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Rückzug
#26
(02-07-2017, 18:00)p__ schrieb: Je längst sie zögert, desto besser, denn die ersten drei Jahre sind wegen Betreuungsunterhalt die Teuersten.

Danke für den Hinweis. Kann sie BU rückwirkend noch verlangen?

Meine Befürchtung ist, dass das Gericht mir jeden Monat, den ich später offiziell der Vater werde, in irgendeiner Form negativ auslegt. Das geht jetzt in eine andere Richtung, aber mir ist bspw. ein Fall bekannt, in welchem die KM dem KV vorgeworfen hat, das Kind zu misshandeln. Der KV konnte das Kind etwa 1 Jahr nicht mehr sehen. Gutachten haben schließlich ergeben, dass er doch kein Misshandler ist. Als er dann wieder normalen Umgang mit dem Kind wollte, hieß es vom Gericht: "Sie hatten ja nun über 1 Jahr das Kind nicht gesehen. Einen normalen Umgang trauen wir ihnen noch nicht zu. Daher erstmal begleiteter Umgang." Macht dann 70-80 € pro Stunde. Willkommen in Deutschland!
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#27
Sie ist nicht daran gehindert, die Vaterschaft anzuerkennen. Also gibts auch keinen Unterhalt vor dem Zeitpunkt einer Forderung.
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#28
(30-06-2017, 14:24)Austriake schrieb: Und dann nimm 500.- € in die Hand und geh zum Urologen und sorge dafür, dass dir so etwas nie wieder passieren kann

Wichtigster Tip überhaupt! Den würde ich priorisieren
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#29
(30-06-2017, 14:24)Austriake schrieb: Die Kindsmutter soll beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen, dann hat du mit der Mutter nichts mehr zu tun. Mit der Beiständin wird es sachlicher und emotionsloser laufen.

Das würde ich erst austesten!

Ich habe da gemischte Erfahrungen; der Beistand meines mittleren Kindes war wirklich hochanständig, die Beiständin meines jüngsten Kindes war genauso ein [setzen Sie hier das übelste Ihnen bekannte Schimpfwort ein] wie die KM.

Simon II
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#30
Hat se keinen Beistand, nimmt se halt einen Anwalt. Kann alles Hölle sein. Reiner Zufall.
Und mit der Vasektomie: Wer Hirn immer über Hormone stellen kann, brauchts nicht. Allerdings haben viele Trennungsväter schon bewiesen, dass sie es nicht können....
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#31
Sie hat sowohl einen Anwalt als auch einen Beistand. Beistand wollte meine Unterlagen. Seit ich ihm klar gemacht habe, dass ich meine Pflichten erfüllt habe und sie nun ihre Zustimmung geben muss, ist Schicht im Schacht.

Hab nach Gesprächen mit Anwalt und Familie nun doch beschlossen weiterzukämpfen. Zu den Gründen (ohne bestimmte Reihenfolge): 1.) Die KM wird nicht aufgeben, mich zu schikanieren (siehe Kommentare weiter oben). 2.) Das Kind hat ein Recht auf einen Vater, auch wenn es mich später möglicherweise verstößt. 3.) Meine Familie möchte Kontakt zum Kind und unterstützt mich. Wie gesagt, alleine würde ich das nicht durchziehen.

Vasektomie bin ich noch am Überlegen. Denn durch so einen Mist will ich nicht nochmal. Was p andeutet: Ich bin selektiver geworden mit den Menschen, mit denen ich mich umgebe. Und damit meine ich nicht, dass ich von Reichen, Schönen, Mächtigen o.ä. umgeben sein will, sondern dass ich nun einfach darauf achte: "Tut mir dieser Mensch gut oder ist er ein schlechter Umgang für mich?"
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#32
Danke für deine Rückmeldung, Flo. Was dir zugestoßen ist, tut mir leid. Habe mit verschiedenen Vätern gesprochen, denen ähnliches wie dir widerfahren ist. Die Chance ist ziemlich hoch, dass mir das gleiche passiert. Mit der Kindesentfremdung/PAS hat meine Exe bereits begonnen. Sie hat mir auch schon per email beispielhaft anhand eines fiktiven Dialogs zwischen ihr und unserem Sohn zu verstehen gegeben, wie sie ihn gegen mich hetzen will, wobei sie in diesem Dialog natürlich als die arme Mutti hervorgeht. Von daher ist mir durchaus bewusst, dass ich jemanden finanziell unterstützen werde, der mich möglicherweise zeitlebens hassen wird.

Es ist eine schwierige Entscheidung. Aber abwarten und Tee trinken würde nur dazu führen, dass die Exe nach einer gewissen Zeit selbst in Angriff übergeht. Denn sie ist - wie viele andere Exen auch - nach Rache und Destruktion aus.

Einen Vorteil, den ich ihr gegenüber habe: Sie eckt überall an, aber wirklich überall, wird sogar handgreiflich. Ich bin mir sicher, dass sie spätestens im Kindergarten oder in der Schule Konflikte mit den Erziehern/Lehrern haben wird. Wenn der Bursche erst mal älter ist, wird sie ihm peinlich sein. Die Konflikte in der Pubertät sind schon vorprogrammiert, eben weil sie ihre Emotionen nicht im Griff hat und sehr fordernd/klammernd ist. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt. Letztlich ist das alles aber auch nur Spekulation und es kann schlimmer kommen, als ich es je befürchtet hätte.
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#33
(04-07-2017, 23:07)Pfanne schrieb: Ich bin mir sicher, dass sie spätestens im Kindergarten oder in der Schule Konflikte mit den Erziehern/Lehrern haben wird. Wenn der Bursche erst mal älter ist, wird sie ihm peinlich sein. Die Konflikte in der Pubertät sind schon vorprogrammiert, eben weil sie ihre Emotionen nicht im Griff hat und sehr fordernd/klammernd ist. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt.

Vergiß es! Solche Konflikte kommen auch bei anständigen Müttern, die den Vater nicht entsorgen, sondern in die Erziehung einbinden, vor, da sie zum Erwachsenwerden des Kindes gehören.

Der Unterschied ist, daß bei anständigen Müttern die Eltern sich dann absprechen können, wie sie mit dem Pupertier umgehen.

Der Konflikt an sich aber bleibt.

(04-07-2017, 23:07)Pfanne schrieb: Letztlich ist das alles aber auch nur Spekulation und es kann schlimmer kommen, als ich es je befürchtet hätte.

Stimmt, kann es. Aber manchmal hat man auch Glück:

Bei der ersten Richterin meines jüngsten Kindes hatte die KM keine Chance, ihr bösartiges Verhalten durchzusetzen, weil die Richterin klipp und klar gesagt hat, daß sie das auf keinen Fall tolerieren wird.

Dann war erstmal einige Jahre Ruhe.

10 Jahre später ist die KM wieder ausgeflippt und leider war die alte  Richterin dann im Ruhestand und der neue Richter war in der Hinsicht ein Lila Pudel mit dem Ergebnis, daß ich das Kind in den letzten 6 Jahren 6x für ein Wochenende gesehen habe.

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Simon II
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#34
(05-07-2017, 09:28)Simon ii schrieb: Der Konflikt an sich aber bleibt.

Letztlich kann ich nur spekulieren. Klar werde ich Geld in diese Verfahren stecken müssen. Aber mein letztes Hemd (eher noch mehr) behalte ich für mich. Wenn Mutti+Staat mir jeglichen Zugang zu meinem Sohn verwehren und mich zum Zahlemann degradieren, werde ich schauen, ob es Staaten gibt, die einen tüchtigen Arbeiter gebrauchen können. Gabs da nicht mal Anleitungen von einem ... Leutnant Dino? Spaß beiseite, aber folgendes u.a. habe ich aus diesem Forum mitgenommen: 

1.) Man muss sich selbst Grenzen setzen. 
2.) Man darf keine Dankbarkeit erwarten. 
3.) Man muss auch manchmal die kalte Arschbacke zeigen und "tschüss" sagen.

(05-07-2017, 09:28)Simon ii schrieb: 10 Jahre später ist die KM wieder ausgeflippt und leider war die alte  Richterin dann im Ruhestand und der neue Richter war in der Hinsicht ein Lila Pudel mit dem Ergebnis, daß ich das Kind in den letzten 6 Jahren 6x für ein Wochenende gesehen habe.

Es ist erschreckend, wie lapidar mit dem Thema Kindesentfremdung umgegangen wird. Leider gibt es genügend Pseudowissenschaftler, die es sogar befürworten, bei "hohem Konfliktpotential" ein Elternteil (meist den Vater) von der Bildfläche zu verdrängen. Da versteht man erst, was es mit diesen Studiengängen wie Gender-Studien, Soziale Arbeit etc. auf sich hat. Brotlose Kunst als pseudowissenschaftliche Fassade, um auf Kosten anderer Geld zu verdienen. 

Der Väteraufbruch will sich nun offiziell auch dem Thema Kindesentfremdung widmen. Wer weiß, vielleicht erreicht man Schritt für Schritt etwas.
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#35
(05-07-2017, 15:32)Pfanne schrieb: Der Väteraufbruch will sich nun offiziell auch dem Thema Kindesentfremdung widmen. Wer weiß, vielleicht erreicht man Schritt für Schritt etwas.

Das macht er aktiv seit vielen Jahren!

Übrigens war der VAFK vor einigen Jahren der EINZIGE angehörte Verband beim BVG, der sich FÜR eine Verurteilung eines Vaters zum Umgang mit seinem Kind ausgesprochen hat.

Simon II
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#36
Die führenden Köpfe beim VAFK machen auch einen anständigen Eindruck. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand aus der Mütterlobby sagt: "Achtet auf einen respektvollen Umgang mit den Vätern." Umgekehrt wird beim VAFK durchaus Wert darauf gelegt.
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#37
Mein Verfahren zieht sich und gibt mir die Möglichkeit noch mehr unproduktiv zu grübeln...
Ich bräuchte bitte nochmal euren Rat. Folgende Möglichkeiten sehe ich:

1.) Ich stelle das Verfahren (Vaterschaft) ein. Dann ist die Sache erstmal vorbei. Vielleicht höre ich von Mutti/Kind nie wieder etwas. Sie kann natürlich irgendwann plötzlich von sich aus gegen mich vorgehen. Bis dahin lebe ich immer in der Angst, dass "es" irgendwann passiert. Dann besteht wahrscheinlich noch weniger Bindung als jetzt da zum Kind (wenn das überhaupt noch geht).

2.) Ich ziehe das Verfahren (und die weiteren Verfahren zu Sorge- und Umgangsrecht) dieses Jahr durch. Dann sind die Verfahren "überstanden". Dann bin ich aber recht schnell Zahlemann, der 1-2x im Jahr unter Aufsicht das Kind sehen darf (wenn er Glück hat). Wer weiß, vielleicht kommt Mutti doch zur Vernunft und "gewährt" mir zumindest 1-2 WE im Monat.

Meine Frage an euch: Sind die beiden Szenarien realistisch oder spinne ich etwas zusammen? Oder übersehe ich einen weitere Option?
Mein Problem ist nämlich u.a., dass man im Laufe der Zeit den Verstand verliert und nicht mehr klar denken kann.
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#38
@ Pfanne

Ich wiederhole es gerne ein weiters Mal: Umgang mit dem Kind, gelebte Vaterschaft wird es nur geben, wenn Mutti will.

Wenn nicht, dann nicht.

Kritische Phasen sind immer die Partnerwechsel der Mutti - kommt ein neuer Stecher ins Spiel, will Mutti eine neue Kleinfamilie bauen. Da stört der biologische Vater ("Erzeuger") des Kindes nur. Ist es mit dem neuen Stecher vorbei, will Mutti wieder auf die Piste auf die Suche nach Mr. Next, dann ist der Kindsvater unter Umständen als williger, billiger Babysitter hochwillkommen.

Welche Antwort soll man dir also auf deine Fragen geben? Keiner hier kennt die Kindsmutter und weiß, wie sie gestrickt ist. Du kannst natürlich dein Geld vor Gericht verbrennen mit Vaterschafts- und Sorgerechts- und Umgangsklagen; dies ist ein freies Land. Jeder darf sein Vermögen vernichten wie er will. du kannst das aber auch bleiben lassen und dich in der Situation einrichten: Kindesunterhalt bezahlen, weil du letztlich auf legalem Weg nicht drumherum kommst. Und zusehen, dass die Kindsmutter möglichst wenig bis keinen Trennungsunterhalt bekommt. Kontakt zum Kind wird sich ergeben oder auch nicht, aber das hängt nicht davon ab ob und wie viel du zahlst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
(05-07-2017, 15:32)Pfanne schrieb: Letztlich kann ich nur spekulieren. Klar werde ich Geld in diese Verfahren stecken müssen. Aber mein letztes Hemd (eher noch mehr) behalte ich für mich. Wenn Mutti+Staat mir jeglichen Zugang zu meinem Sohn verwehren und mich zum Zahlemann degradieren, werde ich schauen, ob es Staaten gibt, die einen tüchtigen Arbeiter gebrauchen können. Gabs da nicht mal Anleitungen von einem ... Leutnant Dino?


Kennst du den Mechanismus, wie man zum Zahlemann degradiert wird? Es fängt damit an, dass der gegnerische Anwalt oder das JA deine gesamten Einkommensnachweise einfordern. Danach stellen sie eine bombastische Berechnung für deine Verpflichtungen auf. Sie beziehen sich dabei auf die sog. Düsseldorfer Tabelle und interpretieren diese meistens zu deinem Nachteil. Die Summe ist abhängig von dem Alter des Kindes und von deinem Netto-Einkommen. Sie ist unabängig vom Einkommen der Mutter! Das bedeutet für dich, dass wenn du tüchtig bist und gut verdienst eher mehr zahlen musst.

Falls du mit den gierigen Forderungen nicht einverstanden bist, werden sie dich dazu drängen den Unterhalt freiwillig in einer "Urkunde" beim Jugendamt zu "titulieren". Das bedeutet ein Dokument zu unterschreiben, wo die meistens überzogenen Verpflichtungen beschrieben sind. Ab diesem Zeitpunkt unterwirrst du dich einer Zwangsvollstreckung, solltest du Schwierigkeiten haben, den Unterhalt zu zahlen. Die gleiche Unterwerfung entsteht, wenn der Unterhalt über ein Gerichtsverfahren tituliert wird. Der Titel ist also ein kritisches Ereignis - davor hast du mehr Freiheit als danach. Falls also eine Auswanderung in Frage käme, ist es geschickter die Koffer zu packen bevor ein Titel gegen dich gemacht wird. Noch besser ist es vermutlich noch bevor der gegnerische Anwalt dich mit den überzogenen Forderungen anschreibt, denn dann hätte die Exe eine Grundlage für ein Gerichtsverfahren gegen dich, auch wenn du dann kurz davor geflogen bist.

Falls du doch bleiben und für dein Kind kämpfen willst, musst du auch taktisch agieren. Im Idealfall wird die Anerkennung der Vaterschaft und die Anerkennung des gemeinsamen Sorgerechts am selben Tag im selben Raum gleichzeitig unterschrieben. Denn nur Vaterschaft, aber ohne Sorgerecht bedeutet Pflichten (Geld zahlen), aber keine Rechte für den Vater. Wenn das gleichzeitige Unterschreiben nicht gelingt, musst du für das gemeinsame Sorgerecht kämpfen. Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter ist aber vor Gericht mit einem Lauf durch ein Minenfeld vergleichbar. Dazu gibt es beim Väteraufbruch einiges an Erfahrungswerte. Ich empfehle dir da unbedingt ein Seminar oder Coaching (wird vom VA gemacht), denn die wahrscheinlichkeit beim Sorgerecht auf eine Falle zu treten ist hoch.
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#40
@Pfanne

Ich würde das Thema total abhaken.
Sei froh, dass sie dich nicht als juristischen Vater anerkennt.
Solange musst du nix zahlen.
Sinnvollen Umgang wirst du eh' keinen haben, also was soll's...

Ich bin seit mehreren Jahren in einer ähnlichen Situation wie du.
Und soll ich dir was sagen? Inzwischen ist es mir absolut egal.

So wirst auch du in wenigen Jahren denken.
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#41
Danke für die Rückmeldungen. Ich kriege aktuell Druck von meinem Umfeld, doch für mein Kind zu kämpfen und erst aufzugeben, wenn es nicht weitergeht. Dadurch bin ich innerlich zwiegespalten. Rational habe ich eigentlich abgeschlossen, allein schon deshalb, weil ich die Schicksale anderer mitbekommen habe, sei es hier oder im Väteraufbruch.
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#42
Finde für DICH einen Weg ... es ist sekundär was Deine Familie oder Dein Umfeld erwartet.

Du musst mit den Folgen leben!

Du wirst schlaflose Nächte haben!

Du wirst Geld verbrennen!

Du musst Ernidrigungen ertragen und aushalten!


DU LEIDEST ALLEIN.

Niemand, Freunde oder Familie nehmen Dir diese Last ab. Und irgendwann kann auch durchaus der Punkt kommen, dass sich die Menschen in Deinem Umfeld von Dir zurückziehen wenn es bei Dir stets und ständig nur dieses eine Thema gibt. Und es kann auch durchaus passieren, dass der Kampf gegen Windmühlen zu Deinem Lebensmittelpunkt wird.


Kenne Deine Grenzen und entscheide auch weise, was Du mit Deinem Umfeld teilst bzw. wieviel Du Deinem Umfeld "zumutest".

Eines bleibt Dir ganz allein ... DU stehst am Ende alleine in der Verantwortung ... und die nimmt Dir niemand ab ... weder Familie noch Freunde
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#43
(18-07-2017, 09:24)Pfanne schrieb: Ich kriege aktuell Druck von meinem Umfeld

Das liebe Umfeld ist meistens komplett ahnungslos. Du würdest auch nocht nicht über den richtigen Anschluss einer Starkstromsteckdose mit einem Bäcker reden oder über die tatsächlichen unterhaltsrechtlichen Folgen von anerkannter Vaterschaft mit einem hormontrunkenen Jugendlichen.

Über die tatsächlichen Folgen von Vaterschaft in strittiger Situation können nur Leute mit Erfahrungen sprechen und dazu raten. Die Schwachmaten labern dagegen hauptsächlich Medienbilder und Wunschträume nach. Auf Küchentischweisheiten kannst und musst du verzichten. Solche Leute schliesse ich von der Diskussion aus und zwar mit so deutlichen Worten, dass sie mich damit auch nie wieder belästigen.
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#44
(18-07-2017, 09:24)Pfanne schrieb: Ich kriege aktuell Druck von meinem Umfeld, doch für mein Kind zu kämpfen und erst aufzugeben, wenn es nicht weitergeht.

Das sehe ich als positiv an, denn anscheinend hat Dein Umfeld erkannt, wie wichtig der Vater für das Kind ist!

In meinem Umfeld war das damals völlig anders.

Mein Fazit: Da Du als Vater wirklich wichtig für Dein Kind bist, mußt Du meiner Meinung nach es zumindest versuchen und wenn Du Glück und einen guten Richter hast, kann das auch funktionieren.

Wenn Du aber merkst, daß Du bei dem Richter keine Chance hast, dann solltest Du nach dem ersten Gerichtsverfahren aufhören.

Simon II
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#45
(18-07-2017, 10:02)Simon ii schrieb: Wenn Du aber merkst, daß Du bei dem Richter keine Chance hast, dann solltest Du nach dem ersten Gerichtsverfahren aufhören.

Sowas knipst man nicht einfach wieder aus wenns einem nicht mehr passt. Da hängt noch ein Unterhaltsrecht dran, das dich rücksichtslos verfolgt bis du alt bist.
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#46
Immer wenn das Thema in irgendeiner Form in meinem Alltag aufkommt, verfalle ich in eine Starre. Man hat das Gefühl: Egal wie man es macht, man macht es verkehrt. Und immer diese Angst im Rücken.

@p:
Ja, ich kriege vorgegaukelt, dass die Gerichte doch nicht so schlimm seien und die Fälle, in denen es schief geht seien eben Ausnahmen. Außerdem hätte ich einen kompetenten Fachanwalt. Der kenne sich doch aus und der rate ja auch das Verfahren durchzuziehen.

Was mich eher beschäftigt ist folgende Behauptung: Selbst wenn Mutti in ein paar Jahren zustimmt, müsste ich angeblich Kindesunterhalt nachzahlen. Stimmt das?
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#47
Das Risiko besteht über §1613 BGB, ist aber nicht hoch.

Eine simple Rechnung: Willst du vollen Unterhalt sofort und dann kontinuierlich zahlen oder willst du 20% Risiko, nach fünf Jahren rückwirkend vollen Unterhalt zu zahlen? In Fall 1 hast du 24000 EUR ausgegeben, in Fall 2 hast du einen Erwartungswert von 4800 EUR.
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#48
Danke, p. Fallen Zinsen an, wenn ich den Betrag in deinem Beispiel nach 5 Jahren zurückzahlen muss?

In meinem Fall hat mich der JA-Mensch zur Auskunft aufgefordert. Hab erwidert, dass Mutti noch nicht meiner Vaterschaft zugestimmt hat und ich daher nicht auskunftspflichtig bin. Daraufhin keine Antwort vom JA. Meine Befürchtung ist, dass durch diese Aufforderung das 20%ige Risiko auf ca. 80% ansteigt.

Außerdem: Habe ich das so richtig (aus anderen Beiträgen/Texten) verstanden, dass ich an den Kosten der priv. Krankenkasse, an Kita-Kosten und ggf. an weiterem Mehrbedarf mitbeteiligt werde und dass somit aus initial 300€ nach Düsseldorfer Tabelle das doppelte werden kann (BU hier mal außen vor gelassen)?
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#49
(18-07-2017, 09:24)Pfanne schrieb: Danke für die Rückmeldungen. Ich kriege aktuell Druck von meinem Umfeld, doch für mein Kind zu kämpfen und erst aufzugeben, wenn es nicht weitergeht. 

Ist dein "Umfeld" vorwiegend weiblichen Geschlechts? Bedenke: weder deine Schwester noch deine Mutter hat auch nur eine Ahnung oder Vorstellung von der "Gerechtigkeit" des deutschen Familienrechts. Wir alle haben schon erlebt, dass man uns einfach nicht glauben will was uns widerfahren ist - weil Deutschland ist ja ein Rechtsstaat.....vor allem Frauen haben Probleme damit.

Deshalb: lass dich nich kirre quatschen und in eine Situation manövrieren, die du nicht willst.
Es geht nicht darum, eines Tages einen Aktenordner hochzuhalten und zu sagen: "siehe, ich habe gekämpft". Dein Kind wird es einfach nicht interessieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
"Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung." §1610 BGB.

Ja, auch Mehrbedarf, Sonderbedarf, Krankenkasse.
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