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Auskunft JA
#1
Hallo Zusammen,

ich habe Verständnisfrage und vielleicht kann mir hier Jemand kurzerhand zur Hand gehen.

Grobe Eckdaten:
Geschiedien, wieder neu verheiratet. KM auch wieder verheratet.
2 Kinder denen ich Unterhaltspflichtig bin, wobei das eine demnächst 18 Jahre wird (durchaus, das ich dazu auch Ratschläge benötige).


Die KM hat eine Beistandsschaft beim JA.
Diese Melden sich im turnus von 1,5-2 Jahren um meine Einnahmequellen zu überprüfen. Bisher hatten immer die Gahltsnachweise und der Steuerbescheid ausgereicht.
Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Da ich meinen Steuerbescheid immer am Ende des Jahres abgebe, liegt der von 2016 vom Finanzamt immer noch nicht vor.

Jetzt kam aber das JA fast nach 6 Monaten auf mich zu und meinte doch glatt, das würde nicht ausreichen und fordert die
Lohnsteuerbescheinigung von 2016. Nachdem ich mit denen telefoniert hatte und gemeint hatte, die habe ich nicht mehr die brauchte
das Finanzamt wegen den Steuerbescheid der bereits vorliegt. Dachte ich es wäre alles geklärt.
Nun erhielt ich wieder eine Aufforderung die Lohnsteuerbescheide von 2016 und 2017 abzugeben, da Sie diese noch brauchen für die Berechnung.


Irgendwie fühle ich mich vom JA in dieser Hinsicht ver.rscht.
Es kann doch nciht sein, das ich nun alle halbe Jahre weitere Informationen preisgeben muss!?
Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?


Gruß und Dank (für's lesen)

Oh, habe vergessen die Frage mitanzuhängen:
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?
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#2
Hallo erstmal,

ist etwas verwirrend.
Wann genau hattest Du die Zahlen dem JA übermittelt und wann davor? Hast Du hier etwas schriftliches, wann Du das gemacht hattest?
Das JA und sonstige werden sich in der Regel einen dreck darum scheren und fordern erstmal ins blaue hinein. Von daher musst DU nachweisen können, wann Du zu was aufgefordert worden bist und wann DU WAS denjenigen übermittelt hast.
Kannst Du das nicht, dann wird das ganze schnell vor Gericht landen und die Kutte wird Dich einfach dazu auffordern die letzten 12 Monate inkl. Steuerbescheid vorzulegen. Das Du das ggf. gar nicht müsstest interessiert nicht.

Wegen dem demnächst erwachsenen Kind; gleiches in Grün. Hier bedarf es mehr Imput: Gibt es Kontakt bzw. kann man mit dem reden, Schule / Ausbildung / Freigeist... Wohnt bei Mutti, gibt es einen Titel vom JA oder Beschluss vom Gericht und wenn ja wie ist der Aufgebaut oder, oder, oder

(14-02-2018, 13:12)nachfrage schrieb: 1) Irgendwie fühle ich mich vom JA in dieser Hinsicht ver.rscht.
2) Es kann doch nciht sein, das ich nun alle halbe Jahre weitere Informationen preisgeben muss!?
3) Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?

zu 1: normal
zu 2: Nein, aber da musst Du beweisen können
zu 3: vermutlich nicht
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#3
Hallo!

Vielen Dank für deine Antwort.
Jedesmal wenn ich aufgefordert wurde vom JA, habe ich die erforlderlichen Daten zugesendet.

Im Juni 2017 die letzten 12 Gehaltsnachweise (Juni 2016 - Juni2017) und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Davor war die Abfrage im Winter 2015 (bin leider nicht daheim um nachzulesen).
Normalerweise hat das immer gereicht.

Nun möchte das JA aber noch zusätzlich die Lohnsteuerbescheide 2016 (Im 1'ten Brief) und zusätlich 2017 (Im 2'ten Brief).
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?

-----

Kontakt zum großen Kind gibt es leider seit September 2017 nicht mehr, nachdem ich mich nicht breitwillig erklärt habe einen 1er BMW zu kaufen,
da gerade der Führerschein gemacht wird. Als ich erstmal darauf hingewiesen hatte, das man doch den Führerschein bestehen sollte war nach einem weiteren Telefonat Eiszeit. Woher nun die Annahme herkommt, das ich scheinbar aus der Portokasse solch ein Gefährt erwerben soll, entschliesst sich mir nicht aber es hört sich nach der KM an.

Ein Titel existiert vom Gericht, später hat dann bei Änderungen das JA ein aktuelles geschickt.
Das Kind befindet sich auf einer Kaufmännischen Schule, davon ist ein Jahr von den Zweien rum.
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#4
(14-02-2018, 13:55)nachfrage schrieb: Im Juni 2017 die letzten 12 Gehaltsnachweise (Juni 2016 - Juni2017) und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Davor war die Abfrage im Winter 2015 (bin leider nicht daheim um nachzulesen).
Normalerweise hat das immer gereicht.

Nun möchte das JA aber noch zusätzlich die Lohnsteuerbescheide 2016 (Im 1'ten Brief) und zusätlich 2017 (Im 2'ten Brief).
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?

Wenn Du im Juni 2017 die Nachweise vorgelegt hast, so läuft eine 2-Jahres-Frist und sie können FRÜHESTENS für den Juli 2019 wieder Belege anfordern.

Es sei denn, Du verdienst mittlerweile soviel mehr, daß sich der KU um mindestens (!) 10% erhöhen würde.

Dann aber müssen sie Dir nachweisen, wieso sie diesen Verdacht haben, und außerdem wären dann auch die aktuellen Lohnbescheide fällig.

Fazit: Du bist mitnichten (!!!) verpflichtet, jetzt irgendwelche Nachweise vorzulegen!

Simon II
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#5
(14-02-2018, 13:12)nachfrage schrieb: Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.

Nach eineinhalb Jahren dürften die noch keine Auskunft fordern, ernst nach zwei Jahren. Tun sie es doch, kannst du auch die zwei Jahrensgrenze verweisen. Muss man Auskunft geben, weil schon zwei Jahre rum sind, dann gehört dazu auch der Steuerbescheid. Fordern sie den für 2015 weil du deine Steuer Ende 2016 gemacht hast, musst du den vorlegen.
Die Frage für den nachgeforderten Bescheid 2016 ist deutlich komplizierter wie es zunächst den Anschein hat. Hier gibt es das In-Prinzip und das Für-Prinzip, wie und wann Steuererstattungen oder Steuernachzahlung Einfluss auf das unterhaltsrelevante Einkommen haben und ensprechend für bestimmte Zeiträume nachgewiesen werden müssen.

(14-02-2018, 13:12)nachfrage schrieb: Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?

In diesem Fall nicht, denn es gibt ja noch ein kleineres Kind, so dass dir die Auskunftsforderei durch das Jugendamt so oder so noch eine Weile erhalten bleibt.
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#6
Hallo p__!

Den Steuerbescheid 2016 vom Finanzamt fordern Sie ja nicht, sondern den Lohnsteuerbescheid (2016 und 2017) vom Arbeitgeber.
Man könnte vermuten, dass das JA zu Faul ist die Gehaltsnachweise zu summieren (die ja vorliegen) und dann durch zwölf zu teilen.


Gruß und Dank!
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#7
Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate, letzte Steuererklärung, letzter Steuerbescheid. Doppelnachweise für bereits gelieferte Zahlen brauchst du nicht zu liefern.
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