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Arbeitgeberwechsel erlaubt?
#1
Hallo!

Die Frage ist im Betreff: Darf ich als Unterhaltszahler den Arbeitgeber wechseln? 

In meinem Fall möchte ich den Arbeitsplatz wechseln, wegen der unüberschaubaren Situation im Betrieb und zum Teil wegen des seltsamen Betriebsklimas in meinem Umfeld. 

Bei mir ist nichts tituliert. Ich zahle gewissen Betrag an die Ex und mehr nicht.

Wenn ich etwas Neues finde, dann wird mein Gehalt definitiv niedriger als jetzt.
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#2
Du kannst tun und lassen, was du willst, nur eins nicht: Weniger Unterhalt zahlen.
Tust du es doch, ist ein nicht titulierter Unterhalt ein Vorteil, hilft aber auch nicht wenn du vor Gericht landest. Der Richter wird dir dann kostenpflichtig sagen, dass du ja lange Zeit mehr verdient hättest und deine Wolhfühlvorstellungen vom Betriebklima nicht auf Kosten "deines" Kindes gehen dürfen.

Aber nicht jede Ex dreht sofort durch, wenn weniger Unterhalt fliesst. Allerdings gewöhnt sich jeder Unterhaltsberechtigte unabhängig vom Niveau extrem schnell an einen gezahlten Betrag, davon wieder runterzukommen kann noch so berechtigt sein, sie wird sich benachteiligt vorkommen.
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#3
Wenn ich dich richtig verstehe, selber kündigen wird schlecht ankommen, besser vom alten AG rausschmeißen lassen?  Big Grin Tongue
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#4
Wenn ich über 100 % zahle und eine neue Arbeitsstelle mit weniger Verdienst finde aber immer noch 100%zahle darf ich doch wechseln ?
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#5
Das ist auch nur ein Faktor, aber keine Garantie. Man wird dich fragen, wieso du dich weigerst, einen gleich bezahlten Job anzunehmen. Die Beweislast dafür liegt ganz auf deiner Seite.

Das Problem fängt schon oberhalb eines Mangelfalls an.
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#6
Mein Gehalt ist mit der Zeit in der Firma entstanden. Nach vielen Jahren. Am Anfang habe ich auch ca. 20-25% weniger verdient. Einen Arbeitsplatz mit gleicher Bezahlung zu finden ist fast unmöglich.

Ich zahle bereits jetzt nach Mangelfallberechnung. Aber nur etwas weniger. 

In diesem Fall geht es um mich, ich kann es mir nicht vorstellen, länger in der Firma zu bleiben.

Übrigens, wenn man für kurze Zeit arbeitslos wird und ALG 1 bekommt, hat man dann den Selbstbehalt in der Höhe von 880€, richtig?
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#7
@Nixon:
Im letzten Jahr hattest Du geschrieben, dass deine Ex auf Kommuikationsverweigerung macht und eine Zitat "dumme Kuh" sei. Hat sich an diesem Zustand etwas verbessert/verschlechtert und wie sieht das Verhältnis zu den Kindern aus?

Ich kann dir aber schon jetzt sagen, dass du mit legalen und ehrlichen Methoden nicht an der Unterhaltshöhe herumschrauben kannst. Die passende Antwort auf ausbleibende bzw. reduzierte Unterhaltszahlungen ist übrigens Umgangsverweigerung. Wenn Du das aushalten kannst?
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#8
(22-07-2018, 18:55)Bodenseebursche schrieb: @Nixon:
Im letzten Jahr hattest Du geschrieben, dass deine Ex auf Kommuikationsverweigerung macht und eine Zitat "dumme Kuh" sei. Hat sich an diesem Zustand etwas verbessert/verschlechtert und wie sieht das Verhältnis zu den Kindern aus?

Ich kann dir aber schon jetzt sagen, dass du mit legalen und ehrlichen Methoden nicht an der Unterhaltshöhe herumschrauben kannst. Die passende Antwort auf ausbleibende bzw. reduzierte Unterhaltszahlungen ist übrigens Umgangsverweigerung. Wenn Du das aushalten kannst?

Damals ging es um eine Steuererklärung und fehlende bzw. unzureichende Kommunikation. Smile In der Zwischenzeit sind alle Probleme gelöst. So gesehen ist sie keine dumme Kuh.  Big Grin Ich bin mitten in der Scheidung. Alle Anträge gestellt und die Formulare für Versorgungsausgleich ausgefüllt.

Ich sehe meine Kinder deutlich seltener, als noch vor drei Monaten. Dies ist durch persönliche Situation entstanden, ich habe ein neues Leben. Ja, ich kann weniger Umgang aushalten, die Kinder übrigens auch, die haben ein eigenes Leben ohne mich entwickelt und die können ganz gut damit umgehen.

Ich spiele für die Kinder eine undefinierbare Rolle, der Staat hat sein Ziel erreicht.  Big Grin
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