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Unterhalt über beistandsschaft
#1
Hallo ihr Lieben,
mit großem Interesse verfolge ich das Forum und ich bin entsetzt und erschüttert, das die deutsche Rechtssprechung zum heutigen Tag für die vielen Väter hier irgendwie im Mittelalter hängen geblieben ist...

kurz vorweg, ich bin Mutter einer 10 Jahre alten Tochter, seit 9 Jahren vom Kindesvater getrennt, mit dem ich bis zum heutigen Tag ein durchweg freundschaftliches Verhältnis habe und ein Umgangsrecht zu jeder Tages und Nachtzeit. Ich habe noch nie ein Jugendamt von innen gesehen und auch der Unterhalt für das Kind wurde von uns beiden per Handschlag besiegelt. Um so irritierender das mich öffentliche Behörden dazu drängen wollen eine Unterhaltsberechnung von offizieller Seite einfordern zu MÜSSEN! Ich möchte mich nicht im Namen meiner Tochter bereichern, schliesslich sind wir beide Eltern und das auf Lebenszeit....soviel dazu...

Nun zu meiner Frage: Ich habe einen Freund, er ist seit 4 Jahren von seiner Ex getrennt und hat mit ihr 2 Kinder (noch 17 und 10 Jahre alt)
Der Jüngere von beiden lebt bei der Mutter und der Ältere von beiden bis dato beim Vater. Damit hat sich der Unterhaltsanspruch zwischen den Parteien aufgehoben. Nun ist der "Große" der Meinung, wieder zur Mama zu ziehen, die ihrereseits direkt mit einer Beistandsschaft vom Jugendamt für beide Kinder aufmarschiert.
Ich habe recherchiert, das mit dem 18. Geburtstag die Beistandschaft nur noch beratend tätig sein kann und der Junge den Unterhalt selber einklagen muß, was Mama ihm schon eingeimpft hat. Er wird das vermutlich auch tun und somit ist mein Freund beiden Kindern unterhaltspflichtig. Ich bin der Meinung, das mein Freund dem Rückzug zur Mutter nicht zustimmen muß, zumindest bis er 18 ist, danach kann er ja selber entscheiden. Es ist mir klar, das mein Freund um den Unterhalt nicht drumherum kommt, allerdings ist dies ein besch... Spiel auf Zeit. Laut Düsseldorfer Tabelle ist der Unterhalt für beide Kinder jenseits von gut und böse und würde ihn, wie wahrscheinlich viele von euch, total ruinieren. Was kann man jetzt tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten?? Wer hat Tipps für mich, was der nächste Weg sein kann um nicht ganz klein bei zu geben?? das Jugendamt scheint ja keine wirkliche Hilfe zu sein ...
Ich für meinen Teil fasse mich nur ernsthaft an den Kopf...und ich muß schon sagen, die Väter von heute tun mir echt leid!
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#2
(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Der Jüngere von beiden lebt bei der Mutter und der Ältere von beiden bis dato beim Vater. Damit hat sich der Unterhaltsanspruch zwischen den Parteien aufgehoben.

Ist nicht richtig, denn es sind Ansprüche der Kinder, nicht der Eltern. Ein Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht gegen den seiner Schwester tauschen. Der Ältere ist ausserdem in einer höheren Altersgruppe.

(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Ich bin der Meinung, das mein Freund dem Rückzug zur Mutter nicht zustimmen muß, zumindest bis er 18 ist, danach kann er ja selber entscheiden.

Er muss nicht zustimmen, aber er kann einem Umzug auch nicht wirksam widersprechen. Ein Widerspruch würde vor Gericht keinen Bestand haben. Das ABR hat bei 17jähigen kaum mehr eine Bindewirkung.

(28-12-2009, 23:47)sakala schrieb: Was kann man jetzt tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten??

Gute Frage. Unterhalt ist Unterhalt. Auch nach dem 18. Geburtstag kann es weitergehen. Für das jüngere Kind sowieso. Darum kommt der Vater nicht herum. Es wird dann wohl auf Mangelfall und Leben auf Selbstbehaltsniveau (bestenfalls) hinauslaufen. Was macht der 17jährige denn, geht er noch zur Schule?
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#3
Danke erstmal für`s antworten Smile

Ja der Junge geht noch zur Schule...ich weiß natürlich das es Unterhalt der Kinder ist, habe mich wahrscheinlich ungünstig ausgedrückt ...*sorry*
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#4
Dann kann der Vater nur hoffen, dass die Mutter viel verdient, damit ihr Haftungsanteil ab Volljährigkeit hoch ist. Am Unterhalt für die Minderjährige wird jedoch nichts zu drehen sein.
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#5
Danke für deinen Beitrag Sakala.
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