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KU-Forderung
#26
Beppo, so wie ich das hier gerade lese.

Netter Betrag, muss ich auch mal mitteilen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#27
Hier ein Auszug aus meinem damaligen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, was "nicht" gepfändet werden kann.

Was dort nicht aufgeführt ist, kann gnadenlos abgegriffen werden. Wink
Wie bereits geschrieben, ging es bei mir nie um KU! Was aber unseren UHNs zusteht, wird genauso gnadenlos eingetrieben.
Vielleicht möchte p das mit in die faq aufnehmen wollen.


A. Berechnung des pfändbaren Netto-Einkommens

Von der Pfändung sind ausgenommen:

1. Beträge, die unmittelbar aufgrund steuer- oder sozialrechtliche Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungenden des Schuldners abzuführesn sind, ferner auf den Auszahlungszeitraum entfallende Beträge, die der Schuldner nach den Vorschriften Sozialversicherungsgesetze
zur Weiterversicheruneg entrichtet oder an eine Ersatzkasse oder an ein Untemehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit diese Kassenbeiträge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

2. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und andere soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahren, Schmutz- und Erschwemiszulagen (alle Bezüge
jedoch nur in üblicher Höhe),

3. ein Viertel der für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlte Teile des Arbeitseinkonmmens,

4. die Hälfte der Bezüge nachg 850a Nr. 2 ZpO (Z.B. Urlaubs und Treuegelder),

5. Weihnachtsvergütungen bis zu einem Viertel des monatlichen Brutto-Einkommens, höchstens aber bis 250,- EUR

6. die in § 850 a Nr. 5 bis 8 ZPO genannten Bezüge (Z.B. Heirats- und Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder, Sterbe- und Gnadenbezügse sowie Blindenzulagen).
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#28
(16-01-2010, 13:48)beppo schrieb: Muss ich agieren oder reagieren?

Erst agieren. Wenn die Pfändung schliesslich stattfindet, reagieren.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege: Du willst die Ex eine Zeitlang "trockenlaufen" lassen, so dass sie sich veranlasst sieht, sich einen Job zu suchen. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit rauskommst und wieder mehr zahlen könntest, mindert sich dein Unterhalt weiterhin, weil sie ja mittlerweile arbeitet.

Hoffentlich verrechnest du dich da nicht. Deine Taktik ist gut, bekannt, und funktioniert oft - aber erfahrungsgemäss setzen Exen erst alle Hebel in Bewegung, um doch noch an das Geld das Ex zu kommen, der sich ja nur "arm rechnet" und die Millionen nur "versteckt". Du bist ein einfach zu bedienender Geldautomat für die Ex, wenn der nicht die eingetippte Summe ausspuckt, dann tritt sie erst dagegen, rüttelt an ihm, beschwert sich. Sie ist ja "im Recht". Danach muss eine Resignation eintreten, in der sie innerlich akzeptiert, selber zu arbeiten. Sowas dauert oft viele Monate. Bis dahin bist du so im Minus und kaputt, dass eine Insolvenz unumgänglich wird. Gewonnen und doch verloren.

Wenn du eine Immobilie hast, dir beruflich in den nächsten Jahren Chancen bewahren willst, versuche eine Pfändung jetzt zu vermeiden. Das bedeutet, sich einen Anwalt zu nehmen (die leidige Anwaltspflicht), den Ehegattenunterhalt wegen deiner Arbeitslosigkeit über eine Aufforderung und dann sofortige Klage zu senken, beim Kindesunterhalt so viele Stufen wie möglich herunterzukommen, so dass du nicht ins Minus kommst. Wenn du titulierte Schulden hast und einen neuen Arbeitgeber, so kommt der GV auch zum neuen Arbeitgeber. Das würde nicht gut wirken, in der Probezeit gepfändet zu werden.

Wenn das nicht funktioniert, kommt es so oder so zu einer Pfändung. Die untere Grenze von dem, was dir pro Monat bleibt liegt bei 635-650 EUR. Übers Vollstreckungsgericht kannst du diesen Betrag vielleicht um ein paar Euro erhöhen. Dafür musst du aktiv werden, sobald die Pfändung stattfindet. Der Rest läuft als (verzinste) Schulden auf. Lies dir besagten §850d ZPO durch.

Nur titulierte Beträge können gepfändet werden. Müssen aber nicht, wenn die Titelinhaberin das nicht tut, laufen zwar Schulden auf, aber keine Pfändung. Man könnte auch nur mit Kindesunterhaltstiteln zum Gerichtsvollzieher latschen und die EU-Titel zu Hause in der Schublade lassen.
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#29
(16-01-2010, 19:55)p schrieb: Korrigier mich, wenn ich falsch liege: Du willst die Ex eine Zeitlang "trockenlaufen" lassen, so dass sie sich veranlasst sieht, sich einen Job zu suchen. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit rauskommst und wieder mehr zahlen könntest, mindert sich dein Unterhalt weiterhin, weil sie ja mittlerweile arbeitet.
Genau so.
Ich durchblicke das ganze Verfahren aber noch zu wenig um da jetzt Nutzen und Risiko vernünftig abzuwägen.
Ich will sie einfach mal ein bisschen aufrütteln, damit das jetzt nicht wieder über Jahre hindrödelt und nix passiert.

(16-01-2010, 19:55)p schrieb: Hoffentlich verrechnest du dich da nicht. Deine Taktik ist gut, bekannt, und funktioniert oft - aber erfahrungsgemäss setzen Exen erst alle Hebel in Bewegung, um doch noch an das Geld das Ex zu kommen, der sich ja nur "arm rechnet" und die Millionen nur "versteckt". Du bist ein einfach zu bedienender Geldautomat für die Ex, wenn der nicht die eingetippte Summe ausspuckt, dann tritt sie erst dagegen, rüttelt an ihm, beschwert sich. Sie ist ja "im Recht". Danach muss eine Resignation eintreten, in der sie innerlich akzeptiert, selber zu arbeiten. Sowas dauert oft viele Monate. Bis dahin bist du so im Minus und kaputt, dass eine Insolvenz unumgänglich wird. Gewonnen und doch verloren.

Wenn du eine Immobilie hast, dir beruflich in den nächsten Jahren Chancen bewahren willst, versuche eine Pfändung jetzt zu vermeiden. Das bedeutet, sich einen Anwalt zu nehmen (die leidige Anwaltspflicht), den Ehegattenunterhalt wegen deiner Arbeitslosigkeit über eine Aufforderung und dann sofortige Klage zu senken, beim Kindesunterhalt so viele Stufen wie möglich herunterzukommen, so dass du nicht ins Minus kommst. Wenn du titulierte Schulden hast und einen neuen Arbeitgeber, so kommt der GV auch zum neuen Arbeitgeber. Das würde nicht gut wirken, in der Probezeit gepfändet zu werden.
Genauso ist es. Meine Familie würde dann notfalls irgendwelche Pfänder wieder einlösen. Ich weiß nur nicht, inwieweit man diese Lokomotive wieder stoppen kann und wieviel ich bis dahin erreicht habe.

(16-01-2010, 19:55)p schrieb: Wenn das nicht funktioniert, kommt es so oder so zu einer Pfändung. Die untere Grenze von dem, was dir pro Monat bleibt liegt bei 635-650 EUR.
Übers Vollstreckungsgericht kannst du diesen Betrag vielleicht um ein paar Euro erhöhen. Dafür musst du aktiv werden, sobald die Pfändung stattfindet. Der Rest läuft als (verzinste) Schulden auf. Lies dir besagten §850d ZPO durch.
Naja ohne Pfändung bleiben mir Minus 700,- !

(16-01-2010, 19:55)p schrieb: Nur titulierte Beträge können gepfändet werden. Müssen aber nicht, wenn die Titelinhaberin das nicht tut, laufen zwar Schulden auf, aber keine Pfändung. Man könnte auch nur mit Kindesunterhaltstiteln zum Gerichtsvollzieher latschen und die EU-Titel zu Hause in der Schublade lassen.

Ich denke, sie würde sofort.

Klingt nicht wie eine gute Idee.

Mein Problem ist, das ich eben kurz vor Schluss noch so viel Prämie bekomme und, schlimmer noch, ne Immobilie im Familienbesitz dahinter hängt.
Da bin ich so richtig in Geiselhaft.


Dank und Gruss
Beppo
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#30
(17-01-2010, 16:03)beppo schrieb: Klingt nicht wie eine gute Idee.

Wenn volljährige Kinder im Spiel sind oder die Ex wirklich gut fies beraten wird, ist das manchmal schon eine gute Idee. Ich möchte aber hier nicht die Begründungen auswalzen und frei Haus Tips liefern, die nur Unterhaltsabkassiererinnen nutzen.

Wenn du Dinge wie Immobilien nicht absichern kannst und völliges "Hinwerfen" keine Alternativ ist, musst du den Weg über Abänderungsklagen gehen. Sicher würde dir die Pfändung eine Zeitlang mehr Geld lassen, aber nur scheinbar. Der Schuldenberg erhöht sich so schnell, dass darunter alles begraben werden wird, was du in Zukunft haben könntest.
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#31
(17-01-2010, 16:03)beppo schrieb: Mein Problem ist, das ich eben kurz vor Schluss noch so viel Prämie bekomme und, schlimmer noch, ne Immobilie im Familienbesitz dahinter hängt.
Da bin ich so richtig in Geiselhaft.
Ja - das sieht nicht gut aus. Bei mir ist es ähnlich. Deshalb habe ich einen unwiderruflichen Erbverzicht erklärt. Damit ist schon einmal das Vermögen meiner Eltern aus dem Spiel. Setzt aber vorraus, dass Du Geschwister hast, auf die Du Dich 100prozentig verlassen kannst. Notfalls können Deine Eltern auch jemanden adoptieren. Wenn die Immobilie bereits in Deinem Besitz ist, kannst Du sie liquidieren oder verpfänden und das Geld versaufen Tongue bis Du finanziell wieder in der jetzigen Situation bist - dann aber ohne Geiselhaft. Big Grin

Die Prämie kannst Du abschreiben - es sei denn Dein Arbeitgeber erarbeitet mit Dir ein Konzept, Dir den Vorteil anders zukommen zu lassen.
https://t.me/GenderFukc
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