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Volljährige Tochter
#51
(27-07-2017, 14:16)Flusen schrieb: Bevor Ex sich von Nachfolger 2 getrennt hat war Nachfolger 3 schon installiert

Warum soll sie auch an ihrem überaus erfolgreichen System etwas ändern?
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#52
(27-07-2017, 10:36)Flusen schrieb: Da hast du wohl Recht. Aber so ein Theater vor 100 Leuten? Nein das ist nicht meins....

Das ist genau das richtige Publikum! Die Kindsmutter wohnt da, und die muss da auch noch öfter hin in diese Schule.

Die Eltern der Mitschüler dürfen gerne wissen, was für eine Bitch da ihr Kind in die Klasse ihrer Kinder bringt....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#53
Ich vermute eher der Schuss wäre für mich eher nach hinten losgegangen von wegen Agressiv Gewalttätig etc.
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#54
(27-07-2017, 14:48)Austriake schrieb: Das ist genau das richtige Publikum! Die Kindsmutter wohnt da, und die muss da auch noch öfter hin in diese Schule.

Die Eltern der Mitschüler dürfen gerne wissen, was für eine Bitch da ihr Kind in die Klasse ihrer Kinder bringt....

Diese A.löcher wissen doch genau was sie tun. Wenn Flusen sein Recht als wahrer Vater dort vor Ort durchsetzen wollte, würden sie ihm einen Strick draus drehen: "Er ist aggressive, gewalttätig. Die Kinder waren vollkommen verstört..." Diese Spielchen kennen wir doch (leider) in der ein oder anderen Form.
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#55
Werde weiter berichten sobald sich was tut und werde das ein oder andere beherzigen. Erstmal Dank an alle Foristen
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#56
Hallo Gemeinde,
Tochter ist jetzt mittlerweile bei Anwältin gewesen.
Also das übliche bla bla was alles von mir gefordert wird an Unterlagen.Anwältin behauptet in ihrem Schreiben das Tochter eine allgemeinbildene Schule besucht und deswegen kein BAföG Anspruch besteht.
Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und das mal bei der Schule recherchiert.Auf der Homepage der Schule steht klar geschrieben das nach 2 Jahren der Berufsqualifizierende Abschluss steht und das der Ausbildungsgang durch das BAföG Gesetz gefördert werden kann.Ich denke ich kann mich erstmal weiter entspannt zurücklegen?
LG Flusen
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#57
Vorsicht, das musst du trennen: Der Auskunftsanspruch besteht defintiv. Du musst dem entsprechen und max. alle zwei Jahre dein Einkommen offenlegen. Auch wenn absehbar kein Unterhaltsanspruch besteht. In Deutschland gilt der Grundsatz beim Auskunftsanspruch: Immer schnüffeln dürfen, was der so alles hat.

Gebe also Auskunft wenn die letzte Auskunft länger wie zwei Jahre zurückliegt. Mache keine kostenlose Rechtsberatung, kommentiere Forderungen nach Unterhalt nicht. Wer Geld von dir will, muss vor Gericht gehen. Dazu muss sie Verfahrenkostenhilfe beantragen und ihr Fall wird bei dieser Gelegenheit bereits vorgeprüft. Entweder bei dieser Gelegenheit wird ihr der Zahn gezogen oder anschliessend vor Gericht.
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#58
Hi p,
werde alle Auskünfte erteilen,
mir ging es jetzt erstmal in erster Linie darum ob sie grundsätzlich BAföG beantragen muss und ob sie eventuell nicht mehr priviligiert ist. Das trifft nach meinem Verständnis zu.Deswegen denke ich das ich es auf eine Klage ihrerseits ankommen lassen werde.
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#59
(16-08-2017, 12:23)Flusen schrieb: mir ging es jetzt erstmal in erster Linie darum ob sie grundsätzlich BAföG beantragen muss

Ja, muß sie!

Sie muß außerdem den Bescheid, den sie bekommt, auf Fehler kontrollieren und bei erkennbaren Fehlern, die sich evt. zu Deinen Ungunsten auswirken können, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Das ist ihr zuzumuten (habe ich gerade durch Tongue  ).

Simon II
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#60
Es ist doch so, dass das Bafögamt prüft und nur zahlt, wenn die Eltern sehr wenig verdienen.
Verdienen die Eltern zu viel, zahlen sie nicht, sondern verweisen auf die Unterhaltspflicht der Eltern.
Wollen die Eltern nicht zahlen, dann zahlt das Bafögamt, holt es aber bei den Eltern wieder.
Ist das nicht so ?

Interessiert mich, weil gerade ein Bekannter vor der Situation steht.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#61
Unter https://www.bafög.de/index.php sind all die verschiedenen Arten und Verästelungen der Möglichkeiten erschöpfend erklärt. Meistens ist die Förderung vom Einkommen der Eltern abhängig, es gibt aber auch eine elternunabhängige Förderung. Es ist also je nach Lage der Dinge alles möglich.
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#62
Hi Leute,
mittlerweile ist der BAföG Antrag eingetroffen den ich ausgefüllt zurückgeschickt habe.Nun bin ich sehr gespannt was dabei rauskommt.Wie schnell werden die Anträge bearbeitet?Hat da jemand Erfahrung?
Ansonsten habe ich weder Schulbescheinigung noch Abrechnungen der Ex erhalten,geschweige denn Zeugnisse.Na mal sehen was noch so kommt....
LG Flusen
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#63
Wenn Du cool bleibst, hast Du gute Chancen, dass aus der Sache für Deine Tochter eine Nullnummer wird.
Ich habe den Hinweis vermisst, dass auch das Kindergeld angerechnet wird.
Zusätzlich natürlich das BaföG, was ja geklärt und beantragt ist. Es ist der Ex sehr zu empfehlen, hier wahrheitsgetreue Angaben über ihre eigenen Auskünfte gemacht zu haben.

Am Anfang des Threads stand ja ein Hinweis auf ein Schreiben des JA wegen der Beistandschaft. Das alleine war für sich gesehen, schon ganz schön frech, ist aber ja erledigt. Beistandschaft fällt weg, wenn das Kind 18 ist.

Grundsätzlich gilt für Dich: Keinen müden Heller, so lange nicht alle Auskünfte vorliegen und zwar erschöpfend, neben dem Bewilligungsbescheid bezügl. des BaföG, weil sonst auch kein Unterhalt festgelegt werden kann. Wem das nicht passt, der soll klagen und kann es sich dann vom Richter erklären lassen.

Dein Anwalt erscheint mir nicht so, als sei er Deiner Sache sonderlich zugetan.
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#64
Danke für deine Antwort. 
Also mein Anwalt hat ja auf den BAföG Antrag gepocht und auch auf sämtliche anderen Auskünfte. Da ich aber alle Zeit der Welt habe und die Gegenseite sich bemühen muss kann ich ihm keinen Vorwurf machen. 
LG Flusen
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#65
(28-08-2017, 17:45)Nappo schrieb: neben dem Bewilligungsbescheid bezügl. des BaföG,

Hier ist es ganz wichtig, daß der Bescheid zeitnah Dir vorliegt (die Einspruchsfrist Deiner Tochter - und nur sie kann Einspruch erheben! - beträgt nur vier (!) Wochen), damit Du ihn durch eine in dieser Hinsicht KOMPETENTE Person überprüfen lassen kannst!

Nach meiner Erfahrung rechnen Bafög-Ämter gerne falsch und praktisch IMMER zu Ungunsten des Vaters!

Beispiel für einen gravierenden Berechnungsfehler, der mir gar nicht aufgefallen war:

Erst der Hinweis eines Bekannten, der häufig mit Bafög-Anträgen zu tun hat, hat mir gezeigt, daß bei der Berechnung des Bafög-Anspruchs meines mittleren Kindes der von mir an das ihm gegenüber bevorrechtigte jüngere Kind zu zahlende KU überhaupt nicht berücksichtigt worden ist!

Simon II
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#66
Hi Simon
Die Befürchtung habe ich auch.Deswegen habe ich zusätzlich zum Antrag den kopierten Unterhaltstitel meines Sohnes dazu abgegeben. 
LG Flusen
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#67
Hallo Leute,
Habe gestern mal den BAföG Rechner ausprobiert und mit meinen Daten gefüttert. Bei der Berechnung hat er dann einen Pauschalbetrag von 520 Euro als Bedarf für mein anderes Kind ausgeworfen. Meine Frage dazu wäre ob der Unterhalt den ich ihm bezahle da schon berücksichtigt ist oder ob das zusätzlich in Abzug gebracht werden kann.In dem Rechner gab es dafür keine Option. 
LG Flusen
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#68
Ja nach Rangfolge. Der Unterhalt für höherrangige Kinder (Minderjährige, privilegierte) wird abgezogen, der geht vor wenn es um Unterhaltsberechnung für volljährige nichtprivilegierte Kinder geht.
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#69
Aber woher weiß das Bafög Amt ob sie privilegiert ist oder nicht? Die Gegenseite behauptet ja immer noch sie wäre privilegiert
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#70
Die können annehmen, was sie wollen. Wenn du mit deren Berechnung nicht einverstanden bist und einen niedrigeren Betrag bezahlst, müssen die dich verklagen.
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#71
Also kann ich in meinem Fall so ein Bafög Rechner vergessen ?Bei der Onlineberechnung kam nämlich raus das sie keinen Anspruch hat weil ich zu viel verdienen würde.Als Freibetrag kam in der Rechnung eine Summe von 1145 Euro raus was ja dann auch nicht stimmen kann da ja der Selbstbehalt bei 1300 liegt.
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#72
(07-09-2017, 15:00)Flusen schrieb: Also kann ich in meinem Fall so ein Bafög Rechner vergessen ?Bei der Onlineberechnung kam nämlich raus das sie keinen Anspruch hat weil ich zu viel verdienen würde.Als Freibetrag kam in der Rechnung eine Summe von 1145 Euro raus was ja dann auch nicht stimmen kann da ja der Selbstbehalt bei 1300 liegt.

Hast Du die Sachen abgezogen, die Du abziehen kannst:
  • Arbeitskosten
  • max. 3% des Brutto-Gehalts für Vorsorge (Bausparvertrag, Rentenansparvertrag o.ä.)
  • höhere Wohnkosten, als im Selbstbehalt vorgesehen (falls schon länger bestehend)
Diese Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig - vielleicht kann jemand sie ergänzen?

Du solltest jemand über die Rechnung schauen lassen, der dahingehend Erfahrung hat.

Simon II
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#73
Wenn sie volljährig nichtprivilegiert ist, hast du recht.
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#74
Ich sage sie ist nicht privilegiert Gegenseite sagt sie ist es.Mir ging es erstmal darum auszuloten ob Bafög fließen kann. Aber Privilegierung wird ja sicher nicht das Bafög Amt entscheiden. Also gehe ich davon aus das zu meinen Ungunsten gerechnet wird. Gut Antrag wurde ja eingereicht. Dann muss ich den Bescheid abwarten.
LG Flusen
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#75
(07-09-2017, 14:37)Flusen schrieb: Aber woher weiß das Bafög Amt ob sie privilegiert ist oder nicht? Die Gegenseite behauptet ja immer noch sie wäre privilegiert

Einfach, privilegiert ist wer max 21 ist und eine allgemeinbildende Schule besucht.
Ein Studium hat nicht den Charakter einer allgmeinbildenden Schule.
Wer studieren will, ist demnach nicht mehr privilegiert.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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