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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
#1
Hallo zusammen,

Ich habe heute ein nettes Schreiben des mir all zu berüchtigten Amtsgericht aus dem Briefkasten gezogen.
Hier wird mir kurz und knapp dargestellt, dass ich ab dem 01.09.2018 eine Ratenzahlung blechen soll; und das 33 Raten lang.
In dem Vergleich steht unter anderem:
...Die dem Antragsteller gewährte VKH wird auf den Antrag Ziffer 2 im Schriftsatz vom xx.xx.2017 erstreckt.
Es wird RA "Vollidiot " u den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahresgerichts ansässigen Anwalts beigeordnet

Da steht nichts davon, dass mein VKH nachträglich aufgehoben wird oder sonst irgendwas

Ich musste die Änderungsklage damals einreichen, da ich als Selbstständiger verar.... wurde und der Titel noch im Raum stand. Ebenso ist eines der Kinder mittlerweile volljährig und hat mit die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht.

Ebenfalls ist im Verfahren festgestellt worden, dass ich nur 100% DDT zahlen könnte.....

Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???

Für eure Antworten bin ich wie immer sehr dankbar
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#2
(27-07-2018, 17:57)fragender schrieb: Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???

Hast Du die Kosten vor oder nach dem Insolvenzantrag gemacht ?
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#3
Die Insolvenz läuft schon seit 2016. Ich hatte 2017 beantragt, dass der Kindesunterhalt auf Grund meiner Insolvenz und meines geringen staatlichen Einkommen gekürzt wird. Dies hat das Kind und die km natürlich ignoriert und ich musste vor gericht. 2018 war dann endlich die Verhandlung und dabei wurde der Unterhalt gekürzt
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#4
Ja, dann wirst Du wohl die Kosten bzw. Ratenzahlungen leisten müssen. Hättest Du vor deiner Insolvenz die Kosten verursacht wären Sie mit in der Insolvenz Masse "eingeflossen".

Die frage ist nur ob Du die Ratenzahlungen sofort begleichen musst da ja eigentlich erst die Gläubiger "befriedigt" werden müssen...Normalerweise dürftest Du in der Insolvenz gar keine Schulden machen.

Frag mal deinen Insolvenzverwalter...
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#5
Wie kann das sein? Meine ex und die bälger haben alles in den ars.... geschont bekommen. Mir wird Asche und kosten hinterlassen und dann wird festgestellt, dass ich zu wenig Geld habe und PKH bekomm. Und dann muss ich einen Drecks gerichtstermin anfangen, da ich dummerweise im "Recht" bin und dennoch bekomme ich alle Kosten aufgebrummt???
Also brauch ich keinen weiteren Abänderungsantrag einreichen, wenn ich eigentlich keinen Unterhalt mehr zahlen müsste, da ich vielleicht zwar den unterhalt spare aber dann wegen dem anwalt zwang dennoch in den kosten ersticke?

Ich bin echt am überlegen, ob ich einen Schlussstrich setze
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#6
Das ist ein ganz normaler Vorgang. Schau mal hier:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid182102

Innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Verfahrens findet eine Prüfung statt, ob du nicht doch Raten für deine gewährte ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bezahlen kannst. Dieser Fall scheint bei dir zuzutreffen. Aufhebung der ratenfreien Zahlung sonst nur, wenn du gegen Auflagen verstoßen hast. Zum Beispiel umziehen und dem Gericht nicht deine neue Adresse mitzuteilen. Oder aber auch Einkommensverbesserungen > 100 Euro netto mtl. wären proaktiv zu melden. Allerdings müsste das Gericht dann auch wissen, daß du jetzt mehr verdienst als früher. Frage also, woher?
Aufhebung heißt auch, keine Ratenzahlung, keine Stundung. Die ganze Summe sofort fällig.

Soweit es die Insolvenz angeht, wären das m. M. nach Neuschulden. Würde mich, wie vorgeschlagen, an den Insolvenzverwalter wenden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Das erste und einzige, was das Gericht hatte was, als ich noch verheiratet war, nicht insolvenz, und selbstständig. Von daher habe ich bei weitem wesentlich weniger Einkommen gegenüber der selbstständigkeit...... ich versteh das nicht.... beim besten willen.
Ich wurde 2014 zu 110 % verdonnert. Heute kommen nur noch 100% des mindestunterhalts zusammen. Und ich muss das älteste alleine zahlen..
Wie um hillels willen kommt das fu.... gericht drauf, dass ich nun mehr Geld hätte?
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#8
Frag doch mal den RA Volldingenskirchen. Der ist dafür zuständig, die Korrespondenz zur VKH zu weiterzuleiten oder zu bearbeiten. Der müsste dir diesbezgl. auch Auskunft geben. Dazu ist er verpflichtet (Mitteilungs- und Weiterleitungspflicht). Und zwar kostenlos. Das ist in der VKH mit drin. Finden Rechtsanwälte zwar nicht so gut, ist aber so.

Zitat:Das Gericht kann in Unterhaltssachen aus eigener Kompetenz Auskünfte von den Beteiligten und von Dritten wie z.B. Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt einholen, §§ 235, 236 FamFG.

Quelle: https://www.rvg-news.de/pkh-vkh/reform-p...ilfe-2014/

Das ist aber ungewöhnlich. Normalerweise wird der Prozessbeteiligte vom Gericht zur Auskunft aufgefordert.

Hier noch ein Artikel zu den Pflichten des Anwalts im VKH Verfahren:

https://www.iww.de/ak/regress/pkh-und-vk...den-f81480
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
Dicker Nebel. Keine Berechnung, keine Begründung, keine Zahlen. Zunächst mal brauchst du Zeit. Widerspreche diesem "Bescheid" rechtzeitig, damit keine Fristen versäumt werden. Dann wie es schon oben steht zum Anwalt, Insolvenzverwalter. Parallel dazu sofort beim Gericht nachfragen, es könnte sein dass vorherige Schreiben "verloren" gegangen sind oder an deinen Anwalt, der nichts weitergeleitet hat. Und nicht gleich wieder durchdrehen.
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#10
Ich werde dem gericht schreiben, dass ich es nicht einsehe irgendwas zu zahlen. Ich hatte Herrn Sohn angeboten, was im Vergleich auch raus kam. Er hat sich nicht gerührt und ich musste klagen. Einen RA hat nichts gebracht und war von mir nicht gewünscht. Der faschistische Staat ist der Meinung, dass diese Brut kaviar statt Brot fressen muss. Von daher biete ich dem Gericht an, dass Sie mich einsperren können, aber zahlen werde ich keinen Cent.
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#11
Wie gesagt: Nicht gleich wieder durchdrehen. Das ist dein grösstes Problem. Richtig wäre wie immer logisch und planmässig vorzugehen. Du bist noch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz. Und du weisst noch gar nicht, ob die Umwandlung in Ratenzahlung Bestand hat.
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#12
Den Insolvenzverwalter brauchst Du diesbezüglich nicht anschreiben. Der will von solchen Sachen nichts wissen. An diesen Insolvenzen verdienen die so gut wie nichts. Deshalb beschränken sie sich nur auf das, was sie müssen. Hier handelt es sich um "Neuschulden" welche grundsätzlich zu zahlen sind, da sie nicht zur Masse gehören und nach Antragstellung der Insolvenz entstanden sind. Für diese ist der Treuhänder nicht zuständig.

Natürlich darf man auch in der sog. Wohlverhaltensphase Schulden machen. Wenn man sie denn bedienen kann. Theoretisch. Aber darum geht es hier nicht. Theoretisch kann das Gericht die VKH bei Nichtzahlung vollstrecken. Aber nur theoretisch. Denn der Insolvenzverwalter bekommt ja ohnehin den evtl. vorhandenen pfändbaren Teil der Einkünfte. Also was noch vollstrecken?

So kannst Du also schon mal beruhigt sein.

Ein eskalierendes Schreiben solltest und kannst Du Dir sparen. Die Landesjustizkasse versucht schlicht, nun an das Geld zu kommen. Turnusgemäß und bei jedem. Genau in die Unterlagen schauen die nicht.

Es genügt Ihnen ein freundliches Schreiben zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Informationen bezüglich meiner finanziellen Möglichkeiten sind nicht zutreffend. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase des Verbraucherinsolvenzverfahrens, eingereicht beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht ..... unter dem Aktz. .....

Pfändbare Einkommensbestandteile werden an den Treuhänder abgeführt. Zusätzlich bin ich zur Zahlung von Kindesunterhalt für .... verpflichtet.
Zur Zahlung weiterer Raten bin ich leider nicht in der Lage.

Mit freundlichen Grüßen


Das Ganze dürfte sich alsbald in Luft auflösen.
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