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Antrag auf Einstellung Unterhaltsvorschuss
#1
Hi, da bin ich mal wieder.

Werde die Tage einen Antrag stellen das die Unterhaltsvorschussleistung für meine Tochter (7) die seit 6 Jahren 11 Tage/Monat bei mir lebt.

Selbstbehalt 960 Euro. Habe die Erfahrung gemacht das der geleistete UV bei Einkommen erbarmungslos bis zur Pfändungsgrenze 960 gepfändet wird.

Da bringt aufstocken auch nix, weil die Pfändung eben nicht aufgestockt wird.

Mal sehen, geht los. Bei der Anhörung letzte Woche ist Exe Anwältin fast vom Stuhl gefallen als ich meinte das es keinen Anspruch gibt.


lg

Hoffe ihr habt ein paar Tips

"Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2.
Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."

Bei 11 Tagen ist die 1/3 Schwelle wohl erreicht. Ausserdem liegen aussergerwöhnliche Betreuungsleistungen ebenfalls vor.
11 Tage nach SGB also der 12 - Stundenregel.
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#2
Tut mir leid, aber das ist äusserst kryptisch. Du willst Unterhaltsvorschuss beantragen. Soviel habe ich verstanden. Wer soll gepfändet werden? Du? Warum, wenn doch das Kind bei dir lebt, du also offenbar keinen Unterhalt zahlen musst? Wer hat "keinen Anspruch"? Auf was?
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#3
Verstehe Deine Ausfuehrungen nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Ich verstehe es so, dass die Ex Unterhaltsvorschuss haben will. Er will dagegen angehen, weil er ja mehr als ein Drittel betreut. Demnach besteht kein Anspruch auf UVG.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Richtig Sixteen Tons

Steht doch auch in der Überschrift: Antrag auf Einstellung
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#6
Deine Begründung (großer Betreuungsanteil) ist jedenfalls schlüssiger, als die von dem Vater, der es hier versucht hat:

https://community.beck.de/2011/06/14/mei...g-bekommen

In dem Verfahren war man der Meinung, daß der Vater keine Klagebefugnis hat. Daß Unterhaltsansprüche auf den Sozialleistungsträger übergehen, wäre ein
Rechtsgeschäft, daß den Vater gar nicht direkt beträfe. Der Kläger ist durch die Bewilligung von Leistungen an seine Kinder rechtlich nicht unmittelbar betroffen.
Dann meinte der Vater noch, die Zahlung von UVG wäre verfassungswidrig. Das hat ihm natürlich keiner abgenommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Ich überlege gerade ob das reicht:

die Voraussetzungen für einen Unterhaltsvorschuss liegen nicht vor.
Ich verweise insoweit auf die einschlägige Rechtsprechung und auf den Ihnen vorliegenden Umgangsbeschluss.
Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistung ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, dem ich hiermit formell und rechtswahrend widerspreche.

(Kommt von Ibykus)

lg
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#8
Wir hatten in dieser Form mehrfach erfolgreich die Einstellung erreicht:


Zitat:Sg Amtsperson,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom xxxx zugestellt am xxxxx

Widerspruch  ein.

Begründung:

Seit dem xxxxx besteht eine gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung [oder andere Umgangsregelung]
......


Daraus ergibt sich seit dem 01.01.20XX eine regelmäßige Betreuung der Kinder ......... durch mich den Vater von mehr als einem Drittel des Monats.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.09.2016, AZ. 21 K 111.16 ist in diesem Fall kein Unterhaltsvorschuss zu gewähren, da keine Alleinerziehung vorliegt. Der o.g. Bescheid ist daher von Beginn an aufzuheben.
Hierüber erbitte ich rechtsmittelfähigen Bescheid.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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