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Gutachten aus dem Wechselmodellantrag
#1
Tongue 
Moin zusammen,

ich war gerade in meiner Gerichtssitzung.
Wechselmodell wird es nicht geben, weil die Parteien zerstritten sind.
Ich bin ja der Böse, wie immer, weil ich nicht an meinen Tagen die Kinder zu mir geholt habe Smile
Eine Woche Urlaub mit Kindern wurde auch schriftlich protokoliert.
Mein Wunsch die Kinder von So 18Uhr bis Mi 18Uhr hat die Gegenseite abgelernt.
Und es gibt nach den Ferien gar kein geregelten Umgang, dies soll in der Ferienzeit beim Jugendamt erfolgen.
Genau, die Tante aus dem Jugendamt war gar nicht dabei gewesen, nur der Beistand, der Meinung ist, dass ich alles nur verschlimmere.

Gegenantrag wegen Umgangsverletzung wurde im Anschluss nicht angehört.
Die Richterin fragte die Anwältin von Gegenseite ob sie mir richtig weh tun will.
Meine Antwort darauf war "mir kann nichts mehr weh tun".
Zwangshaft würde ich gerne in Kauf nehmen, Zwangsgeld können sie mit meinem Unterhaltsrückstand vergessen.

Ich habe eigentlich mit dem Beschluss der Ablehnung meines Antrages gerechnet und wollte weiter die Kosten mit der Beschwerde produzieren.
Aber den psychologischen Gutachter finde ich auch gut, so werden die Kinder mal angehört.
Mein Sorgerecht ist für mich nur ein Wort, was nichts zu bedeuten hat und ich habe keine Angst es zu verlieren.

Meine Frage ist, wie oft hat der Vater sein Sorgerecht verloren? Wie ist der Ablauf? Kosten?
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#2
Wenn Du so weitermachst, gibt es Umgangsausschluss und als naechsten Schritt Annaeherungsverbot. Du rennst sehenden Auges in die Kreissaege! Dir ist nicht bewusst was im Familienrecht abgeht. Lies mal intensivst die Geschichten der anderen hier. Dein einziges Glueck ist, dass Deine Exe weder psychisch krank noch wirklich boesartig ist. Waere sie es, waerest Du schon lange entsorgt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Der TS unterliegt offenbar genau wie auch ich in der Anfangszeit der irrigen Vorstellung, dass über einen möglichst hohen Aufwand auf der Gegenseite irgendeine Wirkung entstehen soll. Ich sehe das nicht. Den gut bezahlten ( mal mehr mal weniger ) Mitarbeitern der Streitbewirtschaftungsindustrie ist der eigene Aufwand herzlich egal, sind es doch Steuergelder die für diese ganzen Leerläufe verbraten werden.
Am Ende darf sich dann der Gerichtspräsident vom Familiengericht auch noch in Totholzmedien darüber beklagen, dass es zuehmend querulatorische Eingaben von Parteien gibt, mit denen die hohe Effizienz der Familengerichte behindert wird.

Der TS wäre gut beraten, sich aus dieser Spirale die unweigerlich nur nach unten führt zu befreien.
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#4
(06-07-2018, 21:22)kay schrieb: Wenn Du so weitermachst, gibt es Umgangsausschluss und als naechsten Schritt Annaeherungsverbot. Du rennst sehenden Auges in die Kreissaege! Dir ist nicht bewusst was im Familienrecht abgeht. Lies mal intensivst die Geschichten der anderen hier. Dein einziges Glueck ist, dass Deine Exe weder psychisch krank noch wirklich boesartig ist. Waere sie es, waerest Du schon lange entsorgt.
Ich fahre zweigleisig. Da mir bewusst ist, dass Familienrecht meinen Natur Rechten nicht entspricht , werde ich alle möglichen Strafanzeigen erstatten. (Körperverletzung, Meineid, Betrug usw.) Ich will nur wie die hExe einfach meine gesetzlich gegebene Rechte durchsetzen Smile
Keine Ahnung wie die Umganszeiten nach den Ferien ansehen werden, ich will keine Bespaßungs Vaterwochenende mehr, ich will meine Kinder mehr in der Schulzeit begleiten.

(07-07-2018, 08:50)Bodenseebursche schrieb: Der TS wäre gut beraten, sich aus dieser Spirale die unweigerlich nur nach unten führt zu befreien.
Danke für den Rat, aber bei mir tiefer geht es nicht. Mir tut es einfach gut zu sehen, wie Familienrecht sich verhält. 
Da ich nicht zu verlieren habe (GOD Mode in Real Sims) möchte ich alles erleben, was man so erleben kann: wie man rechtlich den Vater zu irgendetwas zwingt Smile
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#5
Das mit dem tiefer gehen, da wäre ich mir nicht sicher. Auf mich machst Du einen emotional sehr aufgeladenen Eindruck.
In der Kombination mit juristischen Massnahmen deinerseits ist die Kreissäge nicht mehr weit weg. Wenn nun auch noch die Ex mit Ihrer Frauenhausanwältin durchdreht, dann kann das Pendel sehr weit auf Dich zurückschlagen.

Das muss Alles nicht passieren, aber ich würde an deren Stelle genau so handeln wenn Du anfängst nervig zu werden.
Mal so ein bisschen U-Haft wegen Stalking etc..., vielleicht auch noch ein forensisch psychiatrisches Gutachten mit anschliessender Versorgung in der Psychiatrie das von einer Staatsanwältin beantragt wird, weil Sie dem "Opfer" zur Seite springen will? Du lieferst der Gegenseite gerade alle Argumente dafür.
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#6
(07-07-2018, 13:46)Bodenseebursche schrieb: Mal so ein bisschen U-Haft wegen Stalking etc...

Geht in Ordnung, dann habe ich einen Grund den Job zu verlieren Smile
Aber mal schauen was meine Strafanzeigen bringen, vielleicht wird doch die Mutti als unglaubwürdig erklärt
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#7
Ich bin jetzt schon seit längerem hier "aktiv", hatte meinen eigenen Fall der als Hoffnungslos erachtet wurde (BTW: Tochter wohnt mittlerweile bei mir, es geschehen Zeichen und Wunder!), aber diese Threads von Zahlesel widerstreben allem, für das dieses Forum steht. Hier geht es schon lange nicht mehr um konstruktive Fragen, sondern es ist nurnoch ein privater Rachefeldzug, und ein Grund dafür warum so viele Väter präjudisziert werden. So wie er sich verhält, bin ich froh das die Kinder nicht im Wechselmodell bei ihm sind, weil das würde ihnen nicht gut tun. Das hier hat schon lange nichts mehr mit "Zahlesel" zu tun, sondern ist komplett in "KleinKrieg" übergewandert. Ich weis nicht ob sich das Forum in so eine Richtung bewegen sollte, ich finde es zumindest nicht gut. Geht es um Ungerechtigkeit, ja. Geht es um Unterhaltsminimierung und/oder um das schonen der eigenen geistigen und körperlichen Gesundheit, alles gut. Aber das Forum sollte keine Bühne für jemand sein, der einfach nur die Welt brennen sehen möchte. Just my 2 cents...
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#8
Danke für deine Worte.
Ich habe nun meine eigene Ansicht auf die Gerechtigkeit.
Man kann als Zahlesel leben, oder halt so wie ich Smile
Ich nutze nur meine Rechte, die der Gesetzgeber mir gegeben hat.
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#9
(08-07-2018, 16:37)Zahlesel_RUS schrieb: Ich nutze nur meine Rechte, die der Gesetzgeber mir gegeben hat.

Als Vater hast du kaum Rechte. Du endest als Negativbeispiel. Das ist für Mitleser pädagogisch ebenfalls wertvoll ("wie man es nicht machen sollte"), aber für dich und deine Kinder wird es alles andere als wertvoll.

Du hast jetzt alle Figuren der Helferindustrie gegen dich. Das hätte nicht sein müssen, die Munition lieferst du ständig selbst nach. Selbst wenn man da Verbündete hat, ist es für Väter ausserordentlich schwierig etwas zu erreichen. Ich stimme dir zwar zu, dass ein Sorgerechtsentzug nun auch nicht mehr viel ändern würde, aber auf einem anderen Feld wird sich viel ändern. Der Umgang wird versanden oder abgebrochen. Du wirst isoliert, kriegst ein Annäherungsverbot, kombiniert mit Pleite als Dauerzustand. Gerichtsanträge von dir werden nicht mehr angenommen ("mutwillig"), ein paar dürre und einsame Jahrzehnte liegen vor dir, in denen dir keiner mehr zuhört. Du wirst dir neue Frauen suchen und die Fehler werden sich wiederholen.

Wenn du das Unrechtssystem belasten willst, tu es mit dem Einzigen das dieses System interessiert, dem Geld. Spiele beim Geld nicht mit, aber spiele bei den Kindern mit.
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#10
(09-07-2018, 11:34)p__ schrieb: Du endest als Negativbeispiel. 
Das Leben ist voll mit Überraschungen, mit Geldstrafen kann man mich schlecht erziehen.
Ich sammle die Erfahrungen an eigenem Leib und denke auch diese Erfahrung(wie es man nicht machen soll) auch wertvoll ist.
Erst habe ich meine Jungs eine Woche lang bei mir, die Mutti kann Kinderfreie Zeit genießen, kann sein dass es keine Kinderfreie Wochenenden später geben wird Smile
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#11
§ 4 GewSchG sieht auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. Statt absehbar uneinbringliches Ordnungsgeld wird anfangs eine Bewährungsstrafe verhängt. Missachtest du das, fährst du ein. Ebenso im Wiederholungsfall. So witzig ist das nicht.
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#12
Hallo zusammen, wieder mal Statusbericht von mir.
Also ich habe das Wechselmodell für 3 Monate bekommen, solange soll die Begutachtung noch dauern.
Es gibt pro Monat einen gemeinsamen Termin mit dem Gutachter und der Ex.
Der ältere Sohn wechselt wöchentlich und die Zwillinge habe ich von Mittwoch nach der Schule bis So. 10 Uhr und ein ganzes Wochenende.
Also 14 Tage in 4 Wochen. Das passt mir. Egal, dass es in den 3 Monaten voller Unterhalt aufläuft, die Kosten werde ich nie im Leben erbringen können.
Habe ich Nachteile wenn Wechsellmodell nicht per Beschluss, sondern per Vereinbarung angeordnet wird?
Der Gutachter ist voll auf meiner Seite und findet sehr gut alles, was ich für die Kinder versuche zu schaffen.
Es gibt sowohl mangelplatz: 3 Kinder(13,7,7) in einem Zimmer bei der Mutter, als auch Leistungen in der Schule, die durch mein Einsatz sich nicht verschlechtern sondern verbessern.
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#13
Zitat:Habe ich Nachteile wenn Wechsellmodell nicht per Beschluss, sondern per Vereinbarung angeordnet wird?
Eine Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend. Wenn sich aber beide einig sind und gegenseitig noch etwas Restvertrauen und Verlass besteht, kann man es auch als Vereinbarung laufen lassen. Gibt es von einer Seite Probleme, kann man sich auch auf die Vereinbarung berufen.
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#14
Also am besten noch so vorgenen oder?

https://www.rek-scheidungsanwalt.de/voll...einbarung/
Zitat:Diese Vereinbarung bei Gericht, muss wiederrum z. B. durch einen Beschluss vom Familiengericht gebilligt werden. Dies bedeutet, dass das Gericht dann diese gerichtliche Vereinbarung der Eltern bzgl. des Umgangsrechtes gerichtlich billigen muss gemäß § 156 FamFG. Diese gerichtliche Billigung bedeutet, dass das Gericht im Beschluss darlegt, dass durch diese einvernehmliche Umgangsregelung der Eltern das Kindeswohl gewährleistet ist.

Des Weiteren muss das Gericht in diesem Beschluss dann den Hinweis an die Eltern erteilen, dass bei jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen den vorstehenden gerichtlichen Vergleich das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft anordnen kann.

Des Weiteren muss der Beschluss des Gerichtes an die Eltern den Hinweis enthalten, dass das Gericht gemäß § 90 Abs1 FamFG auch unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung der Umgangsrechtsvereinbarung gegen den sich weigernden Elternteil festsetzen lassen kann, wenn die Festsetzung der obigen Ordnungsmittel erfolglos geblieben ist.

kann sein dass die hExe Angst vom Ordnungsgeld bekommt
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#15
Bei uns (nokids) gab es einen Vergleich samt Ordnungsfeld Klausel usw
Es gab x Verstöße ... x Male Ordnungsgeld GEGEN die KM und....? Nichts!!!! Soviel zu den Möglichkeiten eines Vaters - wünschen Dir, dass es besser läuft als bei nokids. LG
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#16
Danke! Ich wohne in der Nähe (200m Fluglinie) und hole die Zwillinge selbst aus dem Hort ab und bringe wieder in die Schule.
Also sie hat nur die Möglichkeit mir die Kinder in den Ferien nicht zu geben. Der Große ist 13 unk kommt selbst zu mir, bei ihm hat sie keine Chance.
Ordnungsgeld bringt auch gegen mich gar nichts da ich erstmal KU Rückstand und laufenden Unterhalt zahlen soll.
Aber später, wenn sie arbeitet, dann kann dieser Punkt vielleicht ihr helfen sich korrekt zu benehmen.
Sonst wenn ich mal wieder ein Problem mit der Kinderrückgabe haben werde, geht es los in die letzte Runde -> alleinige Sorgerecht.
Dies werde ich beim Gericht bekannt geben.
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#17
Bei Bekloppen helfen keine Vereinbarungen sondern nur vollstreckbare Beschlüsse.
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#18
Bei HARZ4 Empfängerin kann man aber nichts vollstrecken
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#19
Also nach dem Gutachten ist nichts geworden. Die EX hat dem Wechselmodell Antrag zugestimmt.
Insgesamt waren es 2 Termine mit der Ex, ein mal bei mir ein mal bei ihr zuhause. Dauer ca. 2,5 Stunden jedes mal.
Sie konnten den Gutachter nicht überzeugen, warum WModell nicht klappen würde.
Sie hat sicherlich Schieß Aufenthaltsbestimmungsrecht durch ihre Gegenstellung zu verlieren.
2 Jahre nach der Trennung, 2 WModell Anträge, 30kiloeuro Schulden und immer noch nichts festes.
Da es sicherlich keinen Beschluss sondern eine Vereinbarung geben wird
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#20
Wünsche dir, dass die Sache durchkommt und es entweder eine Vereinbarung oder einen Beschluss gibt. Aber rechne immer mit dem Schlimmsten: Sie sagen, Wechselmodell mit diesem Vater nicht realistisch wegen zu grosser Zerstrittenheit der Eltern. DANN sieht es S....... aus ... So wie p schon geschrieben hat. Bin gespannt wie es weiter geht.
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#21
Wie ich es verstanden habe, es wird ein Wechselmodell gegen Wille der Mutter nie geben. Wenn dann nur alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater wenn überhaupt.
Die Mutti wird mit allen Mitteln zur Wechselmodell Vereinbarung gezwungen und dann kann sie wieder machen was sie will.
Was soll ich jetzt ohne das Gutachten, wenn die Mutter ihre Meinung wieder ändert? Wieder zwei Jahre bis zur nächsten sinnlosen Vereinbarung kämpfen?...
Mal schauen, wie die Vereinbarung aussehen wird.
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#22
Die kosten habe ich schon in anderem Thread erwähnt
ich 2900
sie 3800 weil mit Anwältin
Gutachterkosten 4000 für 4 Termine
also ich habe bekommen was mir gesetzlich zusteht und soll dafür noch bezahlen weil Vereinbarung! einfach krank
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#23
Nur mal so zur Info auf der Seite von VAKF.

https://www.vafk-koeln.de/vaeterinfos/31...recht.html

Das wäre mal eine Regel, wo endlich auch Frauen mit künstlich her beigefügten Streitigkeiten auch nicht mehr durchkommen das Wechselmodell auszuführen und somit noch weniger Macht besäßen.
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#24
Danke mit meinen 36% ab 31.3.2017 mache ich schon UVK fertig und hoffentlich mit 33% werden es auch anderen machen. 1/3 der Zeit betreut der Vater = keine alleinerziehende Mutti mehr! kein UV!
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