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Lohnsteuer!!!!
#1
Ich hoffe ihr könnt mir helfen?????

Habe Post vom Finanzamt bekommen...die Exe hatte Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 gemacht...allein veranlagt......hatte das ganze Jahr Trennungsunterhalt bezahlt...Lohnsteuerklasse 3.....sie kassierte in dem Jahr eine Abfindung...und ich stehe jetzt mit einer Steuerschuld von 5000 Euro in den Miesen ....was kann man machen?????wohl nichts mehr oder???
The Devil is female!!!
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#2
lies dir folgendes durch:

http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/0...-eheleute/

Das Thema Steuern ist zu komplex, einfach einen Steueranwalt befragen. Bevor du irgend etwas anderes machst.
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#3
Was soll der Steueranwalt da noch richten können? Alleinveranlagung; Das ist nix zu machen.

Bist Du Arbeitnehmer, hast Du weitere Einkünfte?


Grüsse

Nero
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#4
(23-02-2010, 14:50)Combi schrieb: Ich hoffe ihr könnt mir helfen?????

Habe Post vom Finanzamt bekommen...die Exe hatte Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 gemacht...allein veranlagt
Wie war Deine Erklärung für 2007 veranlagt?
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#5
erstmal: weniger !!!! und ???? nutzen - das liest sich sauschwer.
dann: mehr input geben. Mit den paar Infos kann man mal nicht wirklich was anfangen. Wenn Du die Infos nicht geben kannst oder willst - da hilft manchmal auch schon ein einfacher Anruf (höflich bleiben !) beim Finanzamt welches fordert.
Klar kann man was machen: Zahlung leisten, Widerspruch einlegen, Abgabe an Anwalt, Schadenersatz fordern bei der Exe, etc, etc...
Kommt aber eben auf die Umstände an.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#6
Sehe ich ähnlich, vorsichtiger. In aller Regel wird im Trennungsjahr für beide die bessere Veranlagung angegeben. Die Ehe-Solidarität ist zumindest nach so einer kurzen Zeit noch nicht vom Tisch. Big Grin Das ist eben für den besser Verdienenden die StKl 3. Wenn sich der TO hier für das Jahr 2007 über´s Ohr gehauen hat, oder hat hauen lassen, wie auch immer..., dann müßte das näher durch ihn erläutert werden.
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#7
ich hatte im Jahr 2007 steuerklasse 3 mit 2 kids....Trennung war im Januar 2007...wir waren uns einig das ich die Steuerklasse behalte und Unterhalt für sie zahle...das habe ich auch gemacht....sie war noch im Erziehungsurlaub und hat im sep 2007 eine Abfindung von ihrer Firma bekommen...wurde nach steuerklasse 5 berechnet....wir waren uns einig eine Gesamtveranlagung zu machen ...aber hat sie nicht gemacht....war beim Steuerberater der sagt Unterhalt für die Kids und der Exe kann man steuerlich nicht absetzen...so stehe ich dann jetzt als single mit steuerklasse 3 und 2 kids...habe demnach zuviel verdient und die wollen jetzt ihr geld zurück....
The Devil is female!!!
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#8
(23-02-2010, 21:32)Combi schrieb: ...so stehe ich dann jetzt als single mit steuerklasse 3 und 2 kids...habe demnach zuviel verdient und die wollen jetzt ihr geld zurück....
Alter! Sind die Kids bei Dir? Warum hast Du immer noch StKl 3? Zumindest das mit der Steuerklasse funzt nicht. Wenn die Kids bei Dir sind, dann 2!
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#9
nein 2007 war das trennungsjahr und die Kids leben bei ihr.....die Steuerklasse wurde im Jahr 2008 geändert....es geht nur um 2007....sprich ich hatte mein gehalt weiter und habe ihr monatlich 1100 euro an unterhalt gezahlt für sie und die Kids
The Devil is female!!!
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#10
hier gehts ganz eindeutig in Richtung Schadenersatz.
Interessant wäre nun zu wissen, ob SIE denn ein Guthaben bekommen hat?
Und: Wie wäre der Sachverhalt, wenn ihr zusammen veranlagt hättet?

Grundsätzlich ist es so, dass Du sie schadenersatzpflichtig machen kannst, wenn sie die getrennte Veranlagung nur gewählt hat um Dir eins auszuwischen. Aber: Wenn ihr das an Anwälte abgebt, ist der (mögliche) Gewinn gleich wieder weg - als Honorar.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#11
(23-02-2010, 21:45)Combi schrieb: nein 2007 war das trennungsjahr und die Kids leben bei ihr.....die Steuerklasse wurde im Jahr 2008 geändert....es geht nur um 2007....sprich ich hatte mein gehalt weiter und habe ihr monatlich 1100 euro an unterhalt gezahlt für sie und die Kids
Ok, verstanden. Für 2007 hast Du Dich meines Erachtens so richtig übers Knie ziehen lassen. Passiert!

Jetzt kommt es für die Zukunft darauf an, dass dieses nicht wieder passiert.
Sprich -in deutschem Hochdeutsch erklärt- Sie hat die eheliche Solitarität mißachtet! Es liegt bei Dir, wie Du das für die Zukunft rüberbringst.

Verwirkung wird nicht 100% durchkommen, aber zumindest ein Teil könnte möglich sein. Wir haben jetzt allerdings 2010. Kann mir vostellen, dass Du früher hättest reagieren müssen!
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#12
Steuerklasse 3 ist im Trennungsjahr ne fiese Falle.

Du wirst zwar ggf. gerichtlich die gemeinsame Veranlagung durchsetzen können, nur wird sie dann vermutlich einen Aufteilungsbescheid fordern und bekommen und dann schaust du mit Stkl. 3 vermutlich wieder blöd aus der Wäsche.

Ob sich das trotzdem rechnet lässt sich so aber nicht einschätzen.
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#13
Hallo allerseits,

der Zahlesel im Ausland hat da als Lohn- oder Gehaltsempfänger zumeist den kleinen Vorteil, daß im Ausland niemand versteht, was ein germanistanisches Gericht oder Amt da eigentlich genau über Lohn oder Gehalt wissen will. Zumeist bleibt unsereins dann überlassen, da irgendwelche phantasievollen Zahlen einzutragen. Stempel und Unterschrift sind dann schnell zu bekommen. Und der Amtsschimmel kann in der Ferne wiehern!!!

Wink

Allerbeste Grüße in die freundliche Runde,
Goddiejens aus dem Urlaub unter Palmen
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#14
Oh ja sowas hatte ich auch.

Hast Du schon deinerseits Zusammenveranlagung für 2007 abgegeben?
Wenn nein -> machen
Wenn ja, ist Dein Bescheid schon bestandskräftig?

Wenn ja ist es zu spät.
Wenn nein, Exe sofort und schriftlich nachvollziehbar zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung auffordern.
Widerspruch gegen Deinen Bescheid beim FA einlegen. Auf jeden Fall Bestandskraft beider Bescheide verhindern falls noch möglich.

Wenn Sie dann nicht zustimmt -> auf Zustimmung klagen.
Je nach Finanzbeamten können die sogar dabei beraten. Ist aber kein Verlass drauf. Ich hatte welche die keinen Bock auf Arbeit hatten und mir nur Mist erzählten.

Vorsicht mit Anwälten, Richtern und Steuerberatern. Ich hatte von allen drei Sorten solche Exemplare, die sich mit diesem Fall nicht auskannten.
Daher bin ich damit dann auch auf die Nase gefallen. Muss aber nicht sein.
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