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2018 werden Rechtsanwälte das kotzen lernen
#1
Ab Mai 2018 ändert sich das Datenschutzrecht in der EU.

Ich werde einige RA meiner Ex anschreiben und um Abklärung bitten.

- http://www.europaeische-datenschutz-grun...igung.html
- http://www.europaeische-datenschutz-grun...recht.html
- http://www.europaeische-datenschutz-grun...tzung.html

Die meisten RA sind auf diese neue Regelung nicht vorbereitet und deren Datenschutz dürfte ausbaufähig sein.
Manche nutzen noch gmail und whattsapp. Dann sind die Daten direkt ganz weit draussen ...
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#2
Hallo zusammen,

und hat jemand schon Anfragen bei den RA gemacht?
Ich bin kein Kunde vom JC und sie haben meine  Daten wegen KU, wie kann ich den Laden beschäftigen?

Zitat:Informationen offenlegen
Der Einzelne soll wissen, wer, was, wann, bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.
Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten haben wir mindestens offenzulegen:
 zu welchem Zweck seine Daten gespeichert werden,
 wer seine Daten speichert und an wen seine Daten übermittelt werden und
 dass er ein jederzeitiges Recht auf Widerruf/Widerspruch hat.

Gruß
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#3
Das ist eine Super Idee!

Besteht der Auskunftsanspruch auch gegen

A Jugendamt
B Familiengericht
C Verfahrensbeistand
D sonstige Gutachter?

Wenn ja, dann wird’s ein Fest!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Jobcenter habe ich schon angeschrieben Smile

Zitat:Antrag auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Auskunftserteilung auf alle in Art. 15 DSGVO genannte Informationen
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#5
Schön wärs, aber wahrscheinlich ist es so wie immer: Behörden und Juristen verordnen Anderen fleissig Pflichten, tricksen oder lügen sich selbst jedoch frei.
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#6
Die Mühe kann man sich doch sparen, soweit es Behörden betrifft. Art. 6 DSGVO regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten. Zum Beispiel im Zusammenhang mit
dem Übergang von Unterhaltsansprüchen:

Art. 6 DSGVO:

(Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist....)

Abs. 1, Abschnitt e DSGVO:

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Jobcenter ist keine Behörde Smile
Und die Auskunft sollen alle geben müssen oder?

Ich habe E-Mails an Jugendamt/Jugendamt 2(Gerichtsprozessbeteiligten), Zollamt, hEx RA, Jobcenter geschickt.
Mal schauen was und wann ich als Antwort bekomme Smile
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#8
Erste Antwort

Zitat:ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 15.06.2018, mit der Sie um Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Landeshauptstadt Hannover gespeicherten Daten gebeten haben.
 
Leider ist es mir nicht möglich, lediglich aufgrund der Namens- und Adressangabe sämtliche Daten, die in den verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung zu einer Person erfasst sein können, zentral abzurufen.
 
Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, wenn ich Sie bei der Bearbeitung Ihres Ersuchens um Unterstützung bitte. Eine Überprüfung aller bei der Landeshauptstadt Hannover geführten Dateien und Akten wäre mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten verbunden. 
 
Teilen Sie mir deshalb bitte mit, für welche Art von personenbezogenen Daten Sie eine Auskunft wünschen und von welchen Dienststellen der Stadtverwaltung die Daten erhoben bzw. in welchem Sachzusammenhang sie verarbeitet worden sind. Diese Informationen sind insbesondere dann erforderlich, wenn Auskünfte über Daten gewünscht werden, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind.
 
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
M. xxxxxxxx


Landeshauptstadt Hannover

    OE 18.DS stellvertretende Datenschutzbeauftragte
    Datenschutzkoordinatorin OE 18 

Dumme Ausrede oder?


Was Dienstellen angeht: ich habe Dienststelle 51 angeschrieben... Das ist wohl nicht genau genug Smile
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#9
Hallo,

ich verstehe den Sinn hinter der Aktion nicht so ganz. Was wollt ihr damit erreichen? Was ist das Ziel?
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#10
Mein Ziel ist Helferindustrie arbeiten lassen und dazu noch mich informieren, was sie schon alles über mich wissen und alles löschen, was sich löschen lässt
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#11
Wer nicht liefert kann bei der jeweiligen öffentlichen Stelle hin gehängt werden
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(Donovan)
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#12
Ich habe heute vom der RA der hExe per Post das Schreiben bekommen, wo ich meine Identität und mein Wunsch auf die Auskunft bestätigen soll.
Vorfrankierter Rückumschlag war auch bei Smile
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#13
Heuete gab es einen Schreiben von JC.
Sie haben meine Bankverbindung und laut ihren Angaben bin ich nicht Getrennt lebend Smile
Es gibt 5 Verwendungen aus 16 möglichen.
Ich werde sie bitten die Verwendungskürzeln zu entschlüsseln, danach meine Daten zu löschen. da ich kein Kunde von dem Laden bin Smile
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#14
Heute gab es eine Antwort von RA der hExe, komisch dass drin keine Rechnung für diese Auskunft gab.
JC, Jugendamt, Hauptzollamt, BA Inkasso sind mir noch eine Auskunft schuldig
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#15
JA hat sich gemeldet

Zitat:wir haben Sie im vergangenen Jahr darüber informiert, dass für drei Ihrer Kinder Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gestellt wurden. Eine abschließende Entscheidung darüber ist noch nicht ergangen. Im Zusammenhang mit der Antragstellung (verpflichtende Angaben der Mutter Ihrer Kinder) haben wir einige persönliche Daten zu Person erhalten. Der Verarbeitungszweck ist die Durchführung von Aufgaben nach dem UVG.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten haben wir über Sie gespeichert:
 
Persönliche Idendifikations- und Kontaktdaten 


Personenbezogene Daten zum Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Arbeitgeber, Krankenversicherung
 
 
Die Erhebung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist bislang nicht erfolgt. Wir werden Ihre Daten ausschließlich für die Durchführung unserer Aufgaben nach dem UVG verwenden. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Amtsgericht, Finanzamt, Krankenversicherung, Arbeitgeber) erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und nur, wenn dies künftig notwendig werden sollte (z.B. bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits im Rahmen der Feststellung Ihrer Unterhaltspflichten).
 
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie sie für Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach dem UVG erforderlich sind. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten routinemäßig gelöscht.
 
Ein Recht auf Löschung der hier gespeicherten Daten ergibt sich erst mit Ablauf der gesetzlichen Fristen. Rechtsgrundlage ist Art. 17 (3) b DSGVO.
 
Im Rahmen Ihres Beschwerderechts nach Art 77 DSGVO für Sie zur Kenntnis die Anschrift des Landesdatenschutzbeauftragten bei:
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#16
(20-06-2018, 15:03)Zahlesel_RUS schrieb: Erste Antwort

Zitat:ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 15.06.2018, mit der Sie um Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Landeshauptstadt Hannover gespeicherten Daten gebeten haben.
 
Leider ist es mir nicht möglich, lediglich aufgrund der Namens- und Adressangabe sämtliche Daten, die in den verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung zu einer Person erfasst sein können, zentral abzurufen.
 
.... Eine Überprüfung aller bei der Landeshauptstadt Hannover geführten Dateien und Akten wäre mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten verbunden. 
 
Teilen Sie mir deshalb bitte mit, für welche Art von personenbezogenen Daten Sie eine Auskunft wünschen und von welchen Dienststellen der Stadtverwaltung die Daten erhoben bzw. in welchem Sachzusammenhang sie verarbeitet worden sind. Diese Informationen sind insbesondere dann erforderlich, wenn Auskünfte über Daten gewünscht werden, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind.
 
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
M. xxxxxxxx


Landeshauptstadt Hannover

    OE 18.DS stellvertretende Datenschutzbeauftragte
    Datenschutzkoordinatorin OE 18 

Dumme Ausrede oder?


Was Dienstellen angeht: ich habe Dienststelle 51 angeschrieben... Das ist wohl nicht genau genug Smile

Die ist der einzige versuch,  einer Auskunft aus dem weg zu gehen.
Schreibe Ihnen,   da dir nicht klar ist wer und was alles deine Daten Hat ist diese Auskunft berechtigt. 

Jetzt kommt es: verlange eine Vollauskunft!

Somit richtest du maximalen schaden und Arbeitsaufwand an

Nachtrag: JA, RA, sonstige Helfer inkl. Behörden MÜSSEN Auskünfte geben. Eine Ausnahme bekommt nur der Bund.... (Ministerien/Geheimdienst). Aber achtung: wenn ersichtlich ist, dass die Auskunft schaden erzeugen soll, dann kann diese verweigert werden
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#17
Ich habe nichts gegen Stadt Hannover Smile
Letzendlich meine JA Anfrage wurde auch richtig geroutet.
Ich frage bei den nach, was für Daten unter den Begriffen verstecken. Mich interessiert alles, aber Beruf und Arbeitgeber am meisten
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#18
Zollamt, nach der zweiten Nachfrage Smile


Zitat:Um die Bearbeitung von Auskunftsanträgen zu ermöglichen, sollten diese möglichst präzise gestellt werden. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung von Abgaben im Zusammenhang mit einer Urlaubsreise o.ä.) gemacht werden. Insbesondere die Angabe von Kassen- oder Registrierkennzeichen sowie von Aktenzeichen ist hilfreich und nützlich. Auch die Bezeichnung der Behörde (Flughafenzollamt, Postzollamt u. ä.) sowie gegebenenfalls des Reise- / Transportweges der Ware könnte die Bearbeitung ermöglichen.

Da die Bearbeitung sowie die Ablage von steuerlich relevanten Sachverhalten grundsätzlich vorgangsorientiert erfolgt, führt die bloße Eingabe Ihres Namens in die vorhandenen IT-Fachverfahren / Fachanwendungen leider nicht zu einem vernünftigen / brauchbaren Ergebnis.  
damit kann ich leben, vorher wollten sie von mir irgendwelche Nummern oder Kennzeichen um mich im System zu finden Smile
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