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Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt?
#1
Hallo,

kann die Kindesmutter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der Vater bereits den Betrag zahlt, den für gewöhnlich das Jugendamt als Vorschuss leistet?

Nach meinem Verständnis NEIN.

Oder erhält die Mutter immer einen Vorschuss, solange noch eine Differenz zwischen zu bezahlendem und tatsächlich bezahltem Kindesunterhalt besteht?

Danke Euch! Sleepy


Grüße
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#2
Das Jugendamt füllt immer die Differenz zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschussbetrag auf. Zahlt der Pflichtige mehr wie der Unterhaltsvorschuss beträgt, beträgt der Unterhaltsvorschuss dann logischerweise Null.

Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt auch die Aufgabe, Differenzbeträge zu ausgeurteiltem Unterhalt einzutreiben, aber zahlen tun sie deshalb nicht mehr UV. Beispiel mit rein fiktiven Zahlen: Unterhalt durch Titel oder Urteil betrage 300 EUR. Unterhaltvorschuss betrage 200 EUR. Pflichtiger zahle 100 EUR.

Unterhaltsvorschusskasse legt dann auf die 100 EUR des Pflichtigen noch 100 EUR drauf, so dass der Unterhaltvorschussbetrag von 200 EUR erreicht wird. Die draufgelegten 100 EUR versucht das Jugendamt natürlich wieder vom Pflichtigen zurückzuholen. Besteht eine Beistandschaft, versucht das Jugendamt sogar 200 vom Pflichtigen zu holen, denn der gesamte Unterhalt beträgt schliesslich 300 EUR und der Pflichtige zahlt ja nur 100 EUR. Schafft das Jugendamt das, reicht es die 300 EUR an die Berechtigte weiter und die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nix mehr.
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#3
(10-04-2018, 07:54)Maestro schrieb: kann die Kindesmutter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der Vater bereits den Betrag zahlt, den für gewöhnlich das Jugendamt als Vorschuss leistet?


Nein...§ 5 UVG bzw. § 6 UVG ..meine EX durfte die Erfahrung machen...alles weitere siehe @p.

Hat ironischerweise sogar eine "Schutzfunktion" f. den Unterhaltsschuldner...
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#4
Das Forum ist einfach saupraktisch. Ich danke Euch.

Nochwas: Gibt es eigentlich auch Unterhaltsvorschuss beim Ehegattenunterhalt? Nennt sich das dann Sozialhilfe, oder wie?
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#5
Arbeitslosengeld 2 steht jedem offen, egal ob früher verheiratet oder sonst ein Grund. Natürlich versucht der Staat, zu verhindern dass er zahlen muss und übernimmt die Durchsetzung eventueller Unterhaltsansprüche, wenn jemand ALG 2 beantragt.

Aber sag mal, das sind doch Trvialitäten, deine Trennung ist schon eine Weile her, diese grundlegenden simplen Mechanismen müssten dir doch längst gegenwärtig sein? Seinen Informationsstand schnell zu verbessern hat am Anfang Priorität, später bringt es nicht mehr viel.
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#6
Ich bin ja einen anderen Weg gegangen. Ich zahle um meinen Sohn sehen zu können. Falls die Exe mit Rattin mir aber in 5-6 Jahren immer noch am Ars.. kleben, ist meine Geduld zu Ende, dann ist Zapfenstreich und ich fahre die Exit-Strategie mit allen Konsequenzen.
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