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Trennungsjahr, Zugewinn ??
#1
Guten Tag miteinander,

bin neu hier und habe mich auch schon ein bisschen eingelesen aber leider noch nicht so die richtigen Antworten gefunden.

Kurz zu mir, stehe kurz vor der Scheidung nach 14 Jahren Ehe. Kinder vorhanden und auch einiges zu Verteilen

Deshalb möchte ich auch gleich mal mit zwei konkreten Fragen anfangen vielleicht kann ja jemand eine Antwort geben.

1. Wenn der Zugewinnausgleich in den drei Jahren nach der Scheidung erfolgen soll, müssen sich beide Partner darüber einig sein oder kann einer den Ausgleich vor der Scheidung erzwingen ?
2. Kann man den Partner nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres aber noch vor der Scheidung zur Arbeit auffordern ?

danke für die Antworten

Grüße Paule

[Formatierung repariert]
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#2
Erst mal Willkommen !

1. maßgebend sind die Verhältnisse beim Scheidungsantrag, den Du etwa ab dem 9. Monat nach Trennung stellen kannst.

Es liegt am Richter bzw. den Beteiligten, ob es angestrebt wird, die Sache im Verbund zu lösen. In dem Fall wirst du erst geschieden, wenn alles geklärt ist.

Es kann dann aber auch eine "Abtrennung" erfolgen. Einen zwingenden Mechanismus zur Einigung gibt es nicht, allenfalls die Teilungsversteigerung.

2. auffordern kannst du schon. Letztlich geht es um die Anrechnung von Erwerbsobliegenheiten. Auch wenn sie nicht arbeitet, kannst du den Trennungsunterhalt (ggf durch neues Verfahren) kürzen.

Viel Kraft!
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
In unserem Fall wurde ab dem 13. Trennungsmonat ein fiktives Einkommen angerechnet. Das war zu unserem Glück!

Die Abtrennung von bestimmten "Streitpunkten" geht wohl erst nach 24 Monaten nach Scheidungseinreichung. Vorher möchten die Gerichte das Ganze im Verbund erledigt haben.
WENN es bis dahin nicht klappt, weil strittig, dann kann auf Antrag abgetrennt werden ...

Ganz stichfest weiß ich es jedoch nicht ;-) sondern nur aus unserem Fall hier.

LG
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#4
Die völlige oder teilweise Auflösung des Scheidungsverbunds ist leichter geworden (kein Wunder, denn dann gibts für die Juristen mehr zu verdienen). So genau hast du deinen Fall nicht geschildert, aber du kannst das deinen Anwalt durchaus versuchen lassen. Der wird nichts gegen mehr Einkommen haben :-) Informiere dich vorab und lies § 140 FamFG, was davon auf dich zutrifft.

Alles zwischen Trennung und Scheidung heisst Trennungsunterhalt. Bis 12 Monaten Unterhaltsdauer werden praktisch immer die ehelichen Verhältnisse fortgeführt und eine Verwirkung oder auch nur eine Senkung wird selten möglich sein. Danach steigen die Anforderungen an die Berechtigte, aber nicht schlagartig, sondern je länger, desto stärker.
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#5
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Meine noch Frau hat einen Beruf der zurzeit sehr gefragt ist. Sie könnte also sofort wieder arbeiten und für sich selbst sorgen.

Allerdings sind unsere Zugewinne sehr kompliziert gestrickt  sodass die Aufteilung sicherlich längere Zeit in Anspruch nimmt. Eine schnelle Scheidung mit anschließender Klärung der jeweiligen Ansprüche, im Idealfall einvernehmlich, käme mir sehr entgegen. 
Zur Zeit ist leider Funkstille, Kommunikation läuft nur über Anwälte.

Das Trennungsjahr haben wir fast rum ( 11 Monate ).

Grüße

Paule

Noch ein kleiner Nachtrag,

ich habe bisher noch kein Mandat vergeben welches sich mit dem Ausgleich des Zugewinns beschäftigt. Das war mir bisher zu teuer.


Bisher streiten wir über den Umgang mit den Kindern und die Höhe des Unterhalts im Trennungsjahr.
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#6
Hast du den Scheidungsantrag schon eingereicht?

Stichtag für Versorgungsausgleich - geht gegen Dich, je länger du wartest, wenn sie nicht arbeitet.
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(Donovan)
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#7
Scheidung will ich so schnell wie möglich einreichen, nicht nur wegen dem Versorgungsausgleich sondern auch wegen Zugewinnzuwachs.
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#8
Dann behalte im Hinterkopf, dass der Stichtag für die Ausgleiche auch manchmal verändert werden kann. Dieser Stichtag ist der wichtige Tag, ob die teuren Juristen anschliessend noch zwei Jahre rumrechnen spielt keine Rolle.

Ein Problem ist auch die Ehedauer. Damit bist du auf der Kante zur "langen Ehe", die einen "besonderen Vertrauenstatbestand begründet". In normaler Sprache: Zahlen, dass die Schwarte kracht, unbegrenzt, kaum Pflichten für die Abkassiererin.
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