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Umgangsrecht
#1
Stellt Euch mal folgendes vor: One-night-stand, als das Kind 1 Jahr alt ist heiratet die Mutter ( nach dem Sex die Mutter nicht wieder gesehen), also kein UV mehr, zeugt noch 2 Kinder mit Mann, Unterhalt wurde wg studium u arbeitslosigkeit nie gezahlt, Beistand war auch immer umgänglich, dann Großelternhaftung aber auch erfolglos, jetzt wird der Kampf um die heilige Kohle wohl härter !!! Meine Idee( zugegeben nicht die feine Art aber es ist Krieg) ich versuche mit allen Mitteln Umgangsrecht einzuklagen !!! (vielleicht mit der Aussicht auf adoption) !!! Ist das zu hart ???
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#2
Umgang hat aber keine Auswirkungen auf den Unterhalt. Die Adoption werte ich mal als ironischen Witz, weil ein nichtehelicher Vater ohne Sorgerecht das in genau 0,0% aller Fälle hinbekommen wird.

Wieso fand bisher kein Umgang statt? Wie alt ist das Kind jetzt?
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#3
Es fand kein Umgang statt weil ich nie ein Kind wollte und für mich war das klassisch untergeschoben (ja, ich hätte verhüten können)!! Das Kind ist 10 Jahre alt!!! dachte das mal so:die jhaben etzt eine glückliche Familie haben mit 3 Kindern (2 Ehelich- eins von mir- aber integriert ) und bevor ich da den Unterhaltsverweigerer reinlassen würde in Form von Umgang würde ich als Familie mal überlegen ob es nicht besser ist das Kind zu Adoptieren damit ich keine Rechte mehr hab und nicht störe im Familienfrieden !!!
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#4
was für Dich logisch ist, muss es für andere noch lange nicht sein.
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#5
Naja vielleicht ist es aber ein Versuch wert !!! Wenn ich mir überlege ich hätt ne glückliche Familie mit mehreren Kindern und nach 10 Jahren will da noch einer mitmischen dann würd ich es schon mal überlegen denn ich denke das die emotionale/soziale vaterschaft mehr wert ist als die biologische !!!
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#6
Du willst die Adoption also anbieten? Probiers doch mal, frag einfach.
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#7
Mir ist schon klar das ich mich auf das niveau von manchen frauen herabbegebe und das kind halbwegs als mittel einsetze aber ich hab keine lust mehr auf briefe, gesteigerte erwerbsobligenheit und in zukunft auf fiktives einkommen oder unterhaltspflichtverletzung!!! Mir ist jetzt JEDES Mittel recht wenn ich dadurch ruhe bekomme !!! So hab ich jetzt mal fiktives Interesse am Kind !!!
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#8
vergiss es.
Und VERSUCHE Dich mal in die Lage des Kindes zu versetzen.
Jahrelang nicht drum gekümmert, jetzt wo es um Geld geht ankommen mit Querelen. Da hab ich ganz persönlich auch gar kein Verständnis für. Muss ich aber auch nicht - denn jeder Versuch Deinerseits wird abgebügelt. Und im Klagefall zu Deinen Kosten ausgehen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#9
Naja beim fragen würd die Antwort kommen das ich mich nur vor dem Unterhalt drücken will, sonst hätten die mich schon gefragt !!! Denke aber mal wenn ich nervig werde mit Umgang das könnte das dazu führen das sie mich fragen !!!! Ich wär einverstanden !!! Würde sogar 5000.- für nen Familienurlaub spenden am Tag der Unterschrift !!!!
@vorsichtiger
ist das Umgangsrecht nach 10 Jahren verwirkt ?? wußte ich noch gar nicht !!!
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#10
(18-01-2010, 19:15)Skippie schrieb: Naja beim fragen würd die Antwort kommen das ich mich nur vor dem Unterhalt drücken will, sonst hätten die mich schon gefragt !!!

Siehst du - das meinte ich oben. Der Vater ist rechtelos. Entweder Madame und Stiefvater möchten eine Adoption oder es findet keine statt. Biete ihnen doch die 5000 EUR, wenn sie das Kind adoptieren.

Danach sind allerdings Umgangsanträge Papierverschwendung und sicher nicht dazu geeignet, um Druck auszuüben. "Erst will er das Kind loswerden, die Mutter bestechen und weil das nicht klappt, will er jetzt Umgang. Ein reiner Erpresser, dem es gar nicht ums Kindeswohl geht!".

Ich weiss nicht, ob ichs schon mal geschrieben habe, aber wenn du es hinbekommst, Unterhalt zu verweigern, applaudiere ich stehend dazu. Den Kontakt zum Kind abzulehnen, bringt dir dagegen Buhrufe ein. Wenn du es versuchst, es klappt nicht, es belastet das Kind sehr, okay, dann eben nicht. Aber du versuchst es nicht einmal! Du bist und bleibst der Vater dieses Kindes, gib ihm die Chance, seine Herkunft kennenzulernen. Diese Chance verdient jedes Kind, Kenntnis der Herkunft ist ein Menschenrecht. Du verlierst doch nichts dabei!

Mit der Mutter, mit Betrug und kein-Kind-wollen hat das doch nichts zu tun. Wenn ich unverschuldet ausrutsche weil mir eine blöde Tussi eine Bananenschale vor die Füsse geworfen hat, hinfalle und mir das Bein breche, dann muss ich diesen Unfall auch als Faktum hinnehmen, die Folgen in mein Leben einbauen. Es hilft mir und dem Bein überhaupt nichts, Schuld und Gründe bei anderen zu sehen.
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#11
Wahrscheinlich hast Du Recht !!!! @p: "Ich weiss nicht, ob ichs schon mal geschrieben habe, aber wenn du es hinbekommst, Unterhalt zu verweigern, applaudiere ich stehend dazu." <<< hab noch nen Kind auch 10 jahre !!! Noch nie einen Cent unterhalt bezahlt !!!!!
PS: Ich hab nie den Kindern die Schuld gegeben, wenn mich eins der kinder kennenlernen will jederzeit willkommen aber nur mein Geld neeee !!! Kind 2 hatte ich mal "betreute Umgänge" die wurden von der Mutter zugelassen um herauszufinden wie ich so lebe was ich so mache wo meine millionen versteckt sind !!! Noch bevor der 4. Umgangstermin vor der Tür stand war die Post von der Polizei da wg. Anzeige 170 !!!! Also hatte sichs mit den Kontakten !!!!
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#12
(18-01-2010, 19:15)Skippie schrieb: @vorsichtiger
ist das Umgangsrecht nach 10 Jahren verwirkt ?? wußte ich noch gar nicht !!!

Hab ich das gesagt? Das wusste ICH wiederum nicht.

...war der Meinung es ginge um das Sorgerecht... insoweit habe ich die Nummer mit der Adoption falsch gedeutet / gelesen. 'tschuldigung.

Aber wenn Du einerseits hier schwadronierst 5.000EUR für den Familienurlaub abzudrücken und andererseits aber stolz "noch nie einen Cent" gezahlt hast, dann weiß ich wirklich nicht weshalb Du Dich über den 170er auslässt...
irgendwie passt das nicht zusammen.
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#13
Hab hier immer schön gelesen und alles in sicherheit gebracht !!! ich lasse mich über den 170er aus weil es das dümmste gesetz in deutschland ist !!!! wir haben wohl die besten vollstreckungsmittel: gerichtsvollzieher,konto/lohnpfändung wann da überall nichts zu holen ist dann ist da nichts !!!! Auch sollte man wenn den 170er auch bei hartz4 familien anwenden dann bekämen wir vielleicht mal ne kleine revolution !!!
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#14
naja, aber an DEINEM Fall sieht man ja gerade exemplarisch wozu der 170 gut ist... es ist eben DOCH was da und Du bist unwillig. Gelle? Rolleyes
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#15
(18-01-2010, 19:52)Skippie schrieb: Kind 2 hatte ich mal "betreute Umgänge" die wurden von der Mutter zugelassen um herauszufinden wie ich so lebe was ich so mache wo meine millionen versteckt sind !!!

Wie denn das? Betreuter Umgang findet doch in einem Elternzentrum oder beim Kinderschutzbund statt. Da merkt man doch nicht, in welchen Verhältnissen der Vater lebt. Zudem ist es einfacher und für die Mutter völlig kostenlos, den Vater in die EV zu treiben, danach ist ihr jedes Detail deines finanziellen Lebens bekannt.

Mit Kind 1 hatte das auch nichts zu tun. Du solltest schon aus reinem Eigennutz auf es zugehen. Irgendwann einmal (nämlich mit der Volljährigkeit) wird nicht mehr die Mutter, sondern es selbst Unterhalt fordern. Auch die bis dahin aufgelaufenen Schulden! Bei einem Unbekannten, der sich nie um einen gekümmert hat, tritt es vermutlich kompromissloser auf.
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#16
@ vorsichtiger: sagen wir mal so ich habe das geld selbst nicht aber gute freunde die es haben und mir geben !! zuwendungen dritter......
@ p EV immer abgegeben da ich aber "relativ" gut gelebt hab mußte ja irgendwo anders geld sein wenn die ev sagt das da nichts ist !!! Mit Volljährigkeit kommt erstmal die Insolvenz !!! Wer mich als Erwachsener verklagt ist mein Feind egal ob das nu nen DNA Verwandter ist oder Jesus Christus persönlich !!! Es besteht natürlich die möglichkeit der Kinder freundlich auf mich zuzukommen und mich an ihrem Leben teilhaben lassen dann werd ich wohl freiwillig mehr bezahlen als ich müßte aber nicht rückwirkend für die Zeit ohne kontakte und nur FREIWILLIG und nach eigenem ermessen !!!!!
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#17
Hallo,

als erstes solltest du Dir mal durch den Kopf gehen lassen, dass Umgang mit dem Kind und Unterhalt für das Kind 2 getrennte Dinge sind.

Du hast jetzt genau 2 Optionen (wenn Vaterschaft bewiesen)...

1.) Du zahlst KU (Kindsunterhalt) nach der DDT bzw. eine Mangelfallberechnung wird schon den jeweiligen Betrag "aufdecken".
In ruhigen Momenten überlegst du dann mal, ob du zu Deinem Kind eine Beziehung aufbauen willst. Falls das so sein sollte (es ist immerhin Dein Kind), so solltest du das in Ruhe und vorallem langsam angehen.

2.) Du zahlst KU (Kindsunterhalt) nach der DDT bzw. eine Mangelfallberechnung wird schon den jeweiligen Betrag "aufdecken".
Falls du im ruhigen Moment zu dem Entschluss gekommen bist, dass du für dieses Kind kein Vater sein willst, dann bezahlst du still und leise und gut ist es.


Fakt ist es (Vaterschaft vorrausgesetzt) du konntest vögeln...also dann komme auch mal schön fürs fliegen auf. Das Motto: es wurde mir untergeschoben, oder nach X-Jahren will ich davon nichts wissen, ist letztendlich Dein Problem. Du hattest den Spass also wirst du Dich an den Folgen beteiligen müssen. Es kann ja nicht sein, dass andere Personen, bis hin zur Allgemeinheit, für Dich die Kosten tragen.

Du kannst jetzt schimpfen wie Rumpelstielzchen und du kannst auch versuchen dagegen zu klagen, oder gar versuchen das Sorgerecht einzufordern. Ohne Gutwill der Mutter passiert gar nichts.
Falls du gegenüber der Mutter genauso polters wie hier im Forum, dann sehe ich selbst für den Umgang (und den zu bekommen ist in deiner Situation schon sehr schwer) recht schwarz.

Mfg

papi74
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#18
Dass das Kind dich verklagt ist doch nur die perfide Sicht der Justiztäter.
Die soll man sich nie zu eigen machen.

Die sind dein Feind.
Dein Kind (noch) nicht.
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#19
Genau !! Von beiden Müttern ist kein Umgang erwünscht und wird auch blockiert werden !!! Die Kosten können die Menschen tragen die auch den Nutzen haben (hab mal gehört Kinder sollen auch was schönes sein). Ich zahl nicht mit in die Kasse ein !!! Die können kommen und sagen wie Du es ausdrückst Du mußt für die Folgen gerade stehen----hier ist das Kind den halben Monat; damit wär ich einverstanden, und wenn ich dann der meinung bin ich will das Kind nicht den halben Monat dann will und würde ich gerne bezahlen das andere die Kinden erziehen !!! Aber sich hinstellen mit der Meinung das ist mein Kind du hast damit nichts zu tun außer die 5 min am Monatsanfang wenn du den Überweisungsbeleg ausfüllst<<<nee nee so nicht !!!
@beppo sagte ja erst bei Volljährigkeit !!!!
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#20
OK, hatte ich übersehen.
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#21
Du solltest Dich mal zumindest, im Familienrecht, von dem Gedanken freimachen, dass Recht und Gerechtigkeit miteinander ein hergehen.
Betrachte doch mal ganz nüchtern die Fakten:

Du bist der Vater
Du hast seit jahren kein Kontakt gehabt
Du bist KU verpflichtet
Du wirst KU zahlen


Alles Andere hängt von dem Wohlwollen andere Personen ab (Mutter, Kind ggf. Richter. Um die Zahlung kannst du Dich nicht drücken.
Ggf. kannst du sogar noch für die anderen Jahre mit in die Pflicht genommen werden...
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#22
Du bist der Vater
Du hast seit jahren kein Kontakt gehabt
Du bist KU verpflichtet
Du wirst KU zahlen

Ich seh das so:

-Ich bin biologischer/ZAHLvater !!!!!(nicht einfach Vater, das hat was mit erziehung und miterleben des großwerdens der kinder zu tun)!!
-Ich hab noch nie Kontakt gehabt !!!
-Stimmt ich bin laut Gesetz verpflichtet !!! Es gibt aus Gesetze die besagen dass Väter auch Rechte haben (nicht in D ) die werden mißachtet also mach ichs auch !!!!
-Ich werde nicht zahlen !!! Womit auch ?? hab ja nichts !!! Man kann mich auf Kosten der Allgemeinheit auch mal ins Gefängniß sperren---danach zahl ich wieder nichts( da soll man nicht so gut verdienen u vom lukrativem knastinternen drogengeschäften hab ich keine ahnung)
Alles andere hängt von meinem Wohlwollen ab !! Ich kann mich drücken ! Schon mal nen nackten Mann in die Tasche gefasst ??
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#23
(18-01-2010, 20:56)Skippie schrieb: Von beiden Müttern ist kein Umgang erwünscht und wird auch blockiert werden !!!

Das weisst du doch noch gar nicht.

Von dem "du hattest Spass, also sollst du zahlen" halte ich auch nichts, wer keine Rechte oder irgendeine Einflussmöglichkeit hat (insbesondere nicht das Recht, die ungewollte Schwangerschaft zu beenden), der hat auch für nichts "geradezustehen" (siehe http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft# ). Man kann nicht bei Entscheidungen jede Verantwortung für das Kind verweigert bekommen und bei angeblichen Pflichten wieder Verantwortung eingeredet.

Es wäre aber von Vorteil für dich und das Kind, wenn du Kontakt anstreben würdest. Du kannst nichts dabei verlieren.
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#24
Also p ich denke du verstehst mich !!! Voll Deine Meinung !!! Diskutiere öfters mal über das was ich über Familienrecht so denke -- und dann passierts-- genau meine Gedanken hab ich gefunden: Im Trennungsfaq unter Forderungern der Väter !!!! Als hätt ichs mit meinen Gedanken geschrieben !!!!
Also der Kampf ums nichtzahlen geht weiter !!!Naja kein kampf ich machs einfach nicht !!
Wo sollte ich denn um Umgangskontakt/Kennenlernen betteln ?? Beim Jugendamt ?? sind die dafür überhaupt zuständig ???
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#25
1. Mutter schriftlich auffordern, bei der Anbahnung von Kontakt mitzuwirken. Einen Termin für ein Treffen zwischen Vater und Sohn vorschlagen, eine Stunde in der Eisdiele.
2. Dasselbe ans Jugendamt schreiben, wenn die Mutter sich weigert, rumzickt oder ausweicht. Jugendamt zur Mithilfe auffordern.
3. Dasselbe ans Gericht schreiben, wenn das Jugendamt nicht assistieren will oder kann.
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