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BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16
#1
Ich habe ein Urteil gefunden, welches für mich ggf. Interessant werden könnte.
Hintergund, ich musste meine Ex nach Jahren per Gericht dazu bewegen, dass ich die Zeugnisse und Impfbücher meiner Kinder zu Gesicht bekomme. Das Sogrerecht habe ich mir aus diesem Grund "nehmen" lassen.
Das erste mal kam ein Zeugnis, jedoch die weiteren restlichen Informationen sind mit ablauf der Frist zum 15.08.2018 nicht eingetreten.

Verstehe ich da so richtig, dass ich pro verpassten Tag 100 € Strafgeld beantragen kann oder ersatzweise 2 Tage Haft?

Muss ich hier wieder über einen ach so fähigen Anwalt gehen, oder darf ich das selber beantragen? Hab mittlerweile schon nahezu alle Anwälte hierzulande verheizt.

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-0...zb-245_16/
Meine ex sollte mir zwei mal im Jahr Schulzeugnisse und Impfbuch zukommen lassen. Da dies natürlich extrem schwer ist, dies zu erfüllen und obwohl ich 1,5 Jahre dafür gekämpft habe und ein Beschluss besteht habe ich diesen Sommer nichts bekommen.


Darum habe ich ein kleines Schreiben an das Gericht geschrieben. Habt ihr noch Ideen?

Mit Beschluss Aktz. xxFxxx/16 vom xx.xx.2016 des Familiengericht Bxxxxxx wurde die Antragsgegnerin verpflichtet die Kopien des Jahresschulzeugnisses selbstständig und ohne weitere Aufforderung spätestens zum 15.08. eines Jahres dem Antragstellers zuzusenden. Ebenso wurde der Antragssteller mit dem Beschluss des Gerichtes damit abgespeist, dass auch nur noch das Impfbuch des Kindes xxxx vorzulegen sei. Dies ist bis dato für das Jahr 2018 nicht geschehen.

 
Somit wird folgendes Beantragt:
  1. Herausgabe einer Kopie des Jahreszeugnisses von dem Kind xxxx für das zuletzt besuchte Schuljahr
  2. Herausgabe einer Kopie des Impfausweises des Kind xxxx
  3. Zwangsgeld in Höhe von 100€ pro versäumten Tag, Ersatzweise Zwangshaft in Höhe von 50 € pro Tag (BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16 )
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#2
Ok, aber der Nachweis dass du sie vor deinem Antrag dazu aussergerichtlich aufgefordert hast diese Dinge zu liefern muss dabei sein.
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#3
Warum muss ich Sie erneut dazu Außergerichtlich auffordern? Ich habe doch von 2016 einen Beschluss des FamG. Darin stehen doch die Daten deutlich drin
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#4
Es kommt einfach gut beim Richter an, wenn du nachweisen kannst dass du die Informationen höflich nochmals abgefragt hast. Und es kostet dich nichts.
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#5
Auf die paar Tage kommt es auch nicht mehr an, forder sie nachweislich auf innerhalb einer Woche die Sachen vorzulegen. Macht sie das nicht, sofort klagen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Echt jetzt? Ich soll immer schön bitte, bitte machen wie ein kleiner Hund? Ich habe fast 1,5 Jahre meines Lebens verschwendet um die Zeugnisse zu bekommen. Und jetzt soll ich nochmal Hi terherrennen? Wenn wir nicht pünktlich bezahlen, wie es im Bescheid steht, dann steht ein Tag später der GV vor der Tür.Ob es beim armen Richterin gut an kommt oder nicht ist mir ehrlich gesagt Sch.... egal. Das ist seinGottverdamterjob. Also wenn es nicht zwingend ist, dann geht das heute so an den Laden raus. Angry
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#7
Meine Guete, Du willst doch was erreichen, also solltest Du es so machen, wie es erwartet wird. Und es wird nun mal erwartet dass Du nicht sofort klagst. Die "arme" vom "boesen Mann" schikanierte und unterdrueckte Frau hat das doch bestimmt nur vergessen......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Setze einfach alle Mittel ein, die du zur Verfügung hast um das Ziel zu erreichen. Speziell im Familienrecht heisst "alle" Mittel auch wirklich alle, egal ob sie erniedrigend, nicht ganz legal, an der Ehre kratzend sind. Alles piepegal, nur das Ziel zählt.

Bei verweigerter Auskunft bedeutet "nach dem Urteil" meist "vor dem Urteil". Die Exen nehmen Zusagen über Zeugnisse weiterreichen selten ernst. Hat meine Ex auch nicht. Das heisst, man muss bereits nach dem Beschluss so handeln, dass der nächste Schritt schon vorbereitet wird, wenn Verweigerung passiert. Richtig wäre es gewesen, schon die erste Gelegenheit nach Zeugnisvorlage schriftlich zu machen und bereits bei dieser Gelegenheit sofort zum Ordnungsgeld voranzuschreiten. Ich habe angenommen, du hättest bereits schriftliche Kommunikation über Zeugnisse vorliegen, dann wäre es einfach gewesen die beizulegen und du müpsstest nicht von neuem fragen, damit alles verzögern. Verzögerung ist sowieso schwierig. Wenn du erst nach eineinhalb Jahren kommst, wird der Richter fragen, wieso du das nicht schon lange durchgesetzt hast, wenn es dir angeblich so wichtig war.

In meinem Fall war die rechtliche Lage auch klar. Trotzdem ging der Antrag zuerst zurück, der Richter wollte wissen was ich vor dem Antrag unternommen habe um von der Ex zu bekommen was ich wollte. Richter sind faul, die wollen die Robe nur anziehen wenn es gar nicht anders geht, jedenfalls wenn es Männer sind, die klagen.

Bei Zeugnissen würd ich immer klagen. Billiges Verfahren und wirft den Müll an die Justiz zurück, den sie Vätern beschert haben. In den meisten Ländern bekommen sogar Nichtsorgeberechtigte direkt Auskunft über solche Basisinformationen wie Zeugnisse ihrer Kinder. Man geht zur Schule und kann es sich ansehen. Nur im verrotteten Deutschland, diesem beschissenen Misthaufen gilt der Vater noch weniger wie der letzte Fremde auf der Strasse.
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#9
@kay. Ich habe kein sorgerecht und habe für das Urteil, damit 7ch die Zeugnisse bekomme 1.5 Jahre mich mit der Richterin rum gestritten. 2016 habe ich dann endl7ch das Urteil bekommen. Letztes jahr kamen die Zeugnisse auch. Seit diesem Jahr halt nicht mehr. Mir ist es egal, ob sie es vergessen hat oder mit Fleiß macht.
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#10
Dir ist irgendwie nicht zu helfen, Du willst einfach nur mit dem Kopf durch die Wand. Dann mach es so und scheiter. Wahrscheinlich drueckt die Richterin Dir auch noch die Kosten auf. Wo ist das Problem noch etwas zu warten und ein Schreiben mit Fristsetzung and die Kinderbesitzerin zu schicken um dann nur zu gewinnen??!!!
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#11
So, hab es gemacht wie ihr geschrieben habt... schön bitte, bitte gemacht.
Das Katastrophale Zeugnis kam, aber der Impfpass natürlich nicht.
Soll ich noch mal schreiben, oder jetzt zu gericht?
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#12
Nochmal einen Dreizeiler mit erneuter Fristsetzung. Keinerlei Vorwuerfe, Beleidigungen etc. falls es doch vor Gericht geht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
Liebe (Ex),

vielen Dank für das Zeugnis von (Kindname). Leider hast du den Impfpass vergessen. Bitte schicke ihn mir bis zum X.X.XXXX nach. Herzlichen Dank!

Fragender Ex
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#14
Ich denk, ich lass das ganze. Es interessiert mich mittlerweile auch nicht wirklich. Aber wenn man jedesmal als mann in diesem faschistischen Land trotz Beschluss immer und immer wieder schön bitte, bitte machen muss, dann soll die alte daran ersticken.
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#15
Der nächste Schritt wäre keine Bitte, sondern die Ex zu Ordnungsgeld zu verurteilen.
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#16
Zeig mir eine richterin (die nachweislich männer feindlich ist) in Baden württemberg, die eine arme alle erziehende mutter, die es ja soooo schwer hat zu verknacken. Selbst der letzte Strafrichter ist ihr ja noch entgegengespungen und gab vor allen den tip, dass sie die Aussage verweigern sollte. Also, daran, dass Richter sich an das Gesetz halten glaub ich schon lange nicht mehr
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