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Wechsel der Umgangswochenenden
#1
Hi Forum,
ist ein Aktuer kurzfristiger Fall.

Vorgeschichte: Ich hab das Kind alle zwei Wochenden. Der Rhythmus blieb auch über das Jahreswechsel.
Vor 3 Moanten fragte die KM die Wochenenden zuwechseln, was ich nicht zustimmen konnte da ich an meinen "Kind freien Wochenende" anderwertig geplant (teilweise mit Buchungen etcpp).
Vorhin fragte sie mich, das wir das Wechseln wollten, was nicht stimmte, und machte Theater.
Nun schreibt sie mir via SMS das sie an mein WE mir das Kind nicht geben will, sondern nur an ihren, mit der Begründung das wäre Leitsprüche der Gerichte.
Also das die Wochenenden jedes neue Jahr durch getauscht wird, ich jedoch poche auf das "Gewohnheitsrecht" weil wir dies seit sechs Jahren so Handhaben.
Ich habe nun vor, endlich eine Schriftliche Umgangsregelung bei Gericht beizuführen und an meinen Umgangswochenenden dort aufzuschlagen ggf mit der Polizei.

Wäre das so Clever oder ein schuss ins Knie?
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#2
Da es offenbar keine festgelegte Regelung gibt, gibts auch keine Sanktionen, wenn ein Elternteil eigenmächtig handelt. Ihr müsst euch einigen oder vor Gericht gehen, wenn das nicht klappt und der Dissens bleibt.

Nach den vielen Praxiserfahrungen mit Gerichtsgängen kann ich nur dazu raten, sich als Vater vollkommen unterzuordnen und froh zu sein, überhaupt alle 14 Tage Umgang zu haben. Fakt ist, dass du für alle - Mutter, Jugendamt, Richter, Politik - ein wertloser Störenfried bist, der berechtigte Anliegen der Mutter sabotiert und seine Zeit sowieso nur mit Unterhaltstricksereien verbringt. Ein Gerichtsgang wegen eines Wochenwechsels würde dir nur Querulantenstatus einbringen, der Durchsetzung eines Beschlusses würde sich die Gerichtsbarkeit ohnehin verweigern. Es gibt da nichts zu gewinnen für dich.
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#3
Das habe ich mir schon gedacht, wobei ich das Glück hatte, die letzten zwei Urteile "gewonnen" hatte, das es in beiden Fällen zwei ältere Richter waren Big Grin
Aber da du den weit blick und die Erfahrung hast... muss ich schauen wie ich das mit den Buchungen mache Undecided
Aber wie sieht es mit einer schriftlichen Fixierung des Umgangs, würde es lohnen?
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#4
(31-12-2017, 15:50)Bckstn schrieb: Aber wie sieht es mit einer schriftlichen Fixierung des Umgangs, würde es lohnen?

Eine Vereinbarung zwischen den Eltern über den Umgang ist immer gut, wenn auch im Konfliktfall mit ebensowenig Bindungskraft für eine Durchsetzung. Vielleicht kannst du eine im Gegenzug zur Wochenendänderung fordern. Erkläre der Mutter, dass es dir sehr schwer fällt, die Wochenenden zu wechseln und es Geld kostet, weil du bereits für "deine" Wochenenden disponiert hast. Geld, das sie doch sicher lieber fürs Kind investiert sieht? Dinge streichen, die das Kind ganz gerne macht? Du möchtest planen können und schlägst deshalb eine Vereinbarung vor, die auch eine Übereinkunft für Änderungen enthält.

Dann nimmst du eine der Beispielumgangsregelungen (wie auch hier auf der Webseite eine ist), passt die an deine Situation an und probierst, ob sie die eingeht.
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#5
Hat er in der Regel nicht. Und dann bricht alles zusammen: Merkt die Ex nämlich, dass sie Mist, Sabotage, Eigenmächtigkeit betreiben kann und dafür im schlimmsten Fall einen ermahnenden Zeigefinger von diesen Witzfiguren namens Familienrichtern erntet, sind alle Dämme gebrochen.

Ein Verfahren kann man man wagen. Aber nicht wegen einem Tausch von geraden auf ungerade Wochenenden, da wird man nur dumm angesehen.
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#6
(31-12-2017, 16:17)p__ schrieb:
(31-12-2017, 15:50)Bckstn schrieb: Aber wie sieht es mit einer schriftlichen Fixierung des Umgangs, würde es lohnen?

Eine Vereinbarung zwischen den Eltern über den Umgang ist immer gut, wenn auch im Konfliktfall mit ebensowenig Bindungskraft für eine Durchsetzung. Vielleicht kannst du eine im Gegenzug zur Wochenendänderung fordern. Erkläre der Mutter, dass es dir sehr schwer fällt, die Wochenenden zu wechseln und es Geld kostet, weil du bereits für "deine" Wochenenden disponiert hast. Geld, das sie doch sicher lieber fürs Kind investiert sieht? Dinge streichen, die das Kind ganz gerne macht? Du möchtest planen können und schlägst deshalb eine Vereinbarung vor, die auch eine Übereinkunft für Änderungen enthält.

Dann nimmst du eine der Beispielumgangsregelungen (wie auch hier auf der Webseite eine ist), passt die an deine Situation an und probierst, ob sie die eingeht.

Das Problem ist, das habe ich schon versucht, sie Unterschreibt nichts, was man gegen sie verwenden kann.
Sie bezieht H4 und macht unter der Hand noch einiges an Sachen, die hat leider mehr Geld wie ich Undecided
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#7
Da Väter, die nicht die irren Unterhaltssätze zahlen können als Drückeberger und Sozialschädlinge diffamiert werden, ihnen aberwitzige Schulden aufgeladen werden, hätte ich Null Hemmungen, solche Frauenfiguren auffliegen zu lassen, vorausgesetzt ihr Betrug lässt sich gut beweisen und ich fliege nicht selbst als Tippgeber auf. Das rückt die Statistik mehr in die korrekte Richtung.

Wenn ihr dadurch Gelder verweigert werden, nimmt sie ehrliche Erwerbsarbeit vielleicht gezwungenermassen wichtiger. Und das kann mir als Vater nur recht sein, vielleicht schätzt sie nach dem Arbeitsstress dann kinderfreie Wochenenden mehr.
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#8
Frohes neues, hoffe ihr seid gut rein gerutscht.
Ich hatte ihr damals (Anonym) eins reingewürgt. Ergebnis sie bekam eins auf den Deckel (angeblich Eingestellt).
Jedoch glaube ich das sei da Vorsichtiger geworden ist.
Jedendfalls hab ich nachgegeben. Ich hoffe das sie ihre "Androhung" wahr macht und dasa Kind in zwei Jahren zu mir lässt.
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#9
(01-01-2018, 23:08)Bckstn schrieb: Ich hoffe das sie ihre "Androhung" wahr macht und dasa Kind in zwei Jahren zu mir lässt.

Kinderabgabe nach langer Ansage? Darauf würde ich nicht zu viele Hoffnungen setzen.
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