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Beratungshilfeschein
#1
Hallo Gemeinde,

habt ihr auch das Gefühl das die Beratungsscheine so beliebt wie Fußpilz sind ?

Lg
A.
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#2
Klar. Das liegt an Nr. 2500ff. VV RVG. Nix 190 EUR plus 19% Märchensteuer, sondern nur pauschale Vergütungen zwischen 35,00 und 85,00 EUR für Herr oder Frau Anwalt. Am Gelde hängts, am Gelde drängts.
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#3
Tja, so werden die armen Würstchen die ums Recht kämpfen wollen auch noch beschissen...you get what you pay for !

Ja...wir sind ein Rechtsstaat...
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#4
Tja, wenn der Staat mal selber zahlen muss, wird er extrem knauserig. Und Anwälte dürsten bauartbedingt nach einer, exakt einer Sache: Geld, das sie abzocken können. Kommt man mit einem Beratungsschein, ist das stark abgebremst. Das kann nicht gut ausgehen.
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#5
Der Rechtsanwalt der meine Beratungsscheine angenommen hat meldet sich nicht mehr. Mehrmalige Schreiben per E-Mail...Lesebestätigung aber keine Rückmeldung...

Irgendjemand eine Idee was ich noch tun kann...

Hatte aber sowas schon geahnt...
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#6
Totstellen ist die übliche Methode seitens des Anwalts, dich loszuwerden.
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#7
(20-12-2018, 21:48)p__ schrieb: Totstellen ist die übliche Methode seitens des Anwalts, dich loszuwerden.

Was kann ich tun ?...
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#8
Dass es die übliche Methode ist, sollte dir bereits sagen, dass es eine erfolgreiche Methode ist, um Mandanten loszuwerden die man zu wenig abzocken kann. Versuche mal, den Typen telefonisch zu erreichen. Was hast du denn vor mit dem Anwalt? Läuft eine Klage?

Im allgemeinen Fall kann ich nur dazu raten, über Anwaltskammern, Bewertungen und Beiträge mittels guter Dokumentation dieses Anwaltsverhalten offenzulegen. Das wird dir aber selber nichts mehr bringem. Anderen potentiellen Mandanten um so meh.
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#9
Eigentlich wollte ich eine Abänderungsklage durchführen und eine Vollstreckungsabwehrklage...habe aber bis heute nichts mehr gehört.

Das witzige ist das die Beratungsscheine auch auf die Themen ausgestellt sind.

Lg
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#10
Dann kommuniziere schriftlich und fordere ihn auf, die Klage in die Wege zu leiten. Mach irgendwas, dem er nicht ausweichen kann, ohne Beweise zu liefern dass er seinem Mandanten schadet.
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#11
So...habe heute meine Abänderungsklage zugeschickt bekommen...habe ich sofort abgelehnt! Mein Rechtsanwalt hat kein Bock auf das Verfahren...Gott sei Dank habe ich die Zeit und Muse mich intensiv mit ihm und der Abänderungsklage zu beschäftigen !

Ich kriege schon meine Abänderungsklage wie ICH Sie haben will. Mir tun echt die armen Würstchen leid die denken mit einem Beratungshilfeschein kommen Sie bei einem Anwalt weiter...

Lg
A.
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#12
In HH gibt es so etwas nicht!
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#13
(17-04-2019, 19:48)Absurdistan schrieb: In HH gibt es so etwas nicht!

HH und Bremen haben die öffentliche Rechtsauskunft...in Berlin kannst man es sich aussuchen....
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#14
Kenne mich in Deutschland leider nicht so gut aus, aber habe auch die Erfahrung gemacht,
Beratungshilfeschein beantragt, Anwalt zum Wechseln angerufen und als der Schein da war,
Wurde ich von der Anwältin abgeblitzt, hat wohl erfahren, dass bei mir nichts zu holen ist.
Danke für die Info, jetzt wird mir einiges klar.
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#15
(17-04-2019, 22:29)Olivier schrieb:  

Wurde ich von der Anwältin abgeblitzt,  hat wohl erfahren, dass bei mir nichts zu holen ist.

...damit bringst Du ja auch die richtigen Vorraussetzungen für ein anständiges Verfahren mit ggf. bis zum OLG und BGH zum kleinem Preis.
Stell dir mal vor Du hast richtig Geld...da hättest Du ja was zu verlieren.

Sowas überlässt man Leuten die noch an das Recht glauben...

Die Staatsanwaltschaft hatte mir mit einer Pfändung gedroht...ich habe zurück geschrieben...ich wünsche viel Erfolg. Die Finanzdirektion (Verfahrenskosten aus vergangenen Zeiten) hat sich aus meinem Konto zurückgezogen wegen zu hoher Kosten und Aufwand. Ich habe denen immer ein paar "Groschen" zukommen lassen. 0,50 Cent müssen auch gebucht werden.

So hast Du auch etwas Spass... Big Grin
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#16
Ja das wird Lustig werden, TV,PC, Handy, Auto usw, gehören der Firma in der ich Arbeite, sogar mein Motorrad.
Also besitze ich nichts außer das Nötigste offiziell.
Bin mal mit der Bank gespannt, in Belgien gehört das Eigenheim der Bank bis zur kompletten Abzahlung, solange man zahlt, egal von wo das Geld kommt, gibt es kein Vertragsbruch und gepfändet kann auch nicht werden.
Abgesehen davon eine Internationalen Pfändung auszuführen wird wohl auch was dauern und andere Länder andere Gesetze, das hat man in Deutschland noch nicht kapiert.
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#17
(18-04-2019, 09:12)Olivier schrieb: Abgesehen davon eine Internationalen Pfändung auszuführen wird wohl auch was dauern und andere Länder andere Gesetze, das hat man in Deutschland noch nicht kapiert.

Kommt auf die Summe an...Da der Staat aber den neuen Unterhaltvorschuss stemmen muss...muss woanders eingespart werden.
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#18
Ich bin der persönlichen Meinung Du brauchst mit einem Beratungsschein in Familiensachen bei keinem  Anwalt mehr aufkreuzen.
Zumindest nicht wenn Du männlich bist...

Gott sei Dank habe ich schon vor Jahren den Glauben aufgegeben...Nur bei meinen Strafverteidigern habe ich sehr sehr gute Erfahrung gemacht.

Sowas bezahle ich auch gerne...
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