöffentliche Sitzung vom 18.08.2010
Gegenwärtig Richterin an AG und JAe

in der Familiensache
betreffend Kind (!)

Beteiligte
1 (ich) als "ANTRAGSTELLER" ?????
2. Noch-Ehefrau als Antragsgegner
erschienen mit 1 + 2 jeweils deren Anwälte
und
Frau XYZ vom Kreisjugendamt

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlossen die Parteien folgende "Elternvereinbarung"
(war ein Monolog der Richterin)
1. der Vater hat das Recht, alle 14 Tage seinen Sohn, geb. am, zur Ausübung des Umgangsrechts freitags 17 Uhr bei der Kindesmutter abzuholen und Sonntags 17,45 Uhr wieder zurückzubringen.
Diese Regelung beginnt am 20.08.2010. Bei Erkrankungen des Kindes oder besonderen Veranstaltungen werden die Umgangsrechtswochen getauscht.
2. Er hat darüber hinaus das Recht, seinen Sohn xxx jeweils in den geraden Kalenderwochen mittwochs von der Schule abzuholen (z.Zt. 11,40 Uhr) und um 17,45 Uhr zurückzubringen zur Kindesmutter. Sollten an diesem Mittwoch Veranstaltungen des Kindes stattfinden oder das Kind erkrankt sein, wird der Umgangsmittwoch getauscht mit der ungeraden Woche.
3. Der Vater hat das Recht, jeden Donnerstag zwischen 18 Uhr und 18,30 Uhr seinen Sohn anzurufen. Die Mutter wird dafür Sorge tragen, dass das Kind anwesend und gesprächsbereit ist.
Die Eltern sind weiterhin darüber einig, dass der Sohn jederzeit seinen Vater anrufen kann, wenn er den Wunsch dazu äußert. Die Mutter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Sohn dann die Gelegenheit erhält zu telefonieren.
4. Der Vater hat das Recht, jeweils in der ersten Hälfte der Schulferien Umgang mit dem Kind zu haben, mit Ausnahme der Weihnachtsferien. In den Weihnachtsferien wird er den Sohn jeweils am 1. Weihnachtsfeiertag um 15 Uhr bei der Kindesmutter abholen und am 01.01., 15 Uhr wieder zurückzubringen.
5. Hinsichtlich der übrigen hohen Feiertage (Ostern und Pfingsten) wird das Kind jeweils den zweiten Feiertag beim Vater verbringen von 9,30 Uhr bis 18,00 Uhr.
6. Die Mutter wird dem Vater für die Ferienregelungen einen aktuellen und gültigen Kinderausweis mitgeben.

Vorgelesen und genehmigt

Das Gericht billigt die Vereinbarung und tritt ihr bei.

Beschlossen und verkündet."

Und diesen Unsinn soll ich nun akzeptieren???
Der Richterin scheint völlig unbekannt sein, dass Ostern und Pfingsten Schulferien existieren, für die ebenfalls die Ferienregelung zu gelten hat.
Hälftige Feiertage stehen doch wohl ebenfalls dem Vater zu, oder ?

Und als sog. Antragsteller (der ich nie war) soll ich die Kosten des Rechtsstreits offensichtlich tragen, denn der Verfahrenswert wurde auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

Was muss denn noch passieren, bis auch das Wohl und die Wünsche des Kindes Berücksichtigung finden?
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#16
öhm, wer war denn Antragsteller?

dann steht doch ganz klar da: hälfte der SCHULFERIEN. Das steht nix von Sommerferien. Siehe Nr 4
Der Rest handelt von den hohen Feiertagen. Wenn die dann in den jeweiligen Ferien liegen gilt das Urteil entsprechend Nr. 5
Sogar die Ausweisfrage wurde geklärt !

Ich wäre auch geneigt zu sagen, dass die Interessen des Kindes berücksichtigt wurden: Es darf den Vater kontaktieren wann immer es will - und Mama muß die telefonate dann zahlen.
Nur der Herr Terbeck darf nicht alle Naselang bei der Mutter anrufen und sie entnerven mit dem vordergründigen Wunsch den Sohn zu sprechen...
Irgendwo alles nachvollziehbar und verständlich.
terbeck - lass Dir gesagt sein, das Urteil ist sooooo schlecht nicht für Dich ausgefallen. Hier gibts ganz andere Fälle im Forum...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#17
Nur der Herr Terbeck darf nicht alle Naselang bei der Mutter anrufen und sie entnerven mit dem vordergründigen Wunsch den Sohn zu sprechen...

Wer spricht von "alle Nasen lang" ???

Mein Sohn hat von mir gewünscht seit meiner Trennung von der Kindesmutter, dass ich ihn morgens und abends anrufe, wohgemerkt IHN.
Dass er bei seiner Mutter wohnt, ist nun mal derzeit unumgänglich, aber sie zu nerven liegt mir völlig fern, das regelt im Gegenzug schon ihr Advokat für sie. Mit Kindesmutter war und mit meinem Sohn ist verabredet, dass ich ihn zu bestimmten Zeiten, d. h. bspw. abends um 19,30 angerufen habe.
Das wusste er und war auch bis auf seltenste Ausnahmen stets immer sofort am Draht. Im übrigen bieten heute ISDN-Leitungen und -Telefone ein Display, auf dem meine Ruf-Nummer dann erkennbar ist und damit der Kindesmutter im Falle des Genervtseins nur meinen Sohn zu bitten, den Anruf entgegen zu nehmen.
Hier gibt es nichts Vordergründiges; ich hege keinerlei Wunsch, mit der Kindesmutter zu sprechen, sondern folge auschließlich dem Wunsch meines Sohnes, ihn anzurufen.
Was nutzt mir das ihm von Seiten der sog. Familienrichterin in grenzenloser Güte zugestandene Recht, seinen Vater jederzeit anrufen zu dürfen, wenn die liebe Mama ihm entgegnet, dass es ihr Telefon sei oder dass Papa gerade arbeitet oder dass Papa gerade keine Zeit hätte?
Dies später abzustreiten -wie so viele andere Äußerungen- ist geübte Praxis.
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#18
Moin Herr Terbeck,

nun, da steht doch ganz klar: Vater soll morgens und abends anrufen (wünscht der Sohnemann) Wenn das nicht alle Nase lang ist?!

Also wenn hier der Vater der Kinder meiner Freundin das täte, ginge mir das gewaltig auf den Sack. Und ihr auch. Jedesmal wenn der Apparat klingelt hin, Display gucken - ach schon wieder der - Sohnemann rufen - bis der dann kommt selber abheben und das gespräch halten - dann dieses Telefonat mitbekommen und die Aushorcherei "und, was dir Mama Dir zu essen gekocht?" ertragen - MICH dann auch noch mitstören während ich fernsehen will - dann warten bis das Telefonat fertig ist - das Mobilteil irgendwann vermissen und suchen....
blablabla.... alles schon mitgemacht hier im Hause "Vorsichtiger". Und siehe da - nachdem es nicht so läuft, weil sich meine bessere Hälfte nicht auf diese Psychospielchen einlässt, die Kinder ihren eigenen Anschluss via Handy haben, ist das Anrufen für den Papa plötzlich gar nicht mehr so wichtig. Es kostet ja nun plötzlich Geld, erklärt er den Kindern! Isssss klar - wir haben extra Handys geholt mit SIMKarte vom gleichen Anbieter wie er ihn hat. Also kostenlos unter dem gleichen Anbieter telefonieren ist definitiv drin.

Abgesehen davon: DU bist der, der sagt, der Junior wollte das. Mal angenommen es war so - Frage 1) Warum hat er das gesagt (vielleicht weil er Ärger zwischen Mama / Papa vermeiden will, vielleicht um Papa, der ja auch leidet, nicht noch zusätzlich zu kränken?)
Frage 2) Wenn (!!) es denn der wirkliche Wunsch war, so ist mit dem Urteil dem Jungen gestattet worden DICH jederzeit anrufen zu können. Viiiiieeeel besser. Mama muss Deine Nummer einspeicher, auf Juniorwunsch den Hörer rübergeben und ihn auf ihre Kosten anrufen lassen.
Und wenn sie ihm das Telefon nicht geben mag, weil es ihres ist, dann schenk dem Jungen sein erstes eigenes Handy mit O2 Flatrate.
Wo ist das Problem? Ich kann keines erkennen ausser Deiner emotionalen Aufgewühltheit und einer satten Portion Zorn gepaart mit Sturheit.

Aber natürlich kannst Du gegen das Urteil angehen, dich aufregen und einen auf HB-Männchen machen. Die Erfahrung lehrt aber: Es kommt selten was besseres nach.
Mein Rat - den Du natürlich nicht folgen musst: Schluck das Urteil, schalte 2 Gänge runter und sieh wie sich das alles entwickelt, halte Deine Türe offen für Deinen Sohn, habe stets das Telefon in der Griffweite und freu Dich, dass Dir der Umgang in dieser Weise ermöglicht wird.
Wenn Mama will, siehst Du Deinen Sohn nie wieder. Dafür gibt es mehr Beispiele als für solche sauber durchgestylten Urteile.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#19
(29-08-2010, 09:44)vorsichtiger schrieb: nun, da steht doch ganz klar: Vater soll morgens und abends anrufen (wünscht der Sohnemann) Wenn das nicht alle Nase lang ist?!

Also wenn hier der Vater der Kinder meiner Freundin das täte, ginge mir das gewaltig auf den Sack. Und ihr auch. Jedesmal wenn der Apparat klingelt hin, Display gucken - ach schon wieder der - Sohnemann rufen - bis der dann kommt selber abheben und das gespräch halten - dann dieses Telefonat mitbekommen und die Aushorcherei "und, was dir Mama Dir zu essen gekocht?" ertragen - MICH dann auch noch mitstören während ich fernsehen will - dann warten bis das Telefonat fertig ist - das Mobilteil irgendwann vermissen und suchen....
Mal unabhängig von der gängigen Unrechtsprechung, die da ja eher auf deiner Seite ist, sehe ich das so, dass jeder in meinem Haushalt telefonieren kann so viel er will.
Nur wenn es in einem Moment gerade nicht passt, kann man das sagen.
Und wenn es sich um die eigene engere Familie handelt, gilt das erst recht.
Wenn dich das stört, musst du das eben technisch anders organisieren, die Kinder können das nicht.

Aber das hast du ja auch so gemacht. Smile
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#20
@vorsichtiger
1. hatte ich mit Noch-Ehefrau vereinbart, dass ich meinen Sohn morgens um 7,45 Uhr und abends umd 19,30 Uhr anrufe!
2. Hat dies auch so lange funktioniert, bis die Holde sich innerhalb von 3 Monaten den vierten Bespringer leistete und mein Sohn sich am Telefon darüber äußerte, dass schon wieder ein Neuer im Haus nächtigen würde. Und diese Aussage aus eigener Entscheidung ohne meine Fragen nach irgendetwas.
3. Habe ich grundsätzlich vermieden, meinen Sohn nach Ereignissen mit und um seine Mutter zu befragen, sondern ihn ausschließlich gefragt, wie sien Tag war, was er (nun) an Schulaufgaben zu erledigen hatte, ob er zu seinen Aufgaben noch Fragen hätte etc. Mir war und ist es völlig wurscht, was die Holde so treibt.
4. Werde ich weder dem sog. Zeitgeist folgen und meinem 7 J. Sohn ein Handy kaufen bzw. zur Verfügung stellen, noch ihn mit solchen Methoden in die Handymanie führen. Der Wohnungsanschluß ist im Rahmen meines Gesamt-Telefonvertrages kostenlos enthalten, so dass hier der Noch-Ehefrau keine Kosten entstehen.
5. Wenn dieselbe meinem Sohn aus fadenscheinigen Gründen nicht gestattet, mich anzurufen, wenn ihm danach ist, verstößt sie zwar gegen die festgelegten Regeln, aber damit die Richterin zu nerven, liegt mir fern. Vielmehr sorge ich mich um das Gefühlsleben meines Sohnes.
6. Es ist mir sch.... egal, ob der derzeitige Beschläfer sich gestört fühlt oder genervt ist, wenn mein Sohn mit mir oder ich mit ihm telefonieren will, so lange in dem gemeinsamen Miethaus mein gesamter anteiliger Hausrat einschl. div. Flat-TV, HiFi-Anlagen etc. pp. von meiner Noch genutzt wird, weil sie anfangs meinte, dass ich die Herausnahme meinem Sohn nicht antun könnte. Immerhin lungert er auf evtl. meiner Sitzgruppe oder evtl. meinen Esszimmerstühlen, evtl. meinen Gartenmöbeln, evtl. meinem Büroschreibtisch oder was man auch anteilig immer anführen könnte, herum, beglückt des Abends meine Noch auf der Couch, was mein 7 j. alter Sohn zu seinem Entsetzen seiner Oma (nicht mir) erzählt hat.
7. Ich finanziere immer noch den 100 % Mietkautionsanteil, habe ohne mein Zutun und Wissen eine Gartenumgestaltung gezahlt, weil die Guteste noch am Tage meines Auszuges via Online Banking diese Rechnung von meinem Konto gezahlt hat, nachdem ich leider nur die Kreditkarte eingezogen hatte.

Übrigens hätte für diese Gerichtsentscheidung lt. OLG Ol. zuvor der Sohn gehört werden MÜSSEN.

Last but not least:
Mama könnte nicht wollen, dass ich meinen Sohn nie wieder sehe. Dafür gibt es ausreichend Mittel und Wege in meinem Falle, ihr diesen Wunsch oder Gedanken mir nichts dir nichts auszutreiben.
Allerdings könnte ich, wenn ich auf solchem Gedankenniveau wäre, mit meinem Sohn an einem nächsten Umgangswochenende auf eine Urlaubsreise ohne Wiederkehr aufbrechen und mich an einem der zahlreichen Reiseziele meiner Dienstreisen etablieren.
Das aber könnte ich moralisch nicht vertreten, würde damit aber auch den Zorn meiner Eltern, damit seiner Großeltern und auch den meiner Brüder auf mich ziehen.
Etwas für mich unvorstellbares.
Und damit es klar ist: Ich werde auf ein dem Wohle des Kindes dienendes und seine Zukunft positiv begleitendes Urteil hinarbeiten. Was daran durchgestylt sein soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
So wie mein Sohn Anrecht auf seinen Vater hat, so habe ich als Vater Rechte, aber auch Pflichten meinem Sohn gegenüber. Ich kämpfe nicht gegen die Mutter, sondern kämpfe für mein Kind.
Und wenn dieses Kind mich regelmäßig bei meinen neuerdings nur noch Donnerstags abends gestatteten Anrufen fragt, wie oft es noch schlafen muss, bis es mich wiedersieht, muss ich seinem Gefühlsempfinden nichts hinzufügen.
Und dass ich diese Donnerstags-Telefonate grundsätzlich einhalte, ist selbstverständlich, auch wenn ich dafür Besprechungen zu unterbrechen habe, wenn ich unterwegs bin.
Abschließend sei angemerkt, dass es seit Beginn der Do.-Regelung noch nicht einmal vorgekommen ist, dass mein Sohn nicht direkt den Anruf entgegen nahm. Das Mobilteil des Telefons hatte er dann bereits in seinem Zimmer, damit die Holde ungestört blieb.
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#21
(29-08-2010, 10:26)Terbeck schrieb: Mir war und ist es völlig wurscht, was die Holde so treibt.

Schon klar, liest man in jeder Zeile heraus... Big Grin

Ist gut Terbeck, mach wie Du denkst. Mach Deine eigenen Erfahrungen. Mussten wir alle hier.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#22
Terbeck,

was dir der @vorsichtiger zu vermitteln versucht ist, dass ihr auf Paarebene noch nicht abgeschlossen habt.
Das betrifft euch beide, nicht allein die Mutter.

Hast du Angst, dass der Next der Exe deinen Platz im Leben eures Sohnes einnehmen wird?

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#23
Nein, ich habe nur Angst, dass mein Sohn bei Nixtakzeptanz eines der künftigen Neuen Problemen ausgesetzt ist oder wird, die sein psychisches Wohlbefinden negativ beeinflussen. Nicht ohne Grund hat er bereits sehr häufig seiner Mutter erklärt, doch lieber bei seinem Vater zu wohnen mit der Folge, dass die liebe Mama ihm gedroht hat, sie nie wiederzusehen, wenn er tatsächlich zu seinem Papa ginge.
Solches Hickhack will ich nicht und werde ich nicht zulassen.
So geschehen bei dem Halbbruder meiner Noch, dessen Sohn dank des Desinteresses seines Vaters und seiner Oma vor dem Suizid stand, keine Hilfe bei Vater und Oma fand und durch das JA in eine "Heilstätte" verschoben wurde.
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#24
Waren der Tatrichterin diese Grundlagen zu deinen Befürchtungen bekannt?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#25
Die Bedenken und Sorgen waren der JAM bekannt. In meinem Gespräch mit ihr habe ich auf all die Umstände hingewiesen und auch ihr, die ja die Treiberin für das 1 x pro Woche telefonieren war, erklärt, dass nach meinem Empfinden das abrupte Beenden der tägl. Telefonate dem Kind nur schwerlich begreiflich zu machen wäre. Allerdings habe ich vorgeschlagen, vom 2 x täglichen auf 1 x abends telefonieren herunterzufahrne und dies im 1. Schuljahr beizubehalten und dann langsam aber sicher weiter zu reduzieren.
Nein, wie ein störrisches Kind beharrte die JA-Tante auf ihren Vorstellungen.
Da hatte ich den Salat.
Mein Sohn, dem die Kindesmutter eigentlich diese neue Regelung der nur noch Donnerstag-Telefonate (warum auch immer am Donnerstag?) beibringen sollte, hat das "vergessen zu sagen". Ich musste das dann tun mit dem Erfolg, dass mein Sohn über eine halbe Stunde lang am Telefon nicht mehr zu beruhigen war, bitterlich weinte und immer wieder die Frage stellte, warum.
Meine bisherige Konzilianz der Kindesmutter hat diese mißverstanden und glaubte/glaubt, an der Schraube immer weiter drehen zu können, zumal sie auch in der Annahme lebt, dass ihr die Fam.Richterin und die JAM sehr wohlgesonnen sind. Zudem hat sie ein Großmaul von Anwalt, der mehr als hemdsärmelig und mit rüden Methoden auftritt, wohingegen mein Anwalt der Stille, introvertierte Rechtsvertreter ist, dem man nicht beibringen kann, auch dieser Truppe einmal Paroli zu bieten.
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