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Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN.
#1
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am 23. Dezember erhielt ich Post aus Italien. Der Kindesvater hat beim Jugendgericht Florenz (Italien) Klage auf Unterhalt eingereicht. Vorzulegen sind die Steuererklärungen der letzten 3 Jahre.

Ich die Kindesmutter lebe in Deutschland. Unser Sohn hat die deutsche und italienische Staatsangehörigkeit.
Seit Ende 2005 lebt unser Sohn in Italien beim Vater. Er ist jetzt 9. Der Kontakt wird durch den Vater immer mehr eingeschränkt. Das letzte mal sah ich meinen Sohn im August nur durch einen Zufall.

Ich weiß nicht mal wo mein Sohn Weihnachten verbringt. Der Umgang wird durch den Vater behindert.

Wie gehe ich am besten vor? Was ist zu beachten? Was sollte ich nicht unterschreiben? Momentan zahle ich freiwillig 50,00 im Monat. Ich bin total verwirrt. Was ist die beste Strategie?
#2
tja, jetzt bitte nichtb als Häme sehen, aber so geht es hundertausenden von Vätern ...

Lies Dich erst mal in die Trennungsfaq ein

Unterhalt und Umgangsrecht wird in Deutschland getrennt betrachtet und ich denke, in Italien ist es ähnlich.

Den Aufforderungen wirst Du wohl nachkommen müssen.
#3
danke für die Antwort Ralf. Das Deutschland Fascho ist habe ich durch eine Richterin ins Gesicht gesagt bekommen. Wortwörtlich sagte sie. "Sie wussten doch worauf Sie sich mit einem Ausländer einlassen. Jetzt erwarten Sie keine Hilfe vom deutschen Rechtssystem."

In den Trennungsfaq konnte ich leider nichts für meinen speziellen Fall finden. Bin auch das erste mal auf so einer Seite.
#4
Du kannst froh sein, dass die Forderung aus dem Ausland kommt.
Was meinst du, wie die deutsche Justiz mit Unterhaltspflichtigen umgeht.

Aber worum geht es dir denn jetzt?

Um die Abwehr der Unterhaltsforderung oder die Durchsetzung von Unterhalt?

In beiden Fällen spielt die Musik aber in Italien.
Für beide Fälle kommt es auf das Land an, in dem das Kind lebt.
Wie du in Italien den Umgang durchsetzt, weiß ich aber auch nicht schon gar nicht von Deutschland aus.
Die helfen ja nicht mal, wenn das Kind in D ist.
#5
Ich weiß nicht nicht ob es gut ist wenn die Unterhaltsforderung aus dem Ausland kommt.

Es geht um die Abwehr der Unterhaltsforderung. Ist so etwas möglich?
#6
Da italienisches Recht anzuwenden ist und die Klage in Florenz läuft, benötigst du Hilfe vor Ort, einen Anwalt aus Florenz. Ich habe keine Ahnung, wie das Unterhaltsrecht im Detail in Italien läuft. Bei der Gelegenheit könntest du auch gleich eine Umgangsregelung in die Wege leiten. Da bin ich relativ sicher, dass deine Position besser ist, wie sie in Deutschland wäre. Beantrage die Hälfte der Ferien Aufenthalt bei dir und die Mithilfe des Vaters beim Umgang.
#7
(25-12-2009, 20:42)florenz schrieb: Seit Ende 2005 lebt unser Sohn in Italien beim Vater.
Und jetzt erst versuchst Du Dich zu bemühen?
#8
Der Richter schreibt folgendes.
Ausserdem verfuegt der Richter, dass die Geschaeftsstelle eine Abschrift dieser Urkunde und des vorliegenden Dekrets an das Sozialamt ..... weiterleitet, damit dieses dementsprechende Sozial-und Familienermittlungen in Zusammenarbeit mit der Psychologieabteilung durchfuehrt, damit ausreichende Elemente fuer die Entscheidung zur Verfuegung stehen.
Der schriftliche Bericht muss die Vorschlaege, die am besten dem Wohle des Minderjaehrigen entsprechen, beinhalten. Dieser muss innerhalb der o.g. Ladungsfrist dem Gericht vorliegen.
Sollte dies nicht moeglich sein, muessen die beauftragten Sachbearbeiter an der Verhandlung teilnehmen, und dem berichterstattenden Richter die Schlussfolgerungen mitteilen.

Die Betroffenen koennen gemeass dem am 01.07.2007 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 149/2001 einen Vertrauensanwalt ernennen. Im Falle eines geringen Einkommens kann wie vom D.P.R. Nr. 115 vom 30.05.2002 vorgeschrieben, auch Prozesskostenhilfe auf Staatskosten mit Antragstellung an die Rechtsanwaltskammer Florenz beantragt werden.

Sollte eine Partei keinen Rechtsanwalt fuer die Verteidigung ernennen, so kann diese waehrend der Verhandlung muendliche Erklaerungen abgeben, Einsicht in die Unterlagen ist ebenfalls gewaehrt. Es kann Aktenabschrift angefordert werden, um weitere Erklaerungen abgeben zu koennen.

Die Betroffenen bei der Gerichtsstelle dieses Gerichts taeglich von 9 Uhr bis 11.30 die Unterlagen des vorliegenden Verfahrens ueberpruefen, und evt. davon Ablichtungen erhalten.


Der Kindesvater hat dieses Schreiben seit Mitte September in den Händen. Erst jetzt schickt er es mir zu. Ist das rechtens?

Die Mithilfe des Vaters beim Umgang? Er verweigert ja den Umgang.
#9
(25-12-2009, 22:55)blue schrieb:
(25-12-2009, 20:42)florenz schrieb: Seit Ende 2005 lebt unser Sohn in Italien beim Vater.
Und jetzt erst versuchst Du Dich zu bemühen?


Es war bis zum Frühjahr diesen Jahres auch alles so weit in Ordnung. Er stellte keine Forderung nach Unterhalt und ich konnte meinen Sohn sehen. Dann riss der Kontakt abrupt ab und er schrieb böse Briefe. Warum ich bzgl. des Umgangs dennoch nichts unternommen habe wird daran liegen, das dieser Mann mit Vorsicht zu geniessen ist.

Fakt ist: er will Geld und den Umgang einstellen. Er hat mehr Einkünfte als ich, nur ist es ihm nicht nachzuweisen. Oder weiß jemand wie man an Informationen über iranische Konten kommt?
#10
Ich würde mich als erstes ganz unverbindlich an die dort genannte Anwaltskammer wenden.

Diese habe ich über www.ordineavvocati.it gefunden. Dort müßte man Dir einen RA nennen können.

Ordine degli Avvocati di Firenze
Indirizzo: Via Cavour Camillo Benso, 57
50129 Firenze FI
Telefono: 055.483406
Fax: 055.461400

Italienische Behörden: www.italia.gov.it
#11
Informationen über Auslandskonten würden auch nichts bringen, weil die Einkünfte zählen und nicht das Vermögen. Das ist in Italien sicher nicht anders.

Du musst vor Ort aktiv werden, in Florenz! Wenn das Gericht dir nicht einmal die Klage zugestellt hat, musst du da hin, dort auftreten, die Unterlagen ansehen, einen Anwalt beauftragen. Von Deutschland aus läuft nichts. Wenn der Vater mit Vorsicht zu geniessen ist, spielt das beim Umgang keine Rolle. Du willst ja Kontakt zum Kind und nicht zum Vater. Bei Umgangverweigerung musst du sofort reagieren, sonst sieht es so aus, als wäre dir das egal.

Bei der Gesamtsituation blicke ich auch nicht ganz durch. Du hast dich offenbar mit einem Iraner (ein Italiener würde wohl keine iranischen Konten haben) eingelassen, ein Kind mit ihm gemacht, dann ist er mit deinem Einverständnis mit dem Kind nach Italien gezogen, hat aber keinen Unterhalt verlangt, Umgang fand statt, dann hat er den Umgang verweigert? Hast du telefonischen Kontakt zum Kind? Wart ihr verheiratet? Gab es Vereinbarungen in Deutschland, gerichtliche auseinandersetzungen, habt ihr irgendwas schriftlich gemacht? Seid ihr beide voll berufstätig? Betreut er das Kind alleine?
#12
Er bezieht einen Großteil seiner Einkünfte über Immobilien im Iran.

Der Vater ist Iraner. Wir waren nie verheiratet. Deutsche Gerichte haben uns per Urteil nach Italien geschickt. Dort sollten wir um das Sorgerecht kämpfen. Unser Sohn wurde hin und her gerissen. Ich war am Ende, konnte nicht mehr. Habe ihm dann in Italien das Sorgerecht überlassen. Das ständige ziehen am Kind, die Streitigkeiten vor dem Kind. Ich wollte das nicht mehr. Zu sehen wie ein Kind unter den Streitigkeiten der Eltern leidet ist hart. Härter als es gehen zu lassen.
Anfänglich fanden regelmässig Besuche statt. Ich wohnte dann bei Besuchen wieder mit im Haus des Vaters. Schreckliche Situation. Telefonischer Kontakt wird verweigert. Ich arbeite 34 h/ Woche. Er arbeitet offiziell nicht. Unser Sohn besucht eine Privatschule. Sie leben in einer Privatwohnung.
danke für den Tip blue
#13
(26-12-2009, 11:37)florenz schrieb: Deutsche Gerichte haben uns per Urteil nach Italien geschickt. Dort sollten wir um das Sorgerecht kämpfen.
Du hast die ital. Staatsbürgerschaft? Das Kind?
#14
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, das Kind deutsch und italienisch.
#15
weia was kompliziert.

Einfachste Lösung: Fahr nach Italien, such das Kind, lade es in Dein Auto ein, fahre nach Köln ins Frauenhaus und suche dort Rat, Hilfe und Schutz. Klappt einwandfrei - und das dortige Jugendamt hat mächtig viel Erfahrung, wie man Väter und Kinder voneinander trennt, Kinder zu Müttern überführt und das ganze für die Mütter kostenfrei & sicher erledigt.
Kein deutsches Gericht wird einem Iraner aus Italien ein deutsches Kind seiner deutschen (oder italienischen oder chinesischen) Mutter abnehmen...

edit: missverständlich formuliert. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass der Vater keine Chancen hat, wenn das Kind erstmal in Deutschland ist. Kein Gericht wird ihm das Kind zusprechen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
#16
tja, so ungefähr habe ich das schon gemacht. nur das frauenhaus habe ich ausgelassen. und deutsche gerichte haben mich mit einem iraner an italienische gerichte verwiesen. die antwort der richterin "sie wussten doch worauf sie sich mit einem ausländer einlassen." niemand hat die entscheidung des deutschen gerichts verstanden.
#17
(26-12-2009, 12:17)florenz schrieb: und deutsche gerichte haben mich mit einem iraner an italienische gerichte verwiesen.
Bis zu welcher Instanz ging das Verfahren?
#18
Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht.
Amtsgericht und Landgericht hatten entschieden das mein Sohn bei mir bleibt.
Das Kammergericht entschied, den Sorgerechtsstreit in Italien zu führen.
#19
(26-12-2009, 12:43)florenz schrieb: Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht.
Amtsgericht und Landgericht hatten entschieden das mein Sohn bei mir bleibt.
Das Kammergericht entschied, den Sorgerechtsstreit in Italien zu führen.
Hast Du das Aktenzeichen des KG zur Hand? Smile
#20
Das Aktenzeichen kann man hier einfach so nennen?
#21
(26-12-2009, 13:08)florenz schrieb: Das Aktenzeichen kann man hier einfach so nennen?
Falls das Urteil in deren Datenbank veröffentlicht wurde, ist es eh anonymisiert. Auf der anderen Seite kannst Du es selbst veröffentlichen, wenn es zuvor von Dir anonymisiert wurde. In der Sammlung hier im Forum gibt es ja auch hunderte von Aktenzeichen. Sie dort mal rein.
#22
(26-12-2009, 13:08)florenz schrieb: Das Aktenzeichen kann man hier einfach so nennen?

Aber ja doch. Ist doch nicht geheim. Oder steht da "topsecret" drauf?
#23
16 UF 163/05
#24
(26-12-2009, 13:52)florenz schrieb: 16 UF 163/05
Ist nicht veröffentlich worden. Sad
#25
hm. Ich weiß nicht wo ich Anfangen soll. Was zuerst, was danach. Anwalt Italien? Jugendamt Italien? Gericht Italien? Sozial- und Familienamt Italien? Es bleibt mir nur ein Monat Zeit. Dann steht schon der erste Termin vorm Jugendgericht.

Offiziell hat der Vater kein Einkommen. Er empfängt aber auch keine Sozialhilfe oder andere staatliche Mittel in Italien. Muss er dann nicht offen legen, wovon er sich und unseren Sohn ernährt?

Durch die Feiertage geht mir Zeit verloren. Anwälte und Ämter bekomme ich in Italien erst wieder am 04.01.2010 zu sprechen.


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