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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Wo befindet sich denn die Unterzeichnerliste? Aus der PDF-Stellungnahme kann ich keine Namen ersehen.

Ist denn diese Stellungnahme wirklich so revolutionär? Für den DFGT sicher, aber die Zusammenfassung unter Punkt VIII fällt doch immer noch recht mau aus. So soll weiterhin die Mutter erst einmal die "Primärsorge" erhalten, Papa nur auf Antrag, also keine Automatik. Letztere sollen dann auch noch Maßregelungen erhalten, wenn die Alleinsorge auf sie übertragen wird, offenbar selbst dann wenn sie sich überwiegend selbst um das Kind gekümmert haben. Wieder ein männerexklusiver Paragraph mehr. Das die Sorge auf das ungeborene Leben erweitert wird, hört sich zwar nett an, dürfte in der Praxis jedoch wertlos sein, oder? Wie soll ein werdender Vater damit eine Abtreibung verhindern oder ein Mitspracherecht durchsetzen? Der beste Punkt ist wohl die Formulierung daß Mama erst das alleinige SR bekommt, wenn das GSR dem Kindeswohl widerspricht. Trotzdem sind auch hier dann wieder Tür und Tor für die Justiz geöffnet um der Mutter die alleinige Sorge zuzuschanzen.
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Das Kindeswohl..das heilhochweite Tor zur Glückseeligkeit eines jeden Einzelnen. Ja, wenn es dem Kindeswohl schadet, daß Mama und Papa sich ab und zu zoffen, dann müssen wir Papa wohl aus dem Kreis der Erlauchten ausschließen - und das Kind bekommt dann eben keine Lektion in Sachen Konfliktbewältigung oder in neuteutsch "DEMOKRATIE" - Pech gehabt, dafür haben wir halt einen Haufen Radikale rumfliegen in der Welt..

Mich eingeschlossen Smile
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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Mitglieder der Kinderrechtekommission des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php5?did=55
Für viele auf dieser Liste ist das Papier ein Quantensprung.
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(25-03-2011, 23:39)p schrieb: Für viele auf dieser Liste ist das Papier ein Quantensprung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehmkuhl, Salgo und Salzgeber dieses Papier aus Überzeugung unterschrieben haben!

Da muß was anderes abgehen....


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Auf die Stellungnahme des DFGT, auf vorgeburtliches Elternrecht und Sorgerecht ab Geburt reagierte eine Frau in einem Familienforum damit:

Zitat:1. Argument:
Woher willst du wissen, wer tatsächlich der Vater ist? Keine Frau in Deutschland wird gezwungen werden eine Fruchtwasseruntersuchung oder sonstige Gentests am Ungeborenen vornehmen zu lassen.

2. Argument:
Eine Frau hat das Recht zur Abtreibung. Darüber hat niemand anderes als die Frau selber zu bestimmen. Es ist ihr Körper.

3. Argument
Wie soll ein Vater über das ungeborene Kind bestimmen, wenn es sich im Körper der Frau befindet? Selbst im schlimmsten Fall, dass die Frau im Koma liegt und nicht mehr selber für sich handeln kann, darf es nicht sein, dass jemand über sie bestimmt, der dazu nicht von ihr berechtigt wurde.

Du versuchst weiterhin krampfhaft das Sorgerecht automatisch ab dem Zeitpunkt der Zeugung für Vater und Mutter durchzusetzen ohne die sich aufdrängenden, logischen Fragen auch nur ansatzweise zu beantworten. Das ganze haben wir hier schon zigfach diskutiert. Du hast es bisher nicht einmal geschafft diese Fragen zu beantworten. Das kannst du nicht. Es gibt keine ausreichenden Antworten ohne die Frauen zu entmündigen, was nicht geschehen wird. Von daher noch einmal: vergiß es!

Auf sowas müssen wir uns einstellen.

p, was meinst speziell Du zu dem Fräulein...Wink
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(25-03-2011, 23:39)p schrieb: Mitglieder der Kinderrechtekommission des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php5?did=55

Ach, der Burschel ist da auch mit von der Partie.
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p schrieb:jedenfalls können wir dabei helfen das "Marketing" dieses Papiers zu verstärken. Schliesslich sind die Verfasser keine Nichtse und Randfiguren, der Familiengerichtstag ist das Epizentrum der deutschen Familienrechtler.

Bluter schrieb:Wer fragt beim vam(v) an und bittet um eine Stellungnahme zur Stellungnahme?

p schrieb:Bei djb könnte man auch fragen, so für den Anfang zum einüben

Ob den Mitgliedern der Kinderrechtekommission kleine Engel auf den Schultern gesessen haben oder ein Atomblitz durchs Gehirn gezogen ist, kann doch erst einmal dahingestellt bleiben.

Wir müssen aktiv werden und (schnell!) darauf reagieren!

Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen.

Der djb muss auch in die Lage versetzt werden, künftig Unsinn von Sinnvollem unterscheiden zu können und zu diesem Zweck eine "Anfrage" erhalten, die zu beantworten denen nicht ohne eine 180° Wende möglich sein sollte (wer übernimmt das?).

Danach können wir ja weiter philosophieren und theoretisieren ....


Ibykus
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(26-03-2011, 01:30)Ibykus schrieb: Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen.

Aus diesem Pamphlet:

Im Regelfall leben die Kinder bei der Mutter. Diese organisiert den Alltag der Kinder und ist durch sämtliche Sorgerechtsentscheidungen unmittelbar betroffen. Daher ist es gerechtfertigt, dem Vater zuzumuten, bei Uneinigkeit der Eltern über die gemeinsame Sorge diese bei Gericht zu beantragen und darzulegen, dass die gemeinsame Sorge im konkreten Fall das Beste für das Wohl des Kindes.

Willst Du mich veräppeln?

Angry
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Was die gute Frau aus dem - bezeichnenderweise - Familienforum so von sich gibt, hat mit dem Begriff Argumentation nicht viel zu tun.
Auf jeden Fall nicht, im Zusammenhang mit angeblich für alle geltenden Grundrechten.
So wundert es nicht, dass sie nicht einmal merkt, dass sie sich gerade mit dem GG den Hintern abwischt.

Sie sagt eindeutig, dass sie nicht nur Männer-, sondern in ganz besonders abscheulicher und arroganter Weise, auch Kinderrechte als nachrangige Menschenrechte anerkennt.
Artikel 3 gilt für Frauen, wie auch Artikel 6.
Ergo sind nur Frauen Menschen!
Frag´ doch diese kleine selbsternannte Gottgleiche bitte, ob sie auch vor einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ihren jeweiligen Stecher auf ihre AGB hinweist/ hingewiesen hatte?
Aber ihrem Selbstverständnis folgend hat der Typ das irgendwoher vorab zu wissen, dass mit ihr kein Einvernehmen zu erzielen ist, was nicht zu 100% auf ihrer sexistischen Linie liegt, gelle?!

Und wie weit sie in die Zukunft blicken kann. Beachtlich!
"Keine Frau in Deutschland wird gezwungen werden..."
Recht so!
Frau = Recht!
Mann = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt!
Kind = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt und von Frau per Geburt zum Untermenschen erhoben!
Das gilt für Argument 1 und 2. und für alle Zeiten.

Ihr Argument 3 entspricht ihrem Aggressionspotential als Folge feministischen Größenwahns:
"Selbst im schlimmsten Fall, dass die Frau im Koma liegt und nicht mehr selber für sich handeln kann, darf es nicht sein, dass jemand über sie bestimmt, der dazu nicht von ihr berechtigt wurde"
Das finde ich gut, da infolge eines z.B. Verkehrsunfalls die Olle mal schön auf der Straße odere im Autowrack liegen oder eingeklemmt bleibt, weil jede Entscheidung ohne ihre Autorisierung die falsche sein könnte, bis man ihre Patientenverfügung gefunden und im Anschluss gründlich studiert hat.
Es geht aber auch garnicht darum, dass eine Mann über eine Frau bestimmt, da hängt sie auf einem Tripp fest.
Es geht allein darum, nachgewiesenen, durch Frauen getätigten, Machtmissbrauch, insbesondere an Kindern, entgegen zu wirken.

In einem Punkt aber muss ich ihr Recht geben: Da gibt es nichts zu diskutieren - nicht mit ihr!
Aber wer verlangt überhaupt, dass die Diskussion über sie zu laufen hätte?
Eben. Niemand!

Fehlt nur noch, dass sich dieses Prachtweib als empathische, bindungstolerante, soziale Demokratin verstanden wissen will. Sleepy
Die heißt nicht zufällig Ines Fritz oder Wendula Strube? Heart
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(26-03-2011, 01:47)blue schrieb:
(26-03-2011, 01:30)Ibykus schrieb: Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen.

Aus diesem Pamphlet:

Im Regelfall leben die Kinder bei der Mutter. Diese organisiert den Alltag der Kinder und ist durch sämtliche Sorgerechtsentscheidungen unmittelbar betroffen. Daher ist es gerechtfertigt, dem Vater zuzumuten, bei Uneinigkeit der Eltern über die gemeinsame Sorge diese bei Gericht zu beantragen und darzulegen, dass die gemeinsame Sorge im konkreten Fall das Beste für das Wohl des Kindes.

Willst Du mich veräppeln?

Angry

Eine -weitere- Stellungnahme zum ....
Ich denke, Du verwechselst da etwas.

Dies HIER ist die Stellungsnahme (Kritik) des Väterwiderstand.de an dem Posititionspapier des VAMV.

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(25-03-2011, 23:26)lordsofmidnight schrieb: Ist denn diese Stellungnahme wirklich so revolutionär? Für den DFGT sicher,
Du hast völlig recht.
Objektiv betrachtet, ist das fast genau so ein sexistischer Dreck, wie alles was von der Justiz kommt.

Nur die Perspektive setzt das in ein anderes Licht.

Nur von ganz unten betrachtet scheint ein helles Licht davon auszugehen.
So ist es wie die Forderung nach Menschenrechten durch den Bundesverband der KZ-Wärter.

Und gerade Salgo hat so einen krankhaften Hass auf Männer, dass man sich fragt, ob er beim Duschen schon jemals an sich runter geschaut hat.
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(26-03-2011, 08:46)beppo schrieb: Objektiv betrachtet, ist das fast genau so ein sexistischer Dreck, wie alles was von der Justiz kommt.

Zitat:Im Ergebnis hält die Kommission den Grundansatz (Primärsorge der Mutter, gemeinsames Sorgerecht aufgrund einseitiger Sorgeerklärung des Vaters) für eine rechtlich wie rechtspolitisch begrüßenswerte Lösung
Zitat:die Kombination mit einer fristgebundenen Widerspruchsmöglichkeit der Mutter wie auch mit gesetzlicher gemeinsamer Sorge bei zusammenlebenden Eltern wirft jedoch viele Probleme auf und sollte im Ergebnis ersatzlos wegfallen.

Nur die Perspektive setzt das in ein anderes Licht.

Nur von ganz unten betrachtet scheint ein helles Licht davon auszugehen.
So ist es wie die Forderung nach Menschenrechten durch den Bundesverband der KZ-Wärter.

Schreib ihnen doch, sie würden mit dieser überraschenden Stellungnahme nicht Deine Erwartungshaltung gerecht werden, die Du ihnen gegenüber hast und sich gefälligst etwas Nachteiligeres für Väter ausdenken, mit dem Du dann besser zurecht kommen würdest.

Rolleyes






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Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die ab Geburt des Kindes zusammenleben, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte nach Einschätzung des Forschungsteams für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert seien und so zusätzlicher bürokratischer Aufwand entfiele. Problematischer sei die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern ohne gemeinsame Partnerschaft. Denn hier könne das gemeinsame Sorgerecht auch zum Konfliktherd werden, erklärt Maria Burschel (DJI), die den qualitativen Untersuchungsteil der Studie durchführte, im Interview mit DJI Online.

Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben.

Ähnlich wie das Team der Studie plädiert auch die Familienrechtsexpertin und ehemalige Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, gegenüber DJI Online für die vom BMJ vorgeschlagene unbürokratische Erlangung der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht. Denn einige Mütter lehnten das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr sei, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert seien oder Bürokratie vermeiden wollten. Das vom BMJ vorgelegte Kompromissmodell, so Peschel-Gutzeit weiter, fördere eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern.

https://idw-online.de/de/news422189
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(10-05-2011, 20:45)marecello schrieb: ... der „gemeinsamen Sorge“, wenn die Mutter dem nicht innerhalb einer Frist widerspricht.
Du erkennst aber die Problematik und der widersprüchlichen Aussage so einer "Gutzeit"?
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Die Pressemeldung der DIJ ist trotzdem ein Fortschritt, im Kern widerspricht sie den ewiggestrigen Bremserinnen aus SPD, GRÜNE und CSU. Altfeministische Figuren wie Gutzeit haben (natürlich) ihre Finger drin und bauen ihr übliches Zerstörungswerk ein, klar. Die Taktiken sind bekannt: Ausnahmen schaffen, die sich später leicht generalisieren lassen, breite Ausgänge aus der gemeinsamen Sorge schaffen, immer die Mütterperspektive einnehmen.
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Einen herzlichen Dank, marecello!

Und die Pressemitteilung ist ja noch nicht einmal wirklich inhaltlich spannend.
Das von der DJI-Seite aus verlinkte Interview mit Maria Burschel vom DJI ist meiner Meinung nach wirklich spannend und wartet, mit uns zwar hinlänglich bekannten, jedoch für Protagonistinnen der Alleinherrscherinnen, z.B. aus dem vam(v), erschreckenden Neuigkeiten auf.
Für Edith Schwab und Co.-innen folgt Demütigung auf Demütigung.

Die Ergebnisse der Studie neben dem Gesetzesvorschlag aus dem vam(v) - macht sich bestimmt gut, für die AE-Fraktion. Dodgy

Maria Vaterlosigkeit-macht-auch-gute-Menschen-Peschel-Gutzeit gebe ich mir erst morgen, weil zu spät.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Die Peschel-Gutzeit brauchst du nicht lesen - ist eh nur der schale Aufguss eines NJW-Aufsatzes, den du wohl schon kennst. Alles trieft vor reaktionärem Muttervorrang-Antragsmodell-ist-doch-nicht-so-schlecht-Gesülze und der Dankbarkeit an Hohmann-Dennhardt, dass sie dem Gesetzgeber keine Frist gesetzt hat. Nebenbei macht sie einen "Väterfront" gegen "Mütterfront"-Konflikt aus - an dessen Fortbestand sie ja wohl vor allem fürstlich verdient.

Ganz anders da das Interview mit Maria Burschel - mit Empirie an der Lebenswirklichkeit gesättigt und manch interessantem Aspekt. So wird die Tragweite einer Reformentscheidung plastisch. Alles in allem eine gute Gesprächsgrundlage, für die die an einer kinder- und familienorientierten Reform für moderne Eltern interessiert sind.

Vernichtend darin das Verdikt zum Untersuchungsauftrag:
Zitat:Burschel: Eine Mutter würde nur dann die gemeinsame Sorgeerklärung ablehnen, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe das Kindeswohl betreffend hat. Unsere Studie widerlegt diese Annahme.

Allerdings fehlt mir auch hier ein wenig der Blick auf die Kinder - allein schon aus kinderrechtlicher Sicht gäbe es genug Gründe zur Überwindung des Peschl-Gutzeit´schen Neandertal-Feminismus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Bei der Justizministerkonferenz ist man dem Antrag des sächsischen Justizministers nach einem automatischem Sorgerecht für Väter nicht gefolgt.

Die Justizminister der Länder haben sich mit der Bundes-Justizministerin HEUTE darauf geeinigt, daß "eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist. "


Ohne Worte...

http://www.mittelsachsen-tv.de/default.a...ews=968246
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Zitat:Die SPD-Justizministerinnen und -Justizminister haben einen Alternativvorschlag vorgestellt, der ...
... bla,bla,bla .... jede Speckbarbie mit dem Automatismus adelt und dem Jungakademiker eine obligatorische peinliche Befragung offeriert.

Zitat:Prof. Dr. Angela Kolb, Sachsen-Anhalts Justizministerin und Gastgeberin der Konferenz: „Im Grundsatz befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte.

Wir möchten den Vätern jedoch nicht zumuten, sogleich das Familiengericht anzurufen, sofern sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder haben möchten. Deshalb schlagen wir eine Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt vor, bevor eine Sorgerechtsstreitigkeit zu Gericht gelangt.“

In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Vater den Sorgeantrag beim Jugendamt stellt, dieses die Mutter hierzu anhört und versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln. Gelinge die Vermittlung nicht, d.h. steht am Ende der Bemühungen des Jugendamts keine gemeinsame Sorgeerklärung, informiert das Jugendamt das Familiengericht, welches dann eine am Kindeswohl ausgerichtete Sorgerechtsentscheidung treffen kann.
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2...erenz.html

Fazit: Die "Bemühungen des Jugendamtes" werden sicherlich zur neuerlichen Perfektionierung der Diskriminierungssystematik effektiv beitragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Hier der Original-Beschluss der Justizministerinnen und minister: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/E...erecht.pdf

Aber bei etwas Anderem waren sich sich einig und haben einen Beschluss gefasst: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/E...tionen.pdf

"Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist. Sie ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar."
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Bei der Reform tut sich:

Nichts.

Schreibt Staatssekretär Max Stadler des Bundesministeriums für Justiz letzte Woche.
http://katja-doerner.de/wp-content/uploa...110525.pdf
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(30-05-2011, 16:21)p schrieb: Bei der Reform tut sich:

Nichts.

Schreibt Staatssekretär Max Stadler des Bundesministeriums für Justiz letzte Woche.
http://katja-doerner.de/wp-content/uploa...110525.pdf
Ja, klar, bei der Justizministerkonferenz letzte Woche war man sich einig, dass bei der Frauenquote dringender Handlungsbedarf besteht - aber die Gleichstellung der Kinder durch die Sorgerechtsreform kann warten. Ebenso blockiert die SPD auch einheitliche Qualitätskriterien für die Jugendämter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Hast Du zur SPD Blokade mal ein paar links, bitte?

Danke
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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Beim Sorgerecht tarnt sich das z.B. als ach so toller "Alternativvorschlag":
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2...erenz.html

Beim Kinderschutz z.B. in dieser Rundmail des Familienministeriums:
Zitat:Pressemitteilung Nr. 40/2011
Veröffentlicht am 27.05.2011
Thema: Kinder und Jugend
Bundesrat stimmt neuem Bundeskinderschutzgesetz zu

....

Abgelehnt haben die Länder die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher fachlicher Standards im Kinderschutz. Das Gesetz sieht hierzu die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vor. "Die Länder wollen den wichtigen Schritt von verbindlichen fachlichen Standards, die den Kinderschutz in Deutschland einen großen Schritt voranbringen sollen, leider nicht mitgehen",.....
....
Wir gehen deshalb davon aus, das das SPD-Präsidium auf die SPD-geführten Länder einwirkt, sich nicht länger solchen Standards zu verschließen, wie sie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen sind", so Dr. Hermann Kues.
.....
(Hervorhebungenvon mir)

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Sogleich verbreitet der erste SPD-Justizminister die neue offizielle SPD-Linie: http://www.tlz.de/startseite/detail/-/sp...1709035663

"In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Vater den Sorgeantrag, soweit noch nicht bei der Vaterschaftsanerkennung geschehen, beim Jugendamt stellt. Dieses hört hierzu die Mutter an und versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln."

Und richtig schlimm ist auch, dass die armen Menschen plötzlich Eltern geworden sind:

"Hier sei besonders auf das Kindeswohl zu achten. Denn im Extremfall hätten Eltern, die sich nicht einmal richtig kennengelernt haben, bevor sie wieder auseinander gingen, "plötzlich 18 Jahre lang miteinander zu tun". Und das kann natürlich jahrelanges Konfliktpotenzial bergen."

Dann können wir ja auch den Unterhalt abschaffen, denn über den haben die Eltern sogar bis zu 27 Jahre miteinander zu tun. Das ist natürlich untragbar, Herr Minister, gell? Und überhaupt: Als Elternteil hat man mit seinem Kind "im Extremfall" ein ganzes Leben lang zu tun. Unzumutbar!
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