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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#1
Hallo Zusammen,

nun ist es langsam soweit und meine Tochter wird Volljährig demnächst.
Da dies nun ein Alter ist, in dem es auch im Unterhalt einschneidende Veränderung gibt und ich nichts Falsch machen möchte, wende ich mich an Euch.

Aktueller Stand:
Unterhalt für fast volljähriges Kind (Tochter).
Unterhalt für noch nicht volljähriges Kind (Sohn).
Ex Frau verheiratet mit installiertem Nachfolger.
Leider besteht seit September kein Kontakt zu meinen Kindern aus erster Ehe, da ich nicht gewillt war ein Auto zu kaufen bevor Sie den
Führerschein besteht. Ausserdem wäre ich auch nur gewillt etwas beizusteuern und nicht eins alleine zu kaufen.
Tochter ist derzeit auf einer Schule die sich "Kaufmänische Schule (Name der Stadt)" nennt.
Erste Frage:
Somit dürfte dieses ja als "nicht privilegiert" gelten, auch wenn man durch gewisse Belegungen einen höheren Abschluss erzielen kann.
Da die Schule eine "Kaufmännische Berufsfachschule" ist und nicht eine "allgemeinbildende Schule". Oder liege ich hier Falsch?


Eigener aktueller Stand:
Verheiratet und zwei Kinder. Natürlich noch nicht volljährig.

Leider existiert für beide Kinder aus erster Ehe jeweils ein Titel der keine begrenzte Laufzeit hat.
Da dies die Standardvorgehensweise des JA ist und ich es zu diesem Zeitpunkt nicht besser wußte, hatte ich diese unterschrieben.
Diese Titel ist schon etwas älter.
Somit meine zweite Frage, es gilt doch nur ein Unterschriebener Titel als pfändbarer Betrag?
Dieser wird ja nicht automatisch aktualisert nur weil das JA eine Neuberechnung macht oder!?

Was ich aus diesem Forum für Tipps entnommen habe sind:
KM:
    Einkommensbescheide der letzten 12 Monate,
    Einkommenssteuererklärung für 2017,
    aktuelle Vermögensauskunft,
    Arbeitet die KM vollzeit? Wenn nein, warum nicht?
    Wohnt sie mietfrei und/oder mit einem/-r leistungsfähigen Lover/-in zusammen und ist ihr deshalb ein Wohnvorteil anzurechnen?

Diese Informationen kann nicht ich einfordern, sondern nur meine Tochter. Richtig?

Tochter:
    aktuelle Schulbescheinigung mit Information, wann und mit welchem Abschluß die Ausbildung voraussichtlich endet,
    Einkommensbescheide, falls sie nebenher sich etwas hinzuverdient,
    Vermögensauskunft,
    Schüler-Bafög-Bescheid (darauf achten, daß er richtig berechnet worden ist!).

Wichtig:
    keinen unbegrenzten Titel unterschreiben!
    Titel abhängig vom regelmäßigen Nachweis des schulischen Fortschritts machen!
    am besten aber gar keinen Titel unterschreiben, sondern eine Vereinbarung treffen.
    auf BAFÖG-Berechnung beharren!

Idealerweise sollte die Tochter beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich widersprechen. Richtig?


Da ja derzeit ein Titel besteht, kann ich dennn einfach mit einem Brief an die Tochter verfahren oder muss ich damit rechnen das Sie
den Titel einfach einlöst und nicht auf meine Anfragen eingeht?
Da ja die KM immer auf Konfrontationkurs ging bisher und dies sicherlich auch so an die Tochter weitergeben wird.
Wäre es dann nicht sinnvoller dies über einen Anwalt zu tätigen auch wenn der Geld kostet?
Statt den ganzen Trouble mit Pfändung usw...


Falls Euch noch etwas einfallen sollte was noch nicht berücksichtigt wurde, wäre ich über Eure Erfahrungen sehr Dankbar!


Gruß und Dank
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#2
- An einer kaufmännischen Berufsfachschule kann man verschiedene Dinge treiben, relevant ist es, was sie da genau macht. Welchen Abschluss wird sie dort machen?

- Ja, ein Titel ist Vollstreckbar. Er macht eine Forderung überhaupt erst vollstreckbar. Eine Änderung des Titels wegen einer Neuberechnung nimmt ihm die Vollstreckbarkeit nicht, nur die eingesetzte Zahl ändert sich.

Der Titel besteht jetzt und du musst ihn nach Eintritt der Volljährigkeit angreifen, wenn er nicht freiwillig geändert wird. Verlange mit Fristsetzung eine Neuberechnung oder Rückgabe bzw. Verzicht. Verstreicht die Frist, musst du vor Gericht und dafür leider auch einen Anwalt beauftragen.
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#3
Hallo p__,

auf der Seite der Schule steht folgendes:
Die Wirtschaftsschule ist eine 2-jährige kaufmännische Berufsfachschule. Schüler und Schülerinnen der Klassen 8 oder 9 an Haupt-, Werkreal- und Realschulen bereiten sich hier auf eine kaufmännische Berufsausbildung vor und können die Mittlere Reife erwerben.

Ich lese das so, das die "Mittlere Reife" eher ein Nebenprodukt ist und in erster Linie die "kaufmännische Berufsausbildung" den Schwerpunkt hat.
Kann natürlich sein, das ich nur das so sehen will. Wink

Gruß
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#4
Ziel mittlere Reife bedeutet Privilegierung. Eine kaufmännische Berufsausbildung wäre nichtprivilegiert, aber es ist nur die Vorbereitung auf eine kaufmännische Berufsausbildung.
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#5
Diese Berufsfachschule gibt es in mehrere Richtungen. Es gibt sie in Bezug auf das Kaufmännische, dann heißt sie "Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung".
Es gibt auch eine Berufsfachschule für Technik etc. bla bla..... Wenn man diese zweijjährige Schule absolviert hat, kann man:

1. eine Ausbildung beginnen, welche sich im kaufmännischen Bereich auf 2 Jahre verkürzt
2. Der Abschluss ist dem der mittleren Reife gleichwertig. Man erwirbt also etwas gleichwertiges zur mittl. Reife
3. Man kann auf ein Wirtschaftsgymnasium gehen und das Fachabi machen.

Meistens gehen dort diejenigen hin, die auf diesem Wege die mittlere Reife "suchen" und aus irgendwelchen anderen Gründen keine Ausbildung machen wollen oder keine Stelle bekamen.

Desweiteren ist natürlich die Frage, wie sich Deine Tochter jetzt verhält. Zeigt sie sich genauso streitbar? Warte einfach mal ab was kommt. Und dann setze das übliche Prozedere für den "Erwachsenenunterhalt" in Gang!

Wenn jemand versucht, aus der Urkunde zu vollstrecken, dann gehe im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage und gleichzeitig im Rahmen einer Unterhaltsabänderungsklage dagegen an. Anwaltspflicht!

Und lass jetzt erst einmal die andere Seite laufen. Ich würde nur abwarten. Laß die rennen. Reagiere wo es notwendig ist und warte erst mal, was die veranstalten
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#6
Es wird so oder so einige Änderungen geben. Zunächst mal ist nun auch die Mutter im Boot beim Unterhalt. Damit eine Haftungsquote berechnet werden kann, muss dir die Tochter die Auskunft der Mutter über ihr Einkommen zugänglich machen. Dieses Recht hast du, wenn sie weiterhin Unterhalt verlangt. Das Kindergeld wird anders auf den Unterhalt angerechnet. Auch ihr eigenes Einkommen muss die Tochter nachweisen. Vielleicht jobbt sie ja nebenher? Vielleicht kriegt sie irgendwelche andere Hilfen?

Lange kann es auch nicht mehr dauern bis sie da raus ist. Selbst wenn sie zweimal durchgeflogen ist, dürfte sie angesichts ihrer Volljährigkeit dort nicht mehr allzu lange sein. Mittlere Reife macht man auf der Realschule mit 15, zweimal durchfallen plus spät eingeschult werden macht 18.
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#7
Interessant - sehe ich es richtig, dass ab 18 Jahren BEIDE Elternteile im Verhältnis ihres Einkommens unterhaltspflichtig sind, obwohl das Kind noch bei Mama wohnt?

Dauert zwar noch ein paar Jährchen, ABER:

Ich habe auch so einen doofen Endlos-Titel - wie saublöd ich damals war! Empfänger des Titels "Kindesunterhalt" ist aber die Mutter, die dann aber doch gar keinen Anspruch mehr hat, weil das "Kind" doch schon "erwachsen" ist?! Sehr verwirrend-

Also praktisch das erwachsene Kind im Monat nach dem 18. Lebensjahr anschreiben und entsprechende Nachweise verlangen? (s. oben)?
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#8
Ab 18 ändert sich einiges, siehe faq. Ja, man kontaktiert das Kind, das ist der erste Schritt. In 90% der Fälle reagiert es nicht oder nur unzureichend, alles bleibt unklar. Der nächste Schritt ist eine Klage (Herabsetzung Titel), leider mit Anwaltspflicht. Das muss zeitnah passieren. Fragen zum 18. Geburtstag, klagen sofort nach Ende der Frist für eine Vorlage der Unterlagen.
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#9
Hallo nochmal Zusammen!

Ich habe eigentich eine ganz banale Frage.
Den Brief an die Tochter habe ich soweit aufgesetzt und der geht Morgen raus, durch den Feiertag wird der nun pünktlich zum Geburtstag eintrudeln.

Nun die eigentliche Frage:
Einschreiben Einwurf oder doch eher Einschreiben mit Rückschein?
Ich habe bedenken, das die Tochter evtl. den Absender liest und die Annahme verweigern könnte.
Oder doch besser gleich zwei Briefe auf beide Wege zusenden?

Aktueller Stand vom JA: Mir wurde mitgeteilt das die Beistandschaft mit der Volljährigkeit endet. Und meine Tochter Ihre Unterhaltsansprüche mir gegenüber selbst geltend machen muss. Ob und in welcher Höhe Unterhalt verlangt wird, wird Sie mir mitteilen mit Ihrer Bankverbindung.

Das liest sich so, als hätten Sie meine Tochter aufgeklärt wie nun zu Verfahren ist. Mal sehen, ob ich nicht mit meinen Unterlagen Forderungen Sie ins Schleudern bringe.


Gruß und Dank an alle Ratgebenden!
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#10
Andere Frage zum Thema.
Mutter HARZIV Empfängerin, ab August Bafög. Stieftochter wird im Juli 18.
Bring mir die Klage (Herabsetzung Titel) irgendwas oder es ist nur weggeschmiessenes Geld?
Wie hoch sind die Kosten? Der Titel soll sich bei dem JobCenter befinden, kann ich sie JC zwingen den Titel abzuändern?
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#11
Die Kosten für die Einschreiben kannst du dir sparen, schicke das Schreiben mit normaler Post. Versteckspielchen kann man auch bei Einschreiben anwenden. Das nützt aber nichts, mehr als eine kleine Verzögerung ist damit nicht zu erreichen.

Zahlesel, mach dazu einen eigenen Thread auf.
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